Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat in seiner 12. Sitzung vom 20. Oktober 1949 den Antrag Nr. 35 der Fraktion der Deutschen Partei dem Sozialausschuß zur Beratung überwiesen. Leider ist es erst heute — nach etwa drei Jahren — möglich, dem Hohen Hause über die Beratung Bericht zu erstatten.
Schon in der zweiten Sitzung am 26. Oktober 1949 befaßte sich der Ausschuß mit dem Antrag. Er faßte in dieser Sitzung einstimmig den Beschluß, das Arbeitsministerium zu ersuchen, einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen einer etwaigen Aufhebung der einschränkenden Bestimmungen des § 21 Ziffer 3 bis 6 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 zu ,erstatten. Eine erneute Beratung des Antrags fand in der 15. Sitzung am 1. März 1950 statt. Auch bei dieser Beratung kam man zu keinem abschließenden Ergebnis, da man die finanzielle Lage der Sozialversicherung wegen des Fehlens einer versicherungsmathematischen Bilanz nicht überblicken konnte. Der Vertreter des Herrn Arbeitsministers glaubte, eine solche Übersicht und Bilanz innerhalb von zwei bis drei Monaten vorlegen zu können. Der Antrag wurde dann erst wieder in der 52 Sitzung am 29. September 1950 auf die Tagesordnung gesetzt Die Unterlagen über die' finanzielle Lage und Entwicklung der Sozialversicherung lagen auch zu diesem Termin noch nicht vor und so wurde der Antrag erneut zurückgestellt. Das Bundesarbeitsministerium wurde anläßlich dieser Beratung nochmals dringend ersucht, schnellstens die Unterlagen vorzulegen. In der 54. Sitzung am 19. Oktober 1950 sowie in der 60. Sitzung am 24. November 1950 befaßte sich der Ausschuß dann erneut mit dem gleichen Problem, ohne zu einem positiven Entschluß und Ergebnis zu kommen. Von seiten der Regierung wurde ausgeführt. daß man nun ernstlich dabei sei. einen Entwurf über die Neuordnung der Sozialversicherung vorzulegen, und daß dabei auch die Überprüfung und die Auswirkung des Sozialversicherungs-Annassungsgesetzes ihre Berücksichtigung fänden. Es sei ratsam, diese Frage bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen. Aus diesem Grunde hat der Ausschuß in der Sitzung vom 13. April 1951 den Beschluß gefaßt,
nun dem Plenum Bericht zu erstatten, siehe Drucksache Nr. 2174. Diese Drucksache wurde jedoch auf Wunsch der antragstellenden Fraktion auf Grund einer Vereinbarung im Ältestenrat von der Tagesordnung abgesetzt. Unterdessen haben sich neue Gesichtspunkte nicht ergeben, und da auch der Gesetzentwurf zur Reform der Sozialversicherung in der nächsten Zeit noch nicht vorliegen wird, erstattet der Ausschuß für Sozialpolitik heute Bericht.
Der Ausschuß hat den Beschluß gefaßt, folgenden Antrag vorzulegen:
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag der Bundesregierung zu überweisen mit dem Ersuchen, möglichst bald den Gesetzentwurf zur Reform der Sozialversicherung vorzulegen.
Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, diesem einstimmig beschlossenen Antrag zuzustimmen, damit der Antrag auf Drucksache Nr. 35, der über drei Jahre alt ist, endlich seine Erledigung findet.