Rede von
Stephan
Weickert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(WAV)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)
Meine Damen und Herren! Der heutigen Immunitätsangelegenheit gegen den Abgeordneten Volkholz liegt folgender Tatbestand zugrunde. Laut Kostenfeststellungsbescheid des Landgerichts Regensburg hat die CSU-Fraktion eine Forderung in Höhe von 275,17 DM nebst Vollstreckungskosten. Um zu ihrem Gelde zu gelangen, hatte die CSU-Fraktion, vertreten durch die Rechtsanwältin Lammers, das Offenbarungseidverfahren eingeleitet. Zu dem Termin, der damals anberaumt wurde, erschien Volkholz nicht. Infolgedessen sah sich die Rechtsanwältin Lammers veranlaßt, einen Haftbefehl zu beantragen. Dieser Haftbefehl wurde von dem Amtsgericht Kötzting am 17. Dezember 1951 ausgestellt. Da es aber zur Vollstreckung des Haftbefehls notwendig ist, daß das Hohe Haus die Vollstreckung des Haftbefehls durch Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Volkholz möglich macht, habe ich Ihnen namens des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität, der sich in seiner letzten Sitzung mit diesem Fall .befaßte, gemäß Drucksache Nr. 3119 vorzuschlagen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Volkholz wird erteilt.