Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ohne weiteres einzuräumen, daß nach 1945 in dem Erziehungs- und Bildungswesen der verschiedenen Länder, insbesondere auch der neuen Länder, Unterschiede eingetreten sind. Durch die Evakuierung der Bevölkerung, durch den Zustrom von Flüchtlingen, durch die Zerstörung von Universitäten und durch die Überbelegung noch erhalten gebliebener Universitäten enstanden Schwierigkeiten. Aber, meine Damen und Herren, diese Schwierigkeiten sind nicht an das Bildungsgut, an die Substanz der Ausbildung herangekommen. Die größten Schwierigkeiten sind in der Frage des Schuljahrbeginns, des
Schuljahrs im ganzen, der Ferien, der Schulgeldbefreiungen eingetreten; aber das Bildungsgut, die
Bildungssubstanz, ist davon unberührt geblieben.
Die Konferenz der Kultusminister ist ja schon seit Jahren tätig. Ich habe mich persönlich immer wieder um die Zusammenarbeit- unseres Kulturpolitischen Ausschusses mit der Kultusministerkonferenz bemüht. Es ist manches, sicher aber noch nicht alles erreicht worden.
Nun, meine Damen und Herren, kommt aber eine Frage — die müssen wir aufwerfen, und die müssen gerade wir als Verfassungsrechtler aufwerfen —, die Frage der grundgesetzlichen Zuständigkeit. Eine solche grundgesetzliche Zuständigkeit ist nicht gegeben. Sie ist nicht etwa deshalb nicht gegeben, weil diese Frage im Parlamentarischen Rat nicht gelöst oder übersehen worden oder weil eine Lücke eingetreten wäre, sondern die Frage hat die im Grundgesetz verankerte Regelung deshalb gefunden, weil man sich im Parlamentarischen Rat völlig einig darüber war, daß die Fragen der Kultur und des Bildungswesens, die Fragen des Gemeinderechts und der Polizei ausschließlich den Ländern überlassen werden müssen.
Ich hebe das deshalb hervor, weil die Frage „Bundesbeirat bei dem Ministerium des Innern" die Frage des Verhältnisses zu einem unzuständigen Ministerium aufwirft und weil es, wenn Mittel beschafft werden müssen — und sie müssen für eine monatelange Verhandlung dieses Beirats beschafft werden —, sehr die Frage ist, ob wir überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Genehmigung solcher Mittel haben. Diese Fragen müssen natürlich durchdacht werden. Auch das ganze Informationsrecht usw., das nur auf Grund Gesetzes eingeräumt werden könnte, muß hier mit in Frage gestellt werden. Wir sind aber natürlich gern bereit, diese Dinge im Ausschuß zu beraten, und sind deshalb auch absolut für eine Überweisung an den Ausschuß.
Aber eines möchte ich betonen, meine sehr verehrten Damen und Herren: wir überschätzen in allen Fragen das Organisatorische.
Wir glauben immer wieder, durch neue Ausschüsse und Beiräte irgend etwas regeln, durch Gesetze etwas machen zu können, was ausschließlich - und gerade auf dem Gebiet der Erziehung und der Bildung — Sache der ruhigen Pflege und der Entwicklung der aktiven Kräfte ist.
Übersehen Sie nicht, meine Damen und Herren,. daß wir von 1871 bis 1918 ein blühendes Schulwesen gehabt haben, bei dem aber die Kräfte nicht etwa nur in den Ländern, sondern auch in den Großstadtverwaltungen lagen, die unter sich im Wettbewerb um die besten Leistungen und um die -besten Methoden standen. Das darf bei all, dem .nicht übersehen werden. Was haben wir denn mit den Organisationen erreicht? Was ist z. B. vom Reichskunstwart und seiner Tätigkeit anders übrig geblieben als der Bucheinband des .Reichsgesetzblattes?
Ebenso ist es mit den Akademien — das ist genau dieselbe Sache —, die überall aufgeschossen sind und die immer wieder das Organisatorische überbetonen.
Nun, meine Damen und Herren, noch das eine. Man spricht vom Erbfeind, den die Länder im Bunde sähen. Das ist absolut unzutreffend. Aber es ist ein anderes Gefühl, ob man mit den Ländern zusammenarbeitet oder ob sie unter einen Herrschaftsanspruch gestellt oder unterjocht werden. Das ist auch eine falsche föderalistische Politik.
Nun muß ich nur noch eines sagen. Es ist von der Einheit des deutschen Geisteslebens gesprochen worden. Ich möchte betonen, daß ich auch den Herren Antragstellern nicht imputiere, es handle sich etwa um einen deutschen „Volksgeist" im Sinne der Hegelschen Philosophie. Aber ich glaube das hervorheben zu müssen, weil hier aus unseren Ausführungen unter Umständen falsche Schlüsse gezogen werden könnten.
Dann aber weiter, meine verehrten Damen und Herren: die Einheit des Bildungsgutes ist vorhanden, die wird nicht wegdiskutiert, und sie ist auch nicht gestört worden. Eine gänzlich andere Frage ist aber die, ob wir von der Einheit des deutschen Geisteslebens zur Zeit überhaupt sprechen können. Das ist ja alles in der Entwicklung. Das mechanistische Weltbild ist zusammengebrochen. Die Metaphysik und Philosophie, die bis 1920 im Schatten gestanden ist, wird jetzt von den Naturwissenschaftlern und Mathematikern gefördert. Ausgelöscht ist die Lehre von der materialisitischen Entwicklung im Sinne von Hegel, Marx, Lenin, in der Theorie wenigstens. Und haben wir denn ein einheitliches deutsches Geistesleben in der deutschen Kunst oder gar in der deutschen Literatur? Wir sollten deshalb auch nicht davon sprechen, daß wir diese Einheit bewahren wollen. Das Wort „wahren" und „bewahren" bezeichnet ein Erhalten, aber nicht ein Fortbilden.
Wir wollen doch auch das Geistesleben weiterentwickeln. Das ist gerade jetzt, nachdem zwischen 1920 und 1952 nicht etwa ein Intervall von 32 Jahren, sondern eine geistige Entwicklung von 150 Jahren liegt, notwendig. Gerade da dürfen wir nicht von „wahren" und „bewahren", sondern wir müssen von einer Entfaltung der Kräfte sprechen, auch der deutschen Kräfte, die wir auch an das Ausland erst anschließen wollen.
Diese Fragen müssen also vielseitig gesehen, sie können nicht mit ein paar Worten erläutert werden. Wir sind deshalb gern bereit, diesen Antrag dem Ausschuß zu überweisen, damit er von der verfassungsrechtlichen Seite genau gesehen wird und wir, wenn die Herren zustimmen, vielleicht eine Lösung finden, die sich mit dem Grundgesetz vereinbaren läßt, und damit auch die kulturpolitischen Fragen entsprechend gründlich durchdacht und durchgesprochen werden können.
Ich möchte jetzt abschließen, um Herrn Kollegen Edert, der als Schulmann noch sprechen will, den Weg freizumachen.