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ID0117407500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1951 7135 174. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 7136C, 7148C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 7136D Soforthilfe-Anpassungsgesetz 7136D Bundesbahngesetz 7136D Anfrage Nr. 223 der Abg. Dr. Frey, Dr. Horlacher, Dr. Dr. Müller (Bonn), Dannemann, Lampl, Tobaben u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nrn. 2728, 2789 der Drucksachen) 7137A Bericht des Bundesministers der Finanzen über die bisherigen Schritte der Bundesregierung betr. Neufassung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2796 der Drucksachen) 7137A Vorlage der Verordnung über Verwendungsbeschränkungen für Baumaterial (VO Bau I/51) 7137A Tödlicher Verkehrsunfall des Abg. Brunner und Verletzung seiner Ehefrau 7137A, 7146C, 7147C Teilnahme von Mitgliedern beider Häuser des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika als Gäste an der Sitzung 7137C, 7145B Präsident Dr. Ehlers . 7137C, 7145B, 7147C Mr. Theodore Francis Green, Mitglied des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika 7146B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2533 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2749 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 354, 356, 357, 358, 359) 7137C, '7147D Kuntscher (CDU), Berichterstatter . . 7137C Sabel (CDU) 7139C, D, 7142A, 7144A, 7149A, 7151A, C Determann (Z) 7139D Odenthal (SPD) 7140A, 7142C, 7145A, 7147D, 7148C Ewers (DP) 7140C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 7141B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7141D Dr. Preller (SPD): zur Abstimmung 7143C zur Sache 7150D Renner (KPD) 7144B Dr. Kneipp (FDP) 7150A Abstimmungen 7142D, 7143D, 7144A, 7150D, 7151A, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll (Nr. 2574 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2763 der Drucksachen) . . . . 7151C Walter (DP), Berichterstatter . . . 7151D Beschlußfassung 7151D Erste Beratung des von den Abgeordneten Brese, Dr. Kneipp, Tobaben und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (Nr. 2726 der Drucksachen) 7152A Dr. Kneipp (FDP), Antragsteller . 7152A Ausschußüberweisung 7152B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verkündung der vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetze (Nr. 2722 der Drucksachen) . . . 7152B Jacobi (SPD), Interpellant . . 7152B, 7156A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7154D, 7157B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP): zur Geschäftsordnung '7156C zur Sache '7156D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7157D Renner (KPD) '7158C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere (Nr. 2715 der Drucksachen) 7159B Ausschußüberweisung 7159B Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nr. 2748 der Drucksachen) 7159B Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 7159B Mertins (SPD) 7160A Ausschußüberweisung 7160B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung (Nr. 2395 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2751 der Drucksachen) 7160B Dr. Miessner (FDP), Berichterstatter 7160C Beschlußfassung 7162B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens (Nr. 2520 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2745 der Drucksachen) . . . . 7162C zur Geschäftsordnung: Dr. Horlacher (CSU) 7162C Lange (SPD) 7162D Ausschußüberweisung 7163A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Nrn. 2741, 2626 der Drucksachen) 7163A Storch, Bundesminister für Arbeit . 7163B Beschlußfassung 7163B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Naegel, Dr. Greve, Dr. Hasemann u. Gen. betr. Verkehrsflughafen für Niedersachsen und über den Antrag der Abg. Dr. Wellhausen, Strauß, Dr. Seelos u. Gen. betr. Verkehrsflughafen für Nordbayern (Nrn. 2732, 2120, 2553 der Drucksachen) 7163B Erler (SPD), Berichterstatter . 7163C Beschlußfassung 7164B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Schatz u. Gen. betr. Räumung des von der amerikanischen Besatzungsbehörde beschlagnahmten Raumes Hohenfels und Umgebung (Oberpfalz) (Nrn. 2733, 2597 der Drucksachen) 7164B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7164B Kahn (CSU) 7164D, 7166A, 7167D Höhne (SPD) 7165A, 7167C Frau Thiele (KPD) 7166B Beschlußfassung 7168B Beratung des Antrags der Abg. Lenz u. Gen. betr. Lohn- und Gehaltszahlungen für zusätzliche Förderschichten im Kohlenbergbau (Nr. 2752 der Drucksachen) 7168B Winkelheide (CDU), Antragsteller . 7168C Agatz (KPD) 7168C Ausschußüberweisung 7168D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Stillegung der Eisenbahnstrecke Zweibrücken—Hornbach (Rheinland-Pfalz) (Nr. 2723 der Drucksachen) 7168D Beratung vertagt 7168D Nächste Sitzung 7168D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die einzige Bestimmung, die das Grundgesetz über die Möglichkeit der Regierung enthält, ein vom Bundestag ordnungsmäßig verabschiedetes Gesetz durch ein Veto irgendwie aufzuhalten, ist der Art. 113. Dieser Art. 113 ist im Parlamentarischen Rat auf Anregung des damaligen Kollegen Herrn Dr. Höpker-Aschoff beschlossen worden, des Parteifreundes des Herrn Justizministers Dehler. Es ist im Parlamentarischen Rat auch nicht entfernt bestritten worden, daß die Regierung die Verpflichtung hat, vom Bundestag beschlossene Gesetze unverzüglich an den Bundespräsidenten zur Ausfertigung weiterzuleiten. Nur um zu verhindern, daß der Bundestag Beschlüsse faßt, die Verpflichtungen finanzieller Natur beinhalten, die über die eingesetzten Etatmittel hinausgehen und also den Haushalt nach Auffassung der Regierung ungebührlich belasten, hat man der Regierung ein Vetorecht eingeräumt. Das ist das einzige Vetorecht, das das Grundgesetz enthält.
    Wenn der Herr Bundesjustizminister jetzt erklärt, er sei der Auffassung, daß er auch nach ordnungsmäßiger Verabschiedung eines Gesetzes durch den Bundestag verpflichtet sei oder die Verpflichtung fühle, dieses Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu untersuchen, und wenn er dann sagt, daß er seine Unterschriftleistung davon abhängig mache, daß er die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bejaht, dann maßt sich der Herr Justizminister damit ein Recht an, das in der Verfassung keine Grundlage hat. Wenn die Bundesregierung gegen ein Gesetz Bedenken hat, das im Bundestag behandelt wird, das ja vorher den Bundesrat durchlaufen muß, dann hat sie die Verpflichtung, diese Bedenken vor der endgültigen Verabschiedung hier im Bundestag vorzutragen und zu begründen. Ist aber ein Gesetz einmal beschlossen, dann ist die Regierung gehalten, anzuerkennen, daß das ein ordnungsmäßiges, verfassungsmäßig zustande gekommenes Gesetz ist. Ich erkenne der Regierung höchstens die Möglichkeit zu, im Prozeß der Weiterleitung dieses ordnungsmäßig beschlossenen Gesetzes an den Bundespräsidenten den Bundespräsidenten auf gewisse Mängel formaler Natur aufmerksam zu machen. Aber die Entscheidung darüber, ob das Gesetz vom Bundespräsidenten durch ein Veto vorübergehend angehalten werden


    (Renner)

    soll, liegt nur beim Bundespräsidenten und nicht bei der Regierung.
    Daß es bei dem Art. 113 nur auf die aufgezeigte Einschränkung angekommen ist, ist ganz eindeutig. Der Entwurf von Herrenchiemsee wollte j a seinerzeit der Regierung ein gewisses Vetorecht genereller Natur zugestehen. Dieses Vetorecht hat der Parlamentarische Rat abgelehnt. Er hat nur dieses Vetorecht auf der Basis des Art. 113 anerkannt. Wenn die Bundesregierung mit derartigen Begründungen, wie sie der Herr Bundesjustizminister heute hier gegeben hat, dem Bundestag verfassungswidrige Auffassungen oktroyieren will

    (Zurufe rechts: Nanu!)

    — ja, sicher wird das versucht —, dann ist das eine Sache, die der Herr Justizminister mit dem Bundestag abzumachen hat. Was ist das für eine komische Erklärung, es träten dann in dem Falle die üblichen Konflikte ein? Was sind das für Konflikte? Ein Minister, der die Verfassung bricht, hat abzutreten. Einen anderen Konflikt gibt es doch gar nicht. Ein Minister, der sich erlaubt, die Verfassung brechen zu wollen, wird unter das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gestellt. Das ist doch Ihre Verfassung, meine Damen und Herren, die Sie gemacht haben!
    Die Sache an sich hat also durch diese sehr fragwürdige Erklärung des Herrn Bundesjustizministers eine Verschärfung erhalten, die wirklich vom gesamten Bundestag beachtet werden muß. Diese Art der Auslegung, Herr Justizminister, der Sie sich neuerlich neben Herrn Dr. Lehr berufen fühlen, scheinbar die Verfassung zu schützen, ist so gefährlich, daß man mit Fingern darauf zeigen muß, um Ihnen rechtzeitig, wenn ich so sagen darf, den Star zu stechen und Ihnen beizubringen, daß Sie endlich auch einmal auf anderen Gebieten die bewiesenen Verfassungsbrüche abstellen sollten.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann ist die Aussprache geschlossen. Dieser Punkt der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere (Nr. 2715 der Drucksachen).
Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, sich mit der Entgegennahme der gedruckten Begründung zu begnügen und auf Aussprache zu verzichten. Ist das Haus einverstanden? — Die Vorlage wäre zu überweisen an die Ausschüsse für Geld und Kredit — federführend — und für Rechtswesen und Verfassungsrecht. Einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Dann rufe ich auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der
Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nr. 2748 der Drucksachen).
Meine Damen und Herren! Hier schlägt der Ältestenrat vor, für die Begründung 10 Minuten und für die Aussprache im Höchstfalle 40 Minuten vorzusehen.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr.-Ing. Decker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Decker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist vielleicht nicht überflüssig, daß ich die Begründung dieses Antrages mit dem Hinweis beginne, daß es sich hier um keine Angelegenheit handelt, die irgendwie mit Volksbelustigung, mit Vergnügungsveranstaltungen oder auch nur mit Pseudofolklore in Zusammenhang gebracht werden kann oder auch darf. Wenn ich im folgenden besonders auf die Verhältnisse der bayerischen Trachtenvereine hinweise, so geschieht das nur deswegen, weil ich sie am besten kenne und weil sie vielleicht am lebendigsten sind. Es soll aber dieser Teil für das Ganze stehen.
    Das Schwergewicht der vorgeschlagenen Gesetzesänderung darf nicht so sehr in der finanziellen Maßnahme und in der finanziellen Auswirkung gesehen werden, sondern es liegt im Bereich der Gesellschaftsordnung. Der Bund soll zeigen, daß er eine verständnisvolle Haltung für die Heimat- und Volkstrachtenvereine einnimmt, die sich in einer Zeit der Auflösung der überkommenen Lebensformen bemühen, durch Bewahrung und Festigung des Erhaltenswerten einen Kristallisationspunkt für die weitere Entwicklung und für die Neugestaltung unseres Volkslebens zu schaffen. Es ist deshalb eine kulturpolitische und staatspolitische Pflicht, die Bestrebungen dieser Vereine zu unterstützen.
    Die Trachtenvereine haben mit Duliöh-Veranstaltungen, mit Seppl-Kostüm oder Modehaus-Dirndln nicht das geringste zu tun; im Gegenteil, damit stehen sie im schärfsten Kampf. Die Gebirgstrachtenerhaltungsvereine pflegen gemäß ihrem Wahlspruch „Treu dem guten alten Brauch" nicht nur die Tracht, sondern auch Brauchtum und Sitte und nicht zuletzt den Dialekt als Urquell unserer Sprache. Es ist auch durchaus nicht so, daß in einem historisierenden Romantizismus versucht wird, Altes, Abgestorbenes aus dem Museum hervorzuholen und wieder lebendig zu machen. Nein, die lebendige Tracht soll erhalten werden gegen den Ansturm der gleichmachenden Allerweltsmode.
    Die Tracht hat j a nicht nur eine ästhetische und bildmäßige Wirkung, sondern sie zwingt auch zu Haltung und Würde. Jeder, der einmal ein bayerisches Trachtenfest mitgemacht hat, staunt darüber, wie trotz aller Lebendigkeit, aller Fröhlichkeit und Heiterkeit die Trachtler — Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter, Handwerker — durch die Tracht gehalten werden, Haltung und Würde zu zeigen.
    Weiterhin darf der erzieherische Einfluß der Trachtenvereine auf die Jugend nicht übersehen werden. Die Trachtenvereine übermitteln j a der bäuerlichen Jugend das bäuerliche Kulturgut.

    (Sehr gut!)

    Ich möchte eins noch besonders betonen: Obwohl die Versuchung sehr nahe lag und sehr groß war, haben sich die Trachtenvereine mit aller Energie dagegen gewehrt, für die Blut- und Boden-Propaganda Hitlers ausgenutzt zu werden. Sie haben sich lieber auflösen lassen, als seinerzeit den Blubo-
    Rummel mitzumachen. Allein dies zeigt schon, mit welch hohem Verantwortungsgefühl die Heimat- und Trachtenvereine sich bemühen, ihre kulturelle Aufgabe zu erfüllen. Sie werden hierbei in keiner Weise vom Staat finanziell unterstützt, im Gegensatz z. B. zu Österreich, wo sich der Staat unter großem finanziellen Aufwand bemüht, neue Trachtenschöpfungen einzuführen.
    Die Mitglieder der Heimat- und Trachtenvereine sind meist Leute mit kleinem Einkommen: Bauern, Landarbeiter, ländliche Handwerker. Sie nehmen dem Staat einen wesentlichen Aufwand und Kosten ab, die er sonst für die kulturelle Betreuung der Landbevölkerung aufbringen müßte. Schon aus diesem Grunde ist es berechtigt, auf steuerlichem Gebiet die Arbeit dieser Vereine zu unterstützen.


    (Dr.-Ing. Decker)

    Verhindern möchten wir aber, daß Nutznießer und Parasiten mit diesem Antrag Geschäfte machen, die Nutznießer nämlich, die die Tracht und das Brauchtum in schreienden Karikaturen für ihre geschäftlichen Zwecke verwenden. Deshalb soll den Vereinen die Vergünstigung gewährt werden, nur soweit wirklich ein höheres kulturelles Interesse vorliegt und soweit der Umsatz im Kalenderjahr nicht über 8000 DM hinausgeht. Wir würden es durchaus für berechtigt halten, wenn bei der Prüfung des kulturellen Wertes ein sehr strenger Maßstab angelegt werden würde. Ich glaube, daß wir damit einem Wunsch der Heimat- und Trachtenvereine selber nachkommen würden.
    Wir hoffen, daß das Hohe Haus mit der Annahme unseres Antrags einen Beitrag zur Erhaltung unseres Volkstums und Brauchtums leistet, und wir würden es begrüßen, wenn der Antrag ohne vorherige Überweisung in den Ausschuß angenommen würde.

    (Beifall bei der BP und rechts.)