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ID0119305200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, cien 14. Februar 1952 8285 193. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1952. Geschäftliche Mitteilungen 8286A Änderungen der Tagesordnung 8286B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Soziale Studienkommission (Nr. 3024 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 8286B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Novelle zur Krankenversicherung der Rentner (Nr. 3039 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 8286B Erste Beratung des von den Abg. Bausch, Dr. Wuermeling u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verbot der Spielbanken (Nr. 2996 der Drucksachen) 8286B Frau Dr. Weber (Essen) (CDU), Antragstellerin 8286D Bausch (CDU), Antragsteller . . . 8288A, 8295C, 8296A Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 8291A Graf von Spreti (CSU) 8291B Ewers (DP) 8292C Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 8293C Seuffert (SPD) 8293D, 8296A Frau Dr. Mulert (FDP) 8295C Ausschußüberweisung 8296B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufhebung_ der Verordnung über Ausnahmen vom Mieterschutz und Vorlage eines Gesetzes zur Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen für Geschäftsräume und gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Nr. 3044 [neu] der Drucksachen) 8296B Jacobi (SPD), Antragsteller . . . . 8296C, 8302B, 8307D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8298A, 8305D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8299B Huth (CDU) 8301B Ewers (DP) 8304D Paul (Düsseldorf) (KPD) '8306B Loritz (Fraktionslos) 8307B Lücke (CDU) 8308B Ausschußüberweisung 8308B Zweite und dritte 'Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (Nr. 2573 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3043 der Drucksachen) 8308C Dr. Hammer (FDP), Berichterstatter 8308C Abstimmungen . . 8310B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Nr. 2526 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3040 der Drucksachen) 8286B, 8310C Schill (CDU), Berichterstatter . . . 8310D Abstimmungen 8311B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) (Nr. 3072 der Drucksachen) 8311D Dr. Reif (FDP), Antragsteller . . . 8311D Beschlußfassung 8312A Beratung des 'Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung des Offenbarungseides gegen den Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Maiborg und von Puttkamer, Bad Münder (Deister), vom 31. Dezember 1951 (Nr. 3092 der Drucksachen) . . . . 8312B Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 8312B Beschlußfassung 8312C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 7. Januar 1952 (Nr. 3093 der Drucksachen) 8312C Ewers (DP), Berichterstatter . . . 8312D Beschlußfassung 8313B Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Einrichtung eines Bundesbeirats für das Erziehungs- und Bildungswesen beim Bundesinnenministerium (Nr 3038 der Drucksachen) 8313B Dr. Luchtenberg (FDP), Antragsteller 8313B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 8315D Dr. Kleindinst (CSU) 8316B Dr. Edert (CDU-Gast) 8317B Dr.-Ing. Decker (FU) 8318D Farke (DP) 8319B Hennig (SPD) 8319D Gaul (FDP) 8320D Ausschußüberweisung 8322A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 436) 8322C Beschlußfassung 8322C Beratung der Übersicht Nr. 49 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 439) 8322C Beschlußfassung 8322C Nächste Sitzung 8322C Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Karl Kahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Punkt 6 der heutigen Tagesordnung sieht vor, daß das Plenum des Hauses die Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Maiborg und von Puttkamer, Bad Münder am Deister, erteilt.
    Dem Ersuchen der genannten Anwälte liegt folgender Tatbestand zugrunde. Unter dem 4. November 1950 hat der Vorgänger der genannten Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Dr. Krüger in Bad Münder, den Antrag auf Erlaß eines Wechselzahlungsbefehls wegen 3000 DM nebst Kosten gegen den Bundestagsabgeordneten Freiherrn von Aretin gestellt, weil ein von diesem gegebener Wechsel mangels Zahlung zu Protest gegangen war. Die später bei Herrn von Aretin versuchte Zwangsvollstreckung ist fruchtlos ausgefallen, so daß dann das Offenbarungseidverfahren gegen ihn in die Wege geleitet wurde. Infolge Nichterscheinens des Schuldners hat das Amtsgericht München am 16. Juli 1951 einen Haftbefehl erlassen, der jedoch erst nach Genehmigung durch den Bundestag vollstreckt werden kann. Die Gläubigerin, die Firma Gebr. Wilkening, Stuhlfabrik in Bakede, verlangt nun die Vollstreckung des Haftbefehls.
    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat in seiner 133. Sitzung am 4. Februar 1952 mit allen Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen beschlossen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, die Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Freiherr von Aretin zu erteilen. Ich bitte namens des Ausschusses das Hohe Haus, sich gemäß dem Beschluß des Geschäftsordnungsausschusses zu entscheiden.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Ausschußantrags ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.

(Zurufe von der KPD: Enthaltungen!) — Bei einigen Enthaltungen.

Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 7. Januar 1952 (Nr. 3093 der Drucksachen).
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Ewers als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Falle Dr. Nowack hat das Justizministerium von Rheinland-Pfalz auf dem Dienstweg hier beantragt, über die Aufhebung seiner Immunität zu entscheiden, weil es sich um einen außerordentlich weitläufigen und schwierigen wirtschaftspolitischen Tatbestand handelt, über den ich insbesondere deshalb nur ganz kurz berichten soll und möchte, weil Herr Dr. Nowack selbst noch in keinem Falle gehört ist und seine Verteidigung hier im Hause jedermann unbekannt ist, wir also nur den äußeren sachlichen Tatbestand, nicht den persönlichen, werten können. Bei dieser Frage spielt aber der innere Tatbestand, wie die Juristen es nennen, nämlich die Absicht, in allen Dingen eine entscheidende Rolle, und darüber ist nach der Aktenlage bisher nichts bekannt.
    Es handelt sich darum, daß Herr Dr. Nowack zusammen mit einem Kaufmann Ringel im Jahre 1947 eine G.m.bH. unter dem Namen „Rheinische Wirtschaftsverlags-GmbH. gegründet hatte, die im Laufe des Jahres 1948 nach der Währungsreform in Zahlungsschwierigkeiten geriet und von irgendeinem Zeitpunkt an jedenfalls zahlungsunfähig wurde. Er hat dann — zweifellos mit geleitet von der Idee, die in dem Verlagsunternehmen vorhandenen Verlagswerte, insbesondere einer Zeitschrift „Die Wirtschaft am Rhein", zu stützen und fortzusetzen — im Jahre 1949 im April und Mai zusammen mit einem Großverleger in Speyer eine neue Verlagsfirma „Wirtschaft am Rhein" G.m.b.H. gegründet und durch einen Vertrag gelegentlich der Gründung wesentliche Verlagsrechte aus der


    (Ewers)

    alten Firma auf die neue übertragen. Die alte Firma ist von einem Liquidator Fuchs abgewickelt, ob zu Ende, wissen wir nicht.
    Die neue Firma, bei deren Gründung kaufmännisch sehr auffallende Vereinbarungen getroffen sind hinsichtlich der Einzahlung des Stammkapitals, von dem Dr. Nowack 5000 DM und der andere Herr 15 000 DM übernommen hatte, ist im Laufe des Jahres 1949 ebenfalls in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Sie hat durch einen Liquidator im Dezember 1949 das gerichtliche Vergleichsverfahren beantragt. Das Amtsgericht Speyer hat dieses Verfahren, nachdem gewissen Auflagen nicht Folge geleistet war, am 1. Februar 1950 in das Konkursverfahren übergeführt. Durch das Konkursverfahren werden die Voraussetzungen für das Fallissement dieser GmbH. ohnehin von Amts wegen geprüft.
    Bei all diesen Manipulationen sind Dinge vorgekommen, die äußerlich mit der Rechtsordnung nicht ganz im Einklang stehen und die unter Umständen den Tatbestand strafbarer Handlungen verwirklichen können, deren Strafbarkeit aber, wie ich sagte, weitgehend vom subjektiven Tatbestand abhängig ist, den wir nicht kennen. Es handelt sich in keinem Fall um politische Dinge. Es handelt sich überall nicht darum, daß sich etwa ein Politiker auf Grund seiner politischen Betätigung mit dem Gesetz auseinandersetzen muß, sondern es handelt sich um rein wirtschaftliche Maßnahmen in dem Privatberuf des Herrn Dr. Nowack, der bekanntlich Pressefachmann ist.
    Der Ausschuß beantragt einstimmig — bei, ich glaube, ,einer Stimmenthaltung —, die Genehmigung zur Aufhebung der Immunität zu erteilen, weil es sich um — wenn überhaupt strafbare ) Handlungen in Frage kommen — zum Teil sehr schwerwiegende Delikte handeln könnte, bei denen ein Teil unter Umständen durch die Amnestie, die bekanntlich am 14. September 1949 als Stichtag einsetzte, erledigt sein könnte. Alles dies ist nicht geklärt. Jedenfalls ist es für das Ansehen Dr. Nowacks erforderlich, daß er Gelegenheit bekommt, seine Verteidigung an Ort und Stelle anzubringen. Um ihm diese Gelegenheit zu geben, empfiehlt der Ausschuß, wie gesagt, einstimmig die Aufhebung der Immunität.