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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1952 8369 195. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 8370D Autounfall des Abg. Bazille 8370D Mandatsniederlegung des unter dem Namen Dr. Franz Richter gewählten Abgeordneten Fritz Rössler 8370D Änderungen der Tagesordnung 8370D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nr. 2531 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 8370D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 3068 der Drucksachen) 8371A Ausschußüberweisung 8371A Erste Beratung des Entwurf eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen; Umdruck Nr. 451) 8371A Ausschußüberweisung 8371B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Sander, Günther, Rademacher u. Gen. betr. Verbilligung von Dieselkraftstoff (Nrn. 3090, 2906 der Drucksachen; Umdruck Nr. 446) 8371B Dr. Bleiß (SPD): als Berichterstatter 8371B als Abgeordneter 8374C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 8372C Rademacher (FDP) 8373C Beschlußfassung 8375A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Volkholz gemäß Schreiben der Rechtsanwältin Lammers, München, vom 4. Januar 1952 (Nr. 3119 der Drucksachen) . . 8375B Weickert (BHE-DG), Berichterstatter 8375B Beschlußfassung 8375C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Volkholz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 11. Januar 1952 und 6. Februar 1952 (Nr. 3120 der Drucksachen) 8375C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8375D Beschlußfassung 8376B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Soziale Studienkommission (Nr. 3024 der Drucksachen; Umdruck Nr. 455) 8376C Dr. Preller (SPD), Antragsteller . 8376C, 8392B Horn (CDU) 8380D Renner (KPD) 8383C Richter (Frankfurt) (SPD) 8385B Storch, Bundesminister für Arbeit 8386C Arndgen (CDU) 8388A Frau Kalinke (DP) 8388D Dr. Hammer (FDP) 8390B Dr. Atzenroth (FDP) 8391D Abstimmungen 8392C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kohlenförderung im Warndt (Nr. 3023 der Drucksachen) 8392D zur Sache: Dr. Mommer (SPD), Antragsteller . 8392D zur Geschäftsordnung: Dr. Krone (CDU) 8394C Renner (KPD) 8394D Ausschußüberweisung 8395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über iden Antrag der Fraktion der KPD betr. Freilassung der an Frankreich ausgelieferten deutschen Staatsangehörigen, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Überprüfung der Begleitumstände dieser Auslieferung und Schließung der Werbebüros für die Fremdenlegion usw. (Nrn. 2836, 2541 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Französische Fremdenlegion (Nr. 2851 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung der Werbung von Deutschen für ausländischen Militärdienst (Nr. 2967 der Drucksachen) . . . 8395A Dr. von Merkatz (DP): als Berichterstatter 8395B als Abgeordneter 8405B Fisch (KPD), Antragsteller 8396D Storch, Bundesminister für Arbeit 8399B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8400A Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 8400C Wehner (SPD) 8401B Höfler (CDU) 8404A Abstimmungen 8405D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Tätigkeit von Deutschen bei den Besatzungsmächten (Nrn. 3056, 2577 der Drucksachen) 8405D Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 8406A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8407B Erler (SPD) 8407C Müller (Frankfurt) (KPD) 8409D Stegner (FDP) 8411A Höfler (CDU) 8411D Abstimmungen 8411D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Regelung von irregulären Besatzungsschäden (Nrn. 3057, 2709 der Drucksachen; Umdruck Nr. 457) . . . 8412A Erler (SPD): als Berichterstatter 8412A als Abgeordneter 8413D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8413C Beschlußfassung 8413D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vertrag über das Kehler Ha-. fenabkommen (Nrn. 3058, 2727 der Drucksachen) 8414A Dr. Kopf (CDU): als Berichterstatter 8414A als Abgeordneter 8417D Maier (Freiburg) (SPD) 8416A Niebergall (KPD) 8417C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß)über den Antrag der Fraktion der DP betr. Durchsuchung deutscher Wohnungen durch Angehörige der in Deutschland stationierten westalliierten Armeen (Nrn. 3059, 2874 der Drucksachen) . . . 8418D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 8418D Beschlußfassung 8419C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 456) . 8371A, 8395A, 8405D, 8419C Beschlußfassung 8419C Nächste Sitzung 8419C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Paul Bleiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 26. April 1951 wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz zur Aufhebung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurden die Bewirtschaftung und die Preisbindung von Vergaser- und von Dieselkraftstoffen mit Wirkung vom 1. April 1951 an aufgehoben. Solange die Preisbindung bestand, erhielten einige Wirtschaftszweige — als privilegierte Verbraucher — bestimmte genau festgelegte Preisvergünstigungen. Zu den privilegierten Verbrauchern gehörten neben der Landwirtschaft die Binnenschiffahrt, die Küstenschiffahrt, die Hochseeschiffahrt, die Küsten- und Hochseefischerei. Die
    Vergünstigungen, die gewährt wurden, betrugen bei der Binnenschiffahrt 28,50 DM je 100 kg Dieselkraftstoff, bei der Hochseeschiffahrt 32 DM je 100 kg und bei der Hochseefischerei 33 DM je 100 kg. Zweck dieser Vergünstigungen war, die deutsche Schiffahrt gegen die ausländische Konkurrenz zu schützen. Die vergüteten Beträge entsprachen im Durchschnitt ungefähr dem Unterschied zwischen dem hohen Inlandspreis und dem niedrigeren Weltmarktpreis.
    Ende Mai des vergangenen Jahres, als das Mineralölgesetz beschlossen wurde, war man sich im Hohen Hause darüber einig, daß die bisher bestehenden Preisvergünstigungen auch nach der Verkündung des Mineralölgesetzes weiter bestehen sollten. Es wurde damals in den § 2 des Gesetzes eine Bestimmung aufgenommen, die die Bundesregierung respektive den Herrn Bundesfinanzminister verpflichtet, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Einschränkend war nur bemerkt worden, daß die Verbilligungsaktion nur abgebaut werden sollte, falls sich die Wettbewerbsbedingungen wesentlich ändern resp. die Wirtschaftslage der Schiffahrt sich wesentlich bessern sollte.
    Diesen Beschluß des Bundestags hat der Herr Bundesfinanzminister nur teilweise ausgeführt. Der Herr Bundesfinanzminister hat am 6. Juni zwar . die geforderte Rechtsverordnung erlassen, aber in die Verordnung nicht die alten Vergünstigungen von 28,50 DM resp. 32 DM resp. 33 DM je 100 kg aufgenommen, sondern es wurde nur eine Betriebsbeihilfe in Höhe von 22 DM je hundert kg festgesetzt. Die Fahrgastschiffahrt, die zu einem erheblichen Teil dem Berufsverkehr dient, wurde völlig unberücksichtigt gelassen. Die nur teilweise Ausführung der Beschlüsse des Bundestags durch den Herrn Bundesfinanzminister hat zu lebhaften Protesten der Schiffahrt geführt. Der Verkehrsausschuß des Bundestags hat sich mit den Eingaben beschäftigt. Als Ergebnis der Beratungen wurde von den Mitgliedern des Verkehrsausschusses ein interfraktioneller Antrag eingebracht, der Ihnen, meine Damen und Herren, in der Drucksache Nr. 2906 vorliegt.
    In diesem interfraktionellen Antrag wird die Bundesregierung ersucht, in genauer Befolgung des Mineralölgesetzes rückwirkend ab 1. Mai 1951 der Binnenschiffahrt einschließlich der Fähren- und Fahrgastschiffahrt einen Preisnachlaß von 28,50 DM und an die Hochsee- und große Heringsfischerei einen Nachlaß von 33 DM je 100 kg zu gewähren.
    Auf Grund dieses Antrags hat sich der Wirtschaftspolitische Ausschuß — federführender Ausschuß — in einer seiner letzten Sitzungen nochmals sehr eingehend mit der Materie beschäftigt. An den Beratungen nahmen Vertreter des Bundesfinanzministeriums teil. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums begründete die nur teilweise Ausführung des Bundestagsbeschlusses hauptsächlich mit zwei Argumenten, nämlich damit, daß
    erstens die für den vollen Preisnachlaß geforderten Mittel nicht vorhanden seien und
    zweitens der volle Preisunterschied zwischen dem Inland- und dem Weltmarktpreis nicht vergütet zu werden brauche, weil die ausländischen Schiffe, die in Deutschland bunkerten, neben dem Weltmarktpreis für Dieselkraftstoff noch eine Eingangsabgabe von 10 DM zu entrichten hätten.


    (Dr. Bleiß)

    In den Zahlen ausgedrückt würde das Bild also folgendes sein. Der
    Inlandpreis für Dieselkraftstoff liegt bei 50 DM,
    abzüglich Eingangsabgabe von •/. 10 DM
    verbleiben 40 DM
    abzüglich Weltmarktpreis von •/. 18 DM
    verbleibt je 100 kg eine Differenz von 22 DM,
    und das ist auch die Betriebsbeihilfe, die in der Verordnung vom 6. Juni vergangenen Jahres vom Bundesfinanzminister bewilligt worden ist.
    In den Beratungen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses haben sich beide Argumente des Bundesfinanzministeriums nicht als stichhaltig erwiesen.
    Hinsichtlich der Eingangsabgabe wurde festgestellt, daß nur ein sehr kleiner Prozentsatz ausländischer Schiffe in Deutschland bunkert. Der weitaus überwiegende Teil der ausländischen Konkurrenzschiffe führt soviel Kraftstoff mit sich, daß sie auf deutsche Bunkerstellen nicht angewiesen sind. Dadurch aber wird auch das ganze Zahlenbild, das das Bundesfinanzministerium entwickelt hat, unrichtig. Der effektive Unterschied zwischen Inlands- und Weltmarktpreis liegt dann nicht mehr bei 22 DM je 100 kg, sondern wesentlich höher.
    Das zweite Argument, das behauptete, die Haushaltsmittel seien nicht vorhanden, hat sich ebenfalls als nicht stichhaltig erwiesen. In dem vom Bundestag beschlossenen Nachtragshaushalt sind für die Verbilligungsaktion 24,2 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden. Durch die verminderten Beihilfen wurden nur 14,7 Millionen DM in Anspruch genommen. Es wäre also noch ein Rest von 9,5 Millionen DM vorhanden gewesen, wenn der Herr Bundesfinanzminister über diesen Betrag nicht zugunsten anderer Vorhaben, z. B. zur Durchführung von Kanalbauten, verfügt hätte.
    Auf Grund dieses Tatbestands hat der Wirtschaftspolitische Ausschuß einstimmig beschlossen: die Bundesregierung zu ersuchen, in Befolgung des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft vom 31. Mai 1951 (BGBl. S. 371) sowie der im Zusammenhang mit diesem Gesetz verabschiedeten Entschließung zu § 2 Absatz 2 mit Wirkung ab 1. April 1952 die nachstehende Ermäßigung ohne einschränkende Bestimmungen zu gewähren: Binnenschiffahrt einschließlich Fähren und Fahrgastschiffe 28,50 DM je 100 Kilogramm.
    Ungeklärt ist bei den Verhandlungen im Wirtschaftspolitischen Ausschuß die Frage geblieben, ob und inwieweit sich die Wirtschaftslage der großen Hochseefischerei und der großen Heringsfischerei gebessert habe. Die Frage war nicht zu entscheiden, weil genaue Unterlagen nicht vorlagen. Die Frage wird erst zu entscheiden sein, wenn die Unterlagen vorliegen. Deshalb hat der Ausschuß— wiederum einstimmig — beschlossen, das Bundesfinanzministerium zu ersuchen,
    über die Wirtschaftslage der großen Hochsee-
    und der großen Heringsfischerei Untersuchungen anzustellen und darüber dem Ausschuß
    für Wirtschaftspolitik des Deutschen Bundestages zu berichten.
    Den Beschlüssen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses haben sich die mitberatenden Ausschüsse für Verkehrswesen und. für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vollinhaltlich angeschlossen.
    Meine Damen und Herren, die Beschlüsse des Wirtschaftspolitischen Ausschusses liegen Ihnen in der Druckache Nr. 3090 vor. Ich darf Sie im Namen der beteiligten Ausschüsse bitten, dieser Drucksache Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Es wird Ihnen aufgefallen sein, meine Damen und Herren, daß der Berichterstatter an einer Stelle die Berichtigung, die durch einen Umdruck vorgenommen worden ist — daß es nämlich nicht „1. April 1952", sondern „1. April 1951" heißen muß —, übersehen hatte. Ich bitte also freundlichst, das in Ihrer Drucksache Nr. 3090 zu berichtigen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Schäffer bedauert außerordentlich, in dieser Frage, die ihm besonders am Herzen liegt, nicht persönlich heute zu Ihnen sprechen zu können, da er durch die Verhandlungen über den Verteidigungsbeitrag im Augenblick besonders in Anspruch genommen ist.

    (Zuruf des Abg. Renner.)

    Das Bundesfinanzministerium schlägt dem Hohen Hause vor, mit Rücksicht auf die bei der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt schwebenden internationalen Verhandlungen die Beschlußfassung über diesen Punkt und über den Antrag der Ausschüsse um einige Zeit hinauszuschieben.

    (Zurufe von der KPD.)

    Zur Begründung darf ich folgendes ausführen: Das Bundesfinanzministerium hat bereits vor einigen Monaten zum Ausdruck gebracht, daß ausländische Schiffahrtskreise und ausländische Regierungen die Auffassung vertreten haben, die Bundesregierung sei mit ihren Maßnahmen zugunsten der deutschen Binnenschiffahrt zu weit gegangen. Die ergangenen Verordnungen würden nicht eine Gleichstellung der deutschen Binnenschiffahrt mit der auf dem Rhein fahrenden nichtdeutschen Schifffahrt bewirken, sondern diese Verordnungen würden sogar die auf dem Rhein fahrenden Schiffe der übrigen Rheinuferstaaten benachteiligen. Die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen seien mit den Bestimmungen der revidierten Mannheimer Rheinschiffahrtsakte nicht zu vereinbaren. Inzwischen haben ausländische Regierungen dieserhalb Schritte bei der Bundesregierung unternommen. Im Ausland ist sogar erwogen worden, in dieser Sache den Internationalen Gerichtshof im Haag anzurufen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Daher hat sich in der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt für die deutschen Vertreter eine schwierige Lage ergeben.
    Die Bundesregierung möchte nun als Ausweg aus dieser für alle Beteiligten, für die Deutschen und für die Ausländer, unbefriedigenden Lage einen Plan ansehen, der in seinen Grundzügen von der deutschen Binnenschiffahrt selber vorgeschlagen worden ist. Nach diesem Plan soll ein Abkommen der Rheinschiffahrtsländer über eine einheitliche Gestaltung der Mineralölpreise auf dem Rhein getroffen werden. Dieses Abkommen soll einmal eine Verpflichtung der Rheinuferstaaten und der in Frage kommenden Mineralölfirmen beinhalten, das Mineralöl zu Preisen zu verkaufen, die in allen beteiligten Ländern nach einheitlichen Gesichtspunkten bestimmt werden. Zum andern soll dieses


    (Staatssekretär Hartmann)

    Abkommen die betreffenden Rheinuferstaaten verpflichten, während seiner Geltungsdauer von dem als Schiffsbedarf eingebrachten oder gebunkerten Mineralöl keine Abgabe zu erheben. Die Verwirklichung dieses Planes würde bedeuten, daß alle auf dem Rhein fahrenden Schiffe hinsichtlich der Treibstoffpreise die gleichen Startbedingungen hätten. Damit wäre also das verwirklicht, was die deutsche Rheinschiffahrt stets gewünscht hat.
    In langwierigen Verhandlungen ist erreicht worden, daß dieser Plan von den Regierungen und den Schiffahrtskreisen der Rheinuferstaaten befürwortet wurde. Auch die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und die Regierung von Großbritannien haben ihre Unterstützung in Aussicht gestellt. Lediglich die holländische Regierung hatte anfänglich noch Bedenken, die aber inzwischen wohl behoben werden konnten.
    Diesen Wünschen entsprechend hat nunmehr die Bundesregierung am Montag dieser Woche, am 18. Februar, in der Konferenz der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt

    (Abg. Wehner: Die existiert gar nicht mehr!)

    den Entwurf eines Abkommens überreicht, dessen wesentlichster Punkt wie folgt lautet:
    Die vertragschließenden Staaten werden keine Maßnahmen treffen oder im Rahmen ihrer Gesetzgebung zulassen, die zum Ziele oder zur Folge haben könnten, daß das für die Rheinschiffahrt bestimmte Mineralöl zu höheren oder niedrigeren Preisen abgegeben wird, als sie sich zwischen unabhängigen Partnern nach den Gesetzen des Marktes bilden. Die Preisbildung dieses Mineralöls darf weder durch diskriminierende Maßnahmen noch durch Subventionen beeinflußt werden.
    Es besteht nunmehr die begründete Hoffnung, daß in nicht ferner Zukunft eine einheitlicht Gestaltung der Treibstoffpreise auf dem Rhein verwirklicht werden wird. Damit wäre die Lösung gefunden, die gerade von der deutschen Binnenschifffahrt immer wieder als die beste Lösung bezeichnet worden ist. Das würde auch der Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Rheinuferstaaten dienen und einen weiteren, nicht unwesentlichen Beitrag zur Integrierung Europas darstellen. Wenn aber zum gleichen Zeitpunkt, in dem diese Verhandlungen in eine entscheidende Phase treten, die der deutschen Binnenschiffahrt gewährte Betriebsbeihilfe nochmals erhöht würde, kämen die deutschen Vertreter in eine äußerst schwierige Lage; es entstünden dann Zweifel, wenn die Bundesregierung auf der einen Seite in den Verhandlungen den Wegfall aller Subventionszahlungen fordern und auf der andern Seite gleichzeitig die Subventionen für den von den deutschen Schiffen verbrauchten Treibstoff erhöhen würde. Die Bundesregierung hält es deshalb im Interesse des Gelingens der Verhandlungen für notwendig, alles zu vermeiden, was die Verhandlungen stören könnte, und bittet das Hohe Haus, in diesem Augenblick von einer Beschlußfassung über die Angelegenheit abzusehen. Sie wird den Wirtschaftspolitischen Ausschuß des Bundestags umgehend und laufend über den Fortgang der Verhandlungen unterrichten.
    Die in Nr. 2 des Auschußantrags gewünschten Untersuchungen werden vom Bundesfinanzministerium angestellt, und es wird darüber dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik ebenfalls berichtet werden.