Rede:
ID0118305300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Birkelbach.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 183. Sitzung.- Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1952 7651 183. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1952. Geschäftliche Mitteilungen . 7651D, 7779A, 7786C Übertritt des Abg. Dr. Fink von der Frak- tion der FU zur Fraktion der CDU/CSU 7652A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 (Nrn. 2401, 2484, 2950, zu 2950 der Drucksachen; Anträge Nrn. 2971, 2972, 2973, 2974, Umdrucke Nrn. 407, 408, 412) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten und zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Gesetzes betreffend den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 (Nr. 2951 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 409) . . . 7652A Wirtschaftspolitische Fragen: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes 7652B, 7675A Imig (SPD) 7655B Niebergall (KPD) 7659D Kalbitzer (SPD) 7661B Dr. Preusker ( FDP), als Berichterstatter 7665B Dr. Bertram (FU) 7666C Dr. Nölting (SPD) 7669C Loritz (Fraktionslos) 7677D Paul (Düsseldorf) (KPD) 7685D Müller (Frankfurt) (KPD) 7691D Stegner (FDP) '7697D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 7702A Kuhlemann (DP) 7705B von Thadden (Fraktionslos) . . . 7706C Sozialpolitische Fragen, Rechtsfragen und allgemeinpolitische Fragen: Albers (CDU) 7710D Birkelbach (SPD) 7714B Harig (KPD) 7716C Grundmann (FDP) 7720D Heix (CDU) 7721D Dr. Wahl (CDU) 7723D Dr. Veit (SPD) 7726B Euler (FDP) 7730C Dr. von Merkatz (DP) 7734D Schoettle (SPD) 7739C Dr. Kreyssig (SPD) 7744A Fisch (KPD) 7747A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (FU) 7753D Dr. Mommer (SPD) 7755D Wehner (SPD) 7762A Dr. Tillmanns (CDU) 7765D Dr. Hasemann (FDP) 7769C von Thadden (Fraktionslos) . . . 7771D Frau Strohbach (KPD) 7774B Loritz (Fraktionslos) 7776A zur Abstimmung: Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 7776C Goetzendorff (Fraktionslos) . . . 7777B Mellies (SPD) 7779B Abstimmungen 7777D, 7779C Namentliche Abstimmungen . 7778B, 7779B zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der dritten Beratung: Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 7780B Dr. Semler (CDU) 7784A Schröter (CDU) (zur Geschäftsordnung) 7785D Abstimmungen 7785D Ausschluß des Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) wegen gröblicher Verletzung der Ordnung für drei Sitzungstage 7786C Nächste Sitzung 7779A, 7783D, 7786C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über Art. I des Entwurfs eines Gesetzes betr. den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 (Nr. 2401 der Drucksachen) und über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck Nr. 407) zu dem gleichen Gesetzentwurf betr. Einfügung eines Art. I a 7787A Die Sitzung wird um 9 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Namentliche Abstimmungen 1. über Artikel I des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 (Nr. 2401 der Drucksachen), 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 (Umdruck Nr. 407). Name 1. I 2. Name 1 2. Abstimmung Abstimmung CDU/CSU Dr. Horlacher Ja Nein Horn Ja Nein Dr. Adenauer Ja Nein Huth Ja Nein Albers Ja Nein Dr. Jaeger Ja Nein Arndgen Ja Nein Junglas Ja Nein Bauereisen Ja Nein Kahn Ja Nein Bauknecht Ja Nein Kaiser Ja Nein Dr. Baur (Württemberg) . Ja Nein Karpf Ja Nein Bausch Ja Nein Dr. Kather Ja Nein Becker (Pirmasens) . . . . Ja Nein Kemmer Ja Nein Blank (Dortmund) . . . . Ja Nein Kemper Ja Nein Bodensteiner Ja Nein Kern Ja Nein Frau Brauksiepe Ja Nein Kiesinger Ja Nein Dr. von Brentano Ja Nein Dr. Kleindinst Ja Nein Brese Ja Nein Dr. Köhler Ja Nein Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Nein Dr. Kopf Ja Nein Dr. Brönner Ja Nein Dr. Krone (Berlin) (Berlin) Brookmann Ja Nein Kühling Ja Nein Dr. Bucerius Ja Nein Kuntscher Ja Nein Frau Dietz Ja Nein Kunze Ja Nein Dr. Dresbach Ja Nein Dr. Laforet Ja Nein Eckstein — — Dr. Dr. h. c. Lehr . -- Nein Dr. Edert Ja Nein Leibfried Ja Nein Dr. Ehlers Ja Nein Lenz Ja Nein Ehren Ja Nein Leonhard Ja Nein Dr. Erhard Ja Nein ' Lücke Ja Nein Etzel (Duisburg) Ja Nein Majonica Ja Nein Etzenbach Ja Nein Massoth Ja Nein Even Ja Nein Mayer (Rheinland-Pfalz) . Ja Nein Feldmann Ja Nein Mehs Ja Nein Dr. Fink Ja Nein Mensing Ja Nein Dr. Frey Ja Nein Morgenthaler Ja Nein Fuchs Ja Nein Muckermann Ja Nein Dr. Freiherr von Fürsten- Mühlenberg Ja Nein berg Ja Nein Dr. Dr. Müller (Bonn) . . . Ja Nein Fürst Fugger von Glött . . Ja Nein Müller-Hermann Ja Nein Funk Ja Nein Naegel Ja Nein Gengler Ja Nein Neber Ja Nein Gerns . Ja Nein Nellen Ja Nein Dr. Gerstenmaier — — Neuburger Ja Nein Gibbert Ja Nein Nickl Ja Nein Giencke Ja Nein Frau Niggemeyer Ja Nein Dr. Glasmeyer Ja Nein Dr. Niklas — — Gliising entschuld. entschuld. Dr. Oesterle Ja Nein Gockeln Ja Nein Dr. Orth Ja Nein Dr. Götz Ja Nein Pelster Ja Nein Frau Dr. Gröwel Ja Nein Pfender Ja Nein Günther Ja Nein Dr. Pferdmenges Ja Nein Hagge Ja Nein Dr. Povel Ja Nein Frau Heiler Ja Nein Frau Dr. Probst Ja Nein Heix Ja Nein Dr. Pünder Ja Nein Dr. Henle Ja Nein Raestrup Ja Nein Hilbert Ja Nein Rahn Ja Nein Höfler Ja Nein Frau Dr. Rehling Ja Nein Hohl Ja Nein Frau Rösch Ja Nein Dr. Holzapfel Ja Nein Rümmele Ja Nein Hoogen Ja Nein Sabel Ja Nein Hoppe Ja Nein Schäffer Ja Nein Name 1. 2. Name 1. Abstimmung 2. Abstimmung Scharnberg Ja Nein Franke Nein Ja Dr. Schatz Ja Nein Freidhof Nein Ja Schill Ja Nein Freitag Nein Ja Schmitt (Mainz) Ja Nein Geritzmann Nein Ja Schmitz beurlaubt beurlaubt Gleisner Nein Ja Schmücker . . . . . . Ja Nein Görlinger . Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) . Ja Nein Graf Nein Ja Schröter Ja Nein Dr. Greve Nein Ja Schüttler Ja Nein Dr. Gülich Nein Ja Schütz Ja Nein Happe Nein Ja Schuler Ja Nein Heiland Nein Ja Schulze-Pellengahr . . . . Ja Nein Hennig Nein Ja Dr. 'Semler Ja Nein Henßler Nein Ja Dr. Serres Ja Nein Herrmann Nein Ja Siebel Ja Nein Hoecker Nein Ja Dr. Solleder Ja Nein Höhne Nein Ja Spies Ja Nein Frau Dr. Hubert Nein Ja Graf von Spreti Ja Nein Imig Nein Ja Stauch Ja Nein Jacobi Nein Ja Frau Dr. Steinbiß . . . . Ja Nein Jacobs Nein Ja Storch Ja Nein Jahn Nein Ja Strauß Ja Nein Kalbfell Nein Ja Struve Ja Nein Kalbitzer Nein Ja Stücklen Ja Nein Frau Keilhack Nein Ja Dr. Tillmanns (Berlin) (Berlin) Keuning Nein Ja Dr. Vogel . Ja Nein Kinat Nein Ja Wacker Ja Nein Frau Kipp-Kaule Nein Ja Wackerzapp Ja Nein Knothe Nein Ja Dr. Wahl Ja Nein Dr. Koch Nein Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Ja Nein Frau Korspeter Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . . . Ja Nein Frau Krahnstöver . . . . Nein Ja Dr. Weiß beurlaubt beurlaubt Dr. Kreyssig Nein Ja Winkelheide Ja Nein Kriedemann Nein Ja Dr. Wuermeling Ja Nein Kurlbaum Nein Ja Lange Nein Ja SPD Lausen krank krank Frau Lockmann Nein Ja Frau Albertz Nein Ja Löbe (Berlin) (Berlin) Frau Albrecht Nein Ja Lohmüller krank krank Altmaier Nein Ja Ludwig Nein Ja Frau Ansorge Nein Ja Dr. Luetkens Nein Ja Dr. Arndt Nein Ja Maier (Freiburg) Nein Ja Arnholz Nein Ja Marx Nein Ja Dr. Baade Nein -Ja Matzner Nein Ja Dr. Bärsch Nein Ja Meitmann Nein Ja Baur (Augsburg) Nein Ja Mellies . . . . . . . . . Nein Ja Bazille krank krank Dr. Menzel Nein Ja Behrisch Nein Ja Merten Nein Ja Bergmann Nein Ja Mertins Nein Ja Dr. Bergstraeßer Nein Ja Meyer (Hagen) Nein Ja Berlin Nein Ja Meyer (Bremen) Nein Ja Bettgenhäuser Nein Ja Frau Meyer-Laule . . . . Nein Ja Bielig Nein Ja Mißmahl Nein Ja Birkelbach Nein Ja Dr. Mommer Nein Ja Blachstein Nein Ja Dr. Mücke Nein Ja Dr. Bleiß ....... Nein Ja Müller (Hessen) Nein Ja Böhm Nein Ja Müller (Worms) Nein Ja Brandt (Berlin) (Berlin) Frau Nadig Nein Ja Dr. Brill Nein Ja Neumann (Berlin) (Berlin) Bromme Nein Ja Dr. Nölting Nein Ja Brünen Nein Ja Nowack (Harburg) . . . . Nein Ja Cramer Nein Ja Odenthal Nein Ja Dannebom Nein Ja _ Ohlig Nein Ja Diel Nein Ja 011enhauer Nein Ja Frau Döhring Nein Ja Paul (Württemberg) . . . Nein Ja Eichler Nein Ja Peters Nein Ja Ekstrand Nein Ja Pohle Nein Ja Erler Nein Ja Dr. Preller Nein Ja Faller Nein Ja Priebe Nein Ja
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Albers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Als der Bundestag am 12. Juli vorigen Jahres über den Schumanplan debattierte, konnte man mit Recht eine Reihe von Vorbehalten machen. Als Voraussetzung für die Beteiligung der Bundesrepublik an der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl mußte insbesondere die Aufhebung der Bestimmungen des Besatzungsstatuts gefordert werden, die eine Belastung für die deutsche Wirtschaft bedeuteten. Diese würden die Bundesrepublik zu einem Partner minderen Rechts gemacht haben. Bindende Zusicherungen der Besatzungsmächte über die Aufhebung dieser Bestimmungen lagen damals noch nicht vor. Die Zustimmung zum Schumanplan mußte deshalb davon abhängig gemacht werden, daß die Bundesrepublik als gleichberechtigtes Glied der neuen Gemeinschaft anerkannt wurde.
    Inzwischen sind die notwendigen Folgerungen gezogen worden. Die bindenden Zusagen über die Aufhebung des Ruhrstatuts und der Produktions-


    (Albers)

    beschränkungen bei Eisen und Stahl liegen vor. Die Ruhrbehörde wird im Zuge der Durchführung des Schumanplans ihre Funktionen einstellen. Das Ruhrstatut wird mit der Errichtung des gemeinsamen Marktes für Kohle enden. Die Produktionsbeschränkung bei Eisen und Stahl fällt mit dem Inkrafttreten des Schumanplans fort. Nun bleibt uns, nachdem diese entscheidenden Voraussetzungen erfüllt sind, nichts anderes zu tun, als dem Schumanplan die Zustimmung zu geben.

    (Bravo! bei der CDU.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Haltung Frankreichs zum Schumanplan mag von verschiedenen Motiven bestimmt sein. Man darf aber doch wohl die Entscheidung der französischen Nationalversammlung als eine eindrucksvolle Willenskundgebung des französischen Volkes werten. Es gilt, nicht nur mit Worten, sondern durch die Schaffung ganz konkreter dauernder Gemeinschaftsbeziehungen zwischen beiden Völkern eine jahrhundertelange Zeit nationaler Gegensätze beenden zu helfen.

    (Bravo! in der Mitte.)

    Ich meine, daß die dargebotene Hand nun unsererseits ergriffen werden sollte. G e m e i n s am sollten ,Deutschland und Frankreich den Weg in eine bessere europäische Zukunft gehen.
    Große Teile, insbesondere die breiten Schichten unseres Volkes sind sicherlich der Auffassung, daß man das Wagnis, das mit einem solchen Schritt verbunden ist, auf sich nehmen sollte. Die Bedenken gegen manches, was in dem Vertragswerk enthalten ist, oder auch was in ihm nicht enthalten ist, müssen wir zurückstellen gegenüber dem großen wirtschaftlichen und politischen Ziel, dem der Schumanplan dienen soll. Gerade die Arbeiterschaft — und ich möchte hier insbesondere von der christlichen Arbeiterschaft des Bundes und der in der Christlichen Gewerkschaftsinternationale zusammengeschlossenen Arbeiterschaft Westeuropas sprechen — ist aufgeschlossen für eine europäische Lösung wirtschaftlicher und politischer Probleme. Die Arbeiterschaft war eine der ersten Schichten unseres Volkes, die über die nationalen Grenzen hinausgesehen hat. Sie hat durch ihre jahrzehntelange Zusammenarbeit mit ihren Kameraden in den internationalen Gewerkschaftsverbänden der Erkenntnis Ausdruck gegeben, daß das Schicksal der arbeitenden Volksschichten nur in einer großen übernationalen Gemeinschaft auf die Dauer gesichert werden kann. In ihr ist das Bewußtsein lebendig, daß es einem Volke nicht gut gehen kann, wenn es dem anderen schlecht geht. Darum wurde durch die internationale Gewerkschaftsbewegung, sei es die Freie oder die Christliche Gewerkschaftsinternationale, stets der Gedanke der Solidarität und der Zusammenarbeit der Völker als Voraussetzung für eine bessere gesellschaftliche Ordnung vertreten.
    Meine verehrten Damen und Herren, die Arbeiterschaft ist nicht durch die Vorurteile gehemmt, die bisher eine europäische Völkergemeinschaft verhindert haben. In ihr lebt der Wille zu einer besseren gesellschaftlichen Ordnung, die nicht nur günstigere Lebensbedingungen bringen, sondern vor allen Dingen auch den Frieden zwischen den Völkern sichern soll. So war die Arbeiterbewegung Vorkämpferin für eine Ordnung, der wir nun Schritt für Schritt näherzukommen uns bemühen. Wenn es nach dem Willen der internationalen freien Gewerkschaften und der Christlichen Gewerkschaftsinternationale gegangen wäre, dann hätten Völkerverständigung und Frieden schon vor Jahrzehnten in Europa eine Heimstatt gehabt. Und nach diesem zweiten schrecklichen Kriege haben die freien und christlichen Gewerkschaften Europas nicht gezögert, uns die Hand zur Versöhnung zu reichen. Das geschah lange bevor andere Kreise sich zu einem Gespräch bereit fanden.
    In diesem Geiste der Versöhnung und der Bereitschaft zu einem neuen Europa haben die internationalen Gewerkschaften ihr Ja zum Schuman-plan gesprochen. Ich darf erinnern an die Erklärung des Generalsekretärs des Internationalen Bundes der Freien Gewerkschaften Oldenbroek, an die Entschließung des zweiten Weltkongresses des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften, an die Stellungnahme der Christlichen Gewerkschaftsinternationale und schließlich auch an die Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Die berechtigten Vorbehalte, die der Deutsche Gewerkschaftsbund machte, dürften meines Ermessens im wesentlichen als behoben gelten. Es sind in den letzten Stunden von den einzelnen Rednern die verschiedensten Zitate vorgebracht worden, und ich komme auch in die Versuchung, in diesen Zitatensack hineinzugreifen; aber ich erliege ihr nicht. Ich nehme an, daß diese Entschließungen und Meinungsäußerungen der internationalen Gewerkschaftsverbände und ihrer maßgeblichsten Führer den Mitgliedern des Hohen Hauses genügend bekannt sind.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Meine verehrten Damen und Herren, jetzt gilt es, hier die notwendige Entscheidung zu fällen, damit die Grundlagen dafür gelegt werden können, daß Europa wirtschaftlich, sozial, politisch und geistig neu geordnet wird. Es muß ein Anfang gemacht werden in Richtung auf die europäische Einheit. Freiheit und Frieden und das Wohlergehen der Völker sind nur um diesen Preis zu haben. Europa muß jetzt geschaffen werden, damit es ein Schutzwall für Freiheit und Menschenrechte sein kann. Wir müssen mehr Glauben haben an die Kräfte der Entwicklung und unseres guten Willens. Ich glaube jedenfalls, daß die Verwirklichung des Schumanplans das Zusammengehörigkeitsbewußtsein und die Gemeinschaftsverantwortung in Europa stärken wird. Ich möchte nicht mit dem Pessimismus des Kollegen Henßler an die Entscheidung über den Schumanplan herangehen. In NordrheinWestfalen hat er mit seinen Kollegen der SPD des Landtags von Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den anderen Parteien, auch mit den Männern und Frauen der CDU, um eine gerechtere Behandlung der Wirtschaft an Rhein und Ruhr seit 1946 gekämpft.
    Ich erinnere mich immer wieder der leidenschaftlichen Hingabe, mit der der Kollege Henßler im Kampf um die Behebung der Demontagegefahren seinen Mann gestanden hat. Aber ich glaube im Gegensatz zu ihm, daß durch den Schumanplan alle die Gefahren, die auch jetzt noch der deutschen Wirtschaft drohen, behoben werden. Ich glaube, daß durch die mit dem Schumanplan geschaffenen Freiheiten für unsere Wirtschaft auch die wirtschaftlichen Rückstände aufgeholt werden können. Bei einer Fortdauer der Ruhrbehörde und des Ruhrstatuts sind in jedem Fall Gefahren gegeben, und gerade vom sozialen Standpunkt aus muß es begrüßt werden, daß diese Gefahren für unsere Wirtschaft beseitigt werden.


    (Albers)

    Meine Damen und Herren, wie alles Menschenwerk, so ist auch der Schumanplan sicherlich nicht vollkommen. Das Ideal wird in unserer Welt nie Wirklichkeit werden. Aber einem Ideal sollte man zustreben. Wir sollten uns immer wieder bemühen, aus dem Guten das Bessere zu machen.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Wir machen mit dem Schumanplan einen Anfang, die Aufgabe derer, die nach uns kommen, wird es sein, ihn zu verbessern und weiter zu entwickeln. Wir aber haben den Grundstein zu legen, auf dem weitergebaut werden kann. Die Kräfte der wirtschaftlichen und politischen Vernunft werden da, wo es nötig ist, schon bessere und weiterentwickelte Formen des Zusammenlebens und des Zusammenwirkens der Völker schaffen, wenn erst einmal ein Anfang gemacht wird.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Gewiß ist der Fragenkomplex, der in dem alliierten Gesetz Nr. 27 zusammengefaßt ist, noch in einer Weise zu regeln, die unseren Bedürfnissen entspricht. Mit dem Antrag der Regierungskoalition wird die Regierung ja beauftragt, darauf hinzuwirken, daß die Durchführung des alliierten Entflechtungsgesetzes in keiner Weise die Gleichheit der Produktions- und Absatzbedingungen zuungunsten Deutschlands beeinträchtigt. Weiter ist in diesem Antrag gefordert, daß Investitionen zur Wiederherstellung der durch die Demontagen herbeigeführten Kapazitätsminderungen, z. B. bei der August-Thyssen-Hütte und in Watenstedt-Salzgitter, gesichert werden.
    Meine verehrten Damen und Herren, unsere Ausgangsposition in den Auseinandersetzungen, die über diese Punkte noch zu führen sind, kann aber nach meinem Ermessen nur besser werden, wenn wir unseren Willen zur Zusammenarbeit im Rahmen der neuen Gemeinschaft für Kohl& und Stahl unter Beweis gestellt haben.

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

    Es besteht daher meines Erachtens kein Grund, die Zustimmung zum Schumanplan hinauszuschieben. Im Gegenteil, wir haben ein vitales Interesse daran, daß der Kohlenbergbau und die Eisenindustrie baldigst auf den höchsten Leistungsstand gebracht werden. Die eisenschaffende Industrie ist in ihrer technischen Ausrüstung überaltert. Der Kohlenbergbau bedarf einer großzügigen technischen Ausrüstung. Mit dem Gesetz über die Investitionshilfe haben wir einen Anfang gemacht; weitere Anstrengungen werden gemacht werden müssen. Der Schumanplan gibt sicherlich aber auch der deutschen Kohlen- und Eisenindustrie eine neue Chance, in der technischen Vervollkommnung mehr als bisher zu tun.
    Meine verehrten Damen und Herren, der Schumanplan begründet einen großen Wirtschaftsraum und damit die Stetigkeit der Nachfrage, die eine der Voraussetzungen für die Kreditwürdigkeit und damit für größere Investitionen ist. Die Zeit kleiner und kleinster Wirtschaftsräume muß vorbei sein.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Die nach 1919 von bekannten Volkswirtschaftlern geforderte Großraumwirtschaft wird, wenn auch 30 Jahre später, durch den Schumanplan angebahnt. Damit wird den deutschen Unternehmen und der deutschen Arbeiterschaft die Möglichkeit gegeben, im Rahmen des Leistungswettbewerbs in diesem großen Wirtschaftsraum ihre Kräfte voll zu entfalten und ihre Tüchtigkeit zu beweisen.
    Ich habe bei der ersten Beratung des Gesetzes zur Ratifizierung des Schumanplans bereits die Feststellung treffen können, daß weder nach der Struktur noch nach den Zielsetzungen und den Einzelbestimmungen des Vertrags die Behauptung gerechtfertigt sei, als sei der Schumanplan ein großes internationales kapitalistisches Unternehmen. Die Vertreter in den Organen des Schumanplans sind nicht die Männer des Kapitals, sondern die Beauftragten der beteiligten Staaten und Völker. Die Arbeiterschaft wird in der Hohen Behörde nach den Erklärungen der Bundesregierung vertreten sein.
    Ich darf weiter auf den Beratenden Ausschuß hinweisen, der der Hohen Behörde zur Seite steht und in vielen Fragen gehört werden muß. Mindestens ein Drittel seiner Mitglieder sind Arbeitnehmervertreter. Es ist auch bekannt, daß die 15 Arbeitnehmervertreter über die Gewerkschaftsinternationalen verteilt werden sollen, und zwar 11 für den freien Gewerkschaftsbund und 4 für die christliche gewerkschaftliche Internationale. Von Bedeutung ist weiterhin, daß Verbände von Unternehmen der Kohlen- und Eisenindustrie nur dann bei der Hohen Behörde intervenieren können, wenn sie Vertreter der Arbeiterschaft und der Verbraucher an ihren leitenden Organen ,oder an den bei diesen gebildeten Beratenden Ausschüssen' beteiligen. Die Arbeiterschaft ist also bei der Struktur des Schumanplans wohl in der Lage, ihren Einfluß geltend zu machen. Sie wird es tun in der Hohen Behörde, in der j a Vertreter der Gewerkschaften sind. Ich weiß davon, daß entsprechende Möglichkeiten gesichert sind, auch in den Gerichtshof Männer zu berufen, die dem Denken der Gewerkschaftsbewegung und der Arbeiterbewegung nahestehen und deren Vertrauen besitzen. Der Gerichtshof soll ja nicht eine Kulmination von weltfremden Juristen sein, sondern aus Männern bestehen, die das wirkliche Leben kennen und auch die Gemeinsamkeitsinteressen der europäischen Arbeiterschaft sehen.

    (Zuruf rechts: Das kennen die Juristen auch!)

    Meine verehrten Damen und Herren, man wird deren Wünsche und Forderungen nicht überhören können. Es ist doch heute wohl allgemein anerkannt, daß ohne die Arbeiterschaft, ohne ihren Leistungswillen und ohne ihre Arbeitsfreude weder die Wirtschaft noch die Gesellschaft in Ordnung gebracht werden können. Gegen den Willen der Arbeiterschaft und erst recht gegen den Willen der Gewerkschaften wird der Schumanplan in seinem Ziel und in seinen Aufgaben nicht verfälscht werden können.
    Herr Kollege Henßler hat bei der ersten Beratung des Schumanplans geglaubt, mich im Hinblick auf die Stellung der Arbeiter in dem Beratenden Ausschuß über den Unterschied von Mitberatung und Mitbestimmung belehren zu müssen. Sicherlich, mir wäre es auch lieber, wenn dem Beratenden Auschuß größere Kompetenzen und damit seinen Mitgliedern ein größerer Einfluß eingeräumt worden wäre. Aber man sollte doch nicht verkennen, daß es sich hier um einen Anfang, um etwas völlig Neues handelt, das sich in der Praxis erst erproben muß. Jedes Werk hat einen Anfang, und aus einem solchen Anfang muß sich nach und nach das Vollkommenere entwickeln.
    Wie positiv die Eingliederung der Arbeiterschaft in die Schumanplan-Organisation von der Arbeiterschaft der Nachbarländer gewertet wird, mögen Ihnen die Ausführungen des stellvertretenden Generalsekretärs der christlichen Gewerkschaften


    (Albers)

    Frankreichs, Gustave Levard, Paris, zeigen. Er bezeichnete die Bestimmungen des Schumanplans als einen erheblichen Fortschritt gegenüber der jetzigen Situation und meinte, ihre Anwendung werde es der Arbeiterbewegung erlauben, ihre Erfahrungen bedeutend zu erweitern, um ihren Marsch nach vorwärts fortsetzen zu können. Er sagte:
    Es ist sicher das erstemal, daß ein Text zustande gekommen ist, der den Arbeitnehmern derartige Rechte gibt, und seine Bedeutung ist um so größer, als er sich schon jetzt an sechs Staaten wendet. Dabei ist zu berücksichtigen, daß ein Präzedenzfall geschaffen ist, falls andere Verbände der gleichen Art zustande kommen. Es wird wahrscheinlich unmöglich sein, davon -zurückzugehen. In jedem Falle werden die Arbeitnehmer alles in ihrer Macht Stehende tun, damit, wenn Änderungen eintreten, dies im Sinne einer Erweiterung ihrer Rechte geschieht.
    Meine Damen und Herren, der Bundestag hat im vorigen Jahre das Gesetz über die Mitbestimmung bei Kohle und Eisen beschlossen. Dieses Gesetz geht über die Regelung im Schumanplan hinaus. Es hat daher bei den Arbeitnehmern und den gewerkschaftlichen Organisationen Westeuropas weitestes Interesse gefunden. Ich darf daher wohl sagen: Was in der Bundesrepublik in den nächsten Jahren bei Kohle und Eisen praktiziert wird, ist sicherlich auch als ein Beispiel für andere Länder und andere Völker gesetzt. Es wird sich erweisen müssen, inwieweit die Vertreter der Arbeiterschaft mit den Vertretern des Kapitals menschlich und sachlich verantwortlich zusammenzuwirken vermögen. Trotz aller pessimistischen Äußerungen, die ich hier und da in einer gewissen Tendenzpresse lesen konnte, glaube ich daran, daß das Mitbestimmungsrecht sich im guten Sinne entwickeln wird. Ich bin davon überzeugt, daß das Mitbestimmungsrecht in der Wirtschaft auch leistungssteigernd wirkt. Wenn das geschieht, wird das Mitbestimmungsrecht auch in den übrigen Ländern in irgendeiner Form Anwendung finden. Diese Tatsache wird dann jedenfalls auch in dem Beratenden Ausschuß der Schumanplan-Organisation mit Folgewirkungen verbunden sein. Sowohl die Befugnisse des Beratenden Ausschusses als mich die Aufgaben und Rechte der Versammlung der Schumanplan-Organisation werden im Laufe der Zeit sicherlich erweitert werden.
    Aber auch in bezug auf die Arbeitsbedingungen und die Sozialpolitik im allgemeinen hat Deutschland die Pflicht, in der neuen europäischen Gemeinschaft anregend und führend zu wirken. Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten gerade auf dem Gebiet der Sozialpolitik bahnbrechend gewirkt. Heute haben manche unserer Nachbarländer aufgeholt, und wir können nun in manchem von ihnen lernen. Jetzt kommt es wesentlich darauf an, daß in vertrauensvoller Zusammenarbeit sozialpolitischer Fortschritt auf europäischer Basis erstrebt wird. Die steigende Zusammenarbeit der freien Völker Europas auf wirtschaftlichem Gebiet wird auch der Sozialpolitik neue Impulse geben.

    (Sehr richtig!)

    Ein Land wird das andere anregen mit dem Erfolg, daß die zurückgebliebenen Länder mehr und mehr an die fortgeschrittenen angeglichen werden und schließlich das gesamte Niveau der Sozialpolitik eine Steigerung erfährt.
    Der Schumanplan gibt manche Möglichkeit dazu. Er enthält eine ganze Reihe von sozialpolitischen Vorschriften zugunsten der beteiligten Arbeiterschaft. Ich darf auf das Wesentliche verweisen. Nach dem Vertragswerk werden die Fragen der Arbeitsbedingungen und der sozialen Leistungen der einzelnen Länder durch den Schumanplan nicht unmittelbar berührt. Die Hohe Behörde kann also nicht zum Schaden des sozialpolitischen Fortschritts und des sozialpolitischen Niveaus eingreifen. Dagegen hat die Hohe Behörde zum Zweck der Hebung der Löhne zu intervenieren, wenn das Lohnniveau zurückgeblieben ist. Die Hohe Behörde ist daher in der Lage und verpflichtet, einen ungezügelten Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeiterschaft zu verhindern. Die Bestimmungen des Art. 68 des Vertrags geben der Hohen Behörde die Möglichkeit des Eingreifens zur Verhütung einer Lohndrückerei und zur Verhütung von Versuchen, Wirtschaftspolitik auf Kosten der Arbeiterschaft zu betreiben.
    Ich darf weiter daran erinnern, daß für die Übergangszeit mit ihren erschwerten Bedingungen besondere Schutzmaßnahmen zugunsten der beteiligten Arbeiterschaft vorgesehen sind. So müssen durch die Hohe Behörde alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um etwa freiwerdende Arbeitskräfte wieder in den Arbeitsprozeß einzugliedern. Kennzeichnend für die sozialpolitische Zielsetzung des Schumanplans ist auch die Bestimmung, daß bei Arbeitslosigkeit infolge des technischen Fortschritts die entsprechenden Maßnahmen zu ihrer Beseitigung schnellstens ergriffen werden müssen.
    Meine Damen und Herren! Ich habe im Laufe der letzten Monate die Fragen und Probleme, die mit dem Schumanplan zusammenhängen, ernstlich überprüft. Auch ich bin mit einer gewissen Skepsis an die Dinge herangetreten. Ich mußte mich aber davon überzeugen, daß die Schumanplan-Organisation eindeutig einer sozialen Verpflichtung unterstellt ist. Nach Art. 2 des Vertrags ist das Ziel des Schumanplans, die Wirtschaft auszuweiten, die Beschäftigung zu steigern, die Lebenshaltung zu heben, die Erzeugnisse rationeller zu verteilen, die Unternehmen auf einen höchsten Leistungsstand zu bringen und Wirtschaftsstörungen und Arbeitslosigkeit zu verhüten. Die Schumanplan-Organisation hat die Verpflichtung, zugunsten der Arbeiterschaft zu intervenieren, wenn sich der Schumanplan irgendwie ungünstig auf Beschäftigungslage und Lebensstandard der Arbeiterschaft auswirken sollte.
    Meine Damen und Herren! Ich meine, uns ist es ja schon mehr als einmal aus beredtem Munde hier vorgetragen worden, daß wir nicht allzu sehr beim Gestrigen und Heutigen stehenbleiben sollten; wir sollten an das Morgen und an das denken, was übermorgen ist.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Das, was sich zeigt, ist der Wille der Völker zur Zusammenarbeit. Es ist der Wille zur Sicherung des Friedens. Es ist die Tatsache, daß die fleißigen Menschen in den Gruben, in den Fabriken und an der Werkbank größere soziale Sicherheit und einen ruhigeren Lebensabend haben möchten.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Es ist die Sehnsucht aller Menschen, in Freiheit zu leben und sich frei entfalten zu können.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)



    (Albers)

    So ist der Schumanplan keine Angelegenheit, die nur vom Wirtschaftlichen aus gesehen werden kann.

    (Sehr gut! rechts.)

    Er ist auch das Fundament zu neuen politischen Möglichkeiten in einer freieren, sozial gestalteten Lebensordnung.

    (Erneute Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Jahrzehntelang haben wir in der internationalen christlichen Arbeiterbewegung darum gerungen, und so soll unser Ja zum Schumanplan auch ein Ausdruck des Willens zu einem noch engeren Zusammenstehen in der Zukunft sein. Ich möchte mit dazu beitragen, daß der deutschen und der europäischen Arbeiterschaft die Möglichkeiten gegeben werden, die ich vor 1914 ausnutzen konnte. Ich bin damals, im Jahre 1912, durch Europa gewandert. Mein Weg führte mich über Holland, Belgien, Frankreich, das Elsaß nach Österreich. Keine Anmeldeformulare, keine Paßvorschriften, keine Polizeischikanen haben meinen Weg gehindert.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Ich idenke gern an diese Zeit zurück. Diese Freizügigkeit müßte heute der Gesamtheit der europäischen Menschen gesichert werden.

    (Lebhafte Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Meine verehrten Damen und Herren! Der Schumanplan gibt diese Freizügigkeit vorerst freilich nur den Stahl- und Bergarbeitern. Das kann aber nur ein Anfang sein. Sie auf alle auszudehnen, müßte das Ziel weiterer Abmachungen und Vereinbarungen werden. Ich meine, nicht. dadurch, daß man von einer europäischen Gemeinschaft redet, wird sie Wirklichkeit; auch nicht dadurch, daß man Bedingungen stellt, die aus irgendwelchem Mißtrauen geboren sind. Man schafft eine neue Gemeinschaft nur, wenn man eine Vertrauensbasis geistiger, persönlicher und sachlicher Art schafft.
    Abg. Bausch: Sehr richtig!)
    Dazu soll ja der Schumanplan besonders beitragen.
    Wenn ich in der Beratung vom 12. Juli für meine Fraktion, für die christliche Arbeiterschaft Deutschlands sowie für meine Freunde in der Christlichen Gewerkschaftsinternationale ein positives Ja zur Vorlage fand, so möchte ich heute dieses Ja mit noch stärkerem Nachdruck aussprechen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich glaube, durch unser positives Ja haben wir unserem Volke, den arbeitenden, fleißigen Menschen, haben wir auch Europa und der Menschheit einen Dienst erwiesen.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Birkelbach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Birkelbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Diskussion über die sozialpolitischen Aspekte des Schumanplans ist von den Befürwortern immer wieder auf Art. 3 e) hingewiesen worden. Dort heißt es:
    Die Organe der Gemeinschaft haben ... auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter hinzuwirken.
    Das liest sich recht schön. Wenn man aber die einzelnen Bestimmungen des Vertrags, die sich mit sozialpolitischen Fragen befassen, genauer ansieht, dann spürt man, daß gerade das konzediert und festgelegt worden ist, was von der öffentlichen Meinung in allen fortschrittlichen Ländern als eine selbstverständliche Mindestleistung seit langem anerkannt ist. Man kann hier nicht so tun, als ob mit der Abfassung der sozialpolitischen Bestimmungen im Schumanplan so etwas wie eine neue Ära eingeleitet worden sei. Hier. ist gerade eine Mindestforderung angesprochen worden, deren Erfüllung nahezu nirgends eine unmittelbare Verbesserung für die betreffenden Arbeitergruppen bedeutet.
    Zunächst möchte ich auch noch ein wenig auf das eingehen, was Herr Kollege Albers eben gesagt hat, wobei er meiner Auffassung nach doch ein wenig zu optimistisch davon sprach, welchen Anteil die Arbeitnehmervertretung in den SchumanplanOrganen und bei deren Beschlüssen haben würde. Der hauptsächlichste Ausschuß, der hier in Frage kommt — das dürfte der Beratende Ausschuß sein —, entspricht seiner Zusammensetzung nach längst nicht dem, was wir z. B. als .die Erfüllung der Forderung auf Mitbestimmung betrachten würden. Darüber hinaus ist es klar: Die Vollmachten, die diesem Organ zugestanden worden sind, beginnen und enden doch praktisch damit, daß die Hohe Behörde das Recht und manchmal auch die Pflicht hat, diesen Ausschuß anzuhören. Ich möchte sagen, diese Art, eine Mitbestimmung zu vertreten, ist vielleicht dort noch gerechtfertigt, wo es keine starke, selbstbewußte Arbeiterbewegung gibt, die wirklich auf die Zustimmung der Massen zählen kann.
    Eines möchte ich herausstellen: Wir haben in Deutschland nach 1945 eine Arbeiterbewegung entstehen sehen, die ihre Aspirationen und ihre Ansprüche ein wenig höher spannt als das, was hier zugestanden worden ist.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Darum möchte ich gleich anschließend etwas weitergehen und sagen: Was bedeutet es, wenn man davon spricht, daß in der Hohen Behörde auch die Gewerkschaften vertreten sein werden? Das bedeutet, man hat sich darauf geeinigt, beim Beginn der Tätigkeit der Hohen Behörde eine Gewerkschaftspersönlichkeit mit hereinzunehmen, ohne daß irgendwelche Garantien dafür vorhanden sind, daß das auch eine Dauerlösung sei oder .daß das eventuell ausgeweitet würde. Bitte, meine Damen und Herren, wir müssen uns an die Tatsachen halten. Wir haben den Verdacht, daß man hier manchmal dann etwas konzediert, wenn man sich über die wirkliche Machtverteilung von vornherein klar ist.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Die Hohe Behörde hat nun verschiedene Aufgaben zugewiesen bekommen. Wir sehen dabei u. a. auch eine gewisse Vollmacht, sozialpolitische Maßnahmen mehr oder weniger unmittelbar einzuleiten. Dabei ist es nun so: niemand hätte von vornherein den Gedanken haben können, daß z. B. ein unmittelbares Recht auf Lohnsenkung hätte zugestanden werden können. Das ist auch nicht geschehen. Im Gegenteil, man hat der Hohen Behörde die Vollmacht gegeben, darauf hinzuwirken, daß Dumping-Löhne unterdrückt und überwunden werden können. Wir glauben, daß das eine der Selbstverständlichkeiten ist, von denen ich ge-


    (Birkelbach)

    sprochen habe. Ich möchte sagen, wenn es bei dieser Art von Mindestbestimmungen, von Minimalgrenzen nach unten geblieben wäre, dann wäre wenig zu dem zu bemerken, was hier sonst an Sozialpolitik in Frage steht. Es ist aber doch so, daß z. B. im Art. 68 unter Hinweis auf den Zusammenhang mit dem Art. 67 des Vertrags Möglichkeiten eröffnet sind, die wir als alles andere denn als günstig für die Arbeitnehmer bezeichnen können.
    Wenn auch heute in dieser Debatte und gestern in der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers dargelegt worden ist, daß die Hohe Behörde kein unmittelbares Recht habe, Anweisungen z. B. auf dem Gebiet der Sozialversicherung zu geben, so müssen wir doch festhalten, daß die Bestimmungen, die sich im Art. 68 finden, immerhin eine Einwirkung auf die Bewegungsfreiheit, auf die Freiheit der Gesetzgeber überhaupt und auch auf die Freiheit der Lohnpolitik seitens der Tarifvertragspartner bedeuten. Es heißt in Art. 68 unter Ziffer 5:
    Falls in einem der Mitgliedstaaten eine Änderung der Vorschriften über die Finanzierung der Sozialversicherung oder der Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ihrer Wirkungen oder eine Änderung der Löhne die in Artikel 67 Paragraphen 2 und 3 genannten Wirkungen hat, kann die Hohe Behörde die Vorschriften jedes Artikels anwenden.
    Die Vorschriften des Art. 67 geben der Hohen Behörde die Vollmacht, dann, wenn gewisse Maßnahmen schädliche Auswirkungen auf die Kohle-und Stahlindustrie innerhalb oder außerhalb der Hoheitsgebiete haben, eine Empfehlung an die betreffende Regierung zu richten, Ausgleichsmaßnahmen zu verfugen. Was bedeutet das? Das bedeutet doch, daß man in den betreffenden Ländern bei der Neugestaltung der Sozialversicherung z. B. oder bei Lohnverhandlungen davon Kenntnis hat, daß spätere Möglichkeiten bestehen, wonach die Regierung etwas unternehmen muß. Das bedeutet doch: Bereits im vorbereitenden Stadium, im Stadium der Verhandlungen, der Ausschußberatungen und wie Sie es sonst nennen wollen, wird diese Möglichkeit im Auge behalten, so daß das doch die Freiheit des Gesetzgebers beeinträchtigt. Weil das so ist, glaube ich, kann man nicht ohne weiteres davon sprechen, daß die Bedenken, die im Bundesrat in bezug auf die Beeinträchtigung, die Behinderung einer Sozialversicherungsreform oder auch die Behinderung der Tarifvertragsfreiheit aufgetaucht sind, durch den Text dieses Vertrags widerlegt sind.

    (Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    Ich weiß, daß Sie bei all dem vielleicht noch darauf hinweisen, daß ja der Herr Bundeskanzler einen doppelten Grund angeführt hat, warum anscheinend für Deutschland die Frage der Maximalbegrenzung von möglichen Sozialleistungen nicht eine große Rolle spielen würde. Er hat gesagt, unsere geologischen Verhältnisse und die Tatsache, daß wir im Vergleich mit anderen Ländern nicht an der Spitze liegen, bedingten, daß wir noch ein ziemliches Feld vor uns hätten. Eben weil wir in Deutschland der-Auffassung sind, daß die Arbeiterbewegung und nicht zuletzt auch die Sozialdemokratische Partei eine Zukunft haben, und weil wir wissen, daß die Sozialleistungen in Deutschland längst nicht dem entsprechen, was bei einer entsprechenden Wirtschafts und Finanzpolitik möglich gemacht werden könnte, deswegen glauben wir, daß wir uns nicht für 50 Jahre hier sozusagen eine Obergrenze in unserem eigenen Haus ziehen lassen sollten.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Das ist ein Punkt, der einer näheren Betrachtung durchaus wert ist; es gibt aber sicherlich noch eine Reihe von anderen Punkten. Dabei spielt das eine Rolle, was wir bereits über die Möglichkeiten dargelegt bekommen haben, daß 'die Hohe Behörde z. B. Beihilfen dann gewähren kann, wenn infolge von Standortverlagerungen Erwerbslosigkeit, Betriebsstillegungen oder Betriebseinschränkungen in Frage kommen. Wir sind der Auffassung, daß gerade infolge der verschlechterten Startbedingungen für Deutschland und infolge anderer Dinge, die wir heute angesprochen haben, durchaus die Gefahr gegeben ist, daß derartige Standortverlagerungen in einem gewissen Umfange eintreten. Wir meinen, daß das, was im Schumanplan selbst als Unterstützung für die Arbeitnehmer festgelegt ist, längst nicht dem entspricht, was man gerechterweise verlangen könnte. Die Beihilfen, die z. B. gewährt werden, um eine Wiedereinstellung abzuwarten, eine Beihilfe zu den Umschulungskosten, zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes usw. — Beihilfen, die übrigens nur unter der Voraussetzung gewährt werden, daß ein gleich hoher Betrag von den Regierungen zur Verfügung gestellt wird —, diese Beihilfen sind nicht genügend, um das zusätzliche Risiko abzudecken, das die Arbeitnehmer in Wirklichkeit hier eingehen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel dafür geben. Wenn jemand heute in irgendeinem Betrieb z. B. der Stahlindustrie beschäftigt ist und das Alter von 50 oder 55 Jahren erreicht hat, rechnet er mit ziemlicher Sicherheit damit, daß er zu der kärglichen Sozialversicherungsrente 'zusätzlich noch eine Werkspension bekommt. Viele von diesen Menschen würden es überhaupt als unerträglich ansehen müssen, wenn ihnen dieser vermeintliche Anspruch, der zum Teil nicht einmal rechtlich gesichert ist, sondern sich aus der Gewohnheit und aus der langjährigen Übung ergibt, irgendwie entzogen werden oder entgehen könnte. Bieten Sie einem Arbeitnehmer in diesem Alter eine besser bezahlte Stellung an, eine Stellung, in der er vielleicht sogar weniger körperlichen Anstrengungen unterliegt, so werden Sie die Erfahrung machen, daß er es trotz besserer Stundenbezahlung ablehnt, in einen anderen Betrieb zu gehen, weil er auf diese Art Versorgung nicht verzichten will.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    In bezug auf diese Dinge finden Sie hier im Schumanpian nichts. Wir möchten Ihnen sagen, bei allen Verhandlungen und bei allen Betrachtungen wäre es notwendig, gerade dem Problem des Berufswechsels oder des Arbeitsplatzwechsels der älteren Arbeitnehmer besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wir werden uns mit diesem Problem hier noch zu beschäftigen haben.
    Dabei möchte ich gleich zu einem anderen Punkt übergehen, der in der Debatte auch erwähnt worden ist und hinsichtlich dessen meiner Auffassung nach von den Möglichkeiten z. B. der Freizügigkeit über die Grenzen ein etwas zu optimistischés Bild gezeichnet worden ist. In Art. 69 heißt es:
    Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, jede auf
    die Staatsangehörigkeit gegründete Beschränkung hinsichtlich der Beschäftigung anerkann-


    (Birkelbach)

    ter Kohle- und Stahlfacharbeiter, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates sind, in der Kohle- und Stahlindustrie zu beseitigen.
    Das bedeutet, daß sie in der Kohle- und Stahlindustrie unter diesen Voraussetzungen Beschäftigung finden können. Wie ist es aber, wenn nach einer gewissen Zeit infolge gewisser wirtschaftlicher Umstände eine Erwerbslosigkeit in dem betreffenden Land zu verzeichnen ist und diese Menschen dort aus den neuen Stellungen ausscheiden müssen, nicht weil sie diskriminiert werden, sondern weil auch Franzosen dabei arbeitslos werden, oder sagen wir: Belgier oder Luxemburger, je nachdem, um welches Land es sich handelt? Unter diesen Bedingungen ist längst nicht gesichert, daß z. B. den eingewanderten Kohle- und Stahlfacharbeitern das gleiche Recht wie den einheimischen Arbeitskräften zusteht, in einem andern Wirtschaftszweig Arbeit zu finden oder eine Beschäftigung anzunehmen.

    (Zuruf von der CDU: Das liegt auf einem ganz andern Gebiet!)

    Wir sind der Auffassung, daß nach der Auslegung des Vertrages, so wie er uns hier im Text vorliegt, diese Art von Interessen der Arbeitnehmer nicht geschützt ist, und wir möchten der Regierung die Aufforderung unterbreiten, gerade diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit zu widmen und zu entsprechenden Vereinbarungen zu kommen, weil wir aus der Vergangenheit hier eine gewisse Erfahrung haben, die besonders im Falle Frankreichs allzu ungünstig ist. Wir haben feststellen müssen, daß gerade dort, wo in der Kohlenindustrie z. B. immer ein gewisser Bedarf für Fremdarbeiter vorhanden War, diese Fremdarbeiter gleichzeitig so etwas wie einen Krisenpuffer darstellten. Das heißt, daß sie, wenn ein Rückgang der Beschäftigtenziffer unvermeidlich war, zunächst einmal mit bei denen waren, die ihre Beschäftigung verloren. Darüber hinaus war es aber mehr oder weniger geübte Praxis, dafür zu sorgen, daß diese Arbeitskräfte sich in absehbarer Zeit wieder dahin orientieren konnten, woher sie gekommen waren. Wir möchten diese Art von Risiko ausschalten. Das geschieht nicht dadurch, daß man auf die gleichen Rechte z. B. in der Sozialversicherung verweist. Wir möchten vielmehr hier eine echte vertragliche Regelung haben, damit die Risiken, die derartige Arbeitskräfte eingehen, auch wirklich abgedeckt sind.
    Ich möchte noch eine weitere Bemerkung machen, die von dem Grundgedanken ausgeht, daß man die Gesamtentwicklung und auch die Ansprüche, die die Arbeitnehmer stellen können, nur dann vernünftig beurteilen kann, wenn man einen wirklichen Einblick in die Zusammenhänge hat und wenn man die Möglichkeit hat, sich an Hand von konkreten Zahlen zu orientieren. Nun hat die Hohe Behörde entsprechend den Artikeln 46 und 47 des Vertrages durchaus die Möglichkeit, sich entsprechende Aufklärungen zu verschaffen, j a, sie hat sogar die Möglichkeit, eigene Nachprüfungen durchzuführen. Warum hat man nun die Möglichkeit, zum ersten Mal zu international überprüften tatsächlichen Ergebnissen zu kommen, nicht so ausgewertet, daß wirklich die Öffentlichkeit — und hierbei die Arbeitnehmer besonders — den vollen Einblick bekommt? In bezug auf die Publizitätsvorschriften finden wir dabei eine deutliche Unterscheidung. So heißt es z. B. gerade in diesem Art. 46, daß die Hohe Behörde das Recht hat, alle Untersuchungen vorzunehmen und dabei dann auch zu einer Aufstellung von Programmen zu kommen.
    Dabei wird gesagt: Die Hohe Behörde veröffentlicht nach Vorlage beim Beratenden Ausschuß die allgemeinen Ziele und die Programme. — -Anschließend heißt es dann: Die Hohe Behörde kann die oben erwähnten Untersuchungen und Auskünfte veröffentlichen. Diese Auskünfte beziehen sich auf die „Beurteilung der Verbesserungsmöglichkeiten für die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiterschaft in den zu ihrem Aufgabenkreis gehörenden Industrien und zur Beurteilung der Gefahren . .diese Lebensbedingungen bedrohen." Mit andern Worten, was wir hier fordern müßten, ist ein echter Anspruch auf die Veröffentlichung dieser Unterlagen, wodurch die Möglichkeit eröffnet wird, endlich zu Grundlagen für eine echte übernationale Sozialpolitik, wenn Sie wollen, zu kommen. Ich glaube, daß gerade in dieser Hinsicht der Plan entscheidende Dinge unterlassen hat, daß es gerade dort Möglichkeiten gegeben hätte, nun wirklich aufzuzeigen, ob man eine fortschrittliche Politik betreibt.
    Ich möchte zusammenfassend sagen: bei einer genaueren Betrachtung der sozialpolitischen Bestimmungen muß man leider feststellen, daß der Schutz der Arbeitnehmerinteressen im Bereich der Lohn-und Sozialpolitik nur ein sehr unvollkommener ist.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)