Rede von
Paul
Bausch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Abgeordneter des Landes Baden-Württemberg möchte ich nicht versäumen, nochmals auf die Bedeutung einer Frage hinzuweisen, die schon von einigen der Herren Vorredner angeschnitten worden ist. Sie verdient es aber, nach allen Richtungen hin gesehen und in ihrer Wichtigkeit erkannt zu werden.
Das Land Württemberg und das Land Baden haben seit mehr als hundert Jahren besondere Mühe darauf verwendet, einen hochqualifizierten Gewerbe- und Handelsschullehrerstand heranzubilden. Sie haben das vor allem deshalb getan, weil ihnen daran gelegen war, einen ausgezeichneten Facharbeiternachwuchs zu sichern. Diese Bemühungen haben reiche Früchte gezeitigt. Wenn unsere Länder in weiten Teilen von kleineren und mittleren Industrieunternehmungen besiedelt sind, die erstklassige und hochwertige Veredelungserzeugnisse hervorbringen, so ist das vor allem dem Umstand zu verdanken, daß sie diesen hochqualifizierten Facharbeiterstand zur Verfügung hatten. Wohl-
stand und Blüte unserer Länder haben wir weithin jenen Männern zu verdanken, die vor 100 Jahren den Aufbau der Gewerbeschulen betrieben.
Nun haben die Nationalsozialisten in den Jahren 1937/38 den Versuch gemacht, unseren Ländern Vorschriften dahingehend zu machen, daß es ihnen nicht mehr gestattet sein soll, den Gewerbelehrerstand so zu besolden, wie sie es bisher für nötig gehalten hatten. Dieser Eingriff in die Verfügungsgewalt der Länder hat sich für den Gewerbelehrerstand außerordentlich nachteilig ausgewirkt. Der Zustrom an jungen Kräften, die bereit waren, sich dieser Aufgabe zu widmen, hat ständig nachgelassen. Man hat zwar nach dem zweiten Weltkrieg versucht, diese Entwicklung etwas zu korrigieren. Aber die Dinge liegen heute noch so, daß von 500 Planstellen 200 einfach deshalb nicht besetzt werden können, weil keine Anwärter da sind. Nun kommt der Herr Finanzminister und will in die Fußtapfen der Gesetzgeber der Jahre 1937 und 1938 treten. Wir glauben nicht, daß ihm das gut ansteht. Wir sind Föderalisten und möchten, daß die besonderen Verhältnisse unseres Landes geachtet und respektiert werden.
Wir wünschen nicht, daß der Bund diesen sinnvollen und fruchtbaren Bemühungen unserer Länder zur Heranbildung eines gehobenen Gewerbelehrerstandes im Interesse eines guten Facharbeiternachwuchses irgendwie entgegentritt. Deshalb sind wir der Meinung — und ich glaube, im Namen aller Abgeordneten unserer Länder sprechen zu dürfen —, man sollte diese Bestimmungen über die Besoldung der Gewerbe- und Handelsschullehrer überhaupt aus der Besoldungsnovelle herausnehmen
und es den Ländern überlassen, auf diesem Gebiet das zu tun, was sie für zweckmäßig und nützlich halten.
Das möchte ich hier ausdrücklich gesagt haben. Die Herren, die im Ausschuß für Beamtenrecht tätig sind, möchte ich angelegentlichst darum gebeten haben, diesen Wunsch der Abgeordneten von Baden-Württemberg sorgfältigst zu beachten.