Meine Damen und Herren! Wieder einmal die leidige Treibstofffrage! Ich darf Ihnen versichern, daß es mir kein besonderes Vergnügen macht, gerade wegen des Treibstoffpreises immer wieder vor das Plenum zu treten, um eventuell als Spezialist für Treibstofffragen in die Geschichte dieser Legislaturperiode einzugehen. Ich hatte mir die Arbeit am Aufbau des deutschen Verkehrs etwas anders vorgestellt.
Wir hatten seinerzeit bei der Behandlung der Interpellation Drucksache Nr. 2466 gehofft, daß es genügen würde, das Bundesfinanzministerium zu veranlassen, aus einer ganz klaren Gesetzesfassung und aus einer Entschließung, die, soweit ich mich erinnere, dieses Hohe Haus einstimmig angenommen hat, die Folgerungen zu ziehen. In diesem Fall geht es also um die deutsche Binnenschiffahrt. Ich brauche das Gesetz und die Entschließung nicht zu verlesen. Bereits seinerzeit, als der Herr Bundesfinanzminister seine Ausführungen, auf die ich noch eingehen werde, machte, habe ich angekündigt, daß es notwendig sei, die vorgebrachten Gegenargumente eingehend zu untersuchen. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses haben sich dann zu einem interfraktionellen Antrag zusammengefunden, der diesem Hause vorgelegen hat und dann dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß federführend und dem Verkehrsauschuß mitberatend überwiesen wurde.
Ich darf die wesentlichen Ziffern noch einmal wiederholen. Sie sind allerdings auch schon von dem Herrn Berichterstatter erwähnt worden. Gegenwärtig hat die deutsche Binnenschiffahrt bei einem Durchschnittspreis von 48 DM und einer Subvention von 22 DM im allgemeinen für den Dieselkraftstoff 26 DM per Doppelzentner zu zahlen. Das Ausland zahlt dagegen im Schnitt einen Betrag von 17 DM per Doppelzentner. Wenn das Bundesfinanzministerium argumentiert, es sei ein Ausgleich dadurch geschaffen, daß ausländische Treibstoffe einem Zoll von 10 DM unterlägen, so ist das reine Theorie; denn es steht einwandfrei fest, daß die ausländischen Schiffe nach den internationalen Abmachungen für 48 Stunden tanken dürfen. Praktisch bedeutet das, daß sie von Emmerich bis Basel und umgekehrt mit Treibstoff zum Preise von 17 DM per Doppelzentner fahren. Tatsächlich sind die Mengen, die von ausländischen Schiffen auf der deutschen Strecke getankt werden, auch so geringfügig, daß sie für die Beurteilung dieser Frage keine Rolle spielen.
Der Herr Staatssekretär ist sehr ausführlich auf die internationalen Verhandlungen eingegangen. Tatsache ist folgendes. Aus den Zahlen, die ich eben angegeben habe, geht hervor, daß wir bereits subventionieren und auch weiterhin subventionieren müssen, um einigermaßen konkurrenzfähig zu sein: Das Hohe Haus muß sich einmal vor Augen führen, daß die Binnenschiffahrt bis herunter zu den Fähren bei den heutigen Preisen des für die Fahrt benötigten Treibstoffes einen Unkostenanteil von ungefähr 25 bis 50 % hat. Ich bin der Meinung, die internationalen Verhandlungen, die jetzt anlaufen, werden in keiner Weise dadurch gefährdet, daß wir folgendes sagen: Wir sind im Augenblick aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit verpflichtet, unsere deutsche Binnenschiffahrt der ausländischen gleichzustellen. Selbstverständlich ist in dem Augenblick, in dem das internationale Abkommen getroffen wird, die Gleichheit hergestellt. Alle be-
teiligten Staaten mögen doch den guten Willen zeigen, eine Regelung zu treffen, wie sie von den deutschen Teilnehmern, die die Initiative ergriffen haben, vorgeschlagen worden ist. Niemand weiß aber, wie lange derartige internationale Verhandlungen laufen; niemand weiß, wie sie ausgehen. Ich glaube daher, daß es unsere Pflicht ist, bis dahin etwas zu tun. .
Bei der Behandlung des ganzen Problems darf man nicht das Schwergewicht auf die Rheinschifffahrt legen; diese ist nur zu 40 % beteiligt. Ich bedaure sehr, daß der Herr Staatssekretär im Gegensatz zu den seinerzeitigen Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers heute nicht auf die Frage der Fahrgastschiffahrt und der Fähren eingegangen ist. Diese Unternehmungen — auf dem Rhein und auch in den Hansestädten —, die in erster Linie den Berufsverkehr zu bewältigen haben, stehen nämlich vor der Tatsache, daß sich der Treibstoffpreis entgegen dem Gesetz und der Entschließung verdreifacht hat. Was das bei einem Unkostenanteil von 25 bis 50 % bedeutet, brauche ich nicht näher auszuführen. Die Dinge beziehen sich nicht nur auf den Rhein, sie beziehen sich nicht nur auf die Elbe; ich habe von allen Seiten eine Unzahl von Eingängen bekommen, von der Weser, vom Main, vom Neckar und von der Donau, wo insbesondere die Fahrgastschiffahrt und die Fähren in eine ähnliche Bedrängnis gekommen sind.
Es wäre noch vieles zu sagen — hier leuchtet bereits wieder einmal das Schlußzeichen auf —, aber ich glaube, daß das Wesentliche zum Ausdruck gebracht worden ist. Ich bedauere sehr, daß es nicht möglich war, im Wirtschaftspolitischen Ausschuß gleichzeitig die Frage der Fischerei befriedigend zu regeln, zumal ein Teil dieser Fischerei, nämlich die Loggerfischer, die Gründe eingehend und meines Erachtens auch stichhaltig dargelegt hat. Es ist beantragt worden — und der Herr Staatssekretär hat es zugesagt —, hierüber eingehende Untersuchungen anzustellen, um auch die nach unserer Ansicht vorgenommenen Abweichungen vom Gesetz für die Fischerei auszugleichen.
Nun ist in den Ausschüssen folgendes nicht bekannt gewesen: Es ist inzwischen eine weitere Durchführungsverordnung vom Bundesfinanzministerium durchgekommen, nach der die Subventionierung für die Fahrgastschiffahrt, soweit es sich um den Verkehr des deutschen Festlandes mit den deutschen Inseln handelt, ebenfalls ausgenommen ist. Meine Fraktion überreicht daher einen Änderungs- bzw. einen Zusatzantrag zu dem Punkt 1 des Mündlichen Berichts, der besagt: ,,... Fahrgastschiffe und Fähren, die das deutsche Festland mit den deutschen Inseln verbinden ...". Herr Präsident, ich darf Ihnen den Zusatzantrag überreichen.
Meine Fraktion ist erstens davon überzeugt, daß die internationalen Verhandlungen nicht gefährdet werden, wenn wir gleichzeitig den Willen zum Ausdruck bringen, zu einer internationalen Regelung zu kommen. Zweitens ist meine Fraktion der Auffassung, daß wirklich ein echter Notstand vorliegt, insbesondere bei der Fahrgastschiffahrt. Drittens ist meine Fraktion der Auffassung, daß hier beschlossenes Recht Recht bleiben muß.