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ID0124101600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 241. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1952 11301 241. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1952. Geschäftliche Mitteilungen 11303A Mitteilung des Präsidenten über die Erledigung der Entschließung der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Umdruck Nr. 118) 11303B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung der Entwürfe eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten mit Zusatzverträgen, eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 26. Mai 1952 über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nm. 3500, zu 3500, Nachgang zu 3500 der Drucksachen, Umdruck Nr. 699 [neu]), eines Gesetzes betr. das Protokoll vom 26. Juli 1952 über die Erstreckung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichneten Abkommen über die steuerliche -Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nr. 3700 der Drucksachen), eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Mai 1952 über die Rechtsstellung der Europäischen Verteidigungsstreitkräfte und über das Zoll- und Steuerwesen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (Nm. 3501, zu 3501 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3900, zu 3900 der Drucksachen, Umdrucke Nm. 713 bis 718, 720 bis 723) in Verbindung mit der Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Generalvertrag und Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Nrn. 3398, 3363 der Drucksachen) sowie mit der Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Generalvertrag und Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Nr. 3392 der Drucksachen) 11303B Fortsetzung der Berichterstattung der Ausschüsse: Die verfassungsrechtliche, rechtspolitische und rechtliche Bedeutung der Vertragswerke: Berichte des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Frage der Vereinbarung der Vertragswerke mit dem Grundgesetz: Dr. Wahl (CDU): als Berichterstatter 11304A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11196B Dr. Arndt (SPD): als Berichterstatter 11307A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11201D, 11211C Die wirtschaftliche, finanz- und steuertechnische Bedeutung der Vertragswerke: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11215A Dr. Fricke (DP): als Berichterstatter 11309D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11216A Stegner (FDP) (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) . . . . 11218C Dr. Kreyssig (SPD) : als Berichterstatter 11310C Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11224D Erler (SPD): als Berichterstatter 11315A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11227B Dr. Kneipp (FDP): als Berichterstatter 11316A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11228D, 11298 Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter 11316D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11231C Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 11321C Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11246D Dr. Hasemann (FDP): als Berichterstatter 11323B Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11249B Bausch (CDU): als Berichterstatter . . . 11323A, 11324D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11250C Schoettle (SPD): als Berichterstatter 11325D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11256C Die Vertragswerke im Hinblick auf Truppen-Stationierung und Verteidigung Deutschlands, Berichte des Ausschusses zur Mitberatung des EVGVertrages und der damit zusammenhängenden Abmachungen: Bericht über die politischen und militärischen Bestimmungen des EVGVertrages und ihre Auswirkungen: Strauß (CSU): als Berichterstatter 11328A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11262A Bericht über die wirtschaftlichen, finanziellen und haushaltsmäßigen Bestimmungen des EVG-Vertrages und ihre Auswirkungen: Erler (SPD): als Berichterstatter 11329D Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11270B Bericht über die rechtsprechende Gewalt im Rahmen des EVG-Vertrages: Dr. Jaeger (Bayern) (CSU): als Berichterstatter 11333A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11276B Zusätzliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten zu bestimmten Teilen der Vertragswerke: Zusätzlicher Bericht über die mit der Stationierung fremder Truppen zusammenhängenden Rechtsfragen: Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11285A Zusätzlicher Bericht zu Teil I des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11286C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11288D Zusätzlicher Bericht zu Teil VII des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Reismann (FU): als Berichterstatter 11334A Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11289C Zusätzlicher Bericht zu Teil XI des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11290C Zusätzliche Berichte anderer Ausschüsse zu bestimmten Teilen der Vertragswerke: Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen zu den Verkehrsbestimmungen der Vertragswerke: Rademacher (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11292A Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen zu den das Post- und Fernmeldewesen betreffenden Bestimmungen des EVG-Vertrages: Cramer (SPD): als Berichterstatter 11335B Schriftlicher Bericht (Anlage zur 240. Sitzung) 11293D Zusätzlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films zu bestimmten Abschnitten des Vertrages über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen: Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht: Anlage zur 240. Sitzung) 11295B Unterbrechung der Sitzung 11335D Fortsetzung der allgemeinen Aussprache: Reimann (KPD) 11336A von Thadden (Fraktionslos) . . . 11344B Dr. Bertram (Soest) (FU) 11346A Dr. Tillmanns (CDU) 11349D Dr. Besold (FU) 11354D Dr. Reismann (FU) 11357A Frau Wessel (Fraktionslos) . . . 11359D Euler (FDP) 11361B Dr. Arndt '(SPD) 11364B Kiesinger (CDU) 11369C Dr. Schneider (FDP) 11375C Weiterberatung vertagt . . . . . . 11378D Nächste Sitzung 11378D Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich möchte klarstellen, daß der Ausschuß mit diesem meinem Bericht Ihnen nicht einen Mehrheits- oder einen Minderheitsbericht, sondern einen gemeinsamen Bericht des Ausschusses vorlegt.

    (Zurufe: Sehr gut!)

    Das ist eine Vorbemerkung.
    Der Auswärtige Ausschuß hat sich nicht nur mit der Materie, sondern auch mit den Berichten der Fachausschüsse zu diesem Thema nur insoweit zu befassen gehabt, als bestimmte außenpolitische Probleme auch bei diesem Kapitel, das jetzt zu untersuchen sein wird, angesprochen werden. Sie werden an der Stelle des Berichts, den ich Ihnen vorzutragen die Ehre habe, auf Seite 63 der Drucksache Nr. 3900*) vor allem eine außenpolitische Wertung des Truppenvertrags finden. Damit Sie sich selbst ein Bild machen können, welche Konsequenzen diesem Truppenvertrag innewohnen, sei zuhi Vergleich auf das Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikpakts über die Rechtsstellung ihrer Truppen vom 19. Juni 1951 hingewiesen. Ich darf Sie bitten, sich die Drucksache zu Drucksache Nr. 3900 vorzunehmen, in der die Bestimmungen dieses Abkommens in englischer Sprache mit einer nichtamtlichen deutschen Übersetzung verzeichnet sind. Es handelt sich beim Truppenvertrag, dessen einzelne Bestimmungen auch nach der Meinung des Auswärtigen Ausschusses nicht in allen Punkten den Grundsätzen echter Partnerschaft entsprechen, aus den Gründen, die im Bericht dargelegt sind, um ein Überbleibsel der Besatzungsgewalt, das seine rechtliche Grundlage in dem Vorbehaltsrecht der Stationierung von Besatzungstruppen im Bonner Vertragswerk findet. Dieses Vorbehaltsrecht mußte aus Gründen, die der Bericht enthält, hingenommen werden. Es wäre naheliegend gewesen, den Stationierungskräften der Drei Mächte in der Bundesrepublik keine andere Rechtsstellung einzuräumen, als sie die NATO-Staaten oder die Mitgliedstaaten der EVG einander gegenseitig gewähren. Warum es nicht gelungen ist, diesen Wunsch zu erfüllen, wird im Bericht im einzelnen dargelegt.
    Auch auf dem hier jetzt besonders interessierenden wirtschaftlichen Gebiet gibt es einige sachliche Unterschiede in den Abmachungen des Truppenvertrags gegenüber den Abmachungen, die die Nordatlantikstaaten in ihrem Abkommen untereinander getroffen haben. Ich bitte Sie, hier besonders die Artikel 4 bis 14 zu vergleichen, die von der Versorgung der Truppen, den Steuern und Zöllen sowie den Devisenkontrolibestimmungen handeln.
    Im einzelnen werden nachher die Fachausschüsse durch drei Berichterstatter zu Worte kommen. In meinem Bericht wird darauf hingewiesen, welche Probleme jeder Berichterstatter zu behandeln hat. Ich habe hier im Auftrage des Auswärtigen Ausschusses aber noch auf einige Besonderheiten, die in den Berichten nicht voll zur Geltung kommen, hinzuweisen, die gerade auch zur Kompetenz des Auswärtigen Ausschusses gehören.
    *) Vgl. Anlage zur 240. Sitzung, Seite 11227 B
    Der Auswärtige Ausschuß nimmt zu der Frage, die in einem Bericht aufgeworfen wird, ob der Bund die Kompetenz habe, Abkommen zu schließen, welche sich auf Gemeindesteuern beziehen, keine Stellung.
    Wichtig ist noch eine Ergänzung des Berichts des Kollegen Dr. Kneipp in bezug auf die Zollabfertigung. An den für die Streitkräfte wesentlichen Grenzübergangspunkten wird die Abfertigung durch Bedienstete der Streitkräfte, allerdings in. Zusammenarbeit mit den deutschen Zollbehörden, durchgeführt, an den übrigen Grenzübergangsstellen dagegen normal durch deutsche Beamte.
    Der Bericht des Abgeordneten Dr. Gülich wird der umfangreichste Bericht sein, der auf den ganzen Komplex der Höhe des finanziellen Verteidigungsbeitrags, die Anrechnung von Aufwendungen und alles, was damit im Zusammenhang steht, eingeht. Hier legt der Auswärtige Ausschuß aber Wert auf eine bestimmte Feststellung. Im Anhang A zum Finanzvertrag findet sich eine Regelung mit Großbritannien, wonach deutsche Behörden und Gerichte in Entschädigungsfragen allein zuständig sind und ihre Entscheidungen auch die Behörden der britischen, belgischen, dänischen und norwegischen Streitkräfte binden. Der Auswärtige Ausschuß hält es für erwünscht, daß diese bessere Regelung, als sie sonst der Vertrag enthält, auch mit den anderen Stationierungsmächten zustande kommt.
    Der Bericht des Kollegen Gülich behandelt dann auch die Revisionsklauseln. Hierzu ist vom Standpunkt des Auswärtigen Ausschusses zu bemerken, daß sie vor allem einen Einlassungszwang auf Verhandlungen — mehr nicht — zur Änderung oder Aufhebung von Artikeln des Finanzvertrags dann vorsehen, wenn ein Abkommen zwischen der EVG und der Nordatlantikpakt-Organisation solche Änderungen erforderlich macht.
    Die Ausnahmen von der Schiedsgerichtsbarkeit — das ist ia auch ein außenpolitisches Problem — sind im einzelnen in dem Bericht des Finanzausschusses zutreffend dargelegt.
    Wir können die Berichte, die Ihnen nachher vorgetragen werden, nicht aus dem Zusammenhang der ganzen Vertragswerke herausreißen. Es wird unbedingt erforderlich sein, die Berichte des Haushaltsausschusses und des EVG-Ausschusses zum Vergleich und zur Erläuterung der verschiedenen Probleme heranzuziehen.
    Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen wird sich mit dem Problem der Reparationen und des deutschen Auslandsvermögens befassen. Hierzu darf ich, weil sich das aus den anderen Drucksachen nicht ergibt, noch einmal auf die Aufzählung der Länder verweisen, für die das Kontrollratsgesetz Nr. 5 über die Beschlagnahme der deutschen Auslandsvermögen seine Wirksamkeit im Bundesgebiet nicht verliert. Es ist nicht uninteressant, daß sich unter diesen Ländern unter anderem Finnland, Österreich und die Schweiz befinden.
    Sie werden etwas vermissen; Sie werden vermissen, daß Ihnen der Auswärtige Ausschuß keine Darlegung zu den Fragen vorlegt, die durch den Sechsten Teil des Überleitungsvertrags vom Standpunkt des Völkerrechts und der Politik aus entstehen. An die Stelle des Berichts des Auswärtigen Ausschusses ist der in den Entschließungen am Ende der Drucksache niedergelegte Entschließungsantrag getreten. Der Auswärtige Ausschuß legt keinen besonderen Bericht zu diesen beiden Themen, Reparationen und Ansprüche gegen Deutsch-


    (Erler)

    land, vor. Das Haus hat ein Anrecht darauf, zu wissen, wie es zu dieser bedauerlichen Lücke gekommen ist, im Hinblick auf die Größenordnung der Summen, die dabei, ich will nicht sagen, auf dem Spiele stehen, aber doch berührt werden. Es hat einen Unterausschuß des Auswärtigen Ausschusses gegeben, der sich in sehr zähen und langwierigen Beratungen bemüht hat, ein zusammenfassendes Bild dieses ganzen umfangreichen Fragenkomplexes zu gewinnen. Der Unterausschuß hat seine Arbeiten nicht so rechtzeitig abschließen können, daß er dem Auswärtigen Ausschuß darüber berichten konnte, so daß sich der Auswärtige Ausschuß außerstande gesehen hat, dem Hause zu dieser Beratung den Bericht vorzulegen.

    (Beifall bei der SPD und in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und darf die Hoffnung aussprechen, daß die angekündigten drei Redner dieses Ausschusses, die dazu berichten werden, ihren Bericht in gleicher Kürze erstatten werden.
Herr Abgeordneter Dr. Kneipp!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Kneipp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde der Aufforderung des Herrn Präsidenten folgen und mich außerordentlich kurz fassen. Sie haben ja die Möglichkeit, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte, auf den Seiten 64 ff. der Drucksache Nr. 3900*) nachzulesen, was über die devisenrechtliche, zollrechtliche und steuerrechtliche Behandlung in der Arbeit des Finanz- und Steuerausschusses herausgekommen ist. Ich möchte aber als erster der drei Berichterstatter aus dem Finanz- und Steuerausschuß darauf hinweisen, daß sowohl der Finanzminister als auch seine Mitarbeiter in außerordentlich umfassender Art und Weise versucht haben, uns in die schwierigen Probleme hineinzubringen. Nur durch diese außerordentlich emsige Arbeit der Herren des Finanzministeriums war es uns möglich, in verhältnismäßig kurzer Zeit das schwierige Amt der Bearbeitung überhaupt zu Ende zu führen.
    Eines muß ich hier einschalten, das ist die Frage der Behandlung der Organisationen, die im Bereich und im Dienst der Streitkräfte eingespannt sind und die die zollrechtlichen, steuerrechtlichen und devisenrechtlichen Vorteile des Truppenvertrags usw. genießen oder bisher beansprucht haben und auch in Zukunft beanspruchen. Ich folge einem Wunsche des gesamten Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen, wenn ich bitte, diese Liste der Organisationen, wie sie zur Zeit besteht, noch in die Berichterstattung mitaufzunehmen. Ich hatte sie meinem Bericht angefügt; sie ist aber durch ein Versehen nicht in den Gesamtbericht mitaufgenommen worden. Die Anzahl dieser Organisationen ist noch außerordentlich groß, und es war der Wunsch aller Mitglieder des Finanz- und Steuerausschusses, daß es den Verhandlungen der Bundesregierung gelingen möge, soweit wie möglich den Umfang dieser zugelassenen Organisationen einzuschränken. Ich will Ihnen die Liste nicht vorlesen; Sie können sie ja später im Bericht noch selber zur Kenntnis nehmen. Ich darf nur darauf hinweisen, daß allein sechs Versicherungsgesellschaften im Dienste der amerikanischen Truppen stehen, und zwar Automobilversicherungsgesellschaften, und alle diese Versicherungsgesellschaften einschließlich ihrer Bediensteten natürlich die zollrechtlichen,
    *) Vgl. Anlage zur 240. Sitzung, Seite 11228 D
    steuerrechtlichen und devisenrechtlichen Vergünstigungen der Verträge beanspruchen.
    Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, daß auch der Finanz- und Steuerausschuß das Abkommen der Nordatlantikpakt-Streitkräfte vom Jahre 1951 in den Kreis seiner Erörterungen gezogen hat. Es wurde aber von Regierungsseite darauf hingewiesen, daß dieses Abkommen noch nicht überall praktikabel sei, daß also noch ältere Bestimmungen aus dem Jahre 1946 zum Teil, besonders bei Frankreich, dieses Abkommen noch nicht hätten zur Wirksamkeit kommen lassen, so daß ein hundertprozentiger Vergleich mit diesem Abkommen der Nordatlantikpakt-Streitkräfte noch gar nicht möglich sei.
    Auch auf die Gemeindesteuern, wie sie Herr Kollege Erler eben angesprochen hat, muß ich noch einmal zurückkommen. Es ist natürlich mit Recht gefragt worden: Kann der Bund, der ja auf dem Gebiete der Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis gar nicht die Gesetzgebungskompetenz hat, durch internationale Verträge in die Steuergesetzgebung eingreifen? Es ist auch gefragt worden, ob die Länder als solche sich nicht zur Wehr setzen könnten, wenn auf dem Wege internationaler Verträge, für die allein der Bund zuständig sei, in ihre Gesetzgebungskompetenz eingegriffen werde. Es ist aber dann darauf hingewiesen worden, daß die anderen Vertragsparteien sich auf diesen Unterschied zwischen Länder- und Bundesgesetzgebungskompetenz absolut nicht eingelassen hätten, sondern daß sie erklärt hätten, sie müßten natürlich alle diese Fragen durch den Bund regeln. Von seiten des Bundesfinanzministeriums wurde erklärt, daß, wenn dadurch berechtigte finanzielle Interessen der Länder oder Gemeinden angesprochen würden, aus Einzelplan XXVII des Bundeshaushalts entsprechend den finanziellen Möglichkeiten ein Ausgleich stattfinden könne. Daß die Gemeindesteuern, die reinen Gemeindesteuern, für die nur die Länder und die Gemeinden in Frage kommen, leider nicht die wünschenswerte klare Herausstellung gefunden haben, ist außerordentlich bedauerlich. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auf die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer usw. nicht eingehen. Ich bitte Sie, mit diesen ergänzenden Darlegungen zufrieden zu sein. Ich behalte mir natürlich vor — einem Berichterstatter steht das jederzeit zu —, noch dann einzugreifen, wenn im Rahmen der Debatte gewisse Unklarheiten dringend einer Aufklärung durch den zuständigen Berichterstatter bedürfen.

    (Beifall.)