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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 238. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 10965 238. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10967A, B Austritt des Abg. Dr. Zawadil aus der Fraktion der FDP und Aufnahme in die Fraktion der DP 10967A Glückwünsche zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Abg. Dr. Nölting . . . 10967B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über den Kapitalverkehr . . . 10967B Gesetz zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung 10967B Gesetz über die Inkraftsetzung neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien in Anpassung an den am 1. Oktober 1951 in Kraft getretenen deutschen Zolltarif 10967B Ersten Gesetz zur Förderung des Kapitalmarkts 10967B Gesetz über die Aufteilung der Vermögensteuer zwischen Berlin (West) und dem übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes 10967B Ersten Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes 10967C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 10967C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 10967C Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 10967C Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten 10967C Kleine Anfrage Nr. 300 der Fraktion der DP betr. Fahndung nach Kriegsverurteilten (Nrn. 3826, 3887 der Drucksachen) 10967C Kleine Anfrage Nr. 301 der Fraktion der SPD betr. Sender „Freies Europa" (Nrn. 3827, 3892 der Drucksachen) . . . 10967C Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. November 1952 betr. Fall Kemritz (Nr. 3869 der Drucksachen) . 10967C Bericht des Bundesministers des Innern über die Schritte der Bundesregierung betr. Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte (Nr. 3886 der Drucksachen) . . 10967D Änderungen der Tagesordnung 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./ 20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren (Nr 3832 der Drucksachen) 10967D Ausschußüberweisungen 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 (Nachtragshaushaltsgesetz 1952) (Nr. 3800 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Lausen u. Gen. betr. Förderungsmaßnahmen der Wasserversorgung, der Länder und Gemeinden (Nrn. 3874, 2368 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nrn. 3875, 3718 der Drucksachen) 10967D, 10968A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10968B Gengler (CDU), Berichterstatter 10970C Brese (SPD), Berichterstatter . . 10971D Weiterberatung vertagt . . . . 10970C, 10972B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Notstandsmaßnahmen für Beamte und Behördenangestellte (Nr. 3737 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3815 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Teuerungszulage für Beamte (Nr. 3814 der Drucksachen) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Beamtenbesoldung (Nr. 3841 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Miessner, Kühn, Gaul, Dr. Dr. N 611 von der Nahmer u. Gen. betr. gesetzliche Regelung der Besoldung der kriegsgefangenen Beamten (Nr. 3793 der Drucksachen) 10972B Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 10972C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10974A, 10975D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller 10976D, 10980A Arnholz (SPD): als Antragsteller 10978C als Abgeordneter 10990B Pannenbecker (FU) 10981A Matzner (SPD) 10981D Renner (KPD) 10983C Rümmele (CDU) 10984D Farke (DP) 10987A Gaul (FDP) 10987D Dr. Kleindinst (CSU) 10989B Bausch (CDU) 10991D Abstimmung 10992B Ausschußüberweisungen 10992B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3821 der Drucksachen) 10992C, 10996A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 10996A Dr. Menzel (SPD) 10996B Ausschußüberweisungen . . 10992C, 10996A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Nr. 3824 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) Nr. 3839 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nrn. 3732, 3305 der Drucksachen) 10992D Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin . 10993A Dr. Schellenberg (SPD) 10993C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10994B Frau Kalinke (DP) 10995A Storch, Bundesminister für Arbeit 10995C Beschlußfassung 10996A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Überprüfung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nrn 2174, 35 der Drucksachen) 10996C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 10996C Frau Kalinke (DP) . . . . 10997A, 11000A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 10997D Horn (CDU) 10998D Dr. Hammer (FDP) 10999D Beschlußfassung 11000B Erste Beratung des von der Fraktion der DP/DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3837 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3845 der Drucksachen, Umdruck Nr. 705) . . 11000B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 11000C als Abgeordnete 11003D Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11001A Sabel (CDU) 11001D D. Hammer (FDP) 11002B Frau Dr. Hubert (SPD) 11002C Renner (KPD) 11003C Zweite Beratung vertagt 11004A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3825 der Drucksachen) 11004C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 11004C Ausschußüberweisungen 11004D Nächste Sitzung . ... . 11004D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Bausch.


Rede von Paul Bausch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Abgeordneter des Landes Baden-Württemberg möchte ich nicht versäumen, nochmals auf die Bedeutung einer Frage hinzuweisen, die schon von einigen der Herren Vorredner angeschnitten worden ist. Sie verdient es aber, nach allen Richtungen hin gesehen und in ihrer Wichtigkeit erkannt zu werden.
Das Land Württemberg und das Land Baden haben seit mehr als hundert Jahren besondere Mühe darauf verwendet, einen hochqualifizierten Gewerbe- und Handelsschullehrerstand heranzubilden. Sie haben das vor allem deshalb getan, weil ihnen daran gelegen war, einen ausgezeichneten Facharbeiternachwuchs zu sichern. Diese Bemühungen haben reiche Früchte gezeitigt. Wenn unsere Länder in weiten Teilen von kleineren und mittleren Industrieunternehmungen besiedelt sind, die erstklassige und hochwertige Veredelungserzeugnisse hervorbringen, so ist das vor allem dem Umstand zu verdanken, daß sie diesen hochqualifizierten Facharbeiterstand zur Verfügung hatten. Wohl-


(Bausch)

stand und Blüte unserer Länder haben wir weithin jenen Männern zu verdanken, die vor 100 Jahren den Aufbau der Gewerbeschulen betrieben.
Nun haben die Nationalsozialisten in den Jahren 1937/38 den Versuch gemacht, unseren Ländern Vorschriften dahingehend zu machen, daß es ihnen nicht mehr gestattet sein soll, den Gewerbelehrerstand so zu besolden, wie sie es bisher für nötig gehalten hatten. Dieser Eingriff in die Verfügungsgewalt der Länder hat sich für den Gewerbelehrerstand außerordentlich nachteilig ausgewirkt. Der Zustrom an jungen Kräften, die bereit waren, sich dieser Aufgabe zu widmen, hat ständig nachgelassen. Man hat zwar nach dem zweiten Weltkrieg versucht, diese Entwicklung etwas zu korrigieren. Aber die Dinge liegen heute noch so, daß von 500 Planstellen 200 einfach deshalb nicht besetzt werden können, weil keine Anwärter da sind. Nun kommt der Herr Finanzminister und will in die Fußtapfen der Gesetzgeber der Jahre 1937 und 1938 treten. Wir glauben nicht, daß ihm das gut ansteht. Wir sind Föderalisten und möchten, daß die besonderen Verhältnisse unseres Landes geachtet und respektiert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FU.)

Wir wünschen nicht, daß der Bund diesen sinnvollen und fruchtbaren Bemühungen unserer Länder zur Heranbildung eines gehobenen Gewerbelehrerstandes im Interesse eines guten Facharbeiternachwuchses irgendwie entgegentritt. Deshalb sind wir der Meinung — und ich glaube, im Namen aller Abgeordneten unserer Länder sprechen zu dürfen —, man sollte diese Bestimmungen über die Besoldung der Gewerbe- und Handelsschullehrer überhaupt aus der Besoldungsnovelle herausnehmen

(Sehr richtig! in der Mitte)

und es den Ländern überlassen, auf diesem Gebiet das zu tun, was sie für zweckmäßig und nützlich halten.

(Erneute Zustimmung in der Mitte.)

Das möchte ich hier ausdrücklich gesagt haben. Die Herren, die im Ausschuß für Beamtenrecht tätig sind, möchte ich angelegentlichst darum gebeten haben, diesen Wunsch der Abgeordneten von Baden-Württemberg sorgfältigst zu beachten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung.
    Ich glaube, ich muß zunächst über den zuletzt gestellten und mir übergebenen Antrag abstimmen lassen. Ich brauche ihn wohl nicht ein zweites Mal zu verlesen. Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Ich lasse nunmehr über die weiteren Punkte abstimmen. Zu Ziffer 3 b der Tagesordnung ist vorgeschlagen, den Entwurf an den Ausschuß für Beamtenrecht zu verweisen; zu Ziffer 3 c ist dasselbe vorgeschlagen. Zu 3 d ist Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Haushaltsausschuß beantragt, wobei der Ausschuß für Beamtenrecht federführend sein soll. Für 3 e sind Ausschuß für Beamtenrecht und Haushaltsausschuß vorgeschlagen, für 3 f Ausschuß für Beamtenrecht. Ist das Haus damit einverstanden, daß so verfahren wird?

    (Zurufe: Ja!)

    — Dann ist so beschlossen. Ich rufe Ziffer 4 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3821 der Drucksachen).
    Wer begründet den Entwurf?

    (Zurufe von der Mitte.)

    — Es ist ein Gesetzesantrag Ihrer Fraktion und steht auf der Tagesordnung.

    (Zurufe: Ausschußüberweisung!)

    — Ist das Haus damit einverstanden, daß diese Vorlage ohne Begründung und ohne Aussprache an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen wird?

    (Zurufe von der Mitte: Ja!)

    — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.

    (Widerspruch rechts. — Abg. Dr. Menzel: Nein, der Ausschuß für Verfassungsschutz bekommt es!)

    — Ja, außerdem der Ausschuß für Verfassungsschutz; federführend der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht.
    Ich rufe Ziffer 5 auf:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Nr. 3824 der Drucksachen).
    Hier haben sich die Fraktionen darüber verständigt, daß die Vorlage ohne Begründung und ohne Aussprache an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht verwiesen werden soll.—Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Dasselbe gilt für Ziffer 6 der Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) (Nr. 3839 der Drucksachen).
    Ist das Haus einverstanden, daß die Vorlage ohne Begründung und ohne Aussprache an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen wird? —

    (Zustimmung.)

    — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen. Dann rufe ich Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nrn. 3732, 3305 der Drucksachen).
    Das Wort zur Berichterstattung hat Frau Abgeordnete Döhring.
    Der Ältestenrat schlägt eine Gesamtaussprachezeit von 40 Minuten vor.

    Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Antrag der Fraktion 'der Deutschen Partei auf Drucksache Nr. 3305 betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung wurde vom Ausschuß für Sozialpolitik in seiner Sitzung vom 2. Oktober dieses Jahres eingehend geprüft. Wie aus dem Antrag ersichtlich ist, war die Bundesregierung ersucht worden, das unterschiedliche Recht in der Angestelltenversicherung zu beseitigen, insbesondere bezüglich der Anwartschaft und des Leistungsrechts, der Anwendung bzw. der allgemeinen Wiedereinführung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes und bezüglich der Aufhebung der Sozialversicherungsdirektive Nr. 20 Ziffer 3.
    Der Antrag wurde von 'der antragstellenden Partei eingehend begründet. Vor allem wurde dabei herausgestellt, welche Unterschiede auf dem Gebiete der Sozialversicherung in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik je nach der Gesetzgebung, wie sie die Militärregierungen in Iden einzelnen 'Ländern geschaffen haben, bestehen. Der Regierungsvertreter war mit den Mitgliedern des Ausschusses der Auffassung, daß die Rechtsunterschiede in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung dringend einer Neuordnung bedürfen, daß jedoch diese Unterschiedlichkeiten nicht nur in 'der Angestelltenversicherung bestehen, 'auf die der Antrag besonders abstellt, sondern ebenso in 'der Invaliden- wie in 'der Krankenversicherung.
    Der Ausschuß hat sich mit den einzelnen Fragen näher beschäftigt, jedoch keine Beschlüsse zu den einzelnen Punkten gefaßt. Insbesondere erstreckte sich der Gedankenaustausch auf die sozialpolitischen Probleme, die sich bei einer allgemeinen Wiedereinführung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes ergeben würden, d. h. wenn die Zahlung eines Ruhegeldes an Angestellte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und ein Jahr arbeitslos sind, allgemein wieder eingeführt würde. Durch die Ausführungen des Regierungsvertreters wurde 'diese Problematik noch unterstrichen. Insbesondere wurde von ihm darauf hingewiesen, daß es sich hierbei schließlich um ein Arbeitslosenrisiko handle, das nicht ohne weiteres allgemein auf die Angestelltenversicherung verlagert werden könne.
    Von Ausschußmitgliedern wurde hierzu noch betont, daß diese Frage 'dann gerechterweise auch in der 'Rentenversicherung 'für Arbeiter ähnlich gelöst werden müsse, 'da nachweisbar auch die Arbeitslosenzahl der älteren Arbeiter und vor allen Dingen 'der älteren Arbeiterinnen verhältnismäßig hoch sei.

    (Vizepräsident Dr. Schäfer übernimmt den Vorsitz. Der Ausschuß kam deshalb 'überein, daß dann gegebenenfalls diese Regelung auch für die Invalidenversicherung erwogen werden müsse, damit nicht aufs neue Rechtsungleichheiten und 'damit weitere Ungerechtigkeiten auf dem Gebiete der Rentenversicherung geschaffen würden. Bezüglich der Sozialversicherungsdirektive Nr. 20 Ziffer 3 wurden im Ausschuß gleichfalls die eventuell sich ergebenden Konsequenzen erörtert, die insbesondere in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht entstehen könnten, wenn die Beitragszahlung seitens der Arbeitgeber für beschäftigte Ruhegeldempfänger wegfallen würde. Zusammenfassend darf ich sagen: Der Ausschuß war sich einig in der Auffassung, daß die Beseitigung des unterschiedlichen Rechts dringend geboten ist. Er hatte jedoch Bedenken, nur die im Antrag angeschnittenen Fragen, die sich insbesondere auf die Angestelltenversicherung beziehen, einer einheitlichen Gesetzgebung entgegenzuführen; er war vielmehr der Auffassung, es müßten dann gleichzeitig eine Reihe weiterer dringender Fragen bei der Vereinheitlichung des Rechtes der Rentenversicherung einbezogen werden. Deshalb hat der Ausschuß für Sozialpolitik beschlossen, dem Hohen Hause 'den in der Drucksache Nr. 3732 enthaltenen Antrag zu unterbreiten, in 'dem die Bundesregierung ersucht wird, baldigst einen Gesetzentwurf über die Beseitigung des unterschiedlichen Rechts sowohl in der Invalidenversicherung wie in der Angestelltenversicherung vorzulegen. Diesen Beschluß hat 'der Ausschuß einstimmig gefaßt. Ich darf in seinem Namen das Hohe Haus bitten, diesem Beschluß zuzustimmen. Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wir treten in die Beratung ein. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schellenberg. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag lenkt die Aufmerksamkeit auf ein unerfreuliches Kapitel der deutschen Sozialpolitik. Die Rechtsunterschiede, auf die die Frau Berichterstatterin hingewiesen hat, beruhen zum Teil auf Vorschriften aus den letzten Tagen des Krieges, insbesondere auf Vorschriften vom 17. März 1945. In einigen Teilen Deutschlands traten diese Vorschriften noch in Kraft, in anderen, die inzwischen besetzt waren, aber nicht. So wie die Situation damals, in den Märztagen 1945, war, ist sie im wesentlichen bis heute geblieben. Nach Auffassung meiner Fraktion spricht das nicht gerade für eine besondere sozialpolitische Aktivität der Bundesregierung. Bedenkliche Rechtsunterschiede bestehen aber nicht nur, wie aus dem Antrag der Deutschen Partei entnommen werden könnte, auf dem Gebiete der Angestelltenversicherung, sondern, abgesehen von den Vorschriften des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes, auch auf dem Gebiete der Rentenversicherung -der Arbeiter. Die Schaffung einer Rechtseinheitlichkeit für die Rentenversicherung der Arbeiter ist also genau so dringlich wie die auf dem Gebiete der Rentenversicherung der Angestellten. Die sozialdemokratische Fraktion hat es deshalb begrüßt, daß der Sozialpolitische Ausschuß unseren Antrag angenommen hat, die Bundesregierung zu ersuchen, eine Rechtsvereinheitlichung auch auf dem Gebiete der Rentenversicherung der Arbeiter in gleicher Weise wie auf dem der Angestelltenversicherung baldmöglichst durchzuführen. Eine Rechtsgleichheit muß aber nicht nur auf dem Gebiete der gesamten Rentenversicherung, sondern in gleicher Weise auch auf dem der Krankenversicherung geschaffen werden. Es ist ein unmöglicher Zustand, daß noch heute insbesondere auf dem Leistungsgebiet der Krankenversicherung zahlreiche Rechtsunterschiede zwischen den einzelnen Zonen bestehen. Es bestehen beispielsweise noch Unterschiede hinsichtlich der Krankenscheingebühr, des Arzneikostenanteils der Versicherten, der Krankengeldzahlung an Sonnund Feiertagen usw. Veranlaßt durch die Kriegsverhältnisse, besteht auf dem Gebiete der Krankenversicherung ein Wirrwarr im Leistungsrecht, aus dem sich selbst Sachverständige kaum herausfinden. Es ist also auch für die Krankenversicherung eine Rechtsvereinheitlichung dringend notwendig. Es soll nicht verkannt werden, daß die Wiederherstellung eines einheitlichen Rechts in diesen Versicherungszweigen gewisse Schwierigkeiten bereitet, weil das materielle Recht dann nach einheitlichen Normen gestaltet werden muß. Es kann aber der Regierung der Vorwurf nicht erspart bleiben, daß sie in diesen Dingen die erforderliche Initiative hat vermissen lassen. Seit Konstituierung der Bundesrepublik ist sehr wenig zur Beseitigung des unterschiedlichen Rechts auf dem Gebiet der deutschen Sozialversicherung geschehen. Das Bundesarbeitsministerium hat wiederholt in Aussicht gestellt, diese Fragen in Zusammenhang mit einer Reform der deutschen Sozialversicherung zu lösen. Mit einem solchen Verfahren könnte man einverstanden sein. Aber auch auf diesem Gebiet ist nichts geschehen. Zuletzt hat der Herr Bundesarbeitsminister am 21. Februar dieses Jahres gelegentlich der Beratung des Antrags der sozialdemokratischen Fraktion auf Einsetzung einer Studienkommission zur Herausarbeitung eines Plans der sozialen Sicherung hier wörtlich erklärt: Wir haben unsere Arbeit im Ministerium so eingestellt, daß wir in der zweiten Hälfte dieses Jahres die Gesetzesvorlage über die Neuordnung der Sozialversicherung vorlegen wollen. Zwar ist die zweite Hälfte dieses Jahres noch nicht ganz beendet. Aber nach den Erfahrungen, Herr Kollege Arndgen, die wir im sozialpolitischen Bereich sammeln mußten, hat meine Fraktion keine Hoffnung, daß das Bundesarbeitsministerium seinen Terminplan einhalten wird. Deshalb müssen wir um so nachdrücklicher darauf bestehen, daß die Regierung wenigstens die Gesetzentwürfe zur Vereinheitlichung des Rechts der Sozialversicherung vorlegt. Meine Fraktion ist damit einverstanden, daß zuerst ein Gesetzentwurf zur Beseitigung der Rechtsunterschiede auf dem Gebiet der Rentenversicherung vorgelegt wird, erwartet aber, daß ein entsprechender Gesetzentwurf für die Krankenversicherung alsbald folgt. Welcher Weg im einzelnen beschritten wird, mag von zweitrangiger Bedeutung sein. Entscheidend ist aber, daß die gegenwärtigen Rechtsunterschiede innerhalb des Bundesgebiets auf dem Gebiet der Sozialversicherung nun endlich beseitigt werden. Das Wort hat der. Abgeordnete Kohl. Meine Damen und Herren! Es ist außerordentlich bedauerlich, daß bei der Behandlung eines Fragenkomplexes, der ausschließlich in das Gebiet des Bundesarbeitsministeriums fällt, kein Vertreter dieses Ministeriums auf der Regierungsbank anwesend ist. Aber noch zweckmäßiger wäre es auch nach meiner Auffassung gewesen, wenn man zugleich den Punkt 8 der Tagesordnung mit dem Punkt 7 zusammen behandelt hätte, weil er in der Konsequenz, in der Aufzeigung des Auswegs, praktisch dasselbe darstellt. Der Beschluß des Ausschusses, der nur lapidar erklärt, daß eine Rechtsangleichung der beiden Versicherungsarten, der Angestelltenund der Invalidenversicherung, durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung Platz greifen soll, kann nach meiner Auffassung von dem Gesamtproblem der Sozialversicherung überhaupt nicht getrennt werden. Wenn man an die Reform der Sozialversicherung, so wie sie Herr Kollege Schellenberg hier vorgezeichnet hat, herangehen will, kann man nicht im Zuge einer gewissen Vorleistung versuchen, die Frage zu lösen, sondern muß endlich einmal im Gesamtrahmen diesen Dingen auf den Grund zu gehen suchen. Der Ausschußbericht an sich, wenn man ihn mit dem zu Punkt 8 der Tagesordnung verbindet, führt eigentlich näher zum Ziel. Es fragt sich nur, inwieweit die Bundesregierung überhaupt dazu in der Lage oder gewillt ist, an die Frage der Reform der gesamten Sozialversicherung heranzugehen. Es ist doch wirklich kein Geheimnis, daß auch bei der Rechtsgleichheit in den beiden Versicherungsarten die Frage der Invalidität eine entscheidende Rolle spielt bei 66 2/3 % oder, wie es in der Angestelltenversicherung gewesen ist, in der Rückführung auf 50 %, aber in der Anwendung sowohl auf die Invalidenwie auf die Angestelltenversicherung. Es ist ebenfalls keine Frage, daß eine Reform der Sozialversicherung beispielsweise nicht davon ausgehen kann, die schlechtergestellte Invalidenversicherung als Vorbild für eine Reform zu nehmen. Als Vorbild für eine Reform muß selbstverständlich die bessergestellte Angestelltenversicherung dienen. Die Bundesregierung muß einmal klar und deutlich sagen, wie sie das bisherige Flickwerk in der Sozialversicherung beiseitezuschieben und die finanzielle Grundlage für die Reform einer Sozialversicherung überhaupt zu schaffen gedenkt. Wir haben so oft über den Verlust von 18 bzw. 20 Milliarden Mark gesprochen, den die Sozialversicherung durch den letzten Krieg erlitten hat. Kein Mensch spricht aber davon — außer in einigen platonischen Erklärungen —, daß man der Sozialversicherung wieder eine gewisse Rückendeckung geben muß, um sie für die Durchführung ihrer Aufgaben zu stärken. Immerhin hat Herr Staatssekretär Sauerborn bei der Tagung der Rentenversicherungsträger einiges darüber gesagt, wie nach Meinung des Bundesarbeitsministeriums die Neuordnung der Sozialversicherung aussehen soll. Er hat erklärt, die Steigerung des Sozialprodukts stelle zu gleicher Zeit auch eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung dar. Der Trugschluß, der in dieser These liegt, wird freilich von ihm selbst widerlegt in einem Vortrag, den er vor dem Versicherungswissenschaftlichen Institut in Köln gehalten hat. Dort stellte er nämlich fest, daß in etwa 30 bis 40 Jahren die Invalidenund die Angestelltenversicherung am Ende ihres finanziellen Lateins sein werden; man müsse daher jetzt schon nach Wegen suchen, die man gehen wolle, damit dieser Zustand nicht eintreten könne. Wir sind der Auffassung, daß der Bund — und das könnte der Sinn der Regierungserklärung gewesen sein, er ist es nur leider nicht — in erster Linie die Sanierung der gesamten Sozialversiche rung durchführen müßte. Was jetzt aber vom Bundesarbeitsministerium und leider auch von der Regierungsmehrheit getan wird, ist der Versuch einer rückschrittlichen Restaurierung einer Versicherung, die längst überholungsbedürftig ist und die in dieser Form weder für die Versicherten noch für die Versicherung länger tragbar erscheint. Deswegen begrüßen wir es, daß die Bundesregierung nunmehr durch einen bindenden Auftrag — entsprechende Anträge sind ja schon 1949 gestellt worden — verpflichtet werden soll, endlich zunächst die Frage der Rechtsgleichheit und daran anschließend die Frage der Reform der Sozialversicherung in Angriff zu nehmen. Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke. Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Fraktion der Deutschen Partei hätte diesen Antrag nicht gestellt, wenn sie nicht der Überzeugung gewesen wäre, daß wir auf die Reform der Sozialversicherung nicht warten können, wenn wir endlich einheitliches Recht in den Rentenversicherungen haben wollen. Daß dieser unser Antrag zunächst für die Angestelltenversicherung gestellt wurde, hängt damit zusammen, daß wir in diesem Hause seit Jahren darum kämpfen, die Angestelltenversicherung wieder geschäftsfähig zu machen. Für die Geschäftsfähigmachung der Angestelltenversicherung und für die endliche Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist aber nach unserer Auffassung eine der notwendigsten Voraussetzungen ein einheitliches Recht. Wir halten es für unerträglich, daß in der amerikanischen und französischen Zone Angestellte, die beim erstmaligen Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung das Alter von 60 Jahren überschritten haben, nicht angestelltenversicherungspflichtig sind, während sie es in der britischen Zone werden. Wir glauben auch, daß die unterschiedlichen Bestimmungen in den verschiedenen Zonen bei Invalidität und Berufsunfähigkeit oder die Frage der Versicherungsfreiheit oder Versicherungspflicht bei beschäftigten Rentnern oder der § 1242 der Reichsversicherungsordnung, der die Frage 'der Nachversicherung für frühere Beamte regelt, oder gar der § 1309, der nur noch in Rheinland-Pfalz gilt — die Erstattung von Beiträgen bei Heirat —, oder die Bestimmungen der Sozialversicherungsdirektive 20, die gegen jedes Versicherungsprinzip in der britischen Zone verordnet worden ist und nur arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Grundlage hatten, — daß alle diese Fragen — ganz abgesehen von der so großen Bedeutung des §§ 397 des AVG, nämlich der Rentenzahlung für diejenigen, die früh berufsunfähig werden —, gerade weil die vielenarbeitslosen älteren Angestellten nicht mehr vermittelt werden konnten, von so eminenter Bedeutung sind, daß dieses Recht vorab vereinheitlicht werden sollte. Wir haben es 'begrüßt, daß das Arbeitsministerium im Ausschuß erklärt hat, eine solche Vorlage sei vorbereitet, und sind selbstverständlich der Auffassung, daß das auch ebensoschnell für die Invalidenversicherung geschehen soll; allerdings nicht in einem einheitlichen Zuge für die Rentenversicherung, sondern getrennt für die Angestellten und für die Invalidenversicherung, wie es in der Gesetzgebung vor dem unseligen SozialversicherungsAnpassungsgesetz der Fall gewesen ist. Ihr Lächeln, Herr Professor Schellenberg, wie auch ihre Ausführungen hier sollten für Sie besonders peinlich sein, weil Sie gerade in Berlin dazu beigetragen haben, daß .das unerfreuliche Kapitel des unterschiedlichen 'Rechts noch vertieft worden ist. (Abg. Dr. Schellenberg: Das ist das einzige, was die Bundesregierung zur Vereinheitlichung getan hat!)