Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es hat mich einigermaßen in Erstaunen gesetzt, als ich den Antrag Drucksache Nr. 3793 auf den Tisch bekam, der die gesetzliche Regelung der Besoldung der kriegsgefangenen Beamten betrifft. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß der Ausschuß für Beamtenrecht vor ganz kurzer Zeit eine sehr verwandte Frage behandelt hat, nämlich die Frage derjenigen, die als verschollen betrachtet wurden und dann trotzdem zurückgekommen sind. Die Regierung hatte vorgeschlagen, überhaupt keine Nachzahlung zu leisten, sondern vom Ersten des Monats ab zu zahlen, in dem der Betreffende zurückkehrte. Im Ausschuß ist darüber hinaus der Standpunkt vertreten worden, eine Nachzahlung für eine längere Zeit sei nicht zu rechtfertigen, weil ja der Verschollene für seinen Lebensunterhalt hier in der Heimat keinerlei Aufwendungen habe machen müssen. Abgesehen davon, daß schon diese Begründung sehr eigenartig ist, ist man dann dazu gekommen, zunächst einem Antrag, der vorsah, eine Nachzahlung für zwei bis drei Jahre zu leisten, nicht zuzustimmen. Vielmehr hat die Mehrheit des
Ausschusses — und das waren in diesem Fall die Regierungsparteien — `einer Nachzahlung für nur ein Jahr zugestimmt.
Damit läßt sich meines Erachtens dieser Antrag nicht in Übereinstimmung bringen. Es besteht auch da der Verdacht, daß er aus ganz bestimmten Gründen der Propaganda gestellt worden ist. Wir werden sehr gern bei der Beratung dieses Antrags mitwirken und uns für eine gerechte Behandlung nicht nur der verschollen gewesenen, sondern auch der kriegsgefangenen Beamten einsetzen.
Es ist hier ferner ausgeführt worden, daß ich zuviel Holz auf der CDU gehackt habe. Nun, meine Damen und Herren, Sie haben das recht gut ausgehalten, und das ist eigentlich ein Beweis dafür, daß die CDU recht hartgesotten ist.
— Ja, j a, so habe ich gesagt.
— Das freut mich, daß Sie Kummer gewöhnt sind!
Es ist ferner gesagt worden, die CDU sei beamtenfreundlich. Nun, Freundlichkeit ist selbstverständlich sehr schön, aber — —
— Das haben Sie bisher im Ausschuß für Beamtenrecht nicht bewiesen, Herr Kollege Dr. Wuermeling,
wie ich wiederholt hier festzustellen Gelegenheit gehabt habe.
— Sie werden j a die Gelegenheit dazu haben! Seien Sie nur nicht so voreilig. Ich komme Ihnen mit einem Antrag, bei dem Sie durch Ihre Zustimmung beweisen können, daß Sie diese Freundlichkeit nicht nur mit Worten, sondern daß Sie sie auch mit der Tat haben.
Ich denke bei meinem Antrag daran, daß es bei der Gewährung der notwendigen Bezüge wichtiger und entscheidender ist, daß Sie, wie Ihr Kollege aus der CDU-Fraktion ausgeführt hat, den Mut haben müssen, das Notwendige zu tun. Dazu werden wir Ihnen Gelegenheit geben.
Hier ist darauf hingewiesen worden, es sei der CDU im besonderen zuzuschreiben, daß das Berufsbeamtentum aufrechterhalten worden ist.
Dazu darf ich Sie an eines erinnern, Herr Kollege Etzenbach: Bereits im März des Jahres 1946 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund sich für die Erhaltung des Berufsbeamtentums, und zwar mit dem ganzen Gewicht, das sich aus der Größe seiner Organisation ergab, gegenüber den Besatzungsmächten eingesetzt. Ich hoffe, Sie wissen — Herr Kollege Rümmele stimmt mir durch Nicken zu —, daß es damals ohne dieses Einsetzen des Deutschen Gewerkschaftsbundes den Besatzungsbehörden gegenüber nicht gelungen wäre, zu verhindern, daß
die Besatzungsbehörden das Berufsbeamtentum beseitigten.
Es ist ferner darauf hingewiesen worden, daß ja sieben mal 4 %, zusammen also 28 % gegeben werden sollten, und zwar zuzüglich der Steuerfreiheit, so daß man dann ungefähr auf das halbe Monatsgehalt herauskomme. Ja, meine Damen und Herren, auch das scheint mir wieder etwas Wind vor der Hoftür zu sein; denn die Pressestelle des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute bekanntgegeben, daß diese Zahlung für vier Monate, die allerdings noch vor Weihnachten erfolgen soll, unter dem Vorbehalt der Anrechnung auf spätere Bezüge erfolgen würde. Das heißt also — wenn deutsche Worte noch einen Sinn haben —, daß es keine zusätzliche Leistung ist, sondern eine Leistung, die später bei der allgemeinen Regelung wieder durch Aufrechnung hereingeholt wird. W i r wollen, daß das halbe Monatsgehalt neben der in Ziffer 3 unseres Antrags geforderten laufenden Erhöhung gezahlt wird, d. h. also besser gesagt, nicht neben, sondern bereits vorher, noch vor Weihnachten, und ab Januar nächsten Jahres die allgemeine Erhöhung. Nur wenn das geschieht, wird der Beamtenschaft und auch den übrigen Bediensteten im öffentlichen Dienst nachhaltig geholfen werden.
Wenn hier Vorwände für die Verzögerung der Besoldungsneuregelung angeführt worden sind, so möchte ich hier — da die Zeit sicher nicht ausreicht — nicht im einzelnen darauf eingehen. Eines steht aber doch fest: daß dieser Bundestag natürlich nicht mehr genug Zeit haben würde — wie es hier gesagt worden ist —, wenn die Vorlage erst, wie es angekündigt war, im Sommer 1953 gemacht werden würde. Es ist eben so, daß die Bundesregierung zu lange damit gezögert hat. Diese Feststellung, daß es nun zu spät sei, ist doch letzten Endes ein schwerer Vorwurf gegen die Bundesregierung, die ja von Ihnen getragen wird.
Auf die Einzelheiten des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts möchte ich nicht eingehen. Wir behalten uns vor, im Ausschuß Anträge zu stellen. Wir sind z. B. der Meinung, daß auch die Taubstummenlehrer bei dieser Regelung, wie sie vorgesehen ist, beachtet werden müssen. Sie sind anscheinend vergessen worden. Die Proteste der Gewerbelehrer aus dem Südweststaat sind auch uns bekannt. Wir sind bereit, ihnen Rechnung zu tragen; ob dadurch, daß man diese Gewerbelehrer aus der Regelung herausläßt, oder besser dadurch, daß man eine günstigere Regelung auch für die anderen Gewerbelehrer trifft, muß im Ausschuß geprüft werden.
Nun sind viele Anregungen gegeben worden, die sich bei den Regierungsparteien — soweit ich es überschauen kann — nicht zu Anträgen verdichtet haben. Meine Freunde und ich sind der Meinung, daß diese Anregungen nicht Theorie bleiben dürfen. Der Beamtenrechtsausschuß muß sich mit diesen Anregungen beschäftigen können; er muß die Möglichkeit haben, sie in die Praxis umzusetzen. Nach früheren Erfahrungen geschieht es in solchen Fällen häufig, daß man sich, wenn alle Stricke reißen, darauf zurückzieht, der Beamtenrechtsausschuß habe keinen Auftrag, sich mit diesen Anregungen zu befassen. Wir sind der Meinung, daß wir heute dem Beamtenrechtsausschuß vorsorglicherweise ausdrücklich diesen Auftrag erteilen sollten. Wir bitten Sie deshalb, folgendem Antrag der Fraktion der SPD zuzustimmen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Ausschuß für Beamtenrecht wird beauftragt, falls das ohne erhebliche Verzögerung seines Berichtes über die Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts möglich ist, zu prüfen, ob er im Sinne der heutigen Aussprache über den oben bezeichneten Gesetzentwurf hinausgehende Vorschläge unterbreiten kann, Diese wären in die Vorlage hineinzuarbeiten.
Ich darf ihn dem Herrn Präsidenten überreichen.
— Ich glaube j a, daß das so geht. Aber Herr Dr. Wuermeling, ich habe vorhin schon gesagt, es ist wiederholt vorgekommen, daß, wenn ein vorliegender Entwurf wesentlich erweitert werden sollte, immer der Einwand kam: Dazu hat der Ausschuß keinen Auftrag.
— Das habe ich ja nicht behauptet. Eigenartig, daß Sie sich sofort betroffen fühlen!
— Nein ich will mich nicht selber decken. Wir haben wiederholt im Ausschuß solche Anträge gestellt; dann ist uns dieser Einwand entgegengehalten worden. Nun, Herr Kollege Wuermeling, um allen Möglichkeiten gerecht zu werden, stellen wir vorsorglich diesen Antrag. Stimmen Sie ihm zu! Dann haben wir ohne weiteres die Möglichkeit, die Anregungen, die hier theoretisch gegeben worden sind, in die Praxis umzusetzen. Damit werden wir der Beamtenschaft und den übrigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes dienen.