Rede von
Rudolf
Kohl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Sie in der zweiten Lesung unsere als absolut sachlich berechtigt anzusprechenden Anträge abgelehnt haben, habe ich im Namen der kommunistischen Fraktion zur Endabstimmung in der dritten Lesung folgende Erklärung abzugeben.
Bereits bei der Behandlung des Feststellungsgesetzes haben wir auf die Unmöglichkeit hingewiesen, einzelne Positionen des Lastenausgleichsgesetzes im Bundestag gesondert zu verabschieden. Sowohl das Feststellungsgesetz als auch das hier vorliegende Gesetz haben den sachlichen Bedürfnissen der Anspruchsberechtigten nicht im entferntesten Rechnung getragen. Wir stellen eindeutig fest, daß gerade durch das Verbleiben des § 3 in diesem Gesetz eine ungeheure Benachteiligung eingetreten ist, indem Sparguthaben bis zur Höhe von 50 Mark nicht angerechnet werden. Daraus ergibt sich, daß alle diejenigen, die schon früher die Möglichkeit hatten, große Sparguthaben anzusammeln,
Für die Durchführung dieses Gesetzes ist ein ziemlich ausgedehnter Verwaltungsapparat erforderlich, dessen Mittel für die Geschädigten selbst verwendet werden sollten.
Untragbar scheint uns weiter, daß man den entscheidenden Betrag nach unten abgegrenzt hat, während in diesem Gesetz nach oben eine Grenze nicht festliegt. Wir wollen uns nicht mitschuldig machen — wir haben dasselbe beim Feststellungsgesetz herausgestellt — an einer solchen Gesetzgebung, die draußen im Lager der Flüchtlinge und der sonstigen Anspruchsberechtigten Illusionen erweckt, die durch die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht realisiert werden. Wir stimmen deshalb diesem Gesetz nicht zu, sondern enthalten uns der Stimme.