Rede:
ID0117407300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Renner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1951 7135 174. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 7136C, 7148C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 7136D Soforthilfe-Anpassungsgesetz 7136D Bundesbahngesetz 7136D Anfrage Nr. 223 der Abg. Dr. Frey, Dr. Horlacher, Dr. Dr. Müller (Bonn), Dannemann, Lampl, Tobaben u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nrn. 2728, 2789 der Drucksachen) 7137A Bericht des Bundesministers der Finanzen über die bisherigen Schritte der Bundesregierung betr. Neufassung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2796 der Drucksachen) 7137A Vorlage der Verordnung über Verwendungsbeschränkungen für Baumaterial (VO Bau I/51) 7137A Tödlicher Verkehrsunfall des Abg. Brunner und Verletzung seiner Ehefrau 7137A, 7146C, 7147C Teilnahme von Mitgliedern beider Häuser des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika als Gäste an der Sitzung 7137C, 7145B Präsident Dr. Ehlers . 7137C, 7145B, 7147C Mr. Theodore Francis Green, Mitglied des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika 7146B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2533 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2749 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 354, 356, 357, 358, 359) 7137C, '7147D Kuntscher (CDU), Berichterstatter . . 7137C Sabel (CDU) 7139C, D, 7142A, 7144A, 7149A, 7151A, C Determann (Z) 7139D Odenthal (SPD) 7140A, 7142C, 7145A, 7147D, 7148C Ewers (DP) 7140C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 7141B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7141D Dr. Preller (SPD): zur Abstimmung 7143C zur Sache 7150D Renner (KPD) 7144B Dr. Kneipp (FDP) 7150A Abstimmungen 7142D, 7143D, 7144A, 7150D, 7151A, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll (Nr. 2574 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2763 der Drucksachen) . . . . 7151C Walter (DP), Berichterstatter . . . 7151D Beschlußfassung 7151D Erste Beratung des von den Abgeordneten Brese, Dr. Kneipp, Tobaben und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (Nr. 2726 der Drucksachen) 7152A Dr. Kneipp (FDP), Antragsteller . 7152A Ausschußüberweisung 7152B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verkündung der vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetze (Nr. 2722 der Drucksachen) . . . 7152B Jacobi (SPD), Interpellant . . 7152B, 7156A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7154D, 7157B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP): zur Geschäftsordnung '7156C zur Sache '7156D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7157D Renner (KPD) '7158C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere (Nr. 2715 der Drucksachen) 7159B Ausschußüberweisung 7159B Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nr. 2748 der Drucksachen) 7159B Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 7159B Mertins (SPD) 7160A Ausschußüberweisung 7160B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung (Nr. 2395 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2751 der Drucksachen) 7160B Dr. Miessner (FDP), Berichterstatter 7160C Beschlußfassung 7162B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens (Nr. 2520 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2745 der Drucksachen) . . . . 7162C zur Geschäftsordnung: Dr. Horlacher (CSU) 7162C Lange (SPD) 7162D Ausschußüberweisung 7163A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Nrn. 2741, 2626 der Drucksachen) 7163A Storch, Bundesminister für Arbeit . 7163B Beschlußfassung 7163B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Naegel, Dr. Greve, Dr. Hasemann u. Gen. betr. Verkehrsflughafen für Niedersachsen und über den Antrag der Abg. Dr. Wellhausen, Strauß, Dr. Seelos u. Gen. betr. Verkehrsflughafen für Nordbayern (Nrn. 2732, 2120, 2553 der Drucksachen) 7163B Erler (SPD), Berichterstatter . 7163C Beschlußfassung 7164B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Schatz u. Gen. betr. Räumung des von der amerikanischen Besatzungsbehörde beschlagnahmten Raumes Hohenfels und Umgebung (Oberpfalz) (Nrn. 2733, 2597 der Drucksachen) 7164B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7164B Kahn (CSU) 7164D, 7166A, 7167D Höhne (SPD) 7165A, 7167C Frau Thiele (KPD) 7166B Beschlußfassung 7168B Beratung des Antrags der Abg. Lenz u. Gen. betr. Lohn- und Gehaltszahlungen für zusätzliche Förderschichten im Kohlenbergbau (Nr. 2752 der Drucksachen) 7168B Winkelheide (CDU), Antragsteller . 7168C Agatz (KPD) 7168C Ausschußüberweisung 7168D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Stillegung der Eisenbahnstrecke Zweibrücken—Hornbach (Rheinland-Pfalz) (Nr. 2723 der Drucksachen) 7168D Beratung vertagt 7168D Nächste Sitzung 7168D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beschränke mich auf die grundsätzliche Seite der vorliegenden Interpellation. Das Gesetzgebungsverfahren des Bundes gliedert sich — das ist allgemeines Staatsrecht — regel-


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    mäßig in drei Hauptabschnitte: erstens die Beschlußfassung durch die gesetzgebenden Körperschaften mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit, wobei die Stellung und Befugnis des Bundesrats verschieden ist, je nachdem es sich um ein echtes Zustimmungsgesetz handelt oder nicht; zweitens die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten unter Gegenzeichnung des Kanzlers oder Fachministers gemäß Art. 58 und 82 des Grundgesetzes, welche die Authentizität und Verfassungsmäßigkeit des Gesetzestextes und die Einhaltung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens nach Prüfung durch den Bundespräsidenten urkundlich bescheinigt; drittens den Gesetzesbefehl durch die Verkündung. Zu diesen Regularien kommt nach Art. 113 des Grundgesetzes — was eine staatsrechtliche Neuerung und eine starke Beschränkung der gesetzgebenden Faktoren darstellt — für ausgabenerhöhende Beschlüsse der gesetzgebenden Körperschaften die Zustimmung der Bundesregierung als viertes Erfordernis hinzu. Ohne sie werden solche Beschlüsse nicht wirksam und nicht staatsrechtlich existent.
    Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten, die Gegenzeichnung des Kanzlers oder Fachministers, die erforderliche Anordnung der Verkündung durch den Bundespräsidenten sowie die Entscheidung und Erklärung der Bundesregierung nach Art. 113 sind nicht nur politische Verantwortlichkeiten, sondern grundgesetzliche Pflichten dieser Bundesorgane und Persönlichkeiten. Ihre Verletzung zieht die bekannten Folgen der Art. 61, 67 und 68 des Grundgesetzes nach sich. Auch die Verantwortung des Fachministers besteht, wie unzweifelhaft sein dürfte, unmittelbar gegenüber dem Bundestag, wennschon sie nur mit etwaigen politischen Folgen, nicht aber mit verfassungsrechtlich unmittelbaren Wirkungen geltend gemacht werden kann. Eine Verletzung der grundgesetzlichen Pflicht liegt nicht nur in der Ablehnung der Ausfertigung eines Gesetzes, der Verweigerung der Gegenzeichnung oder der Unterlassung der Anordnung der Verkündung, sondern auch in ihrer Verzögerung oder sogar Verschleppung.

    (Abg. Dr. Arndt: Sehr richtig!)

    Daß die gesetzgeberischen Beschlüsse des Bundestages, gleichviel welche Zeitpunkte für das Inkrafttreten eines Gesetzes vorgesehen sind — ob es mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, am Tage nach der Verkündung, mit dem 14. Tage nach dem Ablauf des Tages, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben wurde, wie in Art. 82 Abs. 2 vorgesehen ist, oder an einem im Gesetz angegebenen bestimmten Kalendertage in Kraft treten soll —, prompt gemeint sind, geht unzweifelhaft aus Art. 77 Abs. 1 des Grundgesetzes hervor, wonach die vom Bundestag angenommenen Gesetze durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrat zuzuleiten sind. Es ist ganz offensichtlich der Wille des Grundgesetzes, daß das Inkrafttreten der Gesetze, wenn sie einmal von der Legislative verabschiedet sind, nicht etwa durch Bürokratismus, Gleichgültigkeit oder bestimmte Absichten in der Schwebe gehalten oder sonst verzögert werden darf. Die politische und die verfassungsrechtliche Verantwortung der beteiligten Bundesorgane entfällt auch nicht dadurch, daß Berufungen auf das Besatzungsstatut versucht werden oder erfolgen.
    Der Klärung dieser Rechtslage dient wohl die vorliegende Interpellation. Wenn sie keinen weiterreichenden Zweck verfolgt, als daß aus dieser Klarstellung auch die notwendigen Konsequenzen für die Zukunft gezogen werden, dann war sie nützlich. Der Meinung, daß es notwendig oder zweckmäßig sei, etwa nach Vorgang der Weimarer Verfassung für die Verkündung oder die Anordnung der Verkündung von Gesetzen eine Frist zu setzen, vermag ich nicht beizupflichten. Ich glaube, daß es unzweckmäßig wäre und den Ausdruck eines nach meiner Auffassung nicht von vornherein gerechtfertigten Mißtrauens des Bundestages gegenüber den verfassungsmäßigen Organen bedeuten würde, die an der Verkündung und ihrer Herbeiführung beteiligt sind, wenn eine solche reglementierende Frist eingeführt würde. Ich glaube, daß es dem guten Einvernehmen zwischen dem Parlament, dem Bundespräsidenten, den verfassungsmäßigen Organen der Bundesregierung dienen kann, wenn die Festsetzung einer solchen Frist im Grundgesetz selbst unterbleibt.

    (Beifall bei der BP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Renner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die einzige Bestimmung, die das Grundgesetz über die Möglichkeit der Regierung enthält, ein vom Bundestag ordnungsmäßig verabschiedetes Gesetz durch ein Veto irgendwie aufzuhalten, ist der Art. 113. Dieser Art. 113 ist im Parlamentarischen Rat auf Anregung des damaligen Kollegen Herrn Dr. Höpker-Aschoff beschlossen worden, des Parteifreundes des Herrn Justizministers Dehler. Es ist im Parlamentarischen Rat auch nicht entfernt bestritten worden, daß die Regierung die Verpflichtung hat, vom Bundestag beschlossene Gesetze unverzüglich an den Bundespräsidenten zur Ausfertigung weiterzuleiten. Nur um zu verhindern, daß der Bundestag Beschlüsse faßt, die Verpflichtungen finanzieller Natur beinhalten, die über die eingesetzten Etatmittel hinausgehen und also den Haushalt nach Auffassung der Regierung ungebührlich belasten, hat man der Regierung ein Vetorecht eingeräumt. Das ist das einzige Vetorecht, das das Grundgesetz enthält.
    Wenn der Herr Bundesjustizminister jetzt erklärt, er sei der Auffassung, daß er auch nach ordnungsmäßiger Verabschiedung eines Gesetzes durch den Bundestag verpflichtet sei oder die Verpflichtung fühle, dieses Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu untersuchen, und wenn er dann sagt, daß er seine Unterschriftleistung davon abhängig mache, daß er die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bejaht, dann maßt sich der Herr Justizminister damit ein Recht an, das in der Verfassung keine Grundlage hat. Wenn die Bundesregierung gegen ein Gesetz Bedenken hat, das im Bundestag behandelt wird, das ja vorher den Bundesrat durchlaufen muß, dann hat sie die Verpflichtung, diese Bedenken vor der endgültigen Verabschiedung hier im Bundestag vorzutragen und zu begründen. Ist aber ein Gesetz einmal beschlossen, dann ist die Regierung gehalten, anzuerkennen, daß das ein ordnungsmäßiges, verfassungsmäßig zustande gekommenes Gesetz ist. Ich erkenne der Regierung höchstens die Möglichkeit zu, im Prozeß der Weiterleitung dieses ordnungsmäßig beschlossenen Gesetzes an den Bundespräsidenten den Bundespräsidenten auf gewisse Mängel formaler Natur aufmerksam zu machen. Aber die Entscheidung darüber, ob das Gesetz vom Bundespräsidenten durch ein Veto vorübergehend angehalten werden


    (Renner)

    soll, liegt nur beim Bundespräsidenten und nicht bei der Regierung.
    Daß es bei dem Art. 113 nur auf die aufgezeigte Einschränkung angekommen ist, ist ganz eindeutig. Der Entwurf von Herrenchiemsee wollte j a seinerzeit der Regierung ein gewisses Vetorecht genereller Natur zugestehen. Dieses Vetorecht hat der Parlamentarische Rat abgelehnt. Er hat nur dieses Vetorecht auf der Basis des Art. 113 anerkannt. Wenn die Bundesregierung mit derartigen Begründungen, wie sie der Herr Bundesjustizminister heute hier gegeben hat, dem Bundestag verfassungswidrige Auffassungen oktroyieren will

    (Zurufe rechts: Nanu!)

    — ja, sicher wird das versucht —, dann ist das eine Sache, die der Herr Justizminister mit dem Bundestag abzumachen hat. Was ist das für eine komische Erklärung, es träten dann in dem Falle die üblichen Konflikte ein? Was sind das für Konflikte? Ein Minister, der die Verfassung bricht, hat abzutreten. Einen anderen Konflikt gibt es doch gar nicht. Ein Minister, der sich erlaubt, die Verfassung brechen zu wollen, wird unter das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gestellt. Das ist doch Ihre Verfassung, meine Damen und Herren, die Sie gemacht haben!
    Die Sache an sich hat also durch diese sehr fragwürdige Erklärung des Herrn Bundesjustizministers eine Verschärfung erhalten, die wirklich vom gesamten Bundestag beachtet werden muß. Diese Art der Auslegung, Herr Justizminister, der Sie sich neuerlich neben Herrn Dr. Lehr berufen fühlen, scheinbar die Verfassung zu schützen, ist so gefährlich, daß man mit Fingern darauf zeigen muß, um Ihnen rechtzeitig, wenn ich so sagen darf, den Star zu stechen und Ihnen beizubringen, daß Sie endlich auch einmal auf anderen Gebieten die bewiesenen Verfassungsbrüche abstellen sollten.