Rede von
Dr.
Otto
Kneipp
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde der Aufforderung des Herrn Präsidenten folgen und mich außerordentlich kurz fassen. Sie haben ja die Möglichkeit, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte, auf den Seiten 64 ff. der Drucksache Nr. 3900*) nachzulesen, was über die devisenrechtliche, zollrechtliche und steuerrechtliche Behandlung in der Arbeit des Finanz- und Steuerausschusses herausgekommen ist. Ich möchte aber als erster der drei Berichterstatter aus dem Finanz- und Steuerausschuß darauf hinweisen, daß sowohl der Finanzminister als auch seine Mitarbeiter in außerordentlich umfassender Art und Weise versucht haben, uns in die schwierigen Probleme hineinzubringen. Nur durch diese außerordentlich emsige Arbeit der Herren des Finanzministeriums war es uns möglich, in verhältnismäßig kurzer Zeit das schwierige Amt der Bearbeitung überhaupt zu Ende zu führen.
Eines muß ich hier einschalten, das ist die Frage der Behandlung der Organisationen, die im Bereich und im Dienst der Streitkräfte eingespannt sind und die die zollrechtlichen, steuerrechtlichen und devisenrechtlichen Vorteile des Truppenvertrags usw. genießen oder bisher beansprucht haben und auch in Zukunft beanspruchen. Ich folge einem Wunsche des gesamten Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen, wenn ich bitte, diese Liste der Organisationen, wie sie zur Zeit besteht, noch in die Berichterstattung mitaufzunehmen. Ich hatte sie meinem Bericht angefügt; sie ist aber durch ein Versehen nicht in den Gesamtbericht mitaufgenommen worden. Die Anzahl dieser Organisationen ist noch außerordentlich groß, und es war der Wunsch aller Mitglieder des Finanz- und Steuerausschusses, daß es den Verhandlungen der Bundesregierung gelingen möge, soweit wie möglich den Umfang dieser zugelassenen Organisationen einzuschränken. Ich will Ihnen die Liste nicht vorlesen; Sie können sie ja später im Bericht noch selber zur Kenntnis nehmen. Ich darf nur darauf hinweisen, daß allein sechs Versicherungsgesellschaften im Dienste der amerikanischen Truppen stehen, und zwar Automobilversicherungsgesellschaften, und alle diese Versicherungsgesellschaften einschließlich ihrer Bediensteten natürlich die zollrechtlichen,
*) Vgl. Anlage zur 240. Sitzung, Seite 11228 D
steuerrechtlichen und devisenrechtlichen Vergünstigungen der Verträge beanspruchen.
Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, daß auch der Finanz- und Steuerausschuß das Abkommen der Nordatlantikpakt-Streitkräfte vom Jahre 1951 in den Kreis seiner Erörterungen gezogen hat. Es wurde aber von Regierungsseite darauf hingewiesen, daß dieses Abkommen noch nicht überall praktikabel sei, daß also noch ältere Bestimmungen aus dem Jahre 1946 zum Teil, besonders bei Frankreich, dieses Abkommen noch nicht hätten zur Wirksamkeit kommen lassen, so daß ein hundertprozentiger Vergleich mit diesem Abkommen der Nordatlantikpakt-Streitkräfte noch gar nicht möglich sei.
Auch auf die Gemeindesteuern, wie sie Herr Kollege Erler eben angesprochen hat, muß ich noch einmal zurückkommen. Es ist natürlich mit Recht gefragt worden: Kann der Bund, der ja auf dem Gebiete der Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis gar nicht die Gesetzgebungskompetenz hat, durch internationale Verträge in die Steuergesetzgebung eingreifen? Es ist auch gefragt worden, ob die Länder als solche sich nicht zur Wehr setzen könnten, wenn auf dem Wege internationaler Verträge, für die allein der Bund zuständig sei, in ihre Gesetzgebungskompetenz eingegriffen werde. Es ist aber dann darauf hingewiesen worden, daß die anderen Vertragsparteien sich auf diesen Unterschied zwischen Länder- und Bundesgesetzgebungskompetenz absolut nicht eingelassen hätten, sondern daß sie erklärt hätten, sie müßten natürlich alle diese Fragen durch den Bund regeln. Von seiten des Bundesfinanzministeriums wurde erklärt, daß, wenn dadurch berechtigte finanzielle Interessen der Länder oder Gemeinden angesprochen würden, aus Einzelplan XXVII des Bundeshaushalts entsprechend den finanziellen Möglichkeiten ein Ausgleich stattfinden könne. Daß die Gemeindesteuern, die reinen Gemeindesteuern, für die nur die Länder und die Gemeinden in Frage kommen, leider nicht die wünschenswerte klare Herausstellung gefunden haben, ist außerordentlich bedauerlich. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auf die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer usw. nicht eingehen. Ich bitte Sie, mit diesen ergänzenden Darlegungen zufrieden zu sein. Ich behalte mir natürlich vor — einem Berichterstatter steht das jederzeit zu —, noch dann einzugreifen, wenn im Rahmen der Debatte gewisse Unklarheiten dringend einer Aufklärung durch den zuständigen Berichterstatter bedürfen.