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ID0123009900

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1952 10479 23o. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. September 1952 Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10482A, 10551D Glückwünsche zum 73. Geburtstag des Abg. Ahrens 10482A Genesung des Abg. Mayer (Stuttgart) . 10494A Fragestunde (Nr. 3688 der Drucksachen) 1. betr. Ausweisung des deutschen Staatsangehörigen Walter Weyer aus Arnheim: Ritzel (SPD), Anfragender . . . . 10482B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 10482B 2. betr. Eigentum im elsaß-lothringischen Grenzgebiet: Niebergall (KPD), Anfragender 10482C, D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 10482C, D 3. betr. Antragsformulare des Postsparkassendienstes: Cramer (SPD), Anfragender 10482D, 10483B Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen . 10482D, 10483B 4. betr. Verpflichtungen aus der Rückerstattungsgesetzgebung der Alliierten: von Thadden (Fraktionslos), Anfragender 10483C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10483C, 10484C 5. betr. Gleichstellung der sogenannten „Kriegsverbrecher" mit Spätheimkehrern: von Thadden (Fraktionslos), Anfragender . . . . 10484D, 10485A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 10484D, 10485A, B 6. betr. Ausführungsbestimmungen zum Mutterschutzgesetz: Frau Kipp-Kaule (SPD), Anfragende 10485C Storch, Bundesminister für Arbeit 10485C '7. betr. Gesetzentwurf zum Schutze von Mutter und Kind: Frau Kipp-Kaule (SPD), Anfragende 10485D, 10486A Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 10485D, 10486A 8. betr. Zonengrenzbahnhof Büchen in Schleswig-Holstein: Ekstrand (SPD), Anfragender . . 10486A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 10486B 9. betr. Parken von Kraftwagen: Zurückgestellt 10486B 10. betr. Verwendung von Soforthilfemitteln durch die Firma Schippers van der Ville in Hamburg: Hoffmann (Lindlar) (FU), Anfragender 10486B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10486C 11. betr. Einsprüche bei den Spruchsenaten in Bad Homburg: Hoffmann (Lindlar) (FU), Anfragender 10486C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 10486D 12. betr. Errichtung einer chemotechnisch-biologischen Lehranstalt für amerikanische Besatzungssoldaten in Weihershof bei Kirchheim-Bolanden: Niebergall (KPD), Anfragender . 10487A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 10487A 13. betr. Vernehmungen von Tabakbauern durch die Zollbehörde im Kreise Wittlich: Niebergall (KPD), Anfragender 10487B, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10487B, D 14. betr. Steuererklärungsformulare: Rümmele (CDU), Anfragender . . 10487D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10487D 15. betr. Senkung der Kaffeesteuer: Frau Kalinke (DP), Anfragende: 10488B, D, 10489A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10488B, D, 10489A 16. betr. halben Monatsbezug für Pensionsempfänger: Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 10489A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10489B 17. betr. Äußerung des Bundesministers Dr. Seebohm zum Unglück beim Autorennen auf dem Grenzlandring: Zurückgestellt 10489B 18. betr. Inanspruchnahme von Kartoffel- und Rübenfeldern bei Bitburg für militärische Zwecke: Mehs (CDU), Anfragender . . . 10489B, C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10489C, D 19. betr. Vergabewesen bei Bauten und Beschaffungen alliierter Stellen: Morgenthaler (CDU), Anfragender 10489D, 10490B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10489D, 10490B 20. betr. Mißbrauch von Wohnungsbaugeldern in Baden (Lörrach): Willenburg (FU), Anfragender . 10490B Neumayer, Bundesminister für Wohnungsbau 10490B 21. betr. Visum für tschechischen Justizminister Dr. Stransky: Reitzner (SPD), Anfragender . . . 10490C Dr. Hallstein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt 10490C 22. betr. Änderung des Ortsklassenverzeichnisses: Reitzner (SPD), Anfragender . . . 10490D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10490D 23. betr. Bezüge von Angehörigen der noch in Kriegsgefangenschaft befindlichen oder vermißten Bundesbeamten: Dr. Miessner (FDP), Anfragender 10491A, B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10491A, B 24. betr. Forderung der Germania-Werft Kiel an die ehemalige JEIA und Ansprüche von Pensionären der Werft: Dr. Preller (SPD), Anfragender 10491C, 10492A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10491C, 10492B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen (Nrn. 3689, 3303, 3582, 3651 der Drucksachen) . . . 10492B Renner, Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 10492B Beschlußfassung 10492D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der DP u. Gen. betr. Lösung der „Kriegsverbrecher"-Frage (Nr. 3477 der Drucksachen) 10492D Dr. von Merkatz (DP), Anfragender 10492D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 10494A Dr. Wahl (CDU) 10496B Merten (SPD) 10498C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 10502B Dr. Mende (FDP) 10502C Ewers (DP) 10505B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10506D Ribbeheger (FU) 10508A von Thadden (Fraktionsios) . . . 10508C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3604, 2970 der Drucksachen) 10509B Dr. Hasemann (FDP): als Berichterstatter 10509B als Abgeordneter 10517C Frau Thiele (KPD) 10511D Mertins (SPD) 10512C, 10518C Tobaben (DP) 10514A Unterbrechung der Sitzung . . 10514C Müller-Hermann (CDU) 10514D Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) (CDU) 10515C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 10515D Abstimmungen 10519B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Rademacher, Dr. Schäfer, Dr. Friedrich, Juncker, Rüdiger, Stahl, Dr. Wellhausen und Fraktion betr. Freigabe von Küstenschiffen (Nrn. 3639, 263 der Drucksachen) 10519D Dr. Semler (CDU) (schriftlicher Bericht) 10519D Beschlußfassung 10519D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (Nr. 1343 der Drucksachen) und des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Güterkraftverkehr (Güterkraftverkehrsgesetz) (Nr. 1344 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 3515 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 620, 658, 659) 10520A Rademacher (FDP): als Berichterstatter 10520A als Abgeordneter . . . 10530A, 10531A Dr. Bucerius (CDU) . . . 10525D, 10530D Peters (SPD) 10528A Volkholz (FU) 10529A Niebes (KPD) 10529D Walter (DP) 10530C Abstimmungen 10525C, 10531A, B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrieb jugendgefährdender Schriften (Nr. 1101 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) (Nr. 3666 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Jugendschrifttum (Nr. 3629 der Drucksachen) 10532A Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 10532B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 10535D Dr. Hammer (FDP) 10537A, C Kemmer (CSU) . . 10537B, 10538C, 10543C Frau Dr. Ilk (FDP) 10538A, D Frau Heiler (CDU) 10539B Frau Keilhack, (SPD), Antrag- stellerin 10540A Frau Strohbach (KPD) 10542D Gaul (FDP) 10546A Dr. Friedensburg (CDU) 10547B Ribbeheger (FU) 10548A Schoettle (SPD) 10548B Ewers (DP) 10548D Dr. von Brentano (CDU) 10549C Abstimmungen 10537C, 10538C, 10539D, 10551B Namentliche Schlußabstimmung 10550A, 10551A, B, 10553 Aufnahme des Abg. Donhauser in die Landesgruppe der CSU bzw. die Fraktion der CDU/CSU 10550A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz- und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3624 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10550A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Paßgebühren (Nrn. 3635, 3185 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10550A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Subventionen für phosphorhaltige Düngemittel (Nrn. 3609, 3415 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10550B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nrn. 2516, 3594 der Drucksachen, Umdruck Nr. 645); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 654, 660): Beratung abgesetzt 10550B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung (Nr 3668 der Drucksachen) 10550B Ausschußüberweisung 1055013 Beratung des Ersten Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19, Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD und den Änderungsantrag der Fraktion der FU (BP-Z) betr. Preise für Butter und Kartoffeln (Nrn. 3680, 3664 der Drucksachen, Umdruck Nr. 651) . . . . 10550C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 10550C Beschlußfassung 10550D Beratung des Entwurfs eines gemeinsamen Antrages des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgericht auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Frage der Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes (Nr. 3669 der Drucksachen) 10551A Beschlußfassung 10551A Beratung der Übersicht Nr. 57 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 646) 10551B Tatsächliche Erklärung: Merten (SPD) 10551C Nächste Sitzung 10551B, D Anlage: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Freigabe von Küstenschiffen (Nrn 3639, 263 der Drucksachen) 10552 Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nr. 3666 der Drucksachen) 10553 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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      Anlage zum Stenographischen Bericht der 230. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Rademacher, Dr. Schäfer, Dr. Friedrich, Juncker, Rüdiger, Stahl, Dr. Wellhausen und Fraktion betreffend Freigabe von Küstenschiffen (Nrn. 3639, 263 der Drucksachen) Berichterstatter : Abgeordneter Dr. Semler Die unter Ziffer 1 des Antrags behandelten etwa 620 sogenannten X-Schiffe sind von der Alliierten Hohen Kommission mit Schreiben vom 27. Februar und 16. Mai 1950 der deutschen Wirtschaft wieder zugeteilt worden. Die unter Ziffer 2 des Antrages erwähnten 12 Küstenmotorschiffe gehören zu den 85 deutschen Schiffen, deren Verteilung in dem zweiten nicht ratifizierten Bericht der Tripartite Merchant Marine Commission (T.M.M.C.) verschiedenen alliierten Mächten vorgesehen war. Durch Entscheidung der Alliierten Hohen Kommission vom 12. April 1950 wurden 41 dieser Schiffe an die deutsche Wirtschaft zurückgegeben und 38, darunter die im Antrag behandelten Küstenmotorschiffe, der Inter-alliierten Reparationsagentur in Brüssel zur Verteilung als Reparationen zugewiesen. Über das Schicksal von 6 Schiffen, deren Verteilung an die UDSSR vorgesehen war, besteht noch Ungewißheit. Zwei spätere Schritte der Bundesregierung, welche die Freigabe auch der 38 Schiffe für die deutsche Wirtschaft zum Ziel hatten, wurden von der Alliierten Hohen Kommission mit Schreiben vom 18. Oktober 1950 unter Berufung auf die VierMächte-Erklärung vom 5. Juni 1945 zurückgewiesen. Durch einen späteren Schriftwechsel wurde jedoch erreicht, daß sämtliche Schiffe, auch soweit sie inzwischen durch norwegische Prisengerichte als „gute Prise" erklärt worden waren, dem deutschen Reparationskonto gutgebracht wurden. Bonn, den 18. Juli 1952 Dr. Semler Berichterstatter Namentliche Abstimmung — Schlußabstimmung — über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Nr. 3666 der Drucksachen) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Hilbert Ja Dr. Adenauer Ja Höfler beurlaubt Ja Albers Ja Hohl . . . . . . . Arndgen . . . . Ja Dr. Holzapfel Ja Dr. Bartram (Schleswig- Hoogen Ja Holstein) Ja HOppe Ja Dr. Horlacher Bauereisen Ja Horn Ja Bauknecht Ja Huth Ja Dr. Baur (Württemberg) Ja Bausch Ja Dr. Jaeger (Bayern) . Ja Becker (Pirmasens) . . . Ja Junglas beurlaubt Blank (Dortmund) Ja Kahn Ja Bodensteiner Ja Kaiser Ja Frau Brauksiepe . . . . Ja Karpf Ja Dr. von Brentano . . . Ja Dr. Kather Ja Brese . . . . . . . . Ja Kemmer Ja Frau Dr. Brökelschen . . Ja Kemper Ja Dr. Brönner Ja Kern Ja Brookmann Ja Kiesinger beurlaubt b Dr. Bucerius Ja Dr. Kleindinst Ja Frau Dietz Ja Dr Köhler Ja Donhauser Ja Dr. Kopf Ja Dr. Dresbach beurlaubt Kühling Ja Eckstein Ja Kuntscher • Ja Dr.Edert beurlaubt Kunze Ja Dr. Ehlers Ja Ja Dr. Laforet krank Ehren Dr. Erhard — Dr. Dr. h. c. Lehr . . . Ja Etzel (Duisburg) . . . beurlaubt Leibfried Ja Etzenbach Ja Lenz . . . . . . . . Ja Even krank Leonhard Ja Feldmann Ja Lücke . . . . . . . . Ja Dr. Fink Ja Majonica Ja Dr. Frey Ja Massoth . . . . . . . Ja Fuchs . ...... . Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . . Ja Dr.Freiherr von Fürstenberg Ja Mehs . . . . . . . . Ja Fürst Fugger von Glött . beurlaubt Mensing . . . . . . . Ja Funk Ja Morgenthaler Ja Gengler Ja Muckermann Ja Gerns beurlaubt Mühlenberg Ja Dr. Gerstenmaier . . . beurlaubt Dr.Dr. Müller (Bonn) Ja Gibbert Ja Müller-Hermann . . . . Ja Giencke Ja Dr. Glasmeyer Ja Naegel . . . . . . . Ja Ja Glüsing Ja Neber Ja Gockeln krank Nellen . . . . . . Dr. Götz Ja Neuburger — Frau Dr. Gröwel . . . Ja Nickl Ja Günther Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Hagge Ja Dr. Niklas Ja Frau Heiler . . . . . Ja Dr. Oesterle Ja Heix Ja Dr. Orth Ja Dr. Henle Ja Pelster Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Pfender Ja Bromine Nein Dr. Pferdmenges . . . . entschuld. Brünen — Dr. Povel krank Cramer . . .. . . Nein Frau Dr. Probst . . . Ja Dannebom Nein Dr. Pünder beurlaubt Diel Nein Raestrup Ja Frau Döhring Nein Rahn Ja Eichler Nein Frau Dr. Rehling . . . beurlaubt Ekstrand Nein Frau Rösch Ja Erler beurlaubt Rümmele Ja Faller Nein Sabel . . Ja Franke . . . . . . . Nein Schäffer Ja Freidhof Nein Scharnberg Ja Freitag entschuld. Dr. Schatz Ja Geritzmann Nein Schill . . .. . . . Ja Gleisner Nein Schmitt (Mainz) . . . . krank Görlinger Nein Schmitz . . .. . . . Ja Graf — Schmücker . . . . . . Ja Dr. Greve Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Dr.Gülich . . . . . . Nein Schüttler Ja Happe . . . . . . . Nein Schütz. . . beurlaubt Heiland . . . Nein Schuler . . . . . . . Ja Hennig Nein Schulze-Pellengahr . . . Ja Henßler krank Dr. Semler . . . . . . beurlaubt Herrmann Nein Dr. Serres Ja Hoecker Nein Siebel . . . . . . . Ja Höhne Nein Dr. Solleder Ja Frau Dr. Hubert . Nein Spies Ja Imig Nein Graf von Spreti . . . . Ja Jacobi Nein Stauch . . . . . . . Ja Jacobs — Frau Dr. Steinbiß . . . Ja Jahn Nein Storch — Kalbfell . .. .. . Nein Strauß . . . Ja Kalbitzer beurlaubt Struve . . . . .. Ja Frau Keilhack Nein Stücklen Ja Keuning Nein Dr. Vogel Ja Kinat Nein Wacker Ja Frau Kipp-Kaule . . . Nein Wackerzapp . . Ja Dr. Koch Nein Dr Wahl Ja Frau Korspeter . . . . Nein Frau Dr. Weber (Essen) beurlaubt Frau Krahnstöver beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Dr. Kreyssig Nein Dr. Weiß Ja Kriedemann Nein Winkelheide Ja Kurlbaum entschuld. Wittmann Ja Lange — Dr. Wuermeling . . . Ja Lausen entschuld. Frau Lockmann . . Nein Ludwig Nein SPD Dr.Luetkens . . . . . beurlaubt Frau Albertz Nein Maier (Freiburg) . Nein Frau Albrecht . . krank Marx beurlaubt Altmaier beurlaubt Matzner Nein Frau Ansorge Nein Meitmann Nein Dr, Arndt Nein Mellies Nein Arnholz Nein Dr. Menzel Nein Dr. Baade Nein Merten Nein Dr. Bärsch Nein Mertins Nein Baur (Augsburg) . Nein Meyer (Hagen) Nein Bazille Nein Meyer (Bremen) . . . . krank Behrisch Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein Bergmann Nein Mißmahl Nein Dr. Bergstraeßer . Nein Dr. Mommer . . . . beurlaubt Berlin Nein Moosdorf Nein Bettgenhäuser . . . . Nein Dr. Mücke -- Bielig Nein Müller (Hessen) . Nein Birkelbach beurlaubt Müller (Worms) . . . . Nein Blachstein Nein Frau Nadig Nein Dr. Bleiß Nein Dr. Nölting beurlaubt Böhm Nein Nowack (Harburg) . . . Nein Dr. Brill Nein Odenthal Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig . Nein Dr. Luchtenberg . enthalten 011enhauer beurlaubt Margulies krank Paul (Württemberg) beurlaubt Mauk Ja Peters . . . . . . . Nein Mayer (Stuttgart) . . . krank Pohle . . . . . . . . Nein Dr. Mende — Dr. Preller Nein Dr. Miessner Ja Priebe . . . . . . . Nein Neumayer Ja Reitzner Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Ja Richter (Frankfurt) entschuld. Dr. Nowack(Rheinland-Pfalz) Ja Ritzel . . . . . . . . Nein Onnen Nein Ruhnke Nein Dr. Pfleiderer beurlaubt Runge. Nein Dr. Preiß enthalten Sander krank Dr. Preusker enthalten Sassnick . . . . . . . Nein Rademacher Nein Frau Schanzenbach . . Nein Rath Ja Dr. Schmid (Tübingen) . . beurlaubt Dr. Freiherr von Rechenberg beurlaubt Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Revenstorff . . . . Nein Dr. Schöne Nein Dr. Schäfer enthalten Schoettle Nein Dr. Schneider Nein Segitz . . . . . . . Nein Stahl Ja Seuffert Nein Stegner Nein Stech Nein Dr. Trischler Nein a MULL IW Nein 1,I I. .L 110,d111 Nein Steinhörster Nein Dr. Wellhausen . . . Ja Stierle Nein Wirths Ja Striebeck Nein Dr. Zawadil . . . . . Nein Frau Strobel . . . . Nein Temmen Nein Tenhagen Nein DP-DPB Troppenz Nein Ahrens beurlaubt Dr. Veit entschuld. Frau Bieganowski . . . Nein Wagner Nein Eickhoff Ja Wehner Wehr Nein Ewers Nein Weinhold Nein Farke Ja Welke Nein Dr. Fricke Ja Weltner Nein Frommhold Nein Dr. Wenzel Nein Hellwege — Wönner entschuld. Ja Jaffé Ja Frau Kalinke . . . . . Zühlke Nein Kuhlemann . . . . . krank Dr. Leuchtgens Ja Löfflad Nein FDP Matthes . . . . .. . Ja Dr. Atzenroth entschuld. Dr. von Merkatz . . . . beurlaubt Mühlenfeld Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . beurlaubt Reindl Nein Re Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Schmidt (Bayern) . . . . . Nein Blücher Schuster . . . . . . . Nein Dannemann entschuld. Dr. Seebohm — Dr. Dehler Ja Tobaben . . . . . . . . Ja Dirscherl Wallner . . . . . . . entschuld , Euler beurlaubt Walter Nein Fassbender krank Wittenburg Nein Freudenberg I Dr. Friedrich Nein Frühwald . . . . . Ja FU Funcke Ja Gaul Nein Freiherr von Aretin . . Ja Dr. von Golitschek . . . beurlaubt Frau Arnold . . . . . Ja Grundmann . . . . . — Dr. Bertram (Soest) . . entschuld. Dr. Hammer . . . . . Nein Dr. Besold . . . . . . Ja Dr. Hasemann . . . . enthalten Clausen enthalten Dr. Hoffmann (Lübeck) . entschuld Dr.-Ing. Decker . .. . . beurlaubt Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Determann Ja Frau Hütter . . . . . Nein Eichner . . . . . . . Ja Frau Dr. Ilk . . . . . Ja Dr. Etzel (Bamberg) . . . . Ja Juncker . . . . . . . Nein Hoffmann (Lindlar) . . . Ja Dr. Kneipp . . . . . . entschuld. Lampl . . . . . . . Ja Kühn . . . . . . . . enthalten Maerkl . . . . . . . Ja Dr. Leuze Nein Mayerhofer Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Meitinger . . . . . Ja Renner . . . . . . . — Pannenbecker . . . . . Ja Rische — Parzinger Nein Frau Strohbach . . . . Nein Dr. Reismann . . . . . beurlaubt Frau Thiele . . . . . — Ribbeheger . . . . Ja Volkholz Ja Fraktionslos Wartner Ja Frau Wessel . . . . Ja Aumer Willenberg Ja Bahlburg Ja Dr. Dorls krank KPD Fröhlich Ja Agatz — Goetzendorff Nein Fisch — Hedler . . . . . . . krank Gundelach Nein Frau Jaeger (Hannover) . Ja Harig . . . . . . — Dr. Keller — Kohl (Stuttgart) . . . . Nein Langer — Müller (Frankfurt) . . . Nein Loritz entschuld. Niebergall Nein Müller (Hannover) . . — Niebes . . . . . . . Nein Dr. Ott. . . . . . . . — Paul (Düsseldorf) . . — von Thadden — Reimann — Tichi krank Zusammenstellung der Abstimmung: Abstimmung Abgegebene Stimmen . . . 305 Davon: Ja 165 Nein 133 Stimmenthaltung . • • • 7 Zusammen wie oben • • • • 305 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann Nein Dr. Friedensburg . . . . Ja Dr. Schellenberg . . . Nein Dr. Krone Ja Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt Lemmer Ja Schröter (Berlin) . . . . Nein Frau Dr. Maxsein . . . . Ja Frau Wolff Nein Dr. Tillmanns beurlaubt FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt Nein Hübner Ja Dr. Koenigswarter . . . Nein Frau Dr. Mulert Nein Löbe Nein Dr.Reif . . . . . . . Nein Neubauer Nein Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon: Ja........... 6 Nein . . . .. . • • 11 Stimmenthaltung . . . . — Zusammen wie oben 17
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      Rede von Dr. Eduard Wahl


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das sogenannte Kriegsverbrecherproblem beschäftigt uns seit Jahren immer wieder. Im Auswärtigen Ausschuß ist für diese Frage ein besonderer Unterausschuß gebildet. Der Ausschuß selbst hat sich schon in vielen Sitzungen mit dem Gegenstand beschäftigt. Heute gibt die Große Anfrage der DP und FDP und die eingehende Antwort des Herrn Bundeskanzlers den Anlaß, zur gegenwärtigen Situation Stellung zu nehmen. Bei der ersten großen Wehrdebatte trat ich — übrigens im Sinne der Beschlüsse des Unterausschusses — für meine Fraktion dafür ein, daß keine Generalamnestie kommen solle, weil wir keine Veranlassung haben, für Leute einzutreten, die gemeine Verbrechen begangen haben; und wer möchte leugnen, daß es bei den furchtbaren Untaten, mit denen der deutsche Name befleckt wurde, auch solche Deutsche gegeben hat? Bei der ersten Lesung des Vertragswerkes hat Herr Kollege Bazille von der SPD sich im gleichen Sinne geäußert, daß seine Partei und auch die Kriegsteilnehmer nichts anderes wollen als Gerechtigkeit. In diesem Sinne hat auch die Regierung gearbeitet und in Art. 6 des Überleitungsvertrages die damals von mir geforderte
      gemischte deutsch-alliierte Kommission als Überprüfungsausschuß herausgehandelt. Natürlich ist diese Kommission als Ergebnis schwieriger Verhandlungen ein Kompromiß; aber die Wiederaufrollung der Verfahren im ordentlichen Prozeß sollte aus naheliegenden Gründen vermieden werden.
      Heute ist der entscheidende Punkt, ob auch die Alliierten bereit sind, als Ziel der Arbeiten dieses Ausschusses die Entlassung aller derer herbeizuführen, die keine gemeinen Verbrechen begangen haben. Das entspricht genau den Beschlüssen des Verbandes ehemaliger Angehöriger des Deutschen Afrika-Korps, die gestern die Zeitung gemeldet hat. Jedenfalls ist das der Leitgedanke, der meine Freunde bewegt. Wenn wir zu der Vereinbarung ja sagen, so tun wir es in der Erwartung und in der Annahme, daß auch die Gegenseite sich diesen Leitgedanken zu eigen macht.
      Lassen Sie mich zur Problematik der Kriegsverbrecherfrage, die so außerordentlich viele Seiten hat, nur auf wenige Punkte hinweisen, die hier in aller Ruhe vorgetragen werden sollen.
      Gottlob ist die Kriegspsychose in den westlichen Ländern im Abklingen, wie insbesondere die vorjährige Tagung der Europäischen Bewegung in Hamburg gezeigt hat, bei der die französische Delegation den Hitlerismus in besonders engen Zusammenhang mit den Friedensverträgen nach dem ersten Weltkrieg gebracht hat. Das läßt hoffen, daß auch für rechtliche Erwägungen eine gewisse Aufnahmebereitschaft da ist, und das gibt mir den Mut zu meinen Ausführungen, die die Dringlichkeit der Bereinigung der Frage unterstreichen sollen.
      In der Öffentlichkeit wird manchmal so getan, als ob die deutsche Forderung nur durch das Vertragswerk hätte aufkommen können und als ob hier nur ein politisches Geschäft gemacht werden sollte. Wir bedauern im Interesse des Rechts, daß dieser Eindruck entstehen konnte. Wir haben schon zu einer Zeit für das Recht gekämpft, als noch niemand an den deutschen Verteidigungsbeitrag dachte.

      (Abg. Dr. Mende: Sehr richtig!)

      Die Nürnberger Gerichte standen vor einem völlig neuartigen Rechtsproblem, ebenso auch die sonstigen alliierten Gerichte, nämlich wie sich der Bürger in einem Gewaltregime verhalten muß, das vor Verbrechen nicht zurückschreckt, ja sie in Form von Gesetzen den Staatsorganen und Staatsbürgern vorschreibt und sie dadurch zu einem Bestandteil der Ordnung des Gemeinschaftslebens macht. Damit ist das Problem des état criminel gestellt, für den die Strafgesetze, die sich den Verbrecher als Individuum und das Verbrechen als Einzelvorgang vorstellen, keine Lösung haben. Wenn dieser état criminel zugleich ein aus Propaganda und Terror gemischtes System der Menschenbeeinflussung und -beherrschung entwickelt hat, dann tauchen Sachverhalte auf, denen gegenüber das bisherige Strafrecht ratlos ist.

      (Abg. Dr. von Brentano: Sehr gut!)

      Der einzelne kann die Verbrechen, an denen er mitwirken soll, durch eigenes Wohlverhalten gar nicht verhindern, während sonst im Strafrecht das Abstandnehmen des einzelnen Verbrechers von seinem Vorhaben auch einen günstigen Erfolg herbeiführt. Aber hier tritt an die Stelle des Widersetzlichen, dem es gelingt, sich der Erfüllung des


      (Dr. Wahl)

      Gesetzes zu entziehen, sofort 'ein anderer als willfähriges Werkzeug. Dadurch hat der einzelne das Gefühl, daß sein Anteil an dem Geschehen eigentlich bedeutungslos ist. Man erlebt die Gewalt eines übermächtigen Staatsapparats, den der einzelne in seiner Ohnmacht wie ein über ihn gekommenes unentrinnbares Verhängnis empfindet.
      Im I.G.-Farben-Prozeß hat das Gericht das Problem besonders klar gesehen, als es ausführte, daß, wenn man bloß auf den Fortgang des Lebens in solchen Gemeinwesen schaue, eigentlich alle sich der Teilnahme schuldig machen. Aber da man diese Folgerung nicht ziehen kann, „weil" — und ich zitiere wörtlich — „dies der Billigung des Begriffs der Kollektivschuld gleichkäme und daraus logischerweise Massenbestrafung folgen müßte, für die es keinen Präzedenzfall im Völkerrecht und keine Rechtfertigung in den Beziehungen zwischen den Menschen gebe", stehe man vor der schweren Aufgabe, die Umstände näher zu präzisieren, die die strafbare Teilnahme begründeten.
      Da man andererseits darauf bestand, nicht nur an der engsten Führerclique Vergeltung zu üben, hat man diejenigen zur Strafe herangezogen, die unmittelbar mit der Ausführung der verbrecherischen Akte betraut oder in besondere zu ihnen gerückt waren. Das führt zu dem Ergebnis, daß es oft ein Zufall ist, wer diese Voraussetzungen erfüllte. Damit kommt eine gewisse Willkür in die Auswahl der von den Prozessen betroffenen Personen. War etwa ein militärischer Führer gerade in Urlaub, als gewisse verbrecherische Befehle ausgeführt werden sollten, ist er straffrei. Dann tritt sein Vertreter im Dienst auch in die strafrechtliche Verantwortung ein. Daraus ergibt sich zweierlei: einmal das weitverbreitete Mitgefühl mit dem Kameraden, der aus eigenem Antrieb nie ein Verbrechen begangen hätte, dem aber durch das System die Verantwortung dafür aufgezwungen worden ist, wobei der Gedanke mitschwingt, daß einem selbst das gleiche hätte widerfahren können, andererseits aber auch die merkwürdige Tendenz zum Gesinnungsstrafrecht, der sich hier niemand entziehen kann, weil der äußere Erfolg aller Widerstandsbemühungen gegenüber diesem mächtigen System von Anfang an sehr gering war und deshalb über die Strafwürdigkeit des einzelnen letztlich nur seine innere Gesinnung entscheidet.
      Die einzige allgemeine Äußerung aus früherer Zeit zu diesem schwierigen Problem findet sich im Corpus Iuris Canonici. Papst Innozenz I. schrieb am 13. Dezember des Jahres 414 in der stürmisch bewegten Zeit der Völkerwanderung an die mazedonischen Bischöfe:
      Wenn von Völkern oder einer großen Menge gesündigt wird, so pflegt dies ungesühnt durchzugehen, da wegen der großen Zahl nicht gegen alle vorgegangen werden kann. Deshalb, sage ich, muß das Vergangene dem Urteil Gottes überlassen bleiben und für die Zukunft mit äußerster Anstrengung vorgebeugt werden.
      Ein bekannter Autor weist darauf hin, daß durch die Aufnahme dieses Briefausschnittes in das Corpus Iuris Canonici dem Leser auch eine juristische Erkenntnis vermittelt werden sollte, und er schließt mit dem Satz: ,.Es ist nicht wahrscheinlich, daß unsere Zeit die Weisheit dieses Rates widerlegen wird."
      Das zweite große Problem, das im Völkerrecht liegt, ist die Behandlung des totalen Krieges. Die
      Haager Landkriegsordnung baute auf dem Grundsatz von Kombattanten und Nichtkombattanten auf mit dem Bestreben, die Nichtkombattanten so weit wie möglich aus dem Kriegsgeschehen herauszuhalten. Nun kommt der totale Krieg, der in der Form des Luftkriegs die Zivilbevölkerung und ihre Rechtsgüter vom Leben bis zu ihrem Besitz zum Angriffsobjekt macht, sie im Zeichen des Wirtschaftskrieges auch dem Zugriff der feindlichen Besatzungsmacht auf ihre Arbeitskraft und ihre Wirtschaftsgüter aussetzt und sie — mindestens auf den östlichen Kriegsschauplätzen — systematisch im Kampfe verwendet. Darüber ist kein Zweifel, daß die Haager Landkriegsordnung für diese massenhaft auftretenden Phänomene, die geradezu das Gesicht des Krieges bestimmten und seine Entscheidung herbeiführten, keinerlei passende Regeln enthält, da nach ihrer Auffassung solche Erscheinungen höchstens als bedauerliche Einzelvorkommnisse in Betracht kommen. Für das Gericht ein wahrhaft dorniges Problem! Soll es die Entwicklungen bejahen und daraus folgern, daß große Teile der Haager Landkriegsordnung obsolet geworden sind, oder vor der tatsächlichen Entwicklung die Augen verschließen in der Hoffnung, daß durch das Festhalten an den alten Sätzen wenigstens nachträglich der Schutz der _Zivilbevölkerung sich im gerichtlichen Nachspiel durchsetzt? In den Vereinten Nationen ist eine Kommission ins Leben gerufen worden, die das Völkerrecht neu formulieren soll, weil das alte Recht für die modernen Gestaltungen insbesondere der Kriegführung nicht mehr paßt.
      Die grundsätzlichen Zweifel wegen des Okkupationsrechts hatte zuerst der Amerikaner Feilchenfeld dargelegt, allerdings ohne die Folgerung daraus zu ziehen, daß die Stringenz der Vertragsregelungen dadurch gelockert sei. Die Feststellung des IG-Urteils, daß der technische Fortschritt der Waffen und der Luftkrieg das Besatzungsrecht doch nicht ändern könnten, ist in dieser Simplifikation offensichtlich nicht genügend.
      Zum Partisanenkrieg ist zu bemerken, daß man sich unter dem Franktireur einen Zivilisten vorstellte, der aus eigenem Antrieb zur Waffe greift, um dem Landesfeind entgegenzutreten. Im Osten war der Partisanenkrieg von der feindlichen Regierung selbst organisiert worden, obwohl sie wußte, welches furchtbare Schicksal sie damit nach Kriegsrecht für die Zivilisten heraufbeschwor. Ja, die deutschen Truppenkommandeure wurden durch grausamste Verstümmelungen abgesprengter Truppenangehöriger zu schwersten Vergeltungsmaßnahmen provoziert, um durch diese die Bevölkerung der Kriegsgebiete von jeder Kollaboration mit den Deutschen abzuhalten. In der Organisation dieses Partisanenkrieges liegt einer der schwersten Verstöße gegen das Kriegsrecht. Andererseits erwies er sich als ein außerordentlich wirksames Mittel zur Schwächung der kämpfenden Truppen. Es soll durchaus nicht geleugnet werden, daß die geübte Vergeltung oft jedes Maß vermissen ließ, aber hier muß das Verschulden der Gegenseite, die nun einmal das Verhalten ihres Volkes völkerrechtlich verantwortlich gesteuert hat, zumindest als Milderungsgrund stärker beachtet werden.
      Noch eine Bemerkung über die prozessuale Seite. Es ist ein alter Grundsatz des internationalen Rechts, daß die Verfahrensfragen besonders ernst genommen werden müssen; denn beim Zusammenwirken von Juristen aus verschiedenen Ländern prallen in einem Verfahren verschiedene na-


      (Dr. Wahl)

      tionale Rechtssysteme aufeinander, und dadurch gewinnen die Prozeßfragen eine Bedeutung, die sie im nationalen Bereich nicht haben. Bei den Nürnberger Prozessen kann man zu dem Ergebnis kommen, daß die ordinance Nr. 7 als Prozeßgesetz schlechter war, als was die Gerichte daraus gemacht haben, wenn auch das Übergewicht der Anklage gegenüber der Verteidigung unerträglich gewesen ist. Aber was in Dachau und bei anderen Militärgerichten an fundamentalen Prozeßverstößen geschehen ist, ist bisher nur ungenügend gutgemacht, und hier wird die Gemischte Kommission noch eine große Aufgabe zu erfüllen haben; denn der Gedanke, daß hier noch acht Jahre nach Kriegsschluß noch Menschen sitzen, die vielleicht unschuldig sind, weil ihre angebliche Überführung nach rechtsstaatlichen Maßstäben jeder Glaubwürdigkeit entbehrt, ist unendlich bedrückend.
      Der Bruch des zwanzigsten Jahrhunderts mit den Traditionen der Vergangenheit ist auf kaum einem Gebiet so sinnfällig gewesen wie auf dem der Kriegführung. Das Recht, das auf Erfahrung beruht, konnte sich daher den neu auftauchenden Anforderungen nicht gewachsen zeigen. In dem Neuland der jüngsten Geschichte unter dem Gestrüpp von alten Gesetzen und neuen Gestaltungen. in dem Gewirr ethischer Postulate und politischer Tendenzen den engen und steilen Pfad der Gerechtigkeit zu finden und keinen Fußbreit davon abzuweichen, geht offenbar über menschliche Kraft. Aber der ungemessenen Gewaltanwendung des Kriegs das Recht entgegenzusetzen, entspricht dem sittlichen Bedürfnis des Menschen, und je grauenhafter die Formen des Krieges werden, um so dringender wird die Aufgabe des Kriegs- und Kriegsverhütungsrechts, schon um der Selbsterhaltung der Menschen willen.

      (Öffentlichkeit in ihren eigenen Ländern nicht aus, und dann würden durch die Wucht der öffentlichen Meinung der Regierung die Hände für die Zukunft gebunden sein. Es hatte etwas Imponierendes, mit welcher Selbstverständlichkeit die Bundesregierung den Weg wählte, über diese Erfolge im Interesse derer zu schweigen, denen noch nicht hatte geholfen werden können. Dieser Mut zur Unpopularität im Interesse der Sache hat damals die Besucher geradezu ergriffen, und ich möchte auch an dieser Stelle der Bundesregierung für den entsagungsvollen Weg danken, den sie bisher zurückgelegt hat. Möge es ihr gelingen, die Frage zu einem befriedigenden Abschluß zu bringen. Wenn sich die Vertragspartner über das Ziel klar sind, daß die Gemischte Kommission allen denjenigen zur Freiheit verhelfen soll, die nicht aus niedriger Gesinnung gemeine Verbrechen begangen haben, dann kann es an Erfolgen nicht fehlen. In diesem Sinne geben wir unserem Vertrauen zu der Politik der Bundesregierung Ausdruck und sagen ja zu dem, was sie erreicht hat und was sie unter der genannten Voraussetzung weiter erreichen wird. Das Wort hat der Abgeordnete Merten. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man die Große Anfrage der Deutschen Partei aufmerksam prüft, dann kann man gleich bei den ersten Sätzen dieser Anfrage nicht an der Gefahr vorbeigehen, die auch der Herr Kollege Wahl eben schon angedeutet hat, daß hier die Lösung der Frage der deutschen Kriegsgefangenen verkoppelt wird mit der Lösung eines anderen politischen Problems. (Vizepräsident D r. Schäfer übernimmt den Vorsitz.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


    Rede von Dr. Hermann Ehlers
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Hans Merten


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Wir haben es hier mit einer Frage zu tun, die auch schon, bevor man über andere politische Dinge Verträge abzuschließen beabsichtigte, bei uns eine große Rolle spielte, eine Frage, die auch ohne diese Verträge dringend der Klärung bedurfte. Es wird in diesen Verträgen ja versucht, die Angelegenheit der in französischem, in britischem und amerikanischem Gewahrsam befindlichen Menschen einer Lösung zuzuführen. Eben diese Koppelung mit den anderen Fragen in diesen Verträgen, die auf einem ganz anderen Gebiet liegen, dieses Junktim der Frage der deutschen Kriegsgefangenen mit der Frage der Ratifizierung des Generalvertrags und des EVG-Vertrages lehnt meine Fraktion ab und hat es immer abgelehnt. Wir wünschen eine umfassende und eine endgültige Lösung der Kriegsgefangenenfrage, nicht nur bei den Unterzeichnerstaaten dieser Verträge, sondern auch bei allen anderen Gewahrsamsstaaten, die heute noch deutsche Kriegsgefangene festhalten. Für uns ist die Bereinigung dieser Herzensangelegenheit des ganzen deutschen Volkes keine Sache, die man ohne Not und ohne zwingende Notwendigkeit mit irgendwelchen anderen politischen Fragen koppeln kann oder koppeln sollte,

      (Sehr gut! bei der SPD)

      die vor allen Dingen nicht benutzt werden sollte als Voraussetzung für politische Zugeständnisse irgendwelcher Art.
      Der Herr Bundeskanzler hat vorhin in der Antwort auf die Große Anfrage bereits die Zahlen genannt, um die es hier geht. Er sprach von den 392 Kriegsgefangenen in französischem, den 338 in amerikanischem und 122 in britischem Gewahrsam. Er hat auch die Gesamtzahl derer genannt, die sich noch in anderen Gewahrsamsländern befinden: 71 Kriegsgefangene in den Niederlanden, 21 in Norwegen, 15 in der Schweiz, 9 in Dänemark, je 6 in Luxemburg und Belgien, 2 in Italien und einer in Griechenland. Darüber wollen wir nicht die 35 Kriegsgefangenen in Jugoslawien vergessen und die ungezählten in den östlichen Gewahrsamsstaaten, die der Herr Bundeskanzler schon genannt


      (Merten)

      hat. Für sie alle gilt die grundsätzliche Forderung,
      die mit Verträgen anderer Art nichts zu tun hat,
      daß ihnen nämlich Gerechtigkeit widerfahren muß.

      (Sehr richtig! bei der SPD.)

      Diese Forderung leitet sich her aus der politischen Vernunft; sie leitet sich her aus der Menschlichkeit, die eine umgehende Klärung des Schicksals dieser Menschen fordert. Wenn man aber dieses Schicksal mit Verträgen koppelt, die sich im übrigen mit Fragen befassen, die auf einer ganz anderen Ebene liegen, dann kann sich das vielleicht zugunsten dieser Menschen auswirken; es kann sich aber auch ebensogut zuungunsten dieser Menschen auswirken, weil sie die Klärung ihres Schicksals abhängig macht von der Klärung aller möglichen anderen Fragen, weil sie diese Klärung verzögert und — das scheint mir noch das Allerunangenehmste zu sein — weil durch ihre Verkoppelung eine Zersplitterung in die bis dahin vollkommen einheitliche Front der deutschen Haltung gebracht wird.
      Die sozialdemokratische Fraktion hat — um Ihnen das nur als kleinen Beweis für diese Behauptung zu sagen — am 25. April vorigen Jahres eine Interpellation eingebracht, die sich mit dem Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen im Westen befaßte. Wir hatten erwartet, daß die Bundesregierung den Anlaß dieser Interpellation benutzen würde, um in aller Klarheit die deutschen Forderungen herauszustellen, über die ja im großen und ganzen kaum Meinungsverschiedenheiten bestehen. Auf Wunsch des Herrn Professors Hallstein ist damals diese Interpellation in einen Antrag umgewandelt und dieser Antrag dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten überwiesen worden. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich damit befaßt und am 15. November 1951 klare Beschlüsse über diesen Antrag formuliert. Die Beschlüsse sind dem Herrn Bundeskanzler wohl am selben Tage mitgeteilt worden,
      und der Herr Bundeskanzler hat dann zwei Monate später, am 15. Januar 1952, diese Mitteilung bestätigt. Aber, meine Damen und Herren, bis heute wartet der Bundestag noch auf die Erledigung dieses Antrages. Er wartet auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, einen Bericht, der aber ohne die bündigen Erklärungen der Bundesregierung nicht erfolgen kann.

      (Hört! Hört! bei der SPD.)

      Wir haben die Frage zu stellen: Warum bleibt dieser Antrag unerledigt, während die mit dem Verteidigungsbeitrag in Zusammenhang stehende Große Anfrage der Deutschen Partei über einen ähnlichen Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt wird?

      (Zustimmung bei der SPD.)

      Ich kann es nicht glauben, daß die Rücksichtnahme beispielsweise auf die französische Empfindlichkeit oder auf die innerpolitische Situation der französischen Regierung dazu führen darf, daß die deutsche Stimme nicht mit aller notwendigen Klarheit und Deutlichkeit erhoben wird, wenn es um das Schicksal von Deutschen in fremdem Gewahrsam geht.

      (Sehr gut! rechts.)

      Der Herr Bundeskanzler hat als Grundsätze für die Behandlung dieser Frage herausgestellt: Zähigkeit, Ausdauer, Klugheit und Takt. Ich möchte ihn
      bitten, diesen vier Grundsätzen noch den Grundsatz der Deutlichkeit und Klarheit hinzuzufügen.

      (Sehr gut! bei der SPD — Zuruf aus der Mitte: Daran hat man es nie fehlen lassen!)

      Was ich fordere — ich sagte es schon vorhin — ist Gerechtigkeit. Herr Kollege Wahl hat in einer viel besseren Art und Weise, als ich das könnte, über einige Prinzipien gesprochen, die bei der Forderung nach Gerechtigkeit zugrunde gelegt werden müssen. Ich will ihm keine Konkurrenz auf diesem seinem ureigensten Gebiet machen und kann es auch gar nicht. Aber das ist selbst einem juristischen Laien klar, daß die Prozesse, deren Opfer diese Männer wurden, nicht dem Vollzug der Gerechtigkeit gedient haben, sondern daß sie politische Prozesse mit einem ad hoc geschaffenen Recht gewesen sind.

      (Sehr wahr! rechts.)

      Sie dienten der Ausübung politischer Macht und politischer Gewalt. Das ist nicht etwa nur eine rein deutsche, eine einseitige Auffassung von diesen Dingen, sondern diese Auffassung wird von sehr angesehenen Juristen auf der ganzen Welt geteilt. Ich denke an die Äußerung des Richters am Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten William O. Douglas der am 28. Juni
      1949 in der „New York Times" erklärte: Die Kriegsverbrecherprozesse sind lediglich ein Instrument politischer Machtausübung, und der Senator Taft, der ja selber Jurist ist, sagte:
      „In diesen Prozessen haben wir die sowjetrussische Idee vom Zweck eines Prozesses angenommen, nämlich Regierungspolitik und nicht etwa Gerechtigkeit zu treiben; indem wir die Politik in die Form einer legalen Prozedur gekleidet haben, ist die Idee der Gerechtigkeit in Europa durch unser Verhalten für viele Jahre in Mißkredit geraten."
      Das sagte er am 18. Juni 1948, und diese Auffassung wird bestätigt durch die Äußerung des amerikanischen Anklägers bei den Nürnberger Prozessen, des Generals Taylor , der im Jahre 1949 in Paris sagte:
      „Die Prozesse haben einen beachtlichen Anteil der amerikanischen Außenpolitik gebildet und einen wichtigen Ausschnitt aus der Besetzung Deutschlands."
      Ich denke dabei auch an den französischen Rechtsanwalt de 1 a Pradelle , der sich ja mit hundert seiner Kollegen um die Verteidigung der deutschen Kriegsgefangenen in Frankreich außerordentlich verdient gemacht hat und der in einer Pariser Zeitschrift, „Ecrits de Paris", erklärt, daß die Behandlung der deutschen Kriegsgefangenen in Frankreich nur als Rechtsbruch und als Betrug angesehen werden könne; sie bedeute einen Bruch der französischen Verfassung und einen Verstoß gegen das Völkerrecht. Der französische Völkerrechtler Donnedieu de Vabres hat sich in ähnlichem Sinne geäußert. Ich denke auch an den Engländer, der in dem Prozeß gegen Erich von Manstein freiwillig und ohne Honorar die Verteidigung übernommen hat, Mr. Paget, Mitglied des Unterhauses. Dieser sagte in bezug auf den Prozeß Manstein etwas, was für alle diese Prozesse sehr typisch ist:
      In diesem Prozeß wurde ein Recht angewendet, das gar nicht bestand, auf Tatsachen, die nicht bewiesen wurden und nicht bewiesen werden konnten, und vor einem Gericht, das


      (Merten)

      seine Zuständigkeit keiner andern Macht als der Gewalt verdankte.
      Das sind die Kennzeichen der Kriegsverbrecherprozesse. Man glaubte, mit Hilfe der Macht aus Unschuldigen Schuldige machen zu können und was ist erreicht worden, meine Damen und Herren? Nichts anderes, als daß man aus Schuldigen Unschuldige gemacht hat, die heute bereits mit dem Glorienschein des nationalen Märtyrers auch dann umgeben sind, wenn sie tatsächlich schwerste Verbrechen begangen haben.

      (Zustimmung bei der SPD.)

      Nach dem Völkerrecht sind, auch von uns Deutschen stets anerkannt, Kriegsverbrechen immer solche Handlungen gewesen, die der Angehörige eines Staates gegenüber dem Angehörigen des feindlichen Staates oder gegenüber feindlichem Vermögen verübt, die das Strafrecht des eigenen Landes des Täters verletzen, sofern diese Tat zugleich auch die Regeln des Völkerrechts und die Gebräuche des Krieges verletzt; der Täter kann nur belangt werden, wenn er das für ihn allein geltende Strafrecht des eigenen Landes verletzt hat, und er kann nur von den Gerichten seines eigenen Landes bestraft werden, nachdem die Feindseligkeiten abgeschlossen sind und keine Kampfhandlungen mehr stattfinden. Deswegen hat auch das Reichsgericht nach dem ersten Weltkrieg immer diese Haltung eingenommen.
      Dazu kommt als wichtige Einschränkung der Strafbarkeit, die dem Grundsatz des Völkerrechts und der Souveränität der Staaten entspringt, daß eine individuell strafbare Handlung nicht vorliegt, wenn der Täter auf Befehl seiner Regierung gehandelt hat; dann ist völkerrechtlich der gegnerische Staat verantwortlich.
      Es ist bereits erwähnt worden, daß alle bedeutenden Friedensverträge der Neuzeit darauf verzichten, daß die Vertragschließenden Verfolgungen wegen der von Staatsangehörigen des andern Teils gegenüber denen des einen Teils begangenen strafbaren Handlungen einleiten. Herr Kollege Wahl ist sogar auf den Codex Iuris Canonici zurückgegangen, und ich bezweifle nicht, daß sich auch aus der altrömischen und vielleicht der altpersischen Geschichte noch Beispiele beibringen ließen. Nur der Versailler Vertrag enthielt in Art. 227 ff. Strafbestimmungen. Aber die Auslieferung, die damals von den Vertragsmächten beabsichtig war, scheiterte an der einmütigen Ablehnung des ganzen deutschen Volkes, und die Nationalversammlung tat etwas, was wir nach meiner Auffassung noch tun müssen: sie beschloß ein Gesetz über die Verfolgung von Kriegsverbrechen und -vergehen vom 18. Dezember 1919, in dem das Reichsgericht als erste und letzte Instanz für diese Verbrechen für zuständig erklärt wurde. Es ist interessant, einmal zu hören, was dabei herausgekommen ist. Die Alliierten haben damals 1800 Auslieferungsbegehren gestellt. Alle diese 1800 Fälle sind vor das Reichsgericht gezogen worden, einem Strafprozeß unterworfen worden, und nach sorgfältiger Prüfung sind von diesen 1800 Fällen ganze sechs Verurteilungen erfolgt. Ich frage Sie: wie hätte das Ergebnis ausgesehen, wenn die Auslieferung erfolgt wäre und wenn rechtswidrige Verfahren vor unzuständigen Gerichten durchgeführt worden wären? Damals hat die amerikanische Delegation diesem Art. 227 des Versailler Vertrags widersprochen, und zwar wegen des in ihm enthaltenen groben Verstoßes gegen den juristischen Grundsatz: nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege. Solche Hemmungen haben weder die Amerikaner noch die anderen im Jahre 1945 — leider müssen wir das heute sagen — gehabt. Aber etwas, was niemals im Völkerrecht diskutiert worden ist, das sollte nun der Anfang eines internationalen Strafrechts sein, nämlich daß nach dem Kriege der Sieger über den Besiegten zu Gericht sitzen soll.
      Man hat es nun nicht dabei bewenden lassen, daß man auf die Deutschen, die man gefangennahm, das Strafrecht des Landes, in dem sie sich befanden, angewendet hat — schon das wäre ein Verstoß gewesen —, nein, man ist darüber hinausgegangen. Man hat für sie ein Sonderrecht geschaffen, ein Sonderrecht, das eine einzige grobe Verletzung allgemeiner Rechtsgrundsätze und des Völkerrechts ist. Das Kontrollratsgesetz Nr. 10, belgische, dänische, französische, luxemburgische, niederländische und norwegische Gesetze sind alle, oft jahrelang nach dem Kriege — 1947, zum Teil 1948 — erlassen worden. Dieses nur für Deutsche geschaffene Ausnahmerecht ist unter gar keinen Umständen mit dem Völkerrecht und auch dem nationalen Recht vereinbar. Wir haben die Fragen, die für diese Beurteilung wesentlich sind, ja wiederholt in den Ausschüssen des Bundestags zur Debatte gestellt; ich brauche darüber nichts weiter zu sagen. Gerade Frankreich, das immer so großen Wert auf eine saubere Rechtspflege gelegt hat, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, daß es z. B. in dem Art. 5 seiner Verordnung vom 28. August 1944 ein allgemeines Rechtsprinzip der zivilisierten Welt verletzt hat, indem nämlich bestimmt wird, daß die Angehörigen der französischen Widerstandsbewegung richterlich beteiligt werden. Niemand darf in eigener Sache Richter sein, und die Nichtigkeitserklärung eines Urteils ist aus diesem Grunde jederzeit möglich.
      Ich habe diese zweifelhaften Rechtsgrundlagen nur deshalb gestreift, weil sich allein schon aus ihnen — neben den anderen Gründen — ergibt, daß die gefällten Urteile nicht anerkannt werden können, sondern daß sie vom deutschen Standpunkt aus und vom Standpunkt des Völkerrechts aus als null und nichtig zu betrachten sind, soweit sie nach dem 8. Mai 1945 gefällt worden sind. Nur deutsche Gerichte hätten hier nach deutschem Recht wirklich Recht sprechen können.
      Die Forderung nach der Heimsendung der Kriegsgefangenen, gegen die Verfahren schweben oder die verurteilt sind, ergibt sich nun allein, abgesehen von den politischen und menschlichen Erwägungen, schon aus den rechtlichen Erwägungen. Professor Wahl hat das ja auch in seinen Ausführungen deutlich dargetan.
      Niemand will nun in Deutschland — auch das muß mit aller Deutlichkeit gesagt werden —, daß Verbrecher ohne Strafe bleiben sollen. Denn es schadet der Gerechtigkeit und der Sache des Rechts, wenn Verbrechen ungesühnt bleiben. Deswegen ist die Forderung nach der Generalamnestie, die Forderung nach der tabula rasa, die einen Schlußstrich unter alles ziehen will, was in diesem Krieg und dem Verlaufe seiner Aktionen geschehen ist, nicht zu unterstützen. Sie würde gleichfalls einen Rechtsbruch und einen Verstoß gegen das Recht bedeuten. Es schadet aber der Sache des Rechts genau so, wenn Unschuldige bestraft werden und diese Strafe verbüßen müssen. Die Gewahrsamsmächte mögen zur Kenntnis nehmen, daß sie der Sache des Rechts auf alle Fälle


      (Merten)

      — das steht heute schon fest — einen unendlichen Schaden zugefügt haben und daß sie im Begriffe stehen, nun auch noch der Sache des Friedens und der Sache der Menschlichkeit einen gleich großen Schaden zuzufügen, wenn es ihnen nicht möglich ist, zu einer umfassenden Lösung in unserem Sinne zu kommen. Das wäre eine wahrhafte Handlung für den Frieden, einen Frieden, der aus ehrlichem Willen zur vertrauensvollen Zusammenarbeit auf dem Boden der Gleichberechtigung geboren ist, einen Frieden, der sich aber nicht begründet auf der größeren Macht des einen über die schwache Kraft des andern, der sich nicht begründet auf einer Diskriminierung des einen, der sich gegen die Diskriminierung nicht wehren kann, durch den andern. Wir müssen Schluß machen mit jeder Diskriminierung von Deutschen auch vor dem Gesetz, Schluß mit der Rechtspraxis, deren Grundlagen von dem Willen zur Rache und zur Vergeltung diktiert worden sind. Das bedeutet ohne Zweifel Opfer für alle Beteiligten, Opfer für die, die zu Unrecht sieben Jahre gesessen haben und die auf Schadensersatz und auf Rehabilitierung, soweit sie überhaupt notwendig sein sollte, verzichten müssen. Es bedeutet Opfer für die Gewahrsamsstaaten, die auf die Durchsetzung des Sühneprinzips, eben zugunsten eines höheren Prinzips, des Friedens, verzichten müssen. Das Kriegsgefangenenproblem war und ist auf dem Boden der internationalen Verhandlungen ein Prüfstein dafür, ob die Staaten sich inzwischen von den Ressentiments des Krieges gelöst haben, bevor sie seine Folgen liquidieren wollen. Die bisherige Haltung der Gewahrsamsstaaten ist trotz allen Entgegenkommens in einzelnen Fällen ein deutliches Zeichen dafür, daß man sich doch noch nicht ganz zu einem neuen Denken und zu einer neuen Konzeption des Zusammenlebens der Völker entschließen kann. Gerade der Inhalt des Generalvertrages in diesem Punkt ist der Beweis dafür. Denn die Schaffung dieser Gemischten Kommmission ist, wie schongesagt wurde, ein Kompromiß; sie ist keine klare Lösung. Die Schaffung dieser Gemischten Kommission verquickt wiederum rechtliche und politische Probleme miteinander und verursacht eine ungeheure Zeitversäumnis. Denn abgesehen von der gewöhnlichen Langsamkeit der internationalen Rechtspflege müssen hier über 600 Urteile nachgeprüft werden. Es kann sein, daß bei allseits gutem Willen diese Kompromißlösung sich zum Guten auswirken wird. Der Herr Bundeskanzler hat ja schon bei Gelegenheit seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, daß sie das tun wird. Aber eine schnellere und viel einfachere Lösung wäre, wenn dieser Kommission überhaupt keine große Arbeit mehr übertragen zu werden brauchte, sondern wenn sie sich nur noch mit den Fällen zu beschäftigen haben würde, bei denen es sich um gemeine Verbrechen aus niedrigen Gesichtspunkten handelt. Wenn die unschuldig Verurteilten und solche, bei denen die Verfahren überhaupt noch nicht angelaufen sind, entlassen werden, dann ist auch eine Lösung der Fälle möglich, in denen offenkundige Verbrechen begangen worden sind. Ich denke nur an die Form des Auslieferungsverfahrens oder an andere Verfahren.
      Das Schicksal der Kriegsgefangenen im Westen kann nun nicht isoliert betrachtet werden von dem Schicksal der Kriegsgefangenen im Osten. Der Herr Bundeskanzler hat das schon angedeutet. Eine ungleich höhere Zahl von Menschen befindet sich noch im Gewahrsam der Sowjetunion. Auch diese Kriegsgefangenen — zum allergrößten Teil verurteilt — sind das Opfer einer Willkürjustiz und Opfer einer Justiz, die nichts mit dem Völkerrecht zu tun hat. Die Sowjetunion wird auf eine Strafvollstreckung an diesen bedauernswerten Menschen eher verzichten können, wenn auch die Westmächte sich zu einer umfassenden Aktion durchgerungen haben. Ich glaube, daß eine solche Aktion das Schicksal der Kriegsgefangenen in der Sowjetunion wesentlich günstiger und auch wesentlich schneller beeinflussen würde als die gewiß verdienstvollen und dankenswerten Ausschußberatungen der Vereinten Nationen, die ohne sowjetische Beteiligung stattfinden und die deswegen überhaupt vor unüberwindlichen Schwierigkeiten stehen. Die Westmächte hätten gerade in dieser Kommission und vor dem Forum der Vereinten Nationen eine wesentlich bessere Möglichkeit, sich für die deutschen Kriegsgefangenen in der Sowjetunion einzusetzen, wenn sie sich nicht fortgesetzt sagen lassen müßten, daß sie ja genau das, was sie den Sowjets vorwerfen, selber praktizieren.

      (Sehr richtig! bei der SPD.)

      Noch ein Wort an die Bundesregierung bei dieser Gelegenheit. Niemand weiß besser als ich, was an Maßnahmen für die Verteidigung und Betreuung von Kriegsgefangenen von seiten der Bundesregierung geschieht und was früher von seiten des Länderrates und des Vereinigten Wirtschaftsgebietes geschehen ist. Aber die Betreuung und die Sicherstellung der Verteidigung allein genügen nicht. Es genügt, glaube ich, auch nicht, in einzelnen Verhandlungen den einen oder anderen Fall einer günstigen Klärung zuzuführen. Alles das muß sein; aber es muß noch etwas dazukommen. Es muß nämlich hinzukommen, daß dieses Problem und die sich aus ihm ergebenden deutschen Forderungen auf dem internationalen Boden vollkommen klar angemeldet werden.
      Ich will Ihnen an einem Beispiel zeigen, wie ich das meine. Im September 1949 erwartete z. B. der französische Direktor des Gefängnisses Cherche Midi in Paris, daß nach der Bildung der deutschen Bundesregierung bis zum 31. Oktober 1949 alle Gefangenen entlassen sein würden.

      (Hört! Hört! links.)

      Ein Untersuchungsrichter am Pariser Militärgericht stellte seine Arbeit mit dem Hinweis ein: Sie haben ja jetzt wieder eine Regierung; damit dürfte sich für mich die weitere Arbeit erübrigen, da j a ohnehin in Kürze auf Forderung Ihrer Regierung das sogenannte Kriegsverbrecherproblem politisch gelöst und alle deutschen Gefangenen entlassen werden.
      Damals war diese Forderung nicht möglich; damals waren eine Menge Zuständigkeiten nicht gegeben, und das war praktisch nicht zu machen, was man dort erwartet hat. Heute ist die Situation aber eine vollkommen andere. Heute muß die klare Forderung der Regierung, die auf diesem Gebiet wohl im Namen des allergrößten Teils des deutschen Volkes spricht, angemeldet werden. Die Ergebnisse der Londoner Besprechungen, die der Herr Bundeskanzler am 20. Februar bekanntgegegeben hat, sind nicht befriedigend und stellen keine Lösung dar, sondern sie sind ein Kompromiß, und darüber hinaus bedeuten sie eine Komplizierung der ganzen Angelegenheit. Ich weiß nicht, ob die von ihm damals vorausgesagten zweiseitigen Verhandlungen mit der französischen Regierung inzwischen zustande gekommen sind. Wir wollen es hoffen und auch wünschen, daß sie günstige Aus-


      (Merten)

      wirkungen haben werden. Mir liegen aber Briefe der Kriegsgefangenen in Werl und Loos bei Lille vor, die von dem Inhalt der Verträge Kenntnis erhalten haben und deren sich nun nicht etwa Zuversicht und Hoffnung, sondern grenzenlose Verbitterung und Hoffnungslosigkeit bemächtigt hat.
      Die Verbindung der Kriegsgefangenenfrage mit dem Deutschlandvertrag war ohne jeden Zweifel ein Fehler. Aber es ist noch nicht zu spät, diesen Fehler wiedergutzumachen, diese Frage jetzt — unabhängig von diesen Verträgen und ihrem Schicksal — einer Lösung zuzuführen. Dazu gehört aber eben eine kompromißlose Entschiedenheit und klare Sprache, die sich, wie ich schon sagte, in dieser Frage auf den wirklich einhelligen Willen des deutschen Volkes gründen kann. Denn wir wollen Gerechtigkeit und wir wollen Frieden. Beides gehört zusammen. Nur das Gerechte schafft dauernden Frieden, und nur ein Höchstmaß an Gerechtigkeit bietet das höchste Maß von Friedensgarantie.
      Ich möchte bei dieser Gelegenheit der Bundesregierung etwas anderes zu bedenken geben, was in der Fragestunde vorhin schon angesprochen worden ist. Entgegen dem klaren Wortlaut des Völkerrechts, wie er im Genfer Abkommen niedergelegt ist, haben die Gewahrsamsstaaten den verurteilten deutschen Soldaten den Kriegsgefangenenstatus aberkannt und sie dadurch zahlreicher Vorteile, vor allen Dingen des Schutzes des Völkerrechts beraubt. Die Bundesregierung sollte alles unterlassen, was diese Auffassung der Gewahrsamsstaaten unterstützen könnte. Sie sollte vor allen Dingen unterlassen, den aus Landsberg, Werl und Wittlich entlassenen Soldaten entgegen dem klaren Wortlaut des Heimkehrergesetzes die Heimkehrereigenschaft nur unter großen Schwierigkeiten zuzuerkennen.

      (Sehr richtig! bei der SPD und rechts.)

      Auf diesem Gebiet, meine Damen und Herren, haben gewagte Winkelzüge irgendeines tüchtigen Juristen keinen Platz. Wir sollten den Gewahrsamsmächten auch nicht den geringsten Vorwand aus unserer eigenen gesetzgeberischen Tätigkeit und der Ausführung unserer Gesetze geben, damit sie womöglich darin noch die Grundlagen für ihre eigenen bösen Sitten finden.
      Wir ersuchen die Bundesregierung dringend, unabhängig von dem Schicksal dieser beiden Verträge und von den Verhandlungen darüber alles Erdenkliche dafür zu tun, daß allen deutschen Kriegsgefangenen Gerechtigkeit widerfährt, und dafür zu sorgen, daß sie nicht auf dem Altar der Politik geopfert werden.

      (Beifall von der SPD bis rechts.)