Rede von
Dr.
Bernhard
Reismann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Föderalistische Union stimmt dem Antrag, der Ihnen auf der Drucksache Nr. 4193 vorliegt, in seinem vollen Inhalt zu. Ich begrüße die Ausführungen, die namentlich Herr Kollege Arndt soeben gemacht hat. Wir möchten aus dem, was Herr Minister Amelunxen zur Begründung vorgetragen hat, eins besonders hervorheben. Es handelt sich hier nicht schlechthin um das Problem der Verbesserung der Bewertung der geistigen Arbeit und nicht um ein Teilproblem der Besoldungsreform, sondern darum, daß hier der Richterstand aus der Reihe der staatlichen Bediensteten herausgehoben werden soll. Ihm steht nach der Verfassung, aber auch im Bewußtsein des Volkes eine andere Rolle als dem Verwaltungs-
beamten zu. Er ist als Staatsorgan direkt berufen, das Recht anzuwenden, und deswegen ist er auch befugt, in seiner gehaltlichen Stellung bevorzugt zu werden.
Es darf auch nicht bloß der Umstand die Begründung für eine Besserstellung der Richter abgeben, daß es sonst an Nachwuchs fehlen könnte. Das kann auch bei anderen Berufen so sein. Aber gerade die besondere Stellung des Richters im Bewußtsein des Volkes, aber auch als direktes Staatsorgan verlangt, das er aus der Reihe der sonstigen Beamten herausgehoben wird.
Es ist kein Zufall, daß die Anregung dazu von einem Zentrumsminister ausgegangen ist. Es ist schon eine gewisse Tradition darin, und ich erinnere an eine Rede, die Windthorst vor vielen Jahren gehalten hat,
in der er gesagt hat, die Richter verdienten aus den von mir angegebenen Gründen eine besondere Behandlung auch hinsichtlich ihrer Besoldung wegen ihres hohen Amtes. Und er hat damals — mutatis mutandis könnte man ähnliches auch heute denken — hinzugefügt: Und das müßte man tun auf die Gefahr hin, daß der Heeresetat herabgesetzt würde und die Gehälter der Generäle gesenkt würden. — Wir haben zur Zeit noch keine Generäle; aber wenn wir uns den Etat unseres Bundes mit seinen rund 25 Milliarden DM ansehen und wenn wir bedenken, was davon für bestimmte Zwecke vorgesehen ist, die zur Zeit durch Herrn Blank repräsentiert werden, dann ist klar, daß die geringe Summe, die hier aufgewendet werden soll, nicht abschrecken darf, einen so wichtigen Zweck zu fördern, wie er das Anliegen des vorliegenden Antrags ist.
Etwas verwunderlich ist es, daß die Bundesregierung in diesem Zusammenhang nur eines sieht, nämlich die gesamte Besoldungsordnung. An dem Kernproblem, nämlich an der Heraushebung des Richterstandes, wie er uns nach Art. 98 des Grundgesetzes vorgeschrieben ist, sieht die Stellungnahme der Bundesregierung völlig vorbei. Um dieses Kernproblem geht es im vorliegenden Fall, und deswegen unterstützen wir diesen Antrag.