Rede von
Paul
Lücke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den Beratungen zum Ersten Wohnungsbaugesetz, die damals unter erheblichem Zeitdruck standen, wurde davon ausgegangen, dem Ersten Wohnungsbaugesetz sobald wie möglich ein Zweites Wohnungsbaugesetz folgen zu lassen. Diesem Gesetz sollte dann die Aufgabe zufallen, Unvollkommenheiten des Ersten Wohnungsbaugesetzes zu bereinigen. Die Forderungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz sind in der Zwischenzeit immer lauter geworden. Sie fanden in der einprägsamen Formulierung, es sei endlich an der Zeit, im Wohnungsbau von der Quantität zur Qualität zu kommen, einen treffenden Ausdruck. Das heißt, daß gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit weniger Miet- und Geschoßwohnungen und mehr Eigenheime und Kleinsiedlungen gebaut werden können. In diesem Punkt hat das Erste Wohnungsbaugesetz zweifellos versagt und damit die entscheidende Problematik des Wohnungsbaues nicht erkannt. Bekanntlich hat das Erste Wohnungsbaugesetz die Förderungswürdigkeit der Mietwohnung dem Eigenheim gleichgestellt. Darin liegt jedoch der entscheidende Irrtum, daß man die Eigengesetzlichkeit des Eigenheims nicht erkannt und Ungleiches gesetzlich gleich behandelt hat. Dieser Fehler mußte notwendig in der Praxis dazu führen, daß nicht einmal die im Gesetz vorgesehene gleiche Förderungswürdigkeit gewahrt worden ist; vielmehr wurde das Eigenheim in ständig steigendem Maße benachteiligt.
Eine grundlegende und umfassende Lösung der mit diesem Problem aufgeworfenen Fragen konnte und kann nur durch ein eigenes Gesetz zur Förderung des Eigenheimbaus erfolgen. In dem Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen wird Ihnen nunmehr diese umfassende Lösung vorgelegt.
Wir haben seinerzeit das Erste Wohnungsbaugesetz einstimmig angenommen und waren überzeugt, damit eine gute Leistung vollbracht zu haben. Trotz aller zwischenzeitlich laut gewordenen Kritik glaube ich, daß dieses Gesetz als eine der ersten großen gesetzgeberischen Leistungen des jungen Parlaments auch heute noch bestehen kann. Das beweist der zahlenmäßige Erfolg der auf Grund dieses Gesetzes durchgeführten Bauprogramme,
der Deutschland im Wohnungsbau an die Spitze der europäischen Länder gebracht hat. Es ist jedoch einer der entscheidenden Fehler des Ersten Wohnungsbaugesetzes, daß die Schaffung von Wohnungen für Familien, insbesondere für kinderreiche Familien zu kurz gekommen ist. Es wurden kaum Wohnungen für größere Familien gebaut. Die starre Finanzierung nach Wohnungseinheiten mag die entscheidende Ursache für die verstärkte Klein-und Kleinstwohnungsbauentwicklung geworden sein. Die Entwicklung der Baupreise seit Korea hat fernerhin in dieser Beziehung ungünstig mitgewirkt.
Meine Damen und Herren! Im Bundesgebiet werden seit drei Jahren täglich 1000 Wohnungen gebaut. Davon werden noch keine 200 in das Eigentum der darin wohnenden Familien und Personen überführt; das heißt, daß von den täglich erbauten 1000 Wohnungen über 800 im Besitz von Wohnungsunternehmen verbleiben. Diese Angaben zeigen, daß die Entwicklung im Wohnungsbau in ständig steigendem Maße zur Mietwohnung drängt. Diese Entwicklung muß uns alle, denen das Wohl unserer Familien am Herzen liegt, mit großer Besorgnis erfüllen.
Aus dieser Sorge heraus hat die Fraktion der CDU/CSU im Dezember 1950 im Bundestag eine Große Anfrage des Inhalts eingebracht, daß die Schaffung von Wohnungen im Eigentum, von Eigentumswohnungen, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus nicht in dem notwendigen und möglichen Ausmaß erfolge; im Gegenteil würden in einzelnen Ländern die öffentlichen Mittel dort erheblich beschränkt, wo sie für die Erstellung von Heimstätten Verwendung finden sollten. Auch dort, wo der Bau von Reihenhäusern, Eigenheimen und Kleinsiedlungen möglich sei, so heißt es in der Interpellation weiter, würden Mietwohnungen in mehrgeschossigen Wohnblöcken errichtet. Diese Entwicklung sei nicht geeignet, Vertriebenen, Ausgebombten und jungen Familien den notwendigen Wohnraum zu sichern und die Wohnung zum Heim der Familie zu machen.
Auf Grund dieser Interpellation wurde mit Drucksache 1705 ein Antrag einstimmig angenommen, der fordert, daß ein angemessener Anteil der für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellten Mittel zum Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen, insbesondere aber zum Bau von Wohnungen für kinderreiche Familien Verwendung finden muß. Damit hat der Deutsche Bundestag einstimmig unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß er die bevorzugte Errichtung von Eigenheimen und Kleinsiedlungen wünscht und daß er damit der Sehnsucht breitester Kreise unseres Volkes entsprechen will, über den Wohnungsbau den heimat- und eigentumslosen Schichten, soweit es irgend möglich ist, wieder zu einem Eigentum, einem Eigenheim, möglichst mit Grund und Boden, zu verhelfen.
Leider liegt bis zum Augenblick noch keine genaue Statistik über den Anteil der Eigentumsmaßnahmen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues vor, obwohl der Bundestagsausschuß diese Statistik seit Jahren dringend fordert. Ich bin deshalb bei der Beurteilung dieser Frage auf Statistiken einzelner Länder und des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen angewiesen, wobei man jedoch davon ausgehen kann, daß die übergroße Anzahl der neu erstellten Ein- und Zweifamilienhäuser in privatem Eigentum stehen. Wenn wir dabei berücksichtigen, daß in der Regel im Eigenheimbau eine Einliegerwohnung, die naturgemäß Mietwohnung ist, eingebaut wird, kommen wir auf einen Satz von etwa 20 % Eigentumsmaßnahmen.
Der Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen errichtete im Baujahr 1951 151 000 Wohnungen. Davon wurden lediglich rund 14,7 % in das Eigentum der Familien oder Personen, die darin wohnen, übergeführt.
Diese Zahlen bestätigen unsere Sorge, daß der Anteil der vom Bundestag gewünschten Eigentumsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau zu gering ist. Die Forderungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz wurden in der deutschen Öffentlichkeit immer lauter. Ich erwähne hier nur das Altenberger Programm und die beiden bedeutsamen Tagungen des Deutschen Volksheimstättenwerks in Hannover und in Köln.
Diesen Anliegen folgend, hat die Bundesregierung eine Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz erarbeitet, die heute ebenfalls zur ersten Lesung in diesem Hohen Hause ansteht. In dieser Novelle sind Korrekturen des Ersten Wohnungsbaugesetzes vorgenommen worden, wobei die von uns immer wieder geforderten Eigentumsmaßnahmen, soweit das in einer Novelle möglich ist, aufgenommen wurden. Es zeigte sich jedoch schon bei den Vorarbeiten, daß es schwierig, vielleicht sogar unmöglich sein wird, diese unsere Forderungen in einer Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz zu verwirklichen.
Die SPD-Fraktion hat vor einiger Zeit ebenfalls eine Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz eingebracht. Auch in dieser Novelle wird die verstärkte Eigenheimförderung erwähnt, ohne jedoch die bevorzugte Förderung durch eindeutige gesetzliche Bestimmungen zu garantieren.
Der Bundesrat hat bei den Beratungen über die Regierungsnovelle fast sämtliche Eigentumsbestimmungen gestrichen. Ich will hier nicht näher die Haltung des Bundesrats kritisieren; dazu ist hier weder der Platz noch der rechte Augenblick. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, daß die Länder, die für die Durchführung der Bauprogramme verantwortlich zeichnen, nicht gewillt sind, der Forderung breitester Volksschichten nach verstärkter Eigentumsförderung im Wohnungsbau zu entsprechen. Ich nehme vielmehr an, daß die mit der Lösung dieser schwierigen Frage verbundenen Probleme in einer Novelle allein nicht gelöst werden können. Es bedarf hierzu meines Erachtens einer umfassenderen Lösung.
Darum sind meine Freunde und ich daran gegangen, alle eigentumsfördernden Bestimmungen in einem Zweiten Wohnungsbaugesetz zusammenzufassen. Damit wird die Rechtsübersichtlichkeit gewahrt und die Aufgabe in ihrer ganzen Bedeutung sichtbar.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf bricht mit dem Begriff der Wohneinheit und schafft dafür das Familienheim. Die Finanzierungsbestimmungen nach Wohneinheiten führten dazu, daß ein sehr hoher Prozentsatz Kleinstwohnungen gebaut wurde, die wir als familienfeindlich ablehnen müssen. Es wurden z. B. von den im Jahre 1950 bezugsfertig erstellten Wohnungen 17,7 % als Einzimmerwohnungen, 45,3 % als Zweizimmerwohnungen ausgewiesen, das heißt 63 % des Wohnungsbaus des fraglichen Jahres 1950 umfassen Ein- und Zweizimmerwohnungen zuzüglich Küche. Weitere 34 % sind Drei- und Vierzimmerwohnungen. Diese Zahlen beweisen, daß für größere Familien, vor allem für kinderreiche Familien keine oder kaum geeignete Wohnungen erstellt wurden.
Hier steht der Staat vor einer sehr ernsten Frage; denn wir können es nicht mehr weiter zulassen, daß Familien — auch junge Ehepaare — in Kleinstwohnungen mit ein oder zwei Räumen in ihrer Entwicklung gehemmt oder sogar uniformiert werden. Wir können es nicht zulassen, daß der Staat über diesen Weg die Geburtenbeschränkung geradezu als staatliches Ziel proklamiert. Es geht nicht mehr an, daß Hunderttausende Familien über die Wohnung in ihrer Entwicklung eingeengt werden. Die Wohnung muß sich nach den Erfordernissen einer Familie richten und nicht die Familie nach der Wohnung.
Es ist Aufgabe des Staates, hier Minimalgrenzen zu finden. Hier liegt neben anderen Ursachen mit ein wichtiger Grund dafür, daß 60 % aller Ehen kinderlos geblieben sind oder nur ein Kind haben. Unser Volk rangiert mit seiner Geburtenziffer heute hinter Frankreich.
Klein- und Kleinstwohnungen sind nicht für Familien geeignet. Sie sollen nur zur Unterbringung alleinstehender Personen oder kinderloser Ehepaare geschaffen werden. Bei der bisherigen Entwicklung droht jedoch die Kleinstwohnung zur Norm des sozialen Wohnungsbaues zu werden. Im Interesse einer gesunden Entwicklung unserer Familie und um der Zukunft unseres Volkes willen muß hier Wandel geschaffen werden.
Darum bricht unsere Vorlage grundsätzlich mit dem Begriff der Wohneinheit und setzt in den Mittelpunkt der Gesetzesbestimmungen die Familie, die Familie mit all ihren Lebensbedürfnissen an Raum, Garten und Eigentum. Die Familie soll und muß künftighin Richtschnur der Wohnungspolitik werden. Alle Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes nehmen deshalb Rücksicht auf die Ansprüche, die eine gesunde Familie an die Wohnung zu stellen hat. Darum: „Gesetz zur Schaffung von Familienheimen".
In § 2 der Vorlage wird eindeutig festgelegt, was unter dem Begriff „Familienheim" zu verstehen ist. Der Gesetzentwurf schreibt vor, daß zum Familienheim ein Stück Garten oder Feld gehört, um dadurch unsere Menschen wieder mit dem Boden zu verwurzeln und ihnen, soweit es möglich ist und es der bisher beschränkte deutsche Lebensraum zuläßt, eine — wenn auch kleine — Sicherung für Krisenzeiten zu gewähren und um einen möglichst großen Teil unseres Volkes wieder zu Eigentümern zu machen.
Darum gewinnt die baldige Verabschiedung des Baulandbeschaffungsgesetzes in diesem Zusammenhang mit dem Familienheimgesetz besondere
Bedeutung. Hier liegt vor dem Deutschen Bundestag eine sozialpolitische Aufgabe von unerhörter Bedeutung. Es gilt, noch über 4 Millionen Familien wohnungsmäßig zu versorgen und angemessen unterzubringen. Davon soll nach unserem Wollen ein möglichst großer Teil der Eigentumslosen wieder mit einem Eigentum versehen werden. Die Zukunft dieser Familien, die sich in Not befinden, liegt uns am Herzen. Damit, glaube ich, erfüllen wir eine wichtige Aufgabe auch für die Zukunft unseres Volkes.
Wir denken nicht daran, den Wiederaufbau unserer Städte zu vernachlässigen. Im Gegenteil sollen hierfür die erforderlichen Mittel weiterhin bereitgestellt werden. Wir wünschen jedoch, daß Schluß gemacht wird damit, daß in freiem, unerschlossenem Gelände ohne zwingende Gründe mehrgeschossige Mietwohnungen erstellt werden. Wir wünschen weiter, daß Schluß damit gemacht wird, daß man Familien in fünf-, sechs-, ja zehngeschossigen Wohnblöcken unterbringt. Die Familie gehört an den Grund und Boden, sie gehört auf die Erde. Darum gehört zum Familienheim möglichst ein kleiner Garten oder ein Stück Land. Das Reihenhaus bietet überall da, wo der Bau von Einfamilienhäusern als offene Bauweise nicht möglich ist, Gelegenheit, familiengerechte Heime zu bauen, auch in städtischen Vorbezirken.
Das Familienheimgesetz sieht vor, daß die öffentlichen Mittel des Bundes, der Länder und Gemeinden überwiegend zur Schaffung von Familienheimen zu verwenden sind. Die restlichen Mittel sind für den Wiederaufbau und den Mietwohnungsbau vorgesehen. Es ist in der Öffentlichkeit gegen dieses Gesetz und gerade gegen diese Forderung erheblich Sturm gelaufen worden. Es ist behauptet worden, man wolle nun überhaupt keine Mietwohnungen mehr schaffen. Das ist nicht wahr! Da fast jedes Familienheim eine vollausgebaute zweite Wohnung besitzt oder aber eine Einliegerwohnung, die ja Mietwohnung ist, werden nur etwa 25 bis 30 % der darin wohnenden Familien Eigentümer, das heißt mehr als 70 % bleiben auch nach unserer Vorlage künftighin weiter Mietwohnungen. Das ist durchführbar. An diesem Eigentumsanteil im Sozialen Wohnungsbau müssen wir als Mindestforderung festhalten. Im Hinblick auf die sozialpolitische Bedeutung des Eigentums ist dieser Anteil recht bescheiden. Ziel unserer Wohnungsbaupolitik auch in den nächsten Jahren muß bleiben, das Familienheim zur Norm des Sozialen Wohnungsbaus werden zu lassen.
Wir wünschen, daß Schluß gemacht wird damit — ich wiederhole diese Forderung —, daß ohne zwingende Gründe in freies, unerschlossenes Gelände mehrgeschossige Mietwohnungen gebaut werden.
Ich sagte bereits, daß der Entwurf mit dem Begriff „Wohneinheit" bricht, d. h. daß in Zukunft die Mittel nicht mehr nach Wohneinheiten, sondern nach der Wohnfläche gewährt werden. Demzufolge kann für denselben aufzuwendenden Geldbetrag auch künftighin dieselbe Anzahl von Personen untergebracht werden. Es könnte theoretisch geschehen, daß die Zahl der Wohneinheiten sinkt. Es ist aber nicht möglich, daß die Zahl der untergebrachten Personen sinkt. Darum ist in den Gesetzentwurf eingebaut worden, daß auch die Zahl der zur Familie gehörenden Personen bei der Bemessung der Höhe der öffentlichen Mittel herangezogen werden muß. Diese neuen Finanzierungsbestimmungen erlauben es den
Bewilligungsstellen, im Rahmen der von den Ländern hierzu näher zu erlassenden Richtlinien bei der Bewilligung der öffentlichen Mittel beweglicher zu sein.
Eine Reihe weiterer im Gesetzentwurf enthaltener Bestimmungen schafft starke Anreize, ein derartiges Familienheim zu erwerben. Der Sparwille der Bevölkerung wird angeregt. Die Selbsthilfe wird in jeder möglichen Form gefördert. Der Konsumverzicht wird sinnvoll, weil das Gesetz demjenigen, der für sein eigenes Heim spart, die Chance bietet, in einer überschaubaren Zeit Eigentümer seines Heimes zu werden.
Eine entscheidende Verbesserung gegenüber dem Ersten Wohnungsbaugesetz besteht weiter darin, daß die Höhe der Eigenleistung durch die Finanzierung nach Quadratmetern Wohnfläche erheblich gesenkt wird. Es war bisher üblich, daß von großen Wohnungsbauunternehmen oft nur eine Eigenleistung bis zu 10 % der Baukosten gefordert wurde. Hingegen mußte derjenige, der im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaues ein Eigenheim erstellen wollte, 20, 30 und mehr Prozent Eigenleistung aufbringen. Hier gibt der Gesetzentwurf der Mietwohnung und dem Eigenheim den gleichen Start.
Eine Reihe von Bestimmungen stellt für den Eigentümer jedoch einen Anreiz dar, von seiner Belastung, die er als Schuld empfindet, herunterzukommen. Damit fließen die öffentlichen Gelder vorzeitig dem Wohnungsbau wieder zu, was bei den entsprechenden Mietwohnungen nicht der Fall ist.
Der größte Feind war im Wohnungsbau bisher der Formalismus. Das Dickicht der Bestimmungen und Formulare hat einen beängstigenden Umfang angenommen und droht weiter anzuwachsen.
Daher werden durch das neue Gesetz und durch das neue Finanzierungsverfahren Bestimmungen festgelegt, die eine Reihe von Formularen wegfallen lassen. Damit stellt der Gesetzentwurf einen entscheidenden Schritt auf dem Wege der Vereinfachung des Formularwesens dar.
Eine weitere wesentliche Hilfe für die rasche Durchführung dieses Gesetzentwurfes bietet die Konstruktion des Vorratseigenheims, also des sogenannten Hauses von der Stange. Es wird eine der vornehmsten Aufgaben der Wohnungsunternehmen bleiben, Familienheime auf Vorrat zu bauen, um sie dann laufend in den Besitz der Familien zu überführen.
Meine Damen und Herren, ich bin mir über die schwierigen Probleme, die der Verwirklichung gerade dieses Gesetzentwurfes im Wege stehen, völlig im klaren. Wenn meine Freunde und ich trotzdem diesen Gesetzentwurf vorlegen, dann deshalb, weil wir wünschen, daß endlich im Wohnungsbau das Anliegen der Familie stärker beachtet wird. Der Gesetzentwurf bietet hierzu die Möglichkeit. Ich hoffe, daß vor allem auch die Wohnungswirtschaft von dieser Möglichkeit reichen Gebrauch machen wird. Die Wohnungswirtschaft sollte sich viel mehr, als das bisher geschehen ist, als Träger für die Errichtung von Familienheimen einsetzen.
Wir werden im Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen bei der Beratung der Novelle diese Fragen besprechen müssen. Ich hoffe, daß die Beratungen im Ausschuß in demselben Geiste
geführt werden, in dem die anderen Wohnungsbaugesetze bisher einstimmig verabschiedet worden sind. Der Deutsche Bundestag hat immer und immer wieder einmütig zum Ausdruck gebracht, daß er wünscht, daß Eigentum geschaffen wird, daß er wünscht, daß eigentumslose Menschen wieder mit Grund und Boden verbunden werden. Wir haben nunmehr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der alle diese Forderungen erfüllt, einen Entwurf, der aus der Praxis geboren wurde und darum mit Recht Zweites Wohnungsbaugesetz heißt. Ich hoffe weiter, daß dieser Gesetzentwurf wegen seiner Eilbedürftigkeit noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Ich wiederhole die Zahl: täglich werden 1000 Wohnungen gebaut, und wir möchten, daß künftighin davon mehr als 200 in den Besitz der Familie übergeführt werden.
Ich darf daher hoffen, daß dieses Hohe Haus den Entwurf an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen überweist. Ich stelle diesen Antrag.
Zur Regierungsnovelle darf ich sagen, daß wir im Ausschuß überlegen werden, welche Bestimmungen aus der Novelle eventuell in diesen Entwurf — oder umgekehrt — übernommen werden müssen. Die Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz ist zumindest in ihren wirtschaftlichen Teilen erforderlich. Meine Freunde und ich bejahen die in der Novelle enthaltenen Grundtendenzen und werden im Ausschuß zu diesen Fragen weiter Stellung nehmen müssen.