Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich wende mich zunächst dem Antrag zu, der Ihnen auf Drucksache Nr. 2868 vorliegt. Darin beantragt die kommunistische Fraktion:
Die Bundesregierung wird beauftragt, sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, daß den Gemeinden Sembach, Neukirchen-
Mehlingen und den betroffenen Bürgern der volle Schaden für das zu militärischen Zwecken beschlagnahmte Land, die entstandenen Ernte-und Hausschäden sofort aus Bundesmitteln gezahlt wird.
Der Haushaltsausschuß hat sich mit diesem Antrag beschäftigt. Ihm wurde ein Briefwechsel zwischen der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz
und dem Finanzministerium der Bundesrepublik
vorgelegt. Ich darf Ihnen aus diesem Briefwechsel
eine Stelle vorlesen, die das ganze Problem sofort
beleuchtet. Das Schreiben des Ministeriums für
Finanzen und Wiederaufbau von Rheinland-Pfalz
vom 11. Dezember 1951 an das Bundesministerium
der Finanzen, das sich mit dieser Frage befaßt, enthält einen Absatz, der folgendermaßen lautet:
Im Rahmen der Richtlinien des Bundesministerium der Finanzen vom 30. Mai 1951 betreffend die Inanspruchnahme von Gelände im
Zuge der Verstärkung der alliierten Streitkräfte wurde bis zum 20. Oktober 1951 an
Aufwuchsentschädigung für den Bereich der
Flugplatzanlage bei Sembach-Mehlingen der
Betrag von 265 528,51 DM durch die Oberfinanzdirektion — Bundesvermögensabteilung
— Koblenz ausgezahlt.
Das ist der eine Antrag, Nr. 2868.
Der zweite Antrag liegt Ihnen als Drucksache Nr. 2869 vor. Darin beantragt die kommunistische Fraktion:
Die Bundesregierung wird beauftragt, sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, daß der Gemeinde Miesau, den Privatpersonen und dem Sportverein Miesau die volle Entschädigung für das zu militärischen Zwecken beschlagnahmte Wald-, Wiesen und Sportgelände aus Bundesmitteln gezahlt wird.
Auch über diesen Antrag hat sich ein Schriftverkehr zwischen dem Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau von Rheinland-Pfalz und dem Finanzministerium der Bundesrepublik entsponnen. Dem Haushaltsausschuß wurde auch dieser Briefwechsel vorgelegt. Ich entnehme folgende Stellen aus dem Briefwechsel:
In den Gemeinden
— so schreibt das Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau von Rheinland-Pfalz —
Miesau, Sand, Schöneberg, Elschbach und Kübelberg sind bereits seit dem Jahre 1949 für amerikanische Zwecke Grundstücke und Wälder beschlagnahmt. Nachdem zunächst die Ausstellung von Requisitionsscheinen abgelehnt worden war, haben wir Mitte dieses Jahres erreicht, daß eine offizielle Beschlagnahme erfolgte und eine Requisitionsvergütung anerkannt wurde. Die Jahresvergütung für diese Gemeinden beträgt insgesamt 73 825 DM. Außerdem sind für die innerhalb der Gemeindeparzellen liegenden Privatgrundstücke 9900 DM errechnet. Die Anerkennung der Vergütung durch den Requisitionskontrolleur vom Beginn der Beschlagnahme an ist zugesagt. Die Beträge werden noch im Monat Dezember nach Vorliegen des Etat Trimestriel zu Lasten der Einzelpläne XXIV und XXV ausgezahlt.
Ich lese noch eine weitere Mitteilung aus diesem Schreiben vor:
Die Ausstellung eines Requisitionsscheines für den Sportplatz in Miesau konnte bisher auf örtlicher Ebene noch nicht erreicht werden. Wir haben daher beim Landeskommissariat den Requisitionsschein beantragt.
Und schließlich noch ein Vermerk dazu:
Nach Mitteilung des zuständigen Requisitionsamtes ist dort noch nichts von der Beschlagnahme des Sportplatzes Miesau bekannt. Regierungspräsident Pfalz wird weitere Ermittlungen anstellen.
Sie sehen aus diesem Briefwechsel, daß der Gegenstand der beiden Anträge der kommunistischen Fraktion vollständig entfallen ist, da die Vergiftungen oder ihre Grundlagen in beiden Bereichen bereits voll geleistet worden sind.
Der Haushaltsausschuß hat deshalb folgenden Antrag gestellt, den ich Ihnen verlese:
Der Bundestag wolle beschließen,
die Anträge der Fraktion der KPD — Nrn. 2868, 2869 der Drucksachen — durch die bereits getroffenen Maßnahmen für erledigt zu erklären.
Ich bitte das Haus, dem einstimmigen Beschluß des Haushaltsausschusses zuzustimmen.