Rede von
Dr.
Ludwig
Schneider
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist außerordentlich bedauerlich, daß es gelegentlich der Diskussion über ein solch ernstes Problem, wie es die Restitution darstellt — diejenigen, die sich wie wir damit beschäftigen, wissen, wie ernst und kompliziert das ganze Problem ist —, zu einer derartigen Auseinandersetzung hier überhaupt kommen konnte. Ich persönlich will dazu nicht weiter Stellung nehmen; ich sage, es ist außerordentlich bedauerlich.
Zu dem Antrag der Bayernpartei möchte ich folgendes sagen. Ich wundere mich, von Herrn Kollegen Dr. Arndt zu hören — ich habe das nicht gewußt —, daß die Bayernpartei mit Bezugnahme auf den Antrag, den sie jetzt eingebracht hat, behauptet, daß sie die einzige politische Gruppe sei,
die sich mit der Frage der Restitution beschäftige. Ich darf darauf hinweisen, daß wir es vor langer, langer Zeit waren — ich weiß gar nicht mehr die Nummer der Drucksache unseres Antrages —, die hier zum ersten Male das Problem aufgeworfen haben, allerdings nur in einem Teilstück, und daß dann die SPD ihren umfassenden Antrag gestellt hat, den wir damals hier gehört haben und den Herr Professor Carlo Schmid in seinen Einzelheiten begründet hat. Ich glaube, wir befassen uns damit jetzt schon neun Monate im Rechtsausschuß. Wir haben das Problem dort schon sehr eingehend diskutiert, haben dort teilweise schon Sachverständige gehört und sind schließlich wegen der
Schwierigkeit des Gesamtproblems dazu übergegangen, einen Unterausschuß zu bilden, der sich jetzt auch schon wieder monatelang mit diesem Problem befaßt. Ich sehe also keine rechte sachliche Notwendigkeit für den Antrag der Bayernpartei. Er geht einfach in den Dingen auf, die bereits vorliegen. Ich habe aber nichts dagegen, daß er dem Rechtsausschuß als Material überwiesen wird.
Was nun die Frage selbst anbelangt, so kann man über Restitution nicht sprechen, wenn man in dieses schwierige Problem nicht eingedrungen ist. Das ist nicht ein einheitlicher Komplex, sondern es liegt auf verschiedenen Ebenen, hat verschiedene Beteiligte, es sind verschiedene Gründe, aus denen sie geschädigt worden sind, einmal so und einmal so. Das muß alles im einzelnen geprüft und im einzelnen überlegt werden. Das eine steht jedenfalls für mich aus meiner Praxis fest, die ich im zivilen Leben ausübe und in der ich viel mit diesen Dingen zu tun habe, daß nämlich das amerikanische Gesetz Nr. 59, das mir ganz besonders bekannt ist, in der Form, in der es jetzt vorliegt, verschiedene Abänderungen erfahren muß, wenn nicht Härten und Ungerechtigkeiten eintreten sollen, die dem einzelnen nicht zugemutet werden können und die nach allgemeinem Empfinden auch nicht gerecht sind. Auf die näheren Einzelheiten will ich nicht eingehen. Wir werden das Problem der Restitution demnächst, wenn unser Unterausschuß mit seinen Arbeiten fertig ist und der Rechtsausschuß in seiner Gesamtheit zu einem Entschluß gekommen sein wird, hier in seinen Einzelheiten zu diskutieren haben.
Also auch meine Freunde haben nichts dagegen, daß der Antrag der Bayernpartei dem Rechtsausschuß überwiesen wird.