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    Deutscher Bundestag — 245. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1953 11665 245. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1953. Wünsche des Präsidenten für das neue Jahr 11668A Nachruf für den verstorbenen Abg. Mayer (Stuttgart) 11668A Nachruf für den verstorbenen Abg. Dr. Freiherrn von Rechenberg 11668B Gedenken für die Opfer der untergegangenen Schiffe „N. Ebeling" und „Melanie Schulte" 11668C Glückwünsche zum Geburtstag des Bundeskanzlers Dr. Adenauer 11668D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Ansorge, Stech, Dr. Weiß, Kühn, Dr. Luetkens, Dr. Horlacher . . 11668D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Renner und Gundelach 11678C Begrüßung des Abg. Diel nach seiner Genesung 11669A Mandatsniederlegung des Abg. Etzel (Duisburg) 11669A Eintritt des Abg. Dr. Handschuhmacher in den Bundestag 11669A Begrüßung der neu eingetretenen Abg. de Vries und Eplée 11669A Geschäftliche Mitteilungen 11669B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland 11669B Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs 11669C Gesetz über die Aufhebung kriegsbedingter gewerberechtlicher Vorschriften . 11669C Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens 11669C Gesetz betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./ 20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren . . . 11669C Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung 11669C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen . . . . 11669C Gesetz über weitere Ergänzungen und Änderungen des D-Markbilanzgesetzes sowie über die Ausgabe von Aktien in Deutscher Mark (Zweites D-Markbilanzergänzungsgesetz) 11669C Gesetz über die Gewährung von Zuwendungen an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen . . . 11669C Gesetz über die Erhöhung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten sowie über die Erhöhung der Renten in der knappschaftlichen Rentenversicherung 11669C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) 11669C Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte 11669D Zweiten Gesetz zur Änderung des Zukkersteuergesetzes 11669D Gesetz zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes 11669D Wohnraumbewirtschaftungsgesetz . . 11669D Kleine Anfrage Nr. 227 der Fraktion der CDU/CSU betr. Neugliederung des Bundesgebietes (Nrn. 2785, 3975 der Drucksachen) 11669D Kleine Anfrage Nr. 258 der Fraktion der FU betr. Gästehaus des ehemaligen Vermögens Reichsparteitag/Bayerischer Staat, Nürnberg (Nrn. 3274, 3977 der Drucksachen) 11669D Kleine Anfrage Nr. 274 der Fraktion der SPD betr. Unterrichtung diplomatischer Vertretungen über das Wiedergutmachungsgesetz (Nrn. 3447, 3519, zu Nr. 3519 der Drucksachen) 11669D Kleine Anfrage Nr. 302 der Fraktion der SPD betr. Rede des Herrn Bundeskanzlers am 2. November 1952 (Nrn. 3846, 4010 der Drucksachen) 11669D Kleine Anfrage Nr. 305 der Fraktion der SPD betr. Steuerabzug bei Entschädigungen auf Grund der Wiedergutmachungsgesetze (Nrn. 3866, 3998 der Drucksachen) 11670A Kleine Anfrage Nr. 306 der Fraktion der SPD betr. Wiederaufbau des Parkhotels Düsseldorf (Nrn. 3867, 3976 der Drucksachen) 11670A Kleine Anfrage Nr. 307 der Fraktion der FU betr. Schutz der Klein- und Mittelmühlen (Nrn. 3889 [neu], 4013 der Drucksachen) 11670A Kleine Anfrage Nr. 308 der Fraktion der SPD betr. Lehrernachwuchs (Nrn. 3898, 3968 der Drucksachen) 11670A Kleine Anfrage Nr. 310 der Fraktion der FDP betr. Rückgabe deutscher Vermögenswerte (Nrn. 3912, 3979 der Drucksachen) 11670B Kleine Anfrage Nr. 311 der Fraktion der DP betr. Schwesternschule in Heidelberg (Nrn. 3919, 3989 der Drucksachen) 11670B Kleine Anfrage Nr. 312 der Abg. Stücklen, Dr. Freiherr von Fürstenberg, Kahn, Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Hopfenexport (Nrn. 3943, 3978 der Drucksachen) 11670B Kleine Anfrage Nr. 313 der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendung für die bei der Besatzungsmacht beschäftigten Personen (Nrn. 3952, 3988 der Drucksachen) 11670B Kleine Anfrage Nr. 314 der Fraktion der SPD betr. Herstellung von „künstlichen Diamanten" (Nrn. 395$, 3995 der Drucksachen) 11670B Kleine Anfrage Nr. 315 der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Entflechtung der I. G. Farbenindustrie (Nrn. 3972, 4019 der Drucksachen) 11670B Verteilung der auf der 34. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf beschlossenen Übereinkommen und Empfehlungen (Nr. 3999 der Drucksachen) 11670C Bericht des Stellvertreters des Bundeskanzlers über die Schritte der Bundesregierung zur Verkündung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Errichtung neuer Apotheken (Nr. 3970 der Drucksachen) 11670C Vorlage des 9. Berichts des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 3986 der Drucksachen) 11670C Bericht des Stellvertreters des Bundeskanzlers über die Einbeziehung der Deutschen Bundesbahn in das ECA-Investitionsprogramm (Nr. 3997 der Drucksachen) 11670C Bericht des Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen über die Ergebnisse der Schritte der Bundesregierung zum Beschluß des Deutschen Bundestages betr. Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen vor unnötigen militärischen Inanspruchnahmen (Nr. 3996 der Drucksachen) 11670C Vorlage des Entwurfs einer Verordnung NEM III/52 und des Entwurfs einer Verordnung NEM II/53 11670D Zur Tagesordnung, betr. Absetzung der Beratung der Anträge der Fraktion der SPD über Mißbilligung des Verhaltens des Bundeskanzlers (Nr. 3955 der Drucksachen), Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz (Nr. 3897 der Drucksachen) und Mißbilligung von Äußerungen des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler über das Bundesverfassungsgericht (Nr. 3974 der Drucksachen): Dr. Krone (CDU) 11670D Mellies (SPD) 11671A von Thadden (Fraktionslos) . . . 11671D Renner (KPD) 11672B Absetzung beschlossen 11673A Erklärung des Bundeskanzlers (betr. Verhaftung mehrerer Deutschen durch die britischen Behörden und amerikanische Verlautbarungen über ein Anwachsen nationalsozialistischer Stimmungen in Deutschland): Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 11673B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Dienststelle Blank (Nr. 3859 der Drucksachen) 11674A Erler (SPD), Anfragender . 11674B, 11679D, 11682A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 11675D Strauß (CSU) 11677D, 11681B Renner (KPD) 11678C Dr. Mende (FDP) 11680C Beschlußfassung über Anträge . . . 11682D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Nr. 3868 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Nr. 3905 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 3946 der Drucksachen) 11683A Lücke (CDU), Antragsteller 11683A, 11700C Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 11686B Müller (Frankfurt) (KPD) 11690B Frau Kalinke (DP) 11691C Wirths (FDP) 11693A, 11697C Jacobi (SPD) 11694B Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 11698B Parzinger (FU) 11699D Überweisung der Nrn. 3868 und 3946 der Drucksachen an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 11700B, C Überweisung der Nr. 3905 der Drucksachen an die Ausschüsse für Heimatvertriebene und für den Lastenausgleich 11700C Erste Beratung der Entwürfe eines Gesetzes über die Besteuerung des Branntweins (Erstes Gesetz zur vorläufigen Neuordnung des Branntweinmonopols) sowie eines Gesetzes über die Monopolbewirtschaftung des Branntweins (Zweites Gesetz zur vorläufigen Neuordnung des Branntweinmonopols) (Nr. 3922 der Drucksachen) 11700D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 11700D Dr. Horlacher (CSU) : zur Geschäftsordnung 11701A zur Sache 11704D Dr. Gülich (SPD) 11701A, 11703D Dr. Dresbach (CDU) . . 11702C, 11705A Dr. Bertram (Soest) (FU) 11703A Dr. Wellhausen (FDP) 1170413 Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 11'705A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von einzelnen Vorschriften der Reichsabgabenordnung und des Steueranpassungsgesetzes (Nr. 3926 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Schmücker, Stücklen, Dirscherl, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Reichsabgabenordnung (Nr. 3964 der Drucksachen) 11705A Schmücker (CDU), Antragsteller 11705B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 11705D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15. September 1938 (Ausfuhrzoll-Liste) (Nr. 3973 der Drucksachen) 11705D Zur Geschäftsordnung: Dr. Gülich (SPD) 11705D Kuhlemann (DP) 11706A Überweisung an den Außenhandelsausschuß 11706A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Steuerliche Erleichterungen für Handwerks- und Kleingewerbebetriebe (Nrn. 3987, 3212 der Drucksachen) 11706A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 11706A Beschlußfassung 11706B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen (Nr. 3971 der Drucksachen) 11706B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 11706C Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher, Eichner, Lampl u. Gen. betr. Mittel für die Einfuhr- und Vorratsstelle für Vieh und Fleisch (Nr. 3965 der Drucksachen) 11706C Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 11706C Eichner (FU) 11707B Kriedemann (SPD) 11707C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Haushaltsausschuß . . . . 11708C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. den Notenwechsel vom 19. und 28. Dezember 1951 zu dem Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Nr. 3980 der Drucksachen) 11708C Überweisung an den ERP-Ausschuß und an den Außenhandelsausschuß . . . . 11708D Beratung der Übersicht Nr. 61 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 744) 11709A Beschlußfassung 11709A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 745) 11709A Beschlußfassung 11709C Nächste Sitzung 11709C Die Sitzung wird um 13 Uhr 35 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ein Wort zum Kollegen Dr. M e n d e. Ich meine, was dem Rundfunk recht ist, das sollte dem Parlament billig sein.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Darum ging es doch. Es ging gar nicht darum, daß in diesem Hause nun irgendwelche strategischen oder militärischen Geheimnisse diskutiert werden sollten, die auf diese Weise gratis und franko der sowjetischen Spionage zur Verfügung gestellt würden, sondern es geht darum, daß Fragen, die in der ganzen deutschen Öffentlichkeit seit langem diskutiert werden, die zum Teil erheblich umstritten sind und die der Kollege Blank im Rundfunk in die Diskussion gebracht hat, dann auch zum Gegenstand der Behandlung, und zwar einer ordentlichen Behandlung in diesem Hause gemacht werden und nicht allein über die Rundfunkanstalten ihren Weg in die öffentliche Diskussion finden. Das hat nichts mit irgendwelchen Geheimnissen, die vertraulich zu behandeln wären, zu tun.
    Aber etwas anderes hat mich sehr zum Nachdenken gestimmt, und ich glaube, hier liegt der tiefere Kern dessen, was uns auch heute, in dieser Stunde, trennt: die Behauptung nämlich, als sei seit dem Dortmunder Parteitag im ganzen bereits das Ob entschieden und als handle es sich jetzt nur noch um die Frage des Wie. Sie verstehen das so, als ob nun lediglich bestimmte technische, militärtechnische Dinge im einzelnen in irgendeinem solchen Ausschuß entschieden werden könnten. Damit ist die Diskussion auf ein völlig schiefes Gleis gekommen. Sie haben doch in den Vertragsdebatten erlebt, daß das, was uns zutiefst scheidet, keine militärtechnischen Auffassungen verschiedener Art sind. Es handelt sich vielmehr um einen politischen Unterschied. Denn wir sind der Meinung, daß eine isolierte Teilnahme der Bundesrepublik an einem westlichen Heeressystem so lange nicht verantwortet werden kann, wie nicht ein ernsthafter Versuch unternommen worden ist, unter den vier Mächten zu einer Vereinbarung über einen Status für Gesamtdeutschland zu kommen. Das ist doch die Frage, die uns trennt, und die können Sie nicht in einem Sonderausschuß für Militärfragen verhandeln. Das sind doch Dinge, die, wenn sie einmal diskutiert werden, in den zuständigen politischen Ausschüssen anderer Art in diesem Hause zur Sprache kommen müssen. Wir haben ja den Außenpolitischen Ausschuß, und wir haben den Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen. Das gehört doch mit in die Dortmunder Beschlüsse. Das ist gleichfalls eine der Voraussetzungen, von denen Sie Kenntnis nehmen müssen, die erfüllt sein müssen, bevor es möglich ist, mit uns über die Frage einer isolierten Teilnahme der Bundesrepublik an einer Heeresorganisation, welcher Art auch immer, zu reden. Es ist gut, daß Sie das auch einmal hören, damit es auch die westliche Welt begreift, damit sie weiß, welch ein inneres Anliegen unser Volk in dieser Frage hat, damit man sieht, daß auf diesem Wege etwas mehr als bisher getan werden muß. Das sei in dieser Stunde gesagt, damit nicht der Eindruck entsteht, als stritten wir uns wirklich nur noch um die Mützen oder um die Ränge oder um den Diensteid. Dann hätte es nicht diese lebhaften Auseinandersetzungen hier im Hause gegeben.
    Kollege Strauß, wenn die Verträge scheitern, dann weiß ich, daß die Frage der Sicherheit im ganzen natürlich bleibt. Aber dann kann doch technisch nicht nach dem bisherigen System so weitergearbeitet werden, als wäre in der Welt nichts passiert. Dann müssen erst politisch neue Lösungen erarbeitet werden. Das aber kann kein Ausschuß tun, dessen Aufgabe ich auf die spezielle Frage der jetzigen Tätigkeit der Dienststelle Blank konzentrieren möchte. Das kann nur geschehen, wenn man sich im Auswärtigen Ausschuß zusammen mit den dazu berufenen Organen der Regierung eine politische Gesamtkonzeption erarbeitet und nicht die Militärspezialisten daransetzt, um da weiterzukommen, wo ihre Vorgänger gescheitert sind.
    Schließen Sie sich also bitte dem Wunsch an, jetzt für eine Kontrolle zu sorgen. Das, was in der Zukunft geschieht, wird dieses Haus zu regeln haben, wenn wir wissen, was die Zukunft bringt.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung.
Es liegen zwei Anträge vor. Ich lese sie noch einmal vor, da sie nicht verteilt sind. Erstens der Antrag der Fraktion der SPD:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt, dem bisher mit der Mitberatung des EVG-Vertrags betrauten Ausschuß des Bundestags laufend über die Tätigkeit der Dienststelle des Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen zu berichten.
Zweitens der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Bundestagsausschuß zur Mitberatung des EVG-Vertrags und der damit zusammenhängenden Abmachungen, der in der Bundestagssitzung vom 10. Juli 1952 durch einen Beschluß des Plenums errichtet wurde, wird in einen ständigen Bundestagsausschuß mit der Bezeichnung „Bundestagsausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit" umgewandelt. Die Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses und der zahlenmäßige Anteil der Fraktionen bleiben unverändert.
Dieser zweite Antrag ist als Änderungsantrag gestellt. Er ist im übrigen auch der weitergehende Antrag. Es besteht somit kein Zweifel, daß über ihn zuerst abgestimmt werden muß. Ich bitte die Damen und Herren, die dem zweiten Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; dieser Antrag ist angenommen. Damit erledigt sich der — —

(Abg. Renner: Dritte Beratung des Generalvertrags!)



(Präsident Dr. Ehlers)

— „Der", nicht „die", sagte ich, Herr Abgeordneter Renner; bitte schön!

(Abg. Renner: Dritte Beratung des Generalvertrags war das!)

Damit, meine Damen und Herren, ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf den Punkt 4 der Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Nr. 3868 der Drucksachen);
b) Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Nr. 3905 der Drucksachen);
c) Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 3946 der Drucksachen).
Wegen des sachlichen Zusammenhangs schlage ich Ihnen vor, diese Vorlagen in der Reihenfolge 4 a, 4 c, 4 b zu behandeln. Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit für die erste Vorlage von 10 Minuten und eine Gesamtaussprachezeit von 90 Minuten vor. — Das Haus ist damit einverstanden. Zur Begründung des ersten Antrags hat das Wort Herr Abgeordneter Lücke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Lücke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den Beratungen zum Ersten Wohnungsbaugesetz, die damals unter erheblichem Zeitdruck standen, wurde davon ausgegangen, dem Ersten Wohnungsbaugesetz sobald wie möglich ein Zweites Wohnungsbaugesetz folgen zu lassen. Diesem Gesetz sollte dann die Aufgabe zufallen, Unvollkommenheiten des Ersten Wohnungsbaugesetzes zu bereinigen. Die Forderungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz sind in der Zwischenzeit immer lauter geworden. Sie fanden in der einprägsamen Formulierung, es sei endlich an der Zeit, im Wohnungsbau von der Quantität zur Qualität zu kommen, einen treffenden Ausdruck. Das heißt, daß gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit weniger Miet- und Geschoßwohnungen und mehr Eigenheime und Kleinsiedlungen gebaut werden können. In diesem Punkt hat das Erste Wohnungsbaugesetz zweifellos versagt und damit die entscheidende Problematik des Wohnungsbaues nicht erkannt. Bekanntlich hat das Erste Wohnungsbaugesetz die Förderungswürdigkeit der Mietwohnung dem Eigenheim gleichgestellt. Darin liegt jedoch der entscheidende Irrtum, daß man die Eigengesetzlichkeit des Eigenheims nicht erkannt und Ungleiches gesetzlich gleich behandelt hat. Dieser Fehler mußte notwendig in der Praxis dazu führen, daß nicht einmal die im Gesetz vorgesehene gleiche Förderungswürdigkeit gewahrt worden ist; vielmehr wurde das Eigenheim in ständig steigendem Maße benachteiligt.
    Eine grundlegende und umfassende Lösung der mit diesem Problem aufgeworfenen Fragen konnte und kann nur durch ein eigenes Gesetz zur Förderung des Eigenheimbaus erfolgen. In dem Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen wird Ihnen nunmehr diese umfassende Lösung vorgelegt.
    Wir haben seinerzeit das Erste Wohnungsbaugesetz einstimmig angenommen und waren überzeugt, damit eine gute Leistung vollbracht zu haben. Trotz aller zwischenzeitlich laut gewordenen Kritik glaube ich, daß dieses Gesetz als eine der ersten großen gesetzgeberischen Leistungen des jungen Parlaments auch heute noch bestehen kann. Das beweist der zahlenmäßige Erfolg der auf Grund dieses Gesetzes durchgeführten Bauprogramme,

    (Unruhe — Glocke des Präsidenten)

    der Deutschland im Wohnungsbau an die Spitze der europäischen Länder gebracht hat. Es ist jedoch einer der entscheidenden Fehler des Ersten Wohnungsbaugesetzes, daß die Schaffung von Wohnungen für Familien, insbesondere für kinderreiche Familien zu kurz gekommen ist. Es wurden kaum Wohnungen für größere Familien gebaut. Die starre Finanzierung nach Wohnungseinheiten mag die entscheidende Ursache für die verstärkte Klein-und Kleinstwohnungsbauentwicklung geworden sein. Die Entwicklung der Baupreise seit Korea hat fernerhin in dieser Beziehung ungünstig mitgewirkt.
    Meine Damen und Herren! Im Bundesgebiet werden seit drei Jahren täglich 1000 Wohnungen gebaut. Davon werden noch keine 200 in das Eigentum der darin wohnenden Familien und Personen überführt; das heißt, daß von den täglich erbauten 1000 Wohnungen über 800 im Besitz von Wohnungsunternehmen verbleiben. Diese Angaben zeigen, daß die Entwicklung im Wohnungsbau in ständig steigendem Maße zur Mietwohnung drängt. Diese Entwicklung muß uns alle, denen das Wohl unserer Familien am Herzen liegt, mit großer Besorgnis erfüllen.
    Aus dieser Sorge heraus hat die Fraktion der CDU/CSU im Dezember 1950 im Bundestag eine Große Anfrage des Inhalts eingebracht, daß die Schaffung von Wohnungen im Eigentum, von Eigentumswohnungen, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus nicht in dem notwendigen und möglichen Ausmaß erfolge; im Gegenteil würden in einzelnen Ländern die öffentlichen Mittel dort erheblich beschränkt, wo sie für die Erstellung von Heimstätten Verwendung finden sollten. Auch dort, wo der Bau von Reihenhäusern, Eigenheimen und Kleinsiedlungen möglich sei, so heißt es in der Interpellation weiter, würden Mietwohnungen in mehrgeschossigen Wohnblöcken errichtet. Diese Entwicklung sei nicht geeignet, Vertriebenen, Ausgebombten und jungen Familien den notwendigen Wohnraum zu sichern und die Wohnung zum Heim der Familie zu machen.
    Auf Grund dieser Interpellation wurde mit Drucksache 1705 ein Antrag einstimmig angenommen, der fordert, daß ein angemessener Anteil der für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellten Mittel zum Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen, insbesondere aber zum Bau von Wohnungen für kinderreiche Familien Verwendung finden muß. Damit hat der Deutsche Bundestag einstimmig unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß er die bevorzugte Errichtung von Eigenheimen und Kleinsiedlungen wünscht und daß er damit der Sehnsucht breitester Kreise unseres Volkes entsprechen will, über den Wohnungsbau den heimat- und eigentumslosen Schichten, soweit es irgend möglich ist, wieder zu einem Eigentum, einem Eigenheim, möglichst mit Grund und Boden, zu verhelfen.


    (Lücke)

    Leider liegt bis zum Augenblick noch keine genaue Statistik über den Anteil der Eigentumsmaßnahmen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues vor, obwohl der Bundestagsausschuß diese Statistik seit Jahren dringend fordert. Ich bin deshalb bei der Beurteilung dieser Frage auf Statistiken einzelner Länder und des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen angewiesen, wobei man jedoch davon ausgehen kann, daß die übergroße Anzahl der neu erstellten Ein- und Zweifamilienhäuser in privatem Eigentum stehen. Wenn wir dabei berücksichtigen, daß in der Regel im Eigenheimbau eine Einliegerwohnung, die naturgemäß Mietwohnung ist, eingebaut wird, kommen wir auf einen Satz von etwa 20 % Eigentumsmaßnahmen.
    Der Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen errichtete im Baujahr 1951 151 000 Wohnungen. Davon wurden lediglich rund 14,7 % in das Eigentum der Familien oder Personen, die darin wohnen, übergeführt.
    Diese Zahlen bestätigen unsere Sorge, daß der Anteil der vom Bundestag gewünschten Eigentumsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau zu gering ist. Die Forderungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz wurden in der deutschen Öffentlichkeit immer lauter. Ich erwähne hier nur das Altenberger Programm und die beiden bedeutsamen Tagungen des Deutschen Volksheimstättenwerks in Hannover und in Köln.
    Diesen Anliegen folgend, hat die Bundesregierung eine Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz erarbeitet, die heute ebenfalls zur ersten Lesung in diesem Hohen Hause ansteht. In dieser Novelle sind Korrekturen des Ersten Wohnungsbaugesetzes vorgenommen worden, wobei die von uns immer wieder geforderten Eigentumsmaßnahmen, soweit das in einer Novelle möglich ist, aufgenommen wurden. Es zeigte sich jedoch schon bei den Vorarbeiten, daß es schwierig, vielleicht sogar unmöglich sein wird, diese unsere Forderungen in einer Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz zu verwirklichen.
    Die SPD-Fraktion hat vor einiger Zeit ebenfalls eine Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz eingebracht. Auch in dieser Novelle wird die verstärkte Eigenheimförderung erwähnt, ohne jedoch die bevorzugte Förderung durch eindeutige gesetzliche Bestimmungen zu garantieren.
    Der Bundesrat hat bei den Beratungen über die Regierungsnovelle fast sämtliche Eigentumsbestimmungen gestrichen. Ich will hier nicht näher die Haltung des Bundesrats kritisieren; dazu ist hier weder der Platz noch der rechte Augenblick. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, daß die Länder, die für die Durchführung der Bauprogramme verantwortlich zeichnen, nicht gewillt sind, der Forderung breitester Volksschichten nach verstärkter Eigentumsförderung im Wohnungsbau zu entsprechen. Ich nehme vielmehr an, daß die mit der Lösung dieser schwierigen Frage verbundenen Probleme in einer Novelle allein nicht gelöst werden können. Es bedarf hierzu meines Erachtens einer umfassenderen Lösung.
    Darum sind meine Freunde und ich daran gegangen, alle eigentumsfördernden Bestimmungen in einem Zweiten Wohnungsbaugesetz zusammenzufassen. Damit wird die Rechtsübersichtlichkeit gewahrt und die Aufgabe in ihrer ganzen Bedeutung sichtbar.
    Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf bricht mit dem Begriff der Wohneinheit und schafft dafür das Familienheim. Die Finanzierungsbestimmungen nach Wohneinheiten führten dazu, daß ein sehr hoher Prozentsatz Kleinstwohnungen gebaut wurde, die wir als familienfeindlich ablehnen müssen. Es wurden z. B. von den im Jahre 1950 bezugsfertig erstellten Wohnungen 17,7 % als Einzimmerwohnungen, 45,3 % als Zweizimmerwohnungen ausgewiesen, das heißt 63 % des Wohnungsbaus des fraglichen Jahres 1950 umfassen Ein- und Zweizimmerwohnungen zuzüglich Küche. Weitere 34 % sind Drei- und Vierzimmerwohnungen. Diese Zahlen beweisen, daß für größere Familien, vor allem für kinderreiche Familien keine oder kaum geeignete Wohnungen erstellt wurden.
    Hier steht der Staat vor einer sehr ernsten Frage; denn wir können es nicht mehr weiter zulassen, daß Familien — auch junge Ehepaare — in Kleinstwohnungen mit ein oder zwei Räumen in ihrer Entwicklung gehemmt oder sogar uniformiert werden. Wir können es nicht zulassen, daß der Staat über diesen Weg die Geburtenbeschränkung geradezu als staatliches Ziel proklamiert. Es geht nicht mehr an, daß Hunderttausende Familien über die Wohnung in ihrer Entwicklung eingeengt werden. Die Wohnung muß sich nach den Erfordernissen einer Familie richten und nicht die Familie nach der Wohnung.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es ist Aufgabe des Staates, hier Minimalgrenzen zu finden. Hier liegt neben anderen Ursachen mit ein wichtiger Grund dafür, daß 60 % aller Ehen kinderlos geblieben sind oder nur ein Kind haben. Unser Volk rangiert mit seiner Geburtenziffer heute hinter Frankreich.
    Klein- und Kleinstwohnungen sind nicht für Familien geeignet. Sie sollen nur zur Unterbringung alleinstehender Personen oder kinderloser Ehepaare geschaffen werden. Bei der bisherigen Entwicklung droht jedoch die Kleinstwohnung zur Norm des sozialen Wohnungsbaues zu werden. Im Interesse einer gesunden Entwicklung unserer Familie und um der Zukunft unseres Volkes willen muß hier Wandel geschaffen werden.
    Darum bricht unsere Vorlage grundsätzlich mit dem Begriff der Wohneinheit und setzt in den Mittelpunkt der Gesetzesbestimmungen die Familie, die Familie mit all ihren Lebensbedürfnissen an Raum, Garten und Eigentum. Die Familie soll und muß künftighin Richtschnur der Wohnungspolitik werden. Alle Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes nehmen deshalb Rücksicht auf die Ansprüche, die eine gesunde Familie an die Wohnung zu stellen hat. Darum: „Gesetz zur Schaffung von Familienheimen".
    In § 2 der Vorlage wird eindeutig festgelegt, was unter dem Begriff „Familienheim" zu verstehen ist. Der Gesetzentwurf schreibt vor, daß zum Familienheim ein Stück Garten oder Feld gehört, um dadurch unsere Menschen wieder mit dem Boden zu verwurzeln und ihnen, soweit es möglich ist und es der bisher beschränkte deutsche Lebensraum zuläßt, eine — wenn auch kleine — Sicherung für Krisenzeiten zu gewähren und um einen möglichst großen Teil unseres Volkes wieder zu Eigentümern zu machen.
    Darum gewinnt die baldige Verabschiedung des Baulandbeschaffungsgesetzes in diesem Zusammenhang mit dem Familienheimgesetz besondere


    (Lücke)

    Bedeutung. Hier liegt vor dem Deutschen Bundestag eine sozialpolitische Aufgabe von unerhörter Bedeutung. Es gilt, noch über 4 Millionen Familien wohnungsmäßig zu versorgen und angemessen unterzubringen. Davon soll nach unserem Wollen ein möglichst großer Teil der Eigentumslosen wieder mit einem Eigentum versehen werden. Die Zukunft dieser Familien, die sich in Not befinden, liegt uns am Herzen. Damit, glaube ich, erfüllen wir eine wichtige Aufgabe auch für die Zukunft unseres Volkes.
    Wir denken nicht daran, den Wiederaufbau unserer Städte zu vernachlässigen. Im Gegenteil sollen hierfür die erforderlichen Mittel weiterhin bereitgestellt werden. Wir wünschen jedoch, daß Schluß gemacht wird damit, daß in freiem, unerschlossenem Gelände ohne zwingende Gründe mehrgeschossige Mietwohnungen erstellt werden. Wir wünschen weiter, daß Schluß damit gemacht wird, daß man Familien in fünf-, sechs-, ja zehngeschossigen Wohnblöcken unterbringt. Die Familie gehört an den Grund und Boden, sie gehört auf die Erde. Darum gehört zum Familienheim möglichst ein kleiner Garten oder ein Stück Land. Das Reihenhaus bietet überall da, wo der Bau von Einfamilienhäusern als offene Bauweise nicht möglich ist, Gelegenheit, familiengerechte Heime zu bauen, auch in städtischen Vorbezirken.
    Das Familienheimgesetz sieht vor, daß die öffentlichen Mittel des Bundes, der Länder und Gemeinden überwiegend zur Schaffung von Familienheimen zu verwenden sind. Die restlichen Mittel sind für den Wiederaufbau und den Mietwohnungsbau vorgesehen. Es ist in der Öffentlichkeit gegen dieses Gesetz und gerade gegen diese Forderung erheblich Sturm gelaufen worden. Es ist behauptet worden, man wolle nun überhaupt keine Mietwohnungen mehr schaffen. Das ist nicht wahr! Da fast jedes Familienheim eine vollausgebaute zweite Wohnung besitzt oder aber eine Einliegerwohnung, die ja Mietwohnung ist, werden nur etwa 25 bis 30 % der darin wohnenden Familien Eigentümer, das heißt mehr als 70 % bleiben auch nach unserer Vorlage künftighin weiter Mietwohnungen. Das ist durchführbar. An diesem Eigentumsanteil im Sozialen Wohnungsbau müssen wir als Mindestforderung festhalten. Im Hinblick auf die sozialpolitische Bedeutung des Eigentums ist dieser Anteil recht bescheiden. Ziel unserer Wohnungsbaupolitik auch in den nächsten Jahren muß bleiben, das Familienheim zur Norm des Sozialen Wohnungsbaus werden zu lassen.

    (Abg. Strauß: Sehr richtig!)

    Wir wünschen, daß Schluß gemacht wird damit — ich wiederhole diese Forderung —, daß ohne zwingende Gründe in freies, unerschlossenes Gelände mehrgeschossige Mietwohnungen gebaut werden.
    Ich sagte bereits, daß der Entwurf mit dem Begriff „Wohneinheit" bricht, d. h. daß in Zukunft die Mittel nicht mehr nach Wohneinheiten, sondern nach der Wohnfläche gewährt werden. Demzufolge kann für denselben aufzuwendenden Geldbetrag auch künftighin dieselbe Anzahl von Personen untergebracht werden. Es könnte theoretisch geschehen, daß die Zahl der Wohneinheiten sinkt. Es ist aber nicht möglich, daß die Zahl der untergebrachten Personen sinkt. Darum ist in den Gesetzentwurf eingebaut worden, daß auch die Zahl der zur Familie gehörenden Personen bei der Bemessung der Höhe der öffentlichen Mittel herangezogen werden muß. Diese neuen Finanzierungsbestimmungen erlauben es den
    Bewilligungsstellen, im Rahmen der von den Ländern hierzu näher zu erlassenden Richtlinien bei der Bewilligung der öffentlichen Mittel beweglicher zu sein.
    Eine Reihe weiterer im Gesetzentwurf enthaltener Bestimmungen schafft starke Anreize, ein derartiges Familienheim zu erwerben. Der Sparwille der Bevölkerung wird angeregt. Die Selbsthilfe wird in jeder möglichen Form gefördert. Der Konsumverzicht wird sinnvoll, weil das Gesetz demjenigen, der für sein eigenes Heim spart, die Chance bietet, in einer überschaubaren Zeit Eigentümer seines Heimes zu werden.
    Eine entscheidende Verbesserung gegenüber dem Ersten Wohnungsbaugesetz besteht weiter darin, daß die Höhe der Eigenleistung durch die Finanzierung nach Quadratmetern Wohnfläche erheblich gesenkt wird. Es war bisher üblich, daß von großen Wohnungsbauunternehmen oft nur eine Eigenleistung bis zu 10 % der Baukosten gefordert wurde. Hingegen mußte derjenige, der im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaues ein Eigenheim erstellen wollte, 20, 30 und mehr Prozent Eigenleistung aufbringen. Hier gibt der Gesetzentwurf der Mietwohnung und dem Eigenheim den gleichen Start.
    Eine Reihe von Bestimmungen stellt für den Eigentümer jedoch einen Anreiz dar, von seiner Belastung, die er als Schuld empfindet, herunterzukommen. Damit fließen die öffentlichen Gelder vorzeitig dem Wohnungsbau wieder zu, was bei den entsprechenden Mietwohnungen nicht der Fall ist.
    Der größte Feind war im Wohnungsbau bisher der Formalismus. Das Dickicht der Bestimmungen und Formulare hat einen beängstigenden Umfang angenommen und droht weiter anzuwachsen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Daher werden durch das neue Gesetz und durch das neue Finanzierungsverfahren Bestimmungen festgelegt, die eine Reihe von Formularen wegfallen lassen. Damit stellt der Gesetzentwurf einen entscheidenden Schritt auf dem Wege der Vereinfachung des Formularwesens dar.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Eine weitere wesentliche Hilfe für die rasche Durchführung dieses Gesetzentwurfes bietet die Konstruktion des Vorratseigenheims, also des sogenannten Hauses von der Stange. Es wird eine der vornehmsten Aufgaben der Wohnungsunternehmen bleiben, Familienheime auf Vorrat zu bauen, um sie dann laufend in den Besitz der Familien zu überführen.
    Meine Damen und Herren, ich bin mir über die schwierigen Probleme, die der Verwirklichung gerade dieses Gesetzentwurfes im Wege stehen, völlig im klaren. Wenn meine Freunde und ich trotzdem diesen Gesetzentwurf vorlegen, dann deshalb, weil wir wünschen, daß endlich im Wohnungsbau das Anliegen der Familie stärker beachtet wird. Der Gesetzentwurf bietet hierzu die Möglichkeit. Ich hoffe, daß vor allem auch die Wohnungswirtschaft von dieser Möglichkeit reichen Gebrauch machen wird. Die Wohnungswirtschaft sollte sich viel mehr, als das bisher geschehen ist, als Träger für die Errichtung von Familienheimen einsetzen.
    Wir werden im Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen bei der Beratung der Novelle diese Fragen besprechen müssen. Ich hoffe, daß die Beratungen im Ausschuß in demselben Geiste


    (Lücke)

    geführt werden, in dem die anderen Wohnungsbaugesetze bisher einstimmig verabschiedet worden sind. Der Deutsche Bundestag hat immer und immer wieder einmütig zum Ausdruck gebracht, daß er wünscht, daß Eigentum geschaffen wird, daß er wünscht, daß eigentumslose Menschen wieder mit Grund und Boden verbunden werden. Wir haben nunmehr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der alle diese Forderungen erfüllt, einen Entwurf, der aus der Praxis geboren wurde und darum mit Recht Zweites Wohnungsbaugesetz heißt. Ich hoffe weiter, daß dieser Gesetzentwurf wegen seiner Eilbedürftigkeit noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Ich wiederhole die Zahl: täglich werden 1000 Wohnungen gebaut, und wir möchten, daß künftighin davon mehr als 200 in den Besitz der Familie übergeführt werden.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ich darf daher hoffen, daß dieses Hohe Haus den Entwurf an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen überweist. Ich stelle diesen Antrag.
    Zur Regierungsnovelle darf ich sagen, daß wir im Ausschuß überlegen werden, welche Bestimmungen aus der Novelle eventuell in diesen Entwurf — oder umgekehrt — übernommen werden müssen. Die Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz ist zumindest in ihren wirtschaftlichen Teilen erforderlich. Meine Freunde und ich bejahen die in der Novelle enthaltenen Grundtendenzen und werden im Ausschuß zu diesen Fragen weiter Stellung nehmen müssen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)