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ID0123805400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 238. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 10965 238. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10967A, B Austritt des Abg. Dr. Zawadil aus der Fraktion der FDP und Aufnahme in die Fraktion der DP 10967A Glückwünsche zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Abg. Dr. Nölting . . . 10967B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über den Kapitalverkehr . . . 10967B Gesetz zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung 10967B Gesetz über die Inkraftsetzung neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien in Anpassung an den am 1. Oktober 1951 in Kraft getretenen deutschen Zolltarif 10967B Ersten Gesetz zur Förderung des Kapitalmarkts 10967B Gesetz über die Aufteilung der Vermögensteuer zwischen Berlin (West) und dem übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes 10967B Ersten Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes 10967C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 10967C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 10967C Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 10967C Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten 10967C Kleine Anfrage Nr. 300 der Fraktion der DP betr. Fahndung nach Kriegsverurteilten (Nrn. 3826, 3887 der Drucksachen) 10967C Kleine Anfrage Nr. 301 der Fraktion der SPD betr. Sender „Freies Europa" (Nrn. 3827, 3892 der Drucksachen) . . . 10967C Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. November 1952 betr. Fall Kemritz (Nr. 3869 der Drucksachen) . 10967C Bericht des Bundesministers des Innern über die Schritte der Bundesregierung betr. Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte (Nr. 3886 der Drucksachen) . . 10967D Änderungen der Tagesordnung 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./ 20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren (Nr 3832 der Drucksachen) 10967D Ausschußüberweisungen 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 (Nachtragshaushaltsgesetz 1952) (Nr. 3800 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Lausen u. Gen. betr. Förderungsmaßnahmen der Wasserversorgung, der Länder und Gemeinden (Nrn. 3874, 2368 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nrn. 3875, 3718 der Drucksachen) 10967D, 10968A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10968B Gengler (CDU), Berichterstatter 10970C Brese (SPD), Berichterstatter . . 10971D Weiterberatung vertagt . . . . 10970C, 10972B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Notstandsmaßnahmen für Beamte und Behördenangestellte (Nr. 3737 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3815 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Teuerungszulage für Beamte (Nr. 3814 der Drucksachen) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Beamtenbesoldung (Nr. 3841 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Miessner, Kühn, Gaul, Dr. Dr. N 611 von der Nahmer u. Gen. betr. gesetzliche Regelung der Besoldung der kriegsgefangenen Beamten (Nr. 3793 der Drucksachen) 10972B Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 10972C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10974A, 10975D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller 10976D, 10980A Arnholz (SPD): als Antragsteller 10978C als Abgeordneter 10990B Pannenbecker (FU) 10981A Matzner (SPD) 10981D Renner (KPD) 10983C Rümmele (CDU) 10984D Farke (DP) 10987A Gaul (FDP) 10987D Dr. Kleindinst (CSU) 10989B Bausch (CDU) 10991D Abstimmung 10992B Ausschußüberweisungen 10992B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3821 der Drucksachen) 10992C, 10996A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 10996A Dr. Menzel (SPD) 10996B Ausschußüberweisungen . . 10992C, 10996A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Nr. 3824 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) Nr. 3839 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nrn. 3732, 3305 der Drucksachen) 10992D Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin . 10993A Dr. Schellenberg (SPD) 10993C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10994B Frau Kalinke (DP) 10995A Storch, Bundesminister für Arbeit 10995C Beschlußfassung 10996A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Überprüfung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nrn 2174, 35 der Drucksachen) 10996C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 10996C Frau Kalinke (DP) . . . . 10997A, 11000A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 10997D Horn (CDU) 10998D Dr. Hammer (FDP) 10999D Beschlußfassung 11000B Erste Beratung des von der Fraktion der DP/DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3837 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3845 der Drucksachen, Umdruck Nr. 705) . . 11000B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 11000C als Abgeordnete 11003D Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11001A Sabel (CDU) 11001D D. Hammer (FDP) 11002B Frau Dr. Hubert (SPD) 11002C Renner (KPD) 11003C Zweite Beratung vertagt 11004A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3825 der Drucksachen) 11004C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 11004C Ausschußüberweisungen 11004D Nächste Sitzung . ... . 11004D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat in seiner 12. Sitzung vom 20. Oktober 1949 den Antrag Nr. 35 der Fraktion der Deutschen Partei dem Sozialausschuß zur Beratung überwiesen. Leider ist es erst heute — nach etwa drei Jahren — möglich, dem Hohen Hause über die Beratung Bericht zu erstatten.
    Schon in der zweiten Sitzung am 26. Oktober 1949 befaßte sich der Ausschuß mit dem Antrag. Er faßte in dieser Sitzung einstimmig den Beschluß, das Arbeitsministerium zu ersuchen, einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen einer etwaigen Aufhebung der einschränkenden Bestimmungen des § 21 Ziffer 3 bis 6 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 zu ,erstatten. Eine erneute Beratung des Antrags fand in der 15. Sitzung am 1. März 1950 statt. Auch bei dieser Beratung kam man zu keinem abschließenden Ergebnis, da man die finanzielle Lage der Sozialversicherung wegen des Fehlens einer versicherungsmathematischen Bilanz nicht überblicken konnte. Der Vertreter des Herrn Arbeitsministers glaubte, eine solche Übersicht und Bilanz innerhalb von zwei bis drei Monaten vorlegen zu können. Der Antrag wurde dann erst wieder in der 52 Sitzung am 29. September 1950 auf die Tagesordnung gesetzt Die Unterlagen über die' finanzielle Lage und Entwicklung der Sozialversicherung lagen auch zu diesem Termin noch nicht vor und so wurde der Antrag erneut zurückgestellt. Das Bundesarbeitsministerium wurde anläßlich dieser Beratung nochmals dringend ersucht, schnellstens die Unterlagen vorzulegen. In der 54. Sitzung am 19. Oktober 1950 sowie in der 60. Sitzung am 24. November 1950 befaßte sich der Ausschuß dann erneut mit dem gleichen Problem, ohne zu einem positiven Entschluß und Ergebnis zu kommen. Von seiten der Regierung wurde ausgeführt. daß man nun ernstlich dabei sei. einen Entwurf über die Neuordnung der Sozialversicherung vorzulegen, und daß dabei auch die Überprüfung und die Auswirkung des Sozialversicherungs-Annassungsgesetzes ihre Berücksichtigung fänden. Es sei ratsam, diese Frage bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen. Aus diesem Grunde hat der Ausschuß in der Sitzung vom 13. April 1951 den Beschluß gefaßt,


    (Schüttler)

    nun dem Plenum Bericht zu erstatten, siehe Drucksache Nr. 2174. Diese Drucksache wurde jedoch auf Wunsch der antragstellenden Fraktion auf Grund einer Vereinbarung im Ältestenrat von der Tagesordnung abgesetzt. Unterdessen haben sich neue Gesichtspunkte nicht ergeben, und da auch der Gesetzentwurf zur Reform der Sozialversicherung in der nächsten Zeit noch nicht vorliegen wird, erstattet der Ausschuß für Sozialpolitik heute Bericht.
    Der Ausschuß hat den Beschluß gefaßt, folgenden Antrag vorzulegen:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    den Antrag der Bundesregierung zu überweisen mit dem Ersuchen, möglichst bald den Gesetzentwurf zur Reform der Sozialversicherung vorzulegen.
    Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, diesem einstimmig beschlossenen Antrag zuzustimmen, damit der Antrag auf Drucksache Nr. 35, der über drei Jahre alt ist, endlich seine Erledigung findet.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort ist nicht gewünscht.

(Abg. Frau Kalinke: Doch!)

— Ich habe keine Wortmeldung bekommen. — Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.

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    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es ist sicherlich ungewöhnlich, daß ein Problem von solchem Ausmaß wie die Auswirkung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes laut Beschluß des Ältestenrats in diesem Hohen Hause in 40 Minuten, also von der antragstellenden Fraktion in 5 Minuten behandelt werden soll. Bei der Begründung unseres Antrags Nr. 35 habe ich schon 1949 auf die unerhörten Härten des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes und darauf hingewiesen, daß durch die Erhöhung der Beiträge auf Grund dieses Gesetzes die Leistungen und insbesondere die Steigerungsbeträge für die Angestellten herabgesetzt wurden Daß weiter durch die Einführung der Mindestrenten eine Problematik entstanden ist, weil Fürsorgebeträge und Versicherungsleistungen miteinander verquickt wurden, daß ein neuer Invaliditätsbegriff geschaffen wurde, der durch die Einführung des Stichtages und die Vorschriften des § 21 SVAG unerhörte unsoziale Härten gebracht hat, daß die Witwen der Invalidenversicherung ihre Rente nur dann bekommen, wenn sie den Antrag nach dem 31. Mai 1949 stellen, daß also von zwei Invalidenwitwen, die im selben Haus, im selben Stockwerk wohnen, die eine, deren Mann im Mai 1949 gestorben ist, die Rente nicht erhält, während die andere, deren Mann in den ersten Junitagen gestorben ist, Anspruch darauf hat. Ebenso hart ist, daß die Stammversicherten, die vielen Angestellten, die in der Jugend Beiträge in der Invalidenversicherung gezahlt haben und ab 1911 angestelltenversicherungspflichtig wurden, Beiträge in der Invalidenversicherung sogar noch freiwillig weiter gezahlt haben, bei der Gewährung ihrer Renten, wenn sie vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig werden und die Rente beantragen, zwar die Angestelltenversicherungsbeiträge als Leistung angerechnet erhalten, die Invalidenversicherungsbeiträge nur dann, wenn sie den Antrag nach dem 31. Mai 1949 gestellt haben. Das heißt also, daß hier eine dem Versicherungsprinzip absolut widerstrebende, ja eine ungerechte Nichtanrechnung — ich möchte ein kritischeres Wort nicht gebrauchen — geleisteter Beiträge erfolgt, weil man damals beim Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz aus wer weiß welchen politischen Gründen zu reformieren begann, ohne die finanziellen Voraussetzungen zu haben, um gleiches Recht für alle da zu schaffen, wo aus Gründen der Versicherungsgerechtigkeit eben nur gleiche Leistungen gegeben werden können. Auf der andern Seite hat man diejenigen ihres Rechtsanspruches beraubt, die Jahrzehnte Beiträge gezahlt haben, und durch die Übergangsvorschriften zum SVAG offensichtlich benachteiligt.
    Nun könnte jemand sagen, die vor der Währungsreform in der Sozialversicherung geleisteten Beiträge seien genau so entwertet wie die Beiträge auf der Sparkasse. Aber, meine Herren und Damen, es erhalten Leute Renten nach dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz, die mit wenigen Beitragsmarken und mit einigen Beträgen, die praktisch schon am Tage X entwertet waren, als sie ihre Beiträge nachklebten, sich einen Rentenanspruch auf Lebenszeit erworben haben!
    Ich bedauere außerordentlich, daß es mir wegen der 5 Minuten Redezeit nicht möglich ist, die Problematik, die durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz aufgeworfen ist und die nie aufgehört hat, die Öffentlichkeit zu beschäftigen, hier zu vertiefen. Die Sozialdemokratische Partei hat sich immer wieder auf den § 21 Abs. 3 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes bezogen und dagegen gewandt, daß hier zweierlei Invalidenrecht geschaffen werde. Sie hat auch in der öffentlichen Diskussion oft erklärt, daß sie selber diesem zweierlei Recht zugestimmt hat, weil ihr die übrigen Partner nicht die Mittel gewährt haben. Die Deutsche Partei glaubt, daß Sozialpolitik, die aus politischen Gründen gemacht wird und zweierlei Recht schafft, die schlechteste Sozialpolitik ist. Deshalb halten wir es auch für unerträglich, daß über unseren Antrag nach drei Jahren — und dieser Vorwurf richtet sich auch an unsere Koalitionspartner — im Ausschuß in unserer Abwesenheit in einer Weise entschieden worden ist, die ihm eine Beerdigung erster Klasse bereitet hat, d. h. es soll auf die Reform der Sozialversicherung gewartet werden.

    (Zurufe links.)

    — Auf solche törichten oder unverschämten Zwischenrufe antworte ich nicht. — Wir sind der Auffassung, daß das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz endlich revidiert werden sollte und daß uns der Arbeitsminister nun wirklich einen Vorschlag über die Revision der versicherungsungerechten und unsozialen Leistungen nach dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz vorlegen sollte.

    (Beifall bei der DP. — Abg. Renner: Raus aus der Koalition! — Heiterkeit links.)