Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich darf annehmen, daß das Wort nicht gewünscht wird. — Das ist der Fall. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Meine Damen und Herren, ich sehe mich veranlaßt, in diesem Zusammenhang bekanntzugeben, daß der Abgeordnete Volkholz bei mir beantragt hat, seine Abwesenheit als „triftig entschuldigt" anzusehen.
Ich habe mich nicht in der Lage gesehen, diesem Antrage zu entsprechen.
Ich rufe auf den Punkt 6 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Volkholz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 11. Januar 1952 und 6. Februar 1952 (Nr. 3120 der Drucksachen).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Ritzel. — Bitte, Herr Abgeordneter!
Ritzel Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was ich Ihnen heute vorzutragen habe, ist auch der Ausfluß jener Zwieseler Rede, die das Hohe Haus schon wiederholt veranlaßt hat, die Immunität des Herrn Abgeordneten Volkholz aufzuheben. Es ist so, daß die Dinge erst nach und nach eingehen und daß nun durch die wiederholte Aufhebung der Immunität der Katze der Schwanz stückweise abgehackt werden muß.
Im ganzen gesehen bin ich versucht, auch als Berichterstatter daran zu denken, daß man bei leichter Abwandlung eines berühmten Dichterwortes in bezug auf die Rede des Herrn Volkholz in Zwiesel sagen kann:
Das ist der Fluch der bösen Tat,
daß man vom Liebsten, was man hat,
— dem Reden —
fortzeugend Böses muß gebären.
Der Herr Abgeordnete Volkholz wird von dem Herrn Oberbürgermeister Wimmer in München angezeigt, weil er in seiner berühmten Rede in Zwiesel geäußert haben soll:
Die Unterschlagungen beim Arbeitsamt München
— die Unterschlagungen! —
waren. Hochfunktionäre der SPD und da hat die Kriminalpolizei keine Untersuchungen machen dürfen.
Durch diese Äußerungen habe der Herr Volkholz das Ansehen der städtischen Kriminalpolizei beeinträchtigt und sich damit einer Beleidigung schuldig gemacht.
Außerdem habe der Abgeordnete Volkholz in Zwiesel angeblich geäußert:
Sitzt man über welche zu Gericht, bei denen man ein schlechtes Urteil haben will, so wird einfach als Richter ein Jurist kurz vor der Beförderung eingesetzt, damit dann das Urteil so ausfällt, wie man es braucht. Das sind Werkzeuge der Demokratie, um schlechte Urteile zu erreichen.
Darin wird eine Verunglimpfung und Beleidigung der gesamten Justiz erblickt. Der Ausschuß hat auf Grund der vorliegenden Unterlagen einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause aus diesem Anlaß die Aufhebung der Immunität zu empfehlen.
Aber Punkt 2 des heutigen Gegenstandes bezieht sich auf eine andere Sache. Der Herr Oberstaatsanwalt in Deggendorf hat auf dem vorgeschriebenen Wege die Entscheidung des Bundestages darüber erbeten, ob die Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens gegen den Herrn Abgeordneten Volkholz und zur Verhaftung wegen Aufforderung zum Meineid sowie wegen Aufforderung zum Meineid in Tateinheit mit Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage vor Gericht in vier Fällen und wegen versuchten Betruges erteilt werden soll.
Es handelt sich darum, daß der Herr Volkholz bezichtigt wird, vor dem Untersuchungsausschuß des bayerischen Landtages einen Zeugen namens Eßwanger zu einer unwahren Aussage veranlaßt zu haben. Weiter handelt es sich darum, daß in einer Angelegenheit Strauß contra Volkholz vor dem Landgericht in Regensburg Herr Volkholz ebenfalls Zeugen beeinflußt habe, die das auch gestanden haben. Es sind hier einzelne Namen genannt worden; ich glaube aber, wenn es nicht ausdrücklich gewünscht wird, brauche ich die Namen nicht einzeln bekanntzugeben.
— Ja, das sind bayerische Betreffs, womit ich um Gottes Willen nichts gegen Bayern gesagt haben möchte.
Der Ausschuß hat auch diesen Sachverhalt pflichtgemäß geprüft und gegen eine Stimme beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, die Genehmigung zu dem Strafverfahren gegen den Abgeordneten Volkholz und zur Verhaftung zu erteilen. Ich bitte das Hohe Haus, den beiden Anträgen des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität zuzustimmen. Ich glaube aber, in Aussicht stellen zu dürfen, daß nur noch ein Fall Volkholz das Hohe Haus beschäftigen wird.