Rede von
Karl
Kahn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Punkt 6 der heutigen Tagesordnung sieht vor, daß das Plenum des Hauses die Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Maiborg und von Puttkamer, Bad Münder am Deister, erteilt.
Dem Ersuchen der genannten Anwälte liegt folgender Tatbestand zugrunde. Unter dem 4. November 1950 hat der Vorgänger der genannten Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Dr. Krüger in Bad Münder, den Antrag auf Erlaß eines Wechselzahlungsbefehls wegen 3000 DM nebst Kosten gegen den Bundestagsabgeordneten Freiherrn von Aretin gestellt, weil ein von diesem gegebener Wechsel mangels Zahlung zu Protest gegangen war. Die später bei Herrn von Aretin versuchte Zwangsvollstreckung ist fruchtlos ausgefallen, so daß dann das Offenbarungseidverfahren gegen ihn in die Wege geleitet wurde. Infolge Nichterscheinens des Schuldners hat das Amtsgericht München am 16. Juli 1951 einen Haftbefehl erlassen, der jedoch erst nach Genehmigung durch den Bundestag vollstreckt werden kann. Die Gläubigerin, die Firma Gebr. Wilkening, Stuhlfabrik in Bakede, verlangt nun die Vollstreckung des Haftbefehls.
Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat in seiner 133. Sitzung am 4. Februar 1952 mit allen Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen beschlossen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, die Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Freiherr von Aretin zu erteilen. Ich bitte namens des Ausschusses das Hohe Haus, sich gemäß dem Beschluß des Geschäftsordnungsausschusses zu entscheiden.