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    Vokabeln: 7
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    Deutscher Bundestag - 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1952 9347 213. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Mai 1952 Geschäftliche Mitteilungen 9348D, 9357D, 9358B, 9385A, B, 9393D, 9403B Kleine Anfrage Nr. 254 der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nrn. 3237, 3379 der Drucksachen) 9349A Vorlage der Eröffnungsbilanz, der Bilanz vom 30. September 1950 und des Geschäftsberichts der Überleitungsstelle für das Branntweinmonopol (Nr. 3381 der Drucksachen) 9349A Glückwünsche zum 71. Geburtstag des Abg. Tichi 9349B (B) Änderungen der Tagesordnung 9349B Einspruch des Abg. Renner gegen seinen Ausschluß in der 211. Sitzung für 20 Sitzungstage (Umdruck Nr. 559) . . 9549B, 9383A Mellies (SPD) (Erklärung) 9383A Beschlußfassung 9383B Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FU betr. Generalvertrag und Zusatzverträge (Nr. 3365 der Drucksachen) . . 9349C Fortsetzung und Schluß der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nrn. 1800, zu 1800, 3300, zu 3300 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 490, 515; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 516 bis 519, 521 bis 526 (neu), 527 bis 553, 556 bis 558, 564; Entschließungen Nr. 3373 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 560 bis 563) 9349C, 9357D, 9383B Fortsetzung der Einzelberatung: § 268, Hauptentschädigung, Schadensbetrag 9349C §§ 269 bis 275, Grundbetrag: Ohlig (SPD) 9349D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 9351B Müller (Frankfurt) (KPD) 9352A Ehren (CDU) 9354A Kunze (CDU) (zur Geschäftsordnung) 9355C Abstimmungen . . . . 9354C, 9355B, 9358C namentliche Abstimmung (Umdruck Nr. 518 Ziffer 12) 9354C, 9405 Beratung unterbrochen 9355C §§ 276 bis 278, Eingliederungsdarlehen, Aufbaudarlehen: Dr. von Golitschek (FDP) 9357D Kriedemann (SPD) 9358A Kunze (CDU) 9358A Abstimmungen 9358B §§ 280 bis 283, Arbeitsplatzdarlehen: Kriedemann (SPD) 9358C Frau Krahnstöver (SPD) 9358D Abstimmungen 9359C § 291, Unterhaltshilfe: Arndgen (CDU) 9359D Kohl (Stuttgart) (KPD) 9360B Abstimmungen 9360C § 300, Krankenversicherung: Frau Kalinke (DP) 9360D Abstimmung 9361B §§ 304, 315, Beitrag der öffentlichen Haushalte: Heiland (SPD) 9361C Müller (Frankfurt) (KPD) 9362D Kunze (CDU) 9363A Seuffert (SPD) 9363C Abstimmungen 9363D, 9382A, B namentliche Abstimmung zu § 315 . . 9382B, 9383D, 9384D, 9385A, 9405 § 326, Wohnraumhilfe: Dr. Bertram (FU) 9364B Abstimmung 9383B §§ 340 und 341, Kontrollausschuß und Ständiger Beirat: Heiland (SPD) . . . 9364B Dr. Zawadil (FDP) 9364D Schütz (CSU) 9365A Abstimmungen 9383C §§ 350 und 354, Sondervorschriften über die Verwendung von Mitteln und für Berlin: Seuffert (SPD) 9365A namentliche Abstimmung zu § 350 . 9383D, 9384D, 9385A, 9405 § 391, Vorbehalt einer Altsparerregelung: Dr. Besold (FU) 9365B Abstimmung 9383D § 397, Äderung des Feststellungsgesetzes, Einheitswert: Dr. Trischler (FDP) 9365C Abstimmung 9384A §§ 19 und 20 a 9365D, 9380D Dr. Atzenroth (FDP) 9381A Kunze (CDU) 9381B Abstimmungen 9382A Entschließungen (Nr. 3373 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 560 bis 563): Meyer (Bremen) (SPD) 9366A Dr. Bucerius (CDU) . . . . 9366C, 9374B Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung 9366D zur Sache 9368A, 9376B, 9381D Frau Korspeter (SPD) 9367A Pohle (SPD) 9367C Frau Strobel (SPD) 9367D Lücke (CDU) 9370B Dr. Preusker (FDP) 9370D Loritz (Fraktionslos) 9371C Paul (Düsseldorf) (KPD) 9372C Dr. Bertram (FU) 9373B Wirths (FDP) 9378A Dr. Kather (CDU) 9378C Kriedemann (SPD) . . . 9380A, D, 9381A Dr. Wuermeling (CDU) 9380C Kunze (CDU) 9381B, C, 9384A Abstimmungen bzw. Ausschußüberweisungen 9381C, 9382A, 9384A namentliche Abstimmung über die Entschließung Nr. 3373 der Druchsachen 9384D, 9385A, B, 9405 Beratung unterbrochen . . . . 9382B, 9385B Erklärungen zur Schlußabstimmung: Schoettle (SPD) 9385C Fisch (KPD) 9386A Gengler (CDU) (zur Geschäftsordnung) 9388B Loritz (Fraktionslos) 9388C Dr. Keller (Fraktionslos) 9389B Dr. von Golitschek (FDP) 9389C Wittmann (Fraktionslos) 9389D Dr. Bertram (FU) 9390A von Thadden (Fraktionslos) . . . 9390C Kunze (CDU) 9391A namentliche Schlußabstimmung 9391C, 9393D, 9405 Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Generalvertrag und Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (Nr. 3363 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorbeugende Feststellungsklage wegen des Wehrbeitrages (Nr. 3364 der Drucksachen) 9349B, 9355C Dr. Arndt (SPD) 9355D Dr. Gerstenmaier (CDU) 9357A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 9357C Ausschußüberweisungen 9357B, C Beratung er Übersicht Nr. 53 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 497) 9382B Beschlußfassung 9382B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung (Nr. 3284 der Drucksachen) 9382B Ausschußüberweisung 9382C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen (Nr. 3303 der Drucksachen) . . 9382C Ausschußüberweisung 9382C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts (Zuständigkeitsergänzungsgesetz) (Nr. 3313 der Drucksachen) 9382C Ausschußüberweisung 9382C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Kostenrechts (Nr. 3336 der Drucksachen) 9382C Ausschußüberweisung 9382D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere Ergänzungen und Änderungen des D-Mark-Bilanz-Gesetzes sowie über die Ausgaben von Aktien in Deutscher Mark (Zweites D -Mark-Bilanz-Ergänzungsgesetz) (Nr. 3342 der Drucksachen) 9382D Ausschußüberweisung 9382D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Erfindungen von Arbeitnehmern und Beamten (Nr. 3343 der Drucksachen) 9382D Ausschußüberweisung 9382D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung (Nr. 3350 der Drucksachen) 9383A Ausschußüberweisung 9383A Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. vorbeugende Feststellungsklage wegen des Wehrbeitrages — Verfahren des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag Luise Albertz u. a. (Nrn. 3364, 3380 der Drucksachen) 9391D Dr. Kopf (CSU), Berichterstatter . 9391D Dr. Arndt (SPD) 9394A, 9402B Dr. von Merkatz (DP) 9395D Dr. Ehlers (CDU) 9397C, 9402A Fisch (KPD) 9399A Dr. Becker (Hersfeld) 9400B Ritzel (SPD) 9401C Loritz (Fraktionslos) 9402D Beschlußfassung 9403B Nächste Sitzung, Termin und Tagesordnung: zur Geschäftsordnung: Erler (SPD) 9403C Dr. Gerstenmaier (CDU) 9404B von Thadden (Fraktionslos) . . . 9404C Beschluß 9404C, D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 269 (Umdruck Nr. 518 Ziffer 12) 9405 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 315 (Umdruck Nr. 518 Ziffer 18) 9405 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 350 Abs. 1 (Umdruck Nr. 518 (Ziffer 20) 9405 4. über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/ DPB (Nr. 3373 der Drucksachen) . . . 9405 . 5. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf 9405 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 269 (Umdruck Nr. 518 Ziffer 12) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD) zu § 315 (Umdruck Nr. 518 Ziffer 18) 3. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 350 Abs. 1 (Umdruck Nr. 518 Ziffer 20) 4. über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/ DPB (Nr. 3373 der Drucksachen) 5. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf. Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer Nein -- — — Ja Albers Nein Nein Nein Ja Ja Arndgen Nein Nein Nein Ja Ja Bauereisen Nein Nein Nein Ja Ja Bauknecht Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Baur (Württemberg) Nein Nein Nein Ja Ja Bausch enthalten Nein Nein Ja Ja Becker (Pirmasens). . enthalten Nein Nein Ja Ja Blank (Dortmund) . Nein Nein Nein Ja Ja Bodensteiner enthalten Nein Nein Ja Ja Frau Brauksiepe krank krank krank krank krank Dr. von Brentano Nein Nein Nein Ja Ja Brese Nein Nein- Nein Ja Ja Frau Dr. Brökelschen Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Brönner Nein Nein Nein Ja Ja Brookmann Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Bucerius Nein Nein Nein Ja Ja Frau Dietz Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Dresbach entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Ja Eckstein Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Edert Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Ehlers Nein Nein Nein Ja Ja Ehren Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Erhard Nein Nein Nein Ja Ja Etzel (Duisburg) Nein Nein Nein Ja Ja Etzenbach Nein Nein Nein Ja Ja Even enthalten Nein Nein Ja Ja Feldmann Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Fink Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Frey Nein Nein Nein Ja Ja Fuchs Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg Nein Nein Nein Ja Ja Fürst Fugger von Glött . Nein Nein Nein Ja Ja Funk Nein Nein Nein Ja Ja Gengler Nein Nein Nein Ja Ja Gerns . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Gerstenmaier Nein Nein Nein Ja Ja Gibbert Nein Nein Nein Ja Ja Giencke Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Glasmeyer Nein Nein Nein Ja Ja Glüsing Nein Nein Nein Ja Ja Gockeln — — — — Ja Dr. Götz Nein Nein Nein Ja Ja Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Frau Dr. Gröwel Nein Nein Nein Ja Ja Günther Nein Nein Nein Ja Ja Hagge Nein Ja Nein Ja Ja Frau Heiler Nein Nein Nein Ja Ja Heix Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Henle Nein Nein Nein Ja Ja Hilbert entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Höfler Nein Nein Nein Ja Ja Hohl Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Holzapfel — — — — — Hoogen Nein Nein Nein Ja Ja Hoppe Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Horlacher Nein Nein Nein Ja Ja Horn enthalten Nein Nein Ja Ja Huth Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Jaeger (Bayern) . Nein Ja Nein Ja Ja Junglas Nein enthalten Nein Ja Ja Kahn Nein Nein Nein Ja Ja Kaiser Nein Nein Nein Ja Ja Karpf Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Kather Nein Nein Nein Ja Ja Kemmer Nein Nein Nein Ja Ja Kemper Nein Nein Nein Ja Ja Kern krank krank krank krank krank Kiesinger Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Kleindinst Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Köhler Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Kopf . Nein Nein Nein Ja Ja Kühling Nein Nein Nein Ja Ja Kuntscher Nein Nein Nein Ja Ja Kunze Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Laforet Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Dr. h. C. Lehr .. . Nein Nein Nein Ja Ja Leibfried Nein Nein Nein .Ta Ja - Lenz entschuld. Nein Nein Ja Ja Leonhard Nein Nein Nein Ja Ja Lücke Nein Nein Nein Ja Ja Majonica Nein Nein Nein Ja Ja Massoth Nein Nein Nein Ja Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) Nein Nein Nein Ja Ja Mehs Nein enthalten Nein Ja Ja Mensing Nein Nein Nein Ja Ja Morgenthaler Nein Nein Nein Ja Ja Muckermann Nein Nein Nein Ja Ja Mühlenberg enthalten Nein Nein Ja Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) . . Nein Nein Nein Ja Ja Müller-Hermann entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Naegel entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Ja Neber enthalten Nein Nein Ja Ja Nellen Nein Nein Nein Ja Ja Neuburger Nein Nein Nein Ja Ja Nicki Nein Nein Nein Ja Ja Frau Niggemeyer Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Niklas Nein — — — Ja Dr. Oesterle Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Orth Nein Nein Nein Ja Ja Pelster Nein Nein Nein Ja Ja Pfender enthalten Nein Ja Ja Ja Dr. Pferdmenges Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Povel Nein Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Probst Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Pünder Nein Nein Nein Ja. Ja Raestrup Nein Nein Nein Ja Ja Rahn Nein Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Rehling Nein Nein Nein Ja Ja Frau Rösch Nein Nein Nein Ja Ja Rümmele Ja enthalten Nein Ja Ja Sabel enthalten Nein Nein Ja Ja Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Schäffer Nein — — Ja Scharnberg Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Schatz enthalten Nein Nein Ja Ja Schill Nein Nein Nein Ja Ja Schmitt (Mainz) Nein Nein Nein Ja Ja Schmitz Nein Nein Nein Ja Ja Schmücker. . Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Schüttler Nein Nein Nein Ja Ja Schütz Nein Nein Nein Ja Ja Schuler krank krank krank krank krank Schulze-Pellengahr. Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Semler Nein entschuld. entschuld. entschuld. Ja Dr. Serres Nein Nein • Nein Ja Ja Siebel Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Solleder Nein Nein Nein Ja Ja Spies Nein Nein Nein Ja Ja Graf von Spreti Nein — Nein Ja Ja Stauch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Steinbiß Nein Nein Nein Ja Ja Storch Nein Nein Nein Ja Ja Strauß Nein Nein Nein Ja Ja Struve Nein Nein Nein Ja Ja Stücklen Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Vogel Nein Nein Nein Ja Ja Wacker Nein Nein Nein Ja Ja Wackerzapp krank krank krank krank krank Dr. Wahl Nein Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Weber (Essen) Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Weber (Koblenz) . Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Weiß Nein Nein Nein Ja Ja Winkelheide Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Wuermeling Nein Nein Nein Ja Ja SPD Frau Albertz Ja Ja Ja Nein Nein Frau Albrecht Ja Ja Ja Nein Nein Altmaier Ja Ja Ja Nein Nein Frau Ansorge Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Arndt Ja Ja Ja Nein Nein Arnholz Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Baade Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Bärsch Ja Ja Ja Nein Nein Baur (Augsburg) Ja Ja Ja Nein Nein Bazille Ja Ja Ja Nein Nein Behrisch Ja • Ja Ja Nein Nein Bergmann Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Bergstraeßer Ja Ja Ja Nein Nein Berlin Ja Ja Ja Nein Nein Bettgenhäuser Ja Ja Ja Nein Nein Bielig Ja Ja Ja Nein Nein Birkelbach Ja Ja Ja Nein Nein Blachstein Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Bleiß Ja Ja Ja Nein Nein Böhm Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Brill Ja entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Bromme Ja Ja Ja Nein Nein Brünen Ja Ja Ja Nein Nein Cramer Ja Ja Ja Nein Nein Dannebom Ja Ja Ja Nein Nein Diel Ja Ja Ja Nein Nein Frau Döhring Ja Ja Ja Nein Nein Eichler entschuld. Ja Ja Nein Nein Ekstrand Ja Ja Ja Nein Nein Erler Ja Ja Ja Nein Nein Faller Ja Ja Ja Nein Nein Franke Ja Ja Ja Nein Nein Freidhof Ja Ja Ja Nein Nein Freitag beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Geritzmann Ja Ja Ja Nein Nein Gleisner Ja Ja Ja Nein Nein Görlinger Ja Ja Ja Nein Nein Graf Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Greve Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Gülich krank krank krank krank krank Happe Ja Ja Ja Nein Nein Heiland Ja Ja Ja Nein Nein Hennig Ja Ja Ja Nein Nein Henßler krank krank krank krank krank Herrmann Ja Ja Ja Nein Nein Eloecker Ja Ja Ja Nein Nein Höhne Ja Ja Ja Nein Nein Frau Dr. Hubert Ja Ja Ja Nein Nein Imig Ja Ja Ja Nein Nein Jacobi Ja Ja Ja Nein Nein Jacobs Ja Ja Ja Nein Nein Jahn Ja Ja Ja Nein Nein Kalbfell krank krank krank krank krank Kalbitzer Ja Ja Ja Nein Nein Frau Keilhack Ja Ja Ja Nein Nein Keuning Ja Ja Ja Nein Nein Kinat Ja Ja Ja Nein Nein Frau Kipp-Kaule Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Koch Ja Ja Ja Nein Nein Frau Korspeter Ja Ja Ja Nein Nein Frau Krahnstöver . Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Kreyssig Ja Ja Ja Nein Nein Kriedemann Ja Ja Ja Nein Nein Kurlbaum Ja Ja Ja Nein Nein Lange Ja Ja Ja Nein Nein Lausen Ja Ja Ja Nein Nein Frau Lockmann Ja Ja Ja Nein Nein Ludwig Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Luetkens Ja Ja Ja Nein Nein Maier (Freiburg) Ja Ja Ja Nein Nein Marx Ja Ja Ja Nein Nein Matzner Ja Ja Ja Nein Nein Meitmann Ja Ja Ja Nein Nein Mellies Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Menzel Ja Ja Ja Nein Nein Merten Ja Ja Ja Nein Nein Mertins Ja Ja Ja Nein Nein Meyer (Hagen) Ja Ja Ja Nein Nein Meyer (Bremen) Ja Ja Ja Nein Nein Frau Meyer-Laule .. . Ja Ja Ja Nein Nein Mißmahl . Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Mommer Ja Ja Ja Nein Nein Moosdorf Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Mücke Ja Ja Ja Nein Nein Müller (Hessen) Ja Ja Ja Nein Nein Müller (Worms) Ja Ja Ja Nein Nein Frau Nadig Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Nölting Ja Ja Ja Nein Nein Nowack (Harburg) . Ja Ja Ja Nein Nein Odenthal Ja Ja Ja Nein Nein Ohlig Ja Ja Ja Nein Nein 011enhauer Ja Ja Ja Nein Nein Paul (Württemberg) Ja Ja Ja Nein Nein Peters Ja Ja Ja Nein Nein Pohle Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Preller Ja Ja Ja Nein Nein Priebe Ja Ja Ja Nein Nein Reitzner Ja Ja Ja Nein Nein Richter (Frankfurt). Ja Ja Ja Nein Nein Ritzel Ja Ja Ja Nein Nein Ruhnke Ja Ja Ja Nein Nein Runge Ja Ja Ja Nein Nein Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung Sander krank krank krank krank krank Sassnick Ja Ja Ja Nein Nein Frau Schanzenbach .. . Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Schmid (Tübingen) .. Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Schöne Ja Ja Ja Nein Nein Schoettle Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Schumacher krank krank krank krank krank Segitz Ja Ja Ja Nein Nein Seuffert Ja Ja Ja Nein Nein Stech Ja Ja Ja Nein Nein Steinhörster Ja Ja Ja Nein Nein Stierle Ja Ja Ja Nein Nein Striebeck Ja Ja Ja Nein Nein Frau Strobel Ja Ja Ja Nein Nein Temmen Ja Ja Ja Nein Nein Tenhagen Ja Ja Ja Nein Nein Troppenz Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Veit Ja Ja Ja Nein Nein Wagner Ja Ja Ja Nein Nein Wehner Ja Ja Ja Nein Nein Weinhold Ja Ja Ja Nein Nein Welke Ja Ja Ja Nein Nein Weltner Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Wenzel Ja Ja Ja Nein Nein Wönner Ja Ja Ja Nein Nein Zühlke Ja Ja Ja Nein Nein FDP Dr. Atzenroth Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Becker (Hersfeld). Nein Nein Nein enthalten Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Nein Ja Ja Blücher Nein Nein Nein Ja Ja Dannemann Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Dehler Nein -- — — Ja Dirscherl entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Euler .. krank krank krank krank krank Fassbender Nein Nein Nein Ja Ja Freudenberg beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Friedrich Nein Nein Nein Ja Ja Frühwald krank krank krank krank krank Funcke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gaul Nein Nein Nein Ja Ja Dr. von Golitschek. . Nein Nein Nein Ja Ja Grundmann enthalten Nein Nein Ja Ja Dr. Hammer Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Hasemann Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . Nein Nein Nein Ja entschuld. Dr. Hoffmann (Schönau) enthalten Nein Ja enthalten Nein Frau Hütter krank krank krank krank krank Frau Dr. Ilk Nein Nein Nein Ja Ja Juncker Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Kneipp Nein Nein Nein Ja Ja Kühn Nein Nein Nein Ja Ja Langer Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Leuze Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Luchtenberg Nein Nein enthalten Ja Ja Margulies Nein Nein Nein Ja Ja Mauk Nein Nein Nein Ja Ja Mayer (Stuttgart) Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Mende Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Miessner Nein enthalten Ja Ja Ja Neumayer Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer .. . Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Nowack (Rheinland- Pfalz) Nein enthalten Nein Ja Ja Onnen Nein Nein Nein Ja Ja Name 1 . 2. 3. 4. 5. Abstimmung Dr. Pfleiderer Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Preiß Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Preusker Nein Nein Nein Ja Ja Rademacher enthalten Nein enthalten Ja Ja Rath Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Freiherr von Rechenberg krank krank krank krank krank Revenstorff Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Schäfer Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Schneider Nein Nein Nein Ja Ja Stahl Nein enthalten Nein Ja Ja Stegner Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Trischler Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Wellhausen Nein Nein Nein • Ja Ja Wirths Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Zawadil Nein Nein Nein Ja Ja DP — DPB Ahrens Nein Nein Nein Ja Ja Bahlburg Nein Nein Nein Ja Ja Frau Bieganowski Ja Nein Ja Ja enthalten Eickhoff Nein Ja Nein Ja Ja Ewers Nein Nein Nein Ja Ja Farke Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Fricke Nein Nein Nein Ja Ja Frommhold Nein Nein Nein Ja enthalten Hellwege Nein Nein Nein Ja Ja Jaffé Nein Nein Nein Ja Ja Frau Kalinke Nein Nein Nein Ja Ja Kuhlemann entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Leuchtgens Nein Nein Nein Ja Ja Löfflad Nein Nein Nein Ja Ja Matthes Nein Nein Nein Ja Ja Dr. von Merkatz Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Mühlenfeld Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Ott Ja Nein enthalten Ja enthalten Reindl Ja Nein Nein Ja Ja Schmidt (Bayern) Ja Nein Nein Ja Ja Schuster Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Seebohm Nein — — — Ja Tobaben Nein Nein Nein Ja Ja Wallner Ja Nein Ja Ja Ja Walter Nein Nein Nein Ja Ja Wittenburg Nein Nein Nein Ja Ja FU Freiherr von Aretin . Nein Nein Nein Ja Ja Frau Arnold Nein Nein Nein enthalten Nein Dr. Bertram Nein Nein Nein enthalten Ja Dr. Besold Nein Nein enthalten enthalten Ja Clausen Ja Ja Ja enthalten enthalten Dr.-Ing. Decker Nein Nein enthalten enthalten Ja • Determann Ja Ja Ja enthalten Nein Eichner Nein Nein enthalten Ja Ja Dr. Etzel (Bamberg). . Nein Nein enthalten enthalten enthalten Hoffmann (Lindlar). Nein Nein Nein enthalten Nein Lampl entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Mayerhofer Nein Nein enthalten Nein Ja Dr. Meitinger Nein Nein enthalten Ja Ja Fürst zu Oettingen-Wallerstein krank krank krank krank krank Pannenbecker Nein Nein Nein enthalten Nein Parzinger Nein Nein Ja Nein Ja Dr. Reismann Nein Nein Nein enthalten Nein Ribbeheger Ja Ja Nein enthalten Nein Volkholz --- — — — — Wartner Nein Nein Nein Ja Ja Frau Wessel Nein Nein Nein enthalten Nein Willenberg Nein Nein Ja enthalten Nein Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung KPD Agatz Ja Ja Ja Nein Nein Fisch Ja Ja Ja Nein Nein Gundelach Ja Ja Ja Nein Nein Harig Ja Ja Ja Nein Nein Kohl (Stuttgart) Ja Ja Ja Nein Nein Müller (Frankfurt) Ja Ja Ja Nein Nein Niebergall Ja Ja Ja Nein — Paul (Düsseldorf) Ja Ja Ja Nein Nein Reimann entschuld. Ja Ja Nein Nein Renner — -- — — — Rische Ja Ja Ja Nein Nein Frau Strohbach Ja Ja Ja Nein Nein Frau Thiele entschuld. entschuld. entschuld. Nein Nein Vesper entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Fraktionslos Aumer . Nein Nein Nein Ja enthalten Donhauser Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Dorls — Nein enthalten enthalten enthalten Fröhlich krank krank krank krank krank Goetzendorff entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Hedler Nein Nein enthalten enthalten enthalten Frau Jaeger (Hannover) . . Nein Nein Nein Ja enthalten Dr. Keller enthalten enthalten enthalten enthalten enthalten Loritz .Ta Nein Ja enthalten Nein Müller (Hannover).. — — — — — von Thadden Nein — -- Ja enthalten Tichi krank krank krank krank krank Wittmann Nein Nein Nein Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen 1. 2. 3 abstimmung 4. 5. Abgegebene Stimmen 359 354 355 357 364 Davon: Ja 142 139 143 202 209 Nein 203 208 200 136 144 Stimmenthaltung . . 14 7 12 19 11 Zusammen wie oben . . . 359 354 355 357 364 Berliner Abgeordnete Name 1. 2. 3. 4. 5. Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg — Nein Nein Ja Ja Dr. Krone Nein Nein Nein Ja Ja Lemmer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Maxsein Nein Nein Nein Ja Ja, Dr. Tillmanns enthalten Nein Nein Ja Ja SPD Brandt Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Koenigswarter Ja Ja Ja Nein Nein Löbe Ja Ja Ja Nein Nein Neubauer Ja Ja Ja Nein Nein Neumann Ja Ja Ja Nein Nein Dr. Schellenberg krank krank krank krank krank Frau Schroeder (Berlin) . . Ja Ja Ja Nein Nein Schröter (Berlin) Ja Ja Ja Nein Nein Frau Wolff Ja Ja Ja Nein Nein FDP Dr. Henn Nein Nein Nein Ja Ja Hübner Nein Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Mulert Nein enthalten Nein Ja Ja Dr. Reif Nein Nein Nein Ja Ja Dr. Will Nein Nein Nein Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten 1. 2. 3 Abstimmung 4. 5. Abgegebene Stimmen . 16 17 17 17 17 Davon Ja. . 8 8 8 9 9 Nein .. 7 8 9 8 8 Stimmenthaltung .. 1 1 — — — Zusammen wie oben . 16 17 17 17 17 Berichtigung: Seite 9360 A ist in Zeile 21 hinter d) ein Punkt zu setzen. Die Worte „und zwar mit der Änderung, daß der Freibetrag für Witwen von 20 DM auf 30 DM erhöht wird." sind zu streichen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, daß wir in der Diskussion über diese lebenswichtigen politischen Fragen im Zusammenhang mit dem, was der Herr Vorredner der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterstellt hat, allmählich dazu kommen — und ich möchte das im Hinblick auf den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion sagen —, einen Schritt in die Illegalität zu tun,

    (Sehr gut! rechts)

    nämlich dann, wenn wir diesen Antrag annehmen sollten.

    (Zustimmung bei der DP.)

    Was ist denn eigentlich das Wesen einer Demokratie?

    (Lachen und Zuruf von der SPD: Das fragen Sie!)



    (Dr. von Merkatz)

    -- Meine Herren Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei,

    (Abg. Dr. Greve: Wenn ein Minister seinem politischen Gegner die Zunge aussteckt, Herr von Merkatz, das ist das Wesen der Demokratie!)

    es scheint sich so allmählich ein Zustand herauszubilden, in dem wir über das, was wir und was Sie unter Demokratie verstehen, sehr verschiedener Meinung sein werden,

    (Zustimmung bei der SPD)

    und das ist keine Atmosphäre, in der man in einem parlamentarischen System regieren kann.

    (Zustimmung bei der DP. — Abg. Fisch: Holt doch den Spezialisten Dr. Krebs hierher, der ist doch für die Demokratie zuständig bei Ihnen!)

    Ich habe mich mit dem Antrag der Sozialdemokratischen Partei zu befassen, der darauf abzielt, eine verstärkte Ratifikationsklausel als eine Neuschöpfung des Völkerrechts, die man bisher noch nicht gekannt hat, einzuführen. Ich möchte die Tragweite dessen, was mit diesem Antrag bezweckt wird, darstellen. Zunächst kommt es mir darauf an, darauf hinzuweisen, daß die Ablehnung des Antrags, Vertreter zu entsenden, nach meiner Auffassung damit motiviert ist, daß der Verfassungsstreit, den Sie behaupten, hier in diesem Hause noch nicht existent ist, daß also über Dinge geurteilt werden soll, die noch gar nicht in der Welt sind.

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der SPD.)

    Deshalb, meine Damen und Herren, und wegen der verfassungspolitischen Tragweite lehne ich

    (Abg. Dr. Greve: Haben Sie schon einmal etwas von einem nasciturus gehört, Herr von Merkatz?)

    die Entsendung von Vertretern ab.
    Aus folgenden rechtlichen Gründen glaube ich, daß der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion nicht gerechtfertigt ist. Das Grundgesetz gibt eine erschöpfende Regelung der Kompetenzen von Exekutive, Legislative und Verfassungsgericht. Meine Bemerkung hinsichtlich der Demokratie vorhin bedeutete, daß es bei ihr darauf ankommt, und zwar in einem sehr sorgfältig zu wägenden Sinn darauf ankommt, daß jedes Verfassungsorgan in seinen Grenzen bleibt. Die Bundesregierung unterzeichnet die Verträge mit auswärtigen Staaten, die, falls die Voraussetzungen des Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes vorliegen, der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Die Ratifikation, d. h. nämlich die Bestätigung der vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem ausländischen Vertragspartner, erfolgt in jedem Fall durch den Bundespräsidenten. Die Aufgabe der Legislative ist somit fest umrissen. Sie beschränkt sich darauf, der innerstaatlichen Transformierung ihre Zustimmung zu geben oder zu verweigern. Dagegen ist im Grundgesetz eine vorherige Bindung der Exekutive durch Beschlüsse der Legislative nicht bekannt. Die Gestaltung der auswärtigen Politik ist im Stadium der Vertragsverhandlungen bis einschließlich der Unterzeichnung das ausschließliche Recht der Regierung. Sie ist für ihre Maßnahmen auf dem Gebiet der auswärtigen Politik in der gleichen Weise verantwortlich wie für alle ihre anderen Handlungen. Die Unterzeichnung des Vertrags bedeutet die Feststellung, daß sich die an den Verhandlungen beteiligten Regierungen über den Vertragsinhalt einig geworden sind. Sie bedeutet jedoch nicht, daß der betreffende Staat bereits gebunden ist. Im Deutschlandvertrag ist, wie es heute bei allen Verträgen von größerer Bedeutung üblich ist, ausdrücklich erklärt, daß die spätere Ratifizierung durch das Staatsoberhaupt nach dem verfassungsmäßig vorgesehenen Verfahrèn zu erfolgen hat. Das Staatsoberhaupt ratifiziert, nicht die Legislative. Das Parlament hat im Rahmen des Art. 59 Abs. 2 das Recht, über die Zustimmung oder Ablehnung des von der Bundesregierung unterzeichneten Vertrags zu befinden. Es trägt dafür die politische Verantwortung vor dem deutschen Volk, von dem es gewählt ist.
    Der Bundespräsident hat die Gesetze, darunter auch die Zustimmungsgesetze zu internationalen Verträgen, auszufertigen und zu verkünden. Er stellt dadurch fest, daß das Gesetz verfassungsmäßig zustande gekommen ist. Es steht auch dann noch in seinem Ermessen, ob er die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik herbeiführt, indem er die Ratifikation gegenüber dem anderen Partner des Vertrags erklärt. Er bringt in der Ratifikationsurkunde zum Ausdruck, daß das Zustimmungsverfahren vor dem Parlament in ordnungsmäßiger Weise stattgefunden hat. Zweifelt er, ob ein vom Parlament beschlossenes Gesetz — darunter auch ein Zustimmungsgesetz zu einem Vertrag — eine Änderung des Grundgesetzes erfordert, so kann er das Bundesverfassungsgericht um ein Gutachten ersuchen. Nur der Bundespräsident kann dieses Gutachten einholen, niemand anders.

    (Sehr richtig! bei der DP.)

    Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Aufgabe, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen im Wege der Normenkontrolle zu entscheiden. Es hat ferner den Umfang der Zuständigkeit der obersten Verfassungsorgane festzustellen, wenn Streit über den Umfang ihrer Rechte und Pflichten entsteht. Es ist jedoch nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die politische Verantwortung von Regierung, Parlament und Bundespräsident zu übernehmen. Dies würde der Fall sein, wenn das Bundesverfassungsgericht in einem Zeitpunkt eine Entscheidung treffen würde, in dem weder eine Verpflichtung der Bundesregierung erzeugt ist noch der Bundestag die politische Verantwortung für das Abkommen zu tragen hat noch der Bundespräsident im Rahmen seiner Kompetenz zu der Verfassungsfrage überhaupt Stellung genommen hat Diese Organe würden dadurch ihrer Prüfungsfreiheit beraubt werden. Das Bundesverfassungsgericht würde von einer Kontrollinstanz für die Rechtmäßigkeit zu einem für politische Entscheidungen richtungweisenden obersten Organ werden, und genau das war es, was wir vom ersten Tage der Beratungen über das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht an abgelehnt haben.
    Selbst wenn die Bundesregierung dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion entspräche, würde der mit dem Antrag erstrebte Erfolg nicht erzielt werden. Wie ich bereits ausgeführt habe, tritt die Bindung der Bundesrepublik erst mit der Ratifizierung durch den Bundespräsidenten ein. Ein Vorbehalt, daß die Bindung von der Erfüllung innerstaatlicher Voraussetzungen abhänge, ist gegenstandslos, weil er sich von selbst versteht. Der Vorbehalt einer etwaigen späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann überhaupt nur einen Sinn haben, wenn er im Zeitpunkt der Bindung erklärt wird — vorher hat er über-


    (Dr. von Merkatz)

    haupt gar keinen juristischen und auch keinen politischen Sinn —, d. h. dann, wenn die Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde durch den Bundespräsidenten zur Frage steht. Nur dadurch tritt die Bindung ein. Alles was vorher geschieht, projiziert diesen Vorgang in einen Zeitpunkt hinein, indem es die verfassungsmäßigen Rechte der Organe beschneidet und darüber hinaus versucht, einen innerstaatlichen Vorgang, einen Vorgang rein unseres inneren Hauses, auf die internationale Ebene zu verlagern.
    Infolgedessen ist in dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion eine große Gefahr sowohl hinsichtlich der Begrenzung des Umfangs der Rechte und Pflichten unserer Organe, als auch im Hinblick auf die künftige Vertragsfähigkeit unseres Landes. Denn wenn wir hier die verstärkte Ratifikationsklausel erfinden, so könnte bei jedem multilateralen Vertrag irgendein Vertragspartner plötzlich auf die Idee kommen, diese verstärkte Ratifikationsklausel zu fordern oder vorauszusetzen, um dann vor der Ratifikation die Handlungsfreiheit dieses Landes noch weiter zu beschränken, als das bereits der Fall ist. Diese Erfindung der verstärkten Ratifikationsklausel, meine Damen und Herren, ist eine Schlinge, die unserem Lande um den Hals gelegt werden kann. Dieser Punkt ist sehr entscheidend.
    Ich bin nicht bereit, in eine Kritik der von Herrn Kollegen Dr. Arndt verlesenen Sätze der Begründung aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzutreten. Es ist hier nicht der Ort, um das zu tun. Aber die Gefahr einer Kompetenzüberschreitung, die sich hier anzeigt, für unser Land, für jede kommende Regierung, sollte uns doch sehr vorsichtig stimmen und uns veranlassen, den Antrag der SPI) sehr sorgfältig zu prüfen. Vorbehalte bei der Unterzeichnung — ich meine hier den einfachen Unterzeichnungsakt, der zur Frage steht — haben nur dann einen Sinn, wenn sie sich auf den Inhalt des Vertrages beziehen, auf eine bestimmte sachliche Regelung oder auf die etwa vorhandene Schiedsklausel oder ähnliche Dinge. Solche Vorbehalte bei der Unterzeichnung hat man in der Geschichte des Völkerrechts öfter gekannt. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Darum handelt es sich aber jetzt hier nicht. Obwohl das Völkerrecht keine Grundsätze über ein Verschulden bei Vertragsabschluß kennt und es infolgedessen auch nach völkerrechtlichen Grundsätzen nicht erforderlich ist, den Vertragspartner auf etwa in der Durchführung des Vertrages entstehende Schwierigkeiten besonders aufmerksam zu machen, würde dieser Gesichtspunkt für den von der SPD beantragten Vorbehalt überhaupt nicht in Betracht kommen. Der Vertrag selbst sieht, wie ich bereits gesagt habe, ausdrücklich den Vorbehalt des verfassungsmäßigen Verfahren vor.
    Ich möchte abschließend sagen, die Ablehnung des Antrags der SPD dient dazu, daß die verfassungsrechtlich abgegrenzten und gegeneinander ausgewogenen Kompetenzen von Parlament, Bundespräsident und Bundesregierung nicht verschoben werden und daß wir uns nicht selbst durch solche Verwischung der Grenzen für künftige Vertragsabschlüsse Schlingen legen, über die wir dann stolpern müßten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Ehlers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Arndt hat zu Beginn seiner Ausführungen über die Vertretungsbefugnis des Präsidenten des Bundestages in Verfassungsrechtsstreitigkeiten Ausführungen gemacht, um eine Zerstörung der Institution des Präsidenten zu verhindern. Ich sehe mich darum veranlaßt, hier ein Kurzes dazu zu sagen. Es handelt sich bei dem gegenwärtigen Antrag und der Erörterung dieses Antrags nach meiner Überzeugung überhaupt gar nicht um die Frage, ob der Präsident oder andere Mitglieder des Bundestages den Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten sollen, sondern es handelt sich hier ausschließlich um die Frage, ob der Bundestag überhaupt vor dem Bundesverfassungsgericht in diesem Verfassungsrechtsstreit vertreten sein soll.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Aber da nun zu dieser Frage der Vertretungsbefugnis des Präsidenten etwas gesagt ist, darf ich dazu in wenigen Sätzen meine Stellungnahme zum Ausdruck bringen.
    Der Kollege Dr. Arndt hat die Berechtigung des Präsidenten, den Bundestag in Verfassungsrechtsstreitigkeiten zu vertreten, bestritten. Ich befinde mich in der angenehmen Lage, feststellen zu können, daß diese Frage bereits durch einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1952, nämlich in dem Verfassungsrechtsstreit über die Gültigkeit des § 96 der Geschäftsordnung, auf Antrag des Herrn Kollegen Dr. Arndt entschieden worden ist, und zwar in folgendem Satz:
    Der Präsident des Deutschen Bundestags kann in diesem Verfassungsrechtsstreit den Deutschen Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

    (Widerspruch bei der SPD. — Abg. Dr. Arndt: In diesem !)

    — Meine Damen und Herren, auf diesen Einwand, Herr Abgeordneter Dr. Arndt, war ich gefaßt. Da Sie damals eine Zwischenentscheidung beantragt haben, nämlich für das Verfahren, das damals anstand, konnte der Beschluß selbstverständlich nur für dieses Verfahren ergehen, und zwar nicht als Zwischenentscheidung, sondern als Beschluß in dem konkreten Verfahren über § 96 der Geschäftsordnung.
    Im übrigen ist die Begründung, die das Bundesverfassungsgericht dafür gegeben hat, eindeutig, klar und allgemeingültig. Es heißt nämlich darin:
    Das Bundesverfassungsgericht hatte nur die Vertretungsbefugnis nach außen zu prüfen. Die Befugnis des Bundestagspräsidenten ergibt sich aus § 7 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags vom 6. Dezember 1951. Sie muß auch für die Vertretung in Verfassungsstreitigkeiten gelten,

    (Hört! Hört! bei der FDP)

    da die Geschäftsordnung eine besondere Regelung für solche Verfahren nicht trifft.
    Es werden einige Entscheidungen des Staatsgerichtshofs in der Literatur zitiert.
    Als Vertreter des Bundestags nimmt der Präsident vor dem Bundesverfassungsgericht die Anliegen des Bundestags als Gesamtheit und nicht die Anliegen einer Mehrheit wahr.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)



    (Dr. Ehlers)

    Er befindet sich dabei in keiner anderen Lage als ein Vertreter, den der Bundestag durch besonderen Beschluß bestellen würde.

    (Abg. Dr. Laforet: Sehr gut!)

    Meine Damen und Herren, diese Begründung gibt fast wörtlich das wieder, was ich zur Begründung meines Standpunkts in dem Verfahren vorgetragen habe, im Gegensatz zu der Meinung des Herrn Kollegen Dr. Arndt. Wie damals nehme ich auch heute für mich nicht in Anspruch, in Verfassungsrechtsstreitigkeiten der allein mögliche Vertreter des Deutschen Bundestags zu sein. Ich habe damals wie Sie sich erinnern werden, die Vertretung in einem Verfahren, das wegen § 96 der Geschäftsordnung gegen den Deutschen Bundestag gerichtet war, übernommen, da ein Beschluß des Deutschen Bundestags über eine anderweitige Vertretung nicht vorlag,

    (Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

    und habe geglaubt, damit die mir nach der Geschäftsordnung obliegenden Pflichten zu erfüllen. Ich habe in dem Verfahren selbst vorgetragen, daß nach meiner Überzeugung eine anderweitige Regelung der Vertretung über § 129 der Geschäftsordnung möglich sei, und zwar als eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung. Der Geschäftsordnungsausschuß hat sich zu meiner Freude völlig auf den gleichen Standpunkt gestellt und hat in der eben zitierten Beschlußfassung vom 20. März 1952 — von diesem Tag ist das Schreiben — den Standpunkt vertreten, den Herr Dr. Arndt vorgetragen hat. Der Geschäftsordnungsausschuß hat — ich muß ihn insofern in Schutz nehmen — nicht für sich in Anspruch genommen, daß er diese Frage endgültig entscheiden könne, sondern er hat diese Meinungsäußerung als Prüfung durch den Geschäftsordnungsausschuß im Rahmen des § 129 der Geschäftsordnung abgegeben.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich habe dem Ältestenrat des Bundestags vorgeschlagen, die damit angeschnittene Frage nicht sofort, sondern erst bei einem auftretenden Fall zu entscheiden und die von Herrn Dr. Arndt gewünschte Entscheidung des Plenums herbeizuführen. Insofern befinde ich mich also in erfreulicher Übereinstimmung mit Herrn Kollegen Dr. Arndt, daß diese Frage nicht von dem Ausschuß, auch nicht vom Geschäftsordnungsausschuß, auch nicht vom Ältestenrat, auch nicht vom Präsidenten, sondern vom Plenum zu entscheiden ist.
    Nun darf ich zu dem speziellen Fall etwas sagen, meine Damen und Herren. Ich habe wie in allen mir zugehenden Verfassungsbeschwerden oder anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht entsprechend einem Beschluß des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, der mir von dem Herrn stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses, nämlich dem Herrn Bundestagsabgeordneten Dr. Arndt, am 7. November 1951 zugeleitet worden ist, verfahren zu müssen geglaubt. In diesem Schreiben heißt es:
    Gibt das Bundesverfassungsgericht durch Schreiben seines Präsidenten dem Bundestag Gelegenheit zur Äußerung, so wird, falls Sie, Herr Präsident, wie bisher diesen Vorgang dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht übermitteln, zunächst ein Mitglied des Ausschusses darüber referieren, ob der Streitfall überhaupt für den Bundestag von
    Interesse ist und eine Äußerung des Bundestags über seine Beteiligung am Verfahren sich empfiehlt.
    Kommt der Ausschuß auf Grund des Referates zu dem Ergebnis, daß der Bundestag an dem Streitfall kein Interesse hat, so wird er Sie, Herr Präsident, davon mit der Empfehlung unterrichten, die Sache als erledigt anzusehen. Nur wenn der Ausschuß auf Grund des Referates ausnahmsweise zu dem Ergebnis gelangt, daß eine Stellungnahme des Bundestags erforderlich ist, wird er Sie bitten, die Sache auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Dann sollte der Berichterstatter des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht entweder im Plenum beantragen, ein Mitglied des Bundestags oder zwei mit einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu beauftragen — was in der Regel genügen wird —, oder wie im Südweststaat-Prozeß ein Mitglied des Bundestags oder mehrere zum Zwecke der Beteiligung am Verfahren, insbesondere mit der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu betrauen.
    Ich habe die eingegangene Verfassungsbeschwerde der Frau Abgeordneten Albertz und Genossen dem Rechtsausschuß zugeleitet. Wie mir mitgeteilt worden ist, hat der Rechtsausschuß beschlossen, von einer Beteiligung an diesem Verfahren abzusehen.

    (Abg. Dr. Arndt: Nein, das stimmt ja gar nicht! Das ist eben falsch!)

    — Herr Abgeordneter Arndt, es geht aus dem Protokoll des Rechtsausschusses des Bundestages hervor, daß dieser Ausschuß, wenn ich recht unterrichtet bin, in Abwesenheit der Herren Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion diesen Beschluß gefaßt hat.

    (Abg. Dr. Arndt: Sie sind ganz falsch unterrichtet!)

    — Ich glaube nicht, Herr Abgeordneter Arndt. Ich habe das Protokoll gelesen. In einem Schriftsatz, den Sie dem Bundesverfassungsgericht eingereicht haben, ist aber ein Protokoll des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags wiedergegeben, in dem die Herren sozialdemokratischen Mitglieder nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts über die Vertretungsbefugnis erklärt haben, daß sie es ablehnten, sich als „Gehilfen des Bundestagspräsidenten" behandeln zu lassen, solange der Präsident des Bundestags für sich das Recht in Anspruch nehme, in Verfassungsstreitigkeiten gegenüber dem Bundesverfassungsgericht an Stelle des Bundestags Erklärungen abzugeben.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, ich habe niemals den Eindruck gehabt, daß ich dann, wenn ich einem Beschluß des Rechtsausschusses folge und ihm Eingänge in Verfassungsstreitigkeiten zuleite, auch nur in den Verdacht kommen könnte, Mitglieder dieses Ausschusses oder des Bundestags als „Gehilfen" zu benutzen, sondern ich habe entsprechend dem Beschluß des Rechtsausschusses um eine gutachtliche Äußerung gebeten, und die ist mir von dem Rechtsausschuß zugeleitet worden. Ich habe zu dieser Frage, die ich hier nicht weiter auszuführen brauche, gegenüber dem Rechtsauschuß Stellung genommen und gebeten, mir eine Entscheidung des Rechtsausschusses zuzuleiten, in welcher Weise er künftig solche Angelegenheiten


    (Dr. Ehlers)

    zu behandeln gedenkt. Ich werde gerne bereit sein, dem Plenum den Vorschlag zu machen, in entsprechender Weise zu verfahren.
    Was hier heute zur Debatte steht, ist aber nicht die Frage, ob der Bundestagspräsident oder andere zu vertreten haben, sondern die Frage ist, ob auf Grund des Antrags, den die sozialdemokratische Fraktion gestellt hat, eine Beteiligung an dem Verfassungsrechtsstreit erfolgt. Zu einer Erklärung ist der Bundestag nicht verpflichtet, da er nicht unmittelbar Partei ist. Wenn der Bundestag keinen ausdrücklichen Beschluß faßt, sich in dieser Angelegenheit zu äußern, wenn er also etwa den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion ablehnen sollte, habe ich als Präsident des Bundestags weder die Möglichkeit noch die Absicht, in irgendeiner Weise in diesem Verfahren für den Bundestag tätig zu werden.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)