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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951 7209 176. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 7211A, 7214D, 7240A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 2759 der Drucksachen) 7211A Beratung abgesetzt 7211B Erste Beratung des Entwurfs. eines Fünften B) Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2819 der Drucksachen) 7211B Ausschußüberweisung 7211B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Ermächtigung der Delegierten zum Europarat zur Vereinbarung der Verfassung einer europäischen Föderation (Nr. 2790 der Drucksachen) 7211B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Antragsteller ,7211C, 7223A Dr. Pünder (CDU) 7215A Dr. Mommer (SPD) 7215D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7218A Frau Wessel (Z) 7219A Renner (KPD) 7220A Dr. von Merkatz (DP) 7221B von Thadden (Fraktionslos) 7222B Beschlußfassung 7223C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Paßwesen (Nr. 2509 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 2 797 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Vogel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. von Campe, Dr. Seelos u. Gen. betr. Ausstellung von deutschen Reisepässen (Nrn. 2735, 2226 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nr. 2647 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einreise- und Ausreisekartei (Nr. 2648 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Schwarze Listen (Nr. 2649 der Drucksachen) sowie mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Abschaffung der Visen im gegenseitigen Reiseverkehr (Nr. 2650 der Drucksachen) 7223C Hoppe (CDU), Berichterstatter . . 7223D Paul (Düsseldorf) (KPD) . . 7225B, D, 7233B Gleisner (SPD), Berichterstatter . . . 7226D Dr. Mommer (SPD), Interpellant . . 7227A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7229A Maier (Freiburg) (SPD), Interpellant 7230B Neumayer (FDP) 7232C Wittmann (WAV) 7234C Abstimmungen 7225C, 7226C, 7235C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfeanpassungsgesetz) (Nrn. 2848, 2708 [neu], 2743, 2794 der Drucksachen) . . . 7211B, 7235D Kunze (CDU), Berichterstatter . . . 7235D Tichi (BHE-DG) 7236C Beschlußfassung 7236C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2471 der Drucksachen; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2754 der Drucksachen) 7236C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 7236D Dr. Flecken, Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 7237C, 7248C Gundelach (KPD) 7240B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7240D von Thadden (Fraktionslos) 7241C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7242A Matzner (SPD) 7242D Dr. Wuermeling (CDU) 7243B Gaul (FDP) 7244B Farke (DP) 7245B Fröhlich (BHE-DG) 7245D Kuntscher (CDU) 7246A, 7248C Mellies (SPD) 7246D Dr. Miessner (FDP) 7247D Dr. von Merkatz (DP) 7248B Abstimmungen 7249A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2758 [neu] der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 353, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371) 7249B Etzel (Duisburg) (CDU), Berichterstatter 7249B Dr. Bertram (Z) 7255C, 7267B Kurlbaum (SPD) 7257D Dr. Leuchtgens (DP) 7261C Dr. Preusker (FDP) 7262A Paul (Düsseldorf) (KPD) 7264C Juncker (FDP) 7265D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7266C Dr. Nölting (SPD) 7268A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 7268D Abstimmungen 7267B, '7268C, 7269A Weiterberatung vertagt 7269A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2448 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2798 der Drucksachen, Umdruck Nr. 363) 7269A Kriedemann (SPD): als Berichterstatter 7269B als Abgeordneter 7271B Spies (CSU) 7271A Dannemann (FDP) 7271C Dr. Horlacher (CSU) 7272A Abstimmungen 7271A, 7272A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft (Nr. 2532 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2799 der Drucksachen) . . . . 7272B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 7272C Beschlußfassung 7272C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2821 der Drucksachen) 7272D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD), Berichterstatter 7272D Beschlußfassung 7273B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Heinrich Keseberg, Leiter der Landesgruppe SRP Nordrhein-Westfalen, wegen Beleidigung des Bundestages gemäß Schreiben des Bundesministers der Justizom 27. August 1951 (Nr. 2781 der Drucksachen) 7273B Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 7273C Beschlußfassung 7274A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Reismann gemäß Schreiben des Notars Dr. jur. Mandelarzt, Becker, Sterkrade, vom 3. Juli 1951 (Nr. 2472 [neu] der Drucksachen) 7274A Saßnick (SPD), Berichterstatter . . 7274A Beschlußfassung 7274D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 362) 7275A Beschlußfassung 7275A Beratung der Übersicht Nr. 42 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 360) . 7275C Beschlußfassung 7275C Nächste Sitzung 7275C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat zu einem Schlußwort Herr Abgeordneter Becker.
    Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Sie werden nicht erwarten, daß ich in diesem Schlußwort auf Herrn Renners Ausführungen eingehe. Im übrigen darf ich bemerken: die Diskussion litt zum Teil darunter, daß die Diskussionsreden oder auch -schreiben vorbereitet waren, ehe ich gesprochen habe;

    (Abg. Euler: Sehr gut!)

    denn wenn die Damen und Herren — ich meine nicht alle, sondern einige — meine Ausführungen abgewartet hätten, hätten sie manche Frage überhaupt nicht gestellt.
    Herr Kollege Etzel z. B. hat gefragt, mit wem denn die Föderation abgeschlossen werden solle: Mit jedem europäischen Staat, der will. Ferner haben Sie gefragt, wie wir uns die Sache dächten. Ich habe auch das ausgeführt. Ich habe gesagt: wenn Sie eine Verfassung für Gesamtdeutschland schaffen wollen, dann wählen Sie eine verfassunggebende Versammlung, und wenn Sie eine Verfassung für Gesamteuropa schaffen wollen, dann wählen Sie eine konstituierende Versammlung für Europa. Da Sie nun aber für Europa im Europarat schon Delegierte haben, brauchen Sie diese Delegierten nur zu ermächtigen, eine solche Verfassung auszuarbeiten, die dann vorbehaltlich der Zustimmung der Parlamente wirksam würde.
    Der Unterschied zwischen den papierenen Verfassungen, von denen Herr Kollege Mommer sprach, und dem, was hier vorgesehen ist oder für die Zukunft erwartet wird, ist folgendes: das eine sind Arbeiten noch nicht legitimierter Persönlichkeiten; das andere, was kommen soll, ist eben gerade eine Verfassung, die von Personen geschaffen werden sell, welche für Deutschland heute hier legitimiert werden, und wir hoffen, daß die anderen Staaten ihre Vertreter in ähnlicher Weise legitimieren. Kommt das nicht zustande, dann geht es natürlich nicht voran. Aber einer muß den Anfang machen, und ich glaube, daß wir es bei den Wünschen, die in Deutschland gehegt werden, insbesondere unserer Jugend schuldig sind, nun einmal einen Schritt voranzutun.
    Unsere verehrte Kollegin Frau Wessel, die im Parlamentarischen Rat zusammen mit uns die Verfassung für diese unsere Bundesrepublik geschaffen hat, hat sich skeptisch geäußert und, wenn ich sie recht verstanden habe, gemeint, man könne nicht ,nur mit einem Teil Europas beginnen, sondern man müsse gleich das Ganze verlangen. Das ist vollkommen unrealistisch und widerspricht dem, was wir hier in der Bundesrepublik Deutschland gemacht haben. Wir haben auch zunächst die Einigung da geschaffen, wo sie zu schaffen war. Aber das alles habe ich in meiner Begründung schon gesagt.
    Das Interessanteste aber war mir, daß wir an den Ausführungen von Herrn Kollegen Mommer, der im übrigen den Gedanken der europäischen Einigung so etwas mit Ironie, so etwas von oben herab behandelt hat, doch wieder nur, wie immer, die gleiche Feststellung treffen mußten. Über die ganze Rede von Herrn Kollegen Mommer können wir das eine Zitat setzen: Ihr sprecht vergebens viel, um zu versagen, der andre hört von allem nur das Nein! Immer dasselbe Nein, nein, Nein, nein, das dem deutschen Volke allmählich zum Halse heraushängt!

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Schoettle: Bei eurer schnoddrigen Vorbereitung kann man nur nein sagen! — Gegenrufe von der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Damit ist die Besprechung geschlossen. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP auf Drucksache Nr. 2790. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe links.)

Meine Damen und Herren, ich rufe nun auf Punkt 4 der Tagesordnung:
a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Paßwesen (Nr. 2509 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 2797 der Drucksachen)

(Erste Beratung: 164. Sitzung);

b) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. von Campe, Dr. Seelos und Genossen betreffend Ausstellung von deutschen Reisepässen (Nrn. 2735, 2226 der Drucksachen);
c) Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Visenzwang (Nr. 2647 der Drucksachen);
d) Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Einreise- und Ausreisekartei (Nr. 2648 der Drucksachen);
e) Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Schwarze Listen (Nr. 2649 der Drucksachen);
f) Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Abschaffung der Visen im gegenseitigen Reiseverkehr (Nr. 2650 der Drucksachen).
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Besprechungszeit von insgesamt 90 Minuten und eine Begründungszeit für die verschiedenen Interpellationen von insgesamt 15 Minuten vor.
Ich bitte zunächst den Herrn Abgeordneten Hoppe zur Berichterstattung zu Punkt 4 a. — Meine Damen und Herren, Sie erleichtern uns die Geschäftsführung insgesamt, wenn Sie etwas ruhiger sind und wenn Sie der Mahnung des Herrn Abgeordneten Dr. Becker folgen, uns möglichst nicht mit Vorlesungen zu versorgen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Hoppe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 164. Sitzung des Deutschen Bundestages hat der Herr Bundesminister des Innern einen Gesetzentwurf zur Regelung des Paßwesens eingebracht mit der Begründung, daß ein solches Gesetz notwendig sei, weil die Besatzungsmächte Paßausstellung und Paßkontrolle in die Hände des deutschen Volkes übergeben hätten, zum anderen aber auch, weil das veränderte


    (Hoppe)

    staatsrechtliche Verhältnis zwischen Bund und Ländern einige maßgebliche Vorschriften über die Versagung oder Entziehung eines Passes und andere Bestimmungen notwendig mache. Ferner sollten Strafbestimmungen und Gebühren übernommen werden. Dieser vom Bundesminister des Innern eingebrachte Gesetzentwurf wurde durch Beschluß des Deutschen Bundestages dem Ausschuß für innere Verwaltung zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß hat in seinen Sitzungen vom 18. und 26. Oktober dieses Jahres zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und in eingehenden Beratungen eine Reihe von Veränderungen an dem Entwurf vorgenommen.
    In der Grundsatzdebatte wurde von allen Mitgliedern des Ausschusses dem Befremden darüber Ausdruck gegeben, daß in dem Gesetzentwurf der Sichtvermerkszwang eingeführt war, zum anderen aber auch darüber, daß die Besatzungsmächte sich in § 7 Abs. 2 b) das Vorbehaltsrecht eingeräumt hatten, daß auf ihren Einspruch hin eine Paßausstellung versagt werden kann. Die Mitglieder des Ausschusses erblickten darin eine Bevormundung des deutschen Volkes, insbesondere im Hinblick auf die von den Alliierten geführten sogenannten Schwarzen Listen. Sie waren der Auffassung, daß ein solches Recht der Alliierten eine Einschränkung unserer Souveränität bedeute, die sich mit einer gleichberechtigten Partnerschaft nicht vereinbaren lasse. Es wurde einmütig die Forderung erhoben, die Regierung erneut zu ersuchen, bei den alliierten Besatzungsmächten vorstellig zu werden und sie zu veranlassen, von der Führung dieser Schwarzen Listen Abstand zu nehmen.
    Bezüglich der Einführung des Sichtvermerkzwanges für Deutsche, die auch vom Bundesrat abgelehnt worden war, hatte der Industrie- und Handelstag in einer Eingabe vom 17. Oktober dieses Jahres gebeten, diesen Sichtvermerkzwang abzulehnen. Auch der Ausschuß war einmütig für Streichung des Sichtvermerkzwanges aus dem Gesetz.
    In der weiteren Debatte wurde von den Vertretern des Landes Berlin vorgeschlagen, in das Gesetz die Bestimmung einzubauen, daß das Gesetz auch für das Land Berlin Geltung hat, und überall dort, wo in dem Gesetz die Umgrenzung des Gebiets vorgenommen wird, zu bestimmen, daß die Bestimmungen auch für das Land Berlin gelten.
    In Verfolg dieser Aussprache hat der Ausschuß in der Einzelberatung beschlossen, dem Bundestag die Annahme des Gesetzes mit folgenden Änderungen zu empfehlen.
    In der Überschrift soll es bei dem einfachen Wort „Gesetz" — anstatt des Wortes „Bundesgesetz" — sein Bewenden haben.
    Hinsichtlich der Präambel war der Ausschuß der Auffassung, daß die Formulierung „mit Zustimmung des Bundesrates" überflüssig ist. Er empfiehlt Ihnen die einfache Formulierung: „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:".
    Den § 1 empfiehlt der Ausschuß in folgender Fassung anzunehmen:
    Ausländer, die in das Gebiet des Geltungsbereiches des Grundgesetzes
    — nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen war, in das Bundesgebiet —

    (einschließlich des Gebietes des Landes Berlin)

    einreisen oder dieses Gebiet verlassen, und
    Deutsche, die dieses Gebiet über eine Auslandsgrenze verlassen oder betreten, sind verpflichtet, sich durch einen Paß über ihre Person auszuweisen.
    Der Abs. 2, der den Sichtvermerk regelt, soll gestrichen werden, desgleichen Abs. 3.
    In § 2 soll genau wie in § 1 an Stelle der Worte
    Bundesgebiet" eingesetzt werden: „im Gebiet des Geltungsbereiches des Grundgesetzes (einschließlich des Gebietes des Landes Berlin)".
    Zu § 3 empfiehlt Ihnen der Ausschuß, einen Abs. 1 a einzufügen, nach dem der Bundesminister des Innern durch Rechtsverordnung anordnen kann, daß Ausländer zum Betreten oder Verlassen des Gebietes des Geltungsbereiches des Grundgesetzes (einschließlich des Gebietes des Landes Berlin) eines Sichtvermerkes der zuständigen Behörde bedürfen.
    In § 4 schlägt der Ausschuß vor, die Worte „verfassungsmäßige demokratische Ordnung" durch die Worte „freiheitliche demokratische Grundordnung" zu ersetzen.
    In § 5 soll hinter den Worten „Ausweisen als Pässen gestatten und" das Wort „gegebenenfalls" eingefügt werden.
    Zu § 7 empfiehlt der Ausschuß, Abs. 2 b) des Regierungsentwurfs zu streichen und unter diesem Buchstaben folgende Bestimmung einzufügen:
    bei unverheirateten Minderjährigen nicht die
    Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur
    Ausstellung des Passes beigebracht wird;
    Am Anfang von Abs. 2 c) soll es „bei Auswanderung von Mädchen" heißen.
    In Abs. 3 von § '7 sollen die Worte „des Geltungsbereiches des Grundgesetzes (einschließlich des Gebietes des Landes Berlin)" eingefügt werden. Der Abs. 3 soll jetzt lauten:
    Ein Paß zur Rückkehr in das Gebiet des Geltungsbereiches des Grundgesetzes (einschließlich des Gebietes des Landes Berlin) darf außer in den Fällen des Absatzes 2 Buchstabe a) nicht versagt werden.
    Zu § 8 empfiehlt der Ausschuß, an Stelle der Worte „gerechtfertigt hätten" die Worte „rechtfertigen würden" zu setzen.
    In § 9 Abs. 2 a) soll wieder die Formulierung „aus dem Gebiet des Geltungsbereiches des Grundgesetzes (einschließlich des Gebietes des Landes Berlin)" eingesetzt werden.
    Der Abs. 2 d) soll jetzt lauten:
    wenn der Sichtvermerksbewerber für seinen Aufenthalt im Gebiet des Geltungsbereiches des Grundgesetzes (einschließlich des Gebietes des Landes Berlin) oder einem deutschen Lande einer besonderen Aufenthaltserlaubnis bedarf, nicht im Besitz dieser Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde ist;
    In Abs. 2 e) aa) und bb) ist wiederum die Formulierung „Gebiet des Geltungsbereiches des Grundgesetzes (einschließlich des Gebietes des Landes Berlin)" einzusetzen.
    Der § 11 Abs. 1 Ziffer 1 soll jetzt lauten:
    den Vorschriften der §§ 1 oder 2 oder den auf Grund des § 3 Absatz 1 oder 2 erlassenen Rechtsverordnungen zuwiderhandelt;
    In § 12 soll Abs. 1 Ziffer 1 jetzt lauten:
    als Deutscher eine Auslandsgrenze des Gebietes des Geltungsbereiches des Grundgesetzes (einschließlich des Gebietes des Landes Berlin) oder als Ausländer die Grenze dieses Gebietes


    (Hoppe)

    an anderen Stellen als den zugelassenen Grenzübergängen oder außerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden überschreitet;
    Hinter § 13 soll entsprechend den Wünschen des Beauftragten des Landes Berlin ein § 13 a eingefügt werden, der lauten soll:
    Dieses Gesetz sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen und zu erlassenden Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften gelten auch im Land Berlin, wenn es gemäß Artikel 87 Absatz 2 seiner Verfassung die Anwendung dieses Gesetzes beschlossen hat.
    In § 14 soll es heißen:
    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
    In Abs. 2 von § 14 sollen die Buchstaben von a) bis g) fortlaufend gezählt werden und ein weiterer Buchstabe h) mit folgendem Wortlaut eingefügt werden:
    der Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über den Paß- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang vom 20. Juli 1940 (RGBl. I S. 1008)

    Ich habe von dem Ausschuß den Auftrag, Ihnen die Annahme der veränderten Fassung des Gesetzes, so wie sie Ihnen in Drucksache Nr. 2797 vorliegt, zu empfehlen.