Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Schäffer bedauert außerordentlich, in dieser Frage, die ihm besonders am Herzen liegt, nicht persönlich heute zu Ihnen sprechen zu können, da er durch die Verhandlungen über den Verteidigungsbeitrag im Augenblick besonders in Anspruch genommen ist.
Das Bundesfinanzministerium schlägt dem Hohen Hause vor, mit Rücksicht auf die bei der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt schwebenden internationalen Verhandlungen die Beschlußfassung über diesen Punkt und über den Antrag der Ausschüsse um einige Zeit hinauszuschieben.
Zur Begründung darf ich folgendes ausführen: Das Bundesfinanzministerium hat bereits vor einigen Monaten zum Ausdruck gebracht, daß ausländische Schiffahrtskreise und ausländische Regierungen die Auffassung vertreten haben, die Bundesregierung sei mit ihren Maßnahmen zugunsten der deutschen Binnenschiffahrt zu weit gegangen. Die ergangenen Verordnungen würden nicht eine Gleichstellung der deutschen Binnenschiffahrt mit der auf dem Rhein fahrenden nichtdeutschen Schifffahrt bewirken, sondern diese Verordnungen würden sogar die auf dem Rhein fahrenden Schiffe der übrigen Rheinuferstaaten benachteiligen. Die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen seien mit den Bestimmungen der revidierten Mannheimer Rheinschiffahrtsakte nicht zu vereinbaren. Inzwischen haben ausländische Regierungen dieserhalb Schritte bei der Bundesregierung unternommen. Im Ausland ist sogar erwogen worden, in dieser Sache den Internationalen Gerichtshof im Haag anzurufen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Daher hat sich in der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt für die deutschen Vertreter eine schwierige Lage ergeben.
Die Bundesregierung möchte nun als Ausweg aus dieser für alle Beteiligten, für die Deutschen und für die Ausländer, unbefriedigenden Lage einen Plan ansehen, der in seinen Grundzügen von der deutschen Binnenschiffahrt selber vorgeschlagen worden ist. Nach diesem Plan soll ein Abkommen der Rheinschiffahrtsländer über eine einheitliche Gestaltung der Mineralölpreise auf dem Rhein getroffen werden. Dieses Abkommen soll einmal eine Verpflichtung der Rheinuferstaaten und der in Frage kommenden Mineralölfirmen beinhalten, das Mineralöl zu Preisen zu verkaufen, die in allen beteiligten Ländern nach einheitlichen Gesichtspunkten bestimmt werden. Zum andern soll dieses
Abkommen die betreffenden Rheinuferstaaten verpflichten, während seiner Geltungsdauer von dem als Schiffsbedarf eingebrachten oder gebunkerten Mineralöl keine Abgabe zu erheben. Die Verwirklichung dieses Planes würde bedeuten, daß alle auf dem Rhein fahrenden Schiffe hinsichtlich der Treibstoffpreise die gleichen Startbedingungen hätten. Damit wäre also das verwirklicht, was die deutsche Rheinschiffahrt stets gewünscht hat.
In langwierigen Verhandlungen ist erreicht worden, daß dieser Plan von den Regierungen und den Schiffahrtskreisen der Rheinuferstaaten befürwortet wurde. Auch die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und die Regierung von Großbritannien haben ihre Unterstützung in Aussicht gestellt. Lediglich die holländische Regierung hatte anfänglich noch Bedenken, die aber inzwischen wohl behoben werden konnten.
Diesen Wünschen entsprechend hat nunmehr die Bundesregierung am Montag dieser Woche, am 18. Februar, in der Konferenz der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt
den Entwurf eines Abkommens überreicht, dessen wesentlichster Punkt wie folgt lautet:
Die vertragschließenden Staaten werden keine Maßnahmen treffen oder im Rahmen ihrer Gesetzgebung zulassen, die zum Ziele oder zur Folge haben könnten, daß das für die Rheinschiffahrt bestimmte Mineralöl zu höheren oder niedrigeren Preisen abgegeben wird, als sie sich zwischen unabhängigen Partnern nach den Gesetzen des Marktes bilden. Die Preisbildung dieses Mineralöls darf weder durch diskriminierende Maßnahmen noch durch Subventionen beeinflußt werden.
Es besteht nunmehr die begründete Hoffnung, daß in nicht ferner Zukunft eine einheitlicht Gestaltung der Treibstoffpreise auf dem Rhein verwirklicht werden wird. Damit wäre die Lösung gefunden, die gerade von der deutschen Binnenschifffahrt immer wieder als die beste Lösung bezeichnet worden ist. Das würde auch der Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Rheinuferstaaten dienen und einen weiteren, nicht unwesentlichen Beitrag zur Integrierung Europas darstellen. Wenn aber zum gleichen Zeitpunkt, in dem diese Verhandlungen in eine entscheidende Phase treten, die der deutschen Binnenschiffahrt gewährte Betriebsbeihilfe nochmals erhöht würde, kämen die deutschen Vertreter in eine äußerst schwierige Lage; es entstünden dann Zweifel, wenn die Bundesregierung auf der einen Seite in den Verhandlungen den Wegfall aller Subventionszahlungen fordern und auf der andern Seite gleichzeitig die Subventionen für den von den deutschen Schiffen verbrauchten Treibstoff erhöhen würde. Die Bundesregierung hält es deshalb im Interesse des Gelingens der Verhandlungen für notwendig, alles zu vermeiden, was die Verhandlungen stören könnte, und bittet das Hohe Haus, in diesem Augenblick von einer Beschlußfassung über die Angelegenheit abzusehen. Sie wird den Wirtschaftspolitischen Ausschuß des Bundestags umgehend und laufend über den Fortgang der Verhandlungen unterrichten.
Die in Nr. 2 des Auschußantrags gewünschten Untersuchungen werden vom Bundesfinanzministerium angestellt, und es wird darüber dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik ebenfalls berichtet werden.