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ID0117406900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1951 7135 174. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 7136C, 7148C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 7136D Soforthilfe-Anpassungsgesetz 7136D Bundesbahngesetz 7136D Anfrage Nr. 223 der Abg. Dr. Frey, Dr. Horlacher, Dr. Dr. Müller (Bonn), Dannemann, Lampl, Tobaben u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nrn. 2728, 2789 der Drucksachen) 7137A Bericht des Bundesministers der Finanzen über die bisherigen Schritte der Bundesregierung betr. Neufassung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2796 der Drucksachen) 7137A Vorlage der Verordnung über Verwendungsbeschränkungen für Baumaterial (VO Bau I/51) 7137A Tödlicher Verkehrsunfall des Abg. Brunner und Verletzung seiner Ehefrau 7137A, 7146C, 7147C Teilnahme von Mitgliedern beider Häuser des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika als Gäste an der Sitzung 7137C, 7145B Präsident Dr. Ehlers . 7137C, 7145B, 7147C Mr. Theodore Francis Green, Mitglied des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika 7146B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2533 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2749 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 354, 356, 357, 358, 359) 7137C, '7147D Kuntscher (CDU), Berichterstatter . . 7137C Sabel (CDU) 7139C, D, 7142A, 7144A, 7149A, 7151A, C Determann (Z) 7139D Odenthal (SPD) 7140A, 7142C, 7145A, 7147D, 7148C Ewers (DP) 7140C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 7141B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7141D Dr. Preller (SPD): zur Abstimmung 7143C zur Sache 7150D Renner (KPD) 7144B Dr. Kneipp (FDP) 7150A Abstimmungen 7142D, 7143D, 7144A, 7150D, 7151A, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll (Nr. 2574 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2763 der Drucksachen) . . . . 7151C Walter (DP), Berichterstatter . . . 7151D Beschlußfassung 7151D Erste Beratung des von den Abgeordneten Brese, Dr. Kneipp, Tobaben und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (Nr. 2726 der Drucksachen) 7152A Dr. Kneipp (FDP), Antragsteller . 7152A Ausschußüberweisung 7152B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verkündung der vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetze (Nr. 2722 der Drucksachen) . . . 7152B Jacobi (SPD), Interpellant . . 7152B, 7156A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7154D, 7157B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP): zur Geschäftsordnung '7156C zur Sache '7156D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7157D Renner (KPD) '7158C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere (Nr. 2715 der Drucksachen) 7159B Ausschußüberweisung 7159B Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nr. 2748 der Drucksachen) 7159B Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 7159B Mertins (SPD) 7160A Ausschußüberweisung 7160B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung (Nr. 2395 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2751 der Drucksachen) 7160B Dr. Miessner (FDP), Berichterstatter 7160C Beschlußfassung 7162B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens (Nr. 2520 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2745 der Drucksachen) . . . . 7162C zur Geschäftsordnung: Dr. Horlacher (CSU) 7162C Lange (SPD) 7162D Ausschußüberweisung 7163A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Nrn. 2741, 2626 der Drucksachen) 7163A Storch, Bundesminister für Arbeit . 7163B Beschlußfassung 7163B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Naegel, Dr. Greve, Dr. Hasemann u. Gen. betr. Verkehrsflughafen für Niedersachsen und über den Antrag der Abg. Dr. Wellhausen, Strauß, Dr. Seelos u. Gen. betr. Verkehrsflughafen für Nordbayern (Nrn. 2732, 2120, 2553 der Drucksachen) 7163B Erler (SPD), Berichterstatter . 7163C Beschlußfassung 7164B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Schatz u. Gen. betr. Räumung des von der amerikanischen Besatzungsbehörde beschlagnahmten Raumes Hohenfels und Umgebung (Oberpfalz) (Nrn. 2733, 2597 der Drucksachen) 7164B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7164B Kahn (CSU) 7164D, 7166A, 7167D Höhne (SPD) 7165A, 7167C Frau Thiele (KPD) 7166B Beschlußfassung 7168B Beratung des Antrags der Abg. Lenz u. Gen. betr. Lohn- und Gehaltszahlungen für zusätzliche Förderschichten im Kohlenbergbau (Nr. 2752 der Drucksachen) 7168B Winkelheide (CDU), Antragsteller . 7168C Agatz (KPD) 7168C Ausschußüberweisung 7168D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Stillegung der Eisenbahnstrecke Zweibrücken—Hornbach (Rheinland-Pfalz) (Nr. 2723 der Drucksachen) 7168D Beratung vertagt 7168D Nächste Sitzung 7168D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Max Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Nachdem der Herr Minister dargelegt hat, worin die Verzögerung in einzelnen Fällen gelegen hat, und nachdem er mit Recht und zur Befriedigung des Hauses zugesagt hat, daß, wenn irgendwann einmal, gleich, aus welchem Grunde, weitere Verzögerungen entstehen, die beiden Häuser sofort benachrichtigt werden, wird es in diesem Zusammenhang nur darauf ankommen, einige grundsätzliche Bemerkungen zu der vom Herrn Interpellanten an sich mit Recht angeschnittenen verfassungsrechtlichen Frage zu machen.
    Die grundsätzliche Frage ist die: soll man in die Verfassung eine Bestimmung hineinbringen, wo-

    Dr. Becker [Hersfeld])
    nach die Verkündung von Gesetzen innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen soll? Wir haben die Frage hin und her erörtert. Wir waren der Meinung, man könne es, da andere Verfassungen eine gleiche Bestimmung enthalten, auch bei uns für nötig ansehen, eine solche Bestimmung zu schaffen. Dann haben wir aber die Dinge nochmals besprochen und sind dabei davon abgekommen, einen solchen Antrag zu stellen, und zwar aus Gründen, mit denen wir uns, glaube ich, mit dem Interpellanten und auch mit den Ausführungen des Herrn Ministers in Übereinstimmung befinden. Wir sind der Auffassung, daß die Regierung grundsätzlich verpflichtet ist, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, die jeweils rette beschlossenen Gesetze dem Herrn Bundespräsidenten zur Veröffentlichung vorzulegen. Die Einführung einer Frist würde gegebenenfalls nur die Möglichkeit einer weiteren Verzögerung begründen können, nämlich in den Fällen, in denen unter Umständen nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes eine sehr schnelle Publizierung gewünscht bzw. als notwendig erachtet wird.
    Wir sind ferner der Überzeugung — und das möchte ich besonders betonen —, daß die Regierung, ehe sie die Gesetze dem Herrn Bundespräsidenten vorlegt, auch ihrerseits zu prüfen hat, nicht nur, ob diese Gesetze formell richtig zustande gekommen sind, sondern auch, ob ihr Inhalt nicht gegen die Verfassung verstößt.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Schoettle: Dann kommen Sie auf eine sehr schiefe Ebene!)

    Das ergibt sich allein schon aus der Eidesleistung der Minister und aus dem Inhalt des Eides.

    (Abg. Jacobi: Er hat ja früher die Möglichkeit!)

    — Bitte, sie haben die Möglichkeit, ihre Bedenken vorher zu äußern. Werden diese Bedenken vom Bundestag überstimmt, so ist damit noch längst nicht gesagt, daß die Mehrheit die Bedenken durch ihren Beschluß aus der Welt geschafft hat. Die gleichen Grundsätze gelten für die Prüfung durch den Herrn Bundespräsidenten. Ich lege Wert darauf, diese unsere grundsätzliche Meinung hiermit in aller Form festgestellt zu sehen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldundungen? — Das Wort hat der Herr Justizminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Es ist das gute Recht des Herrn Interpellanten, zu verlangen, daß ich seine Fragen etwas präziser beantworte. Zunächst hat er gefragt, welche vom Bundestag beschlossenen Gesetze noch nicht verkündet seien. Ich nehme an, daß damit nicht die laufenden Gesetze, die vor 8 oder 14 Tagen beschlossen worden sind und jetzt zur Verkündung kommen, gemeint sind.
    Ich muß dann noch auf ein Gesetz hinweisen, dessen Verkündung sich verzögert hat. Das ist das Gesetz zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes, also die Durchführung der Auftragsverwaltung auf dem Gebiete der Finanzen. Dieses Gesetz hat der Bundestag am 12. Juli 1951 verabschiedet. Am 13. Juli hat der Bundesrat beschlossen, seine Zustimmung zu verweigern. Er hat es also als ein Zustimmungsgesetz erachtet und hat davon abgesehen, Einspruch einzulegen, sich vielmehr damit begnügt, die Zustimmung nicht zu erteilen. Die Bundesregierung hat sich auf den Standpunkt gestellt, es sei kein Zustimmungsgesetz, und hat das Gesetz dem Herrn Bundespräsidenten zur
    Verkündung zugeleitet. Der Herr Bundespräsident hat ein Gutachten des Bundesverfassungsgerichts über diese verfassungsrechtliche Frage beantragt, das Gutachten liegt aber noch nicht vor.

    (Abg. Schoettle: Das geht also nicht zu Lasten der Regierung!)

    — Nein, das geht nicht zu Lasten der Regierung, sondern das ist ganz regulär behandelt worden.
    Verzögert hat sich auch die Verkündung des Gesetzes über die Bundesdienststrafgerichte. Dieses Gesetz ist allerdings erst, ich glaube, am 26. September beschlossen worden.

    (Abg. Jacobi: In der 164. Sitzung!) Inzwischen haben sich redaktionelle Unstimmigkeiten ergeben. Deswegen mußte ich mich noch einmal an das Innenministerium wenden. Das Innenministerium hat sich mit dem Redaktionsbüro des Bundestages in Verbindung gesetzt. Daraus hat sich insgesamt eine Verzögerung von 4 Wochen ergeben. Aber das kann man nicht vermeiden. — Das sind, glaube ich, alle Gesetze, die in Frage kommen; alle anderen sind regulär behandelt worden.

    Die Frage 3 möchte ich präzis dahin beantworten: die Bundesregierung ist nach meiner Meinung verpflichtet, jedes beschlossene Gesetz dem Herrn Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung vorzulegen. Dann hat der Herr Bundespräsident zu prüfen, ob er die Ausfertigung und die Promulgation vornehmen will, während die Bundesregierung sich ihrerseits darüber schlüssig werden muß, ob sie durch ihre Gegenzeichnung die politische Verantwortung übernehmen will. Es ist denkbar, daß sie das aus bestimmten Gründen nicht tun will. Ich habe schon darauf hingewiesen, welche Folgen dann eintreten.
    Nun zur Frage 4: Wie ist es, wenn durch ein Gesetz erhöhte Ausgaben, entweder eine Erhöhung der im Haushalt vorgesehenen Ausgaben oder zusätzliche Ausgaben entstehen und die Wirksamkeit des Gesetzes von der Zustimmung der Bundesregierung abhängig ist? Auch insoweit erkennt die Bundesregierung ihre Verpflichtung an, sich unverzüglich schlüssig zu machen. Aber es können natürlich dabei Verzögerungen, die auch mehr als Wochen betragen, eintreten. Denn die Regierung muß für die Bereitstellung der Mittel im Haushalt Sorge tragen, die für die Durchführung des Gesetzes erforderlich sind, muß möglicherweise erst ein Gesetz einbringen, durch das die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wir haben deswegen auch im Parlamentarischen Rat mit guten ründen davon abgesehen, in Art. 82 eine Frist zu setzen, nicht nur im Hinblick auf die Eingriffsmöglichkeit der Besatzungsmächte und die damit verbundene Verzögerung, sondern weil wir davon ausgegangen sind, daß die Bundesregierung grundsätzlich die Pflicht zur sofortigen Vorlage und der Bundespräsident die Pflicht zur sofortigen Ausfertigung und Verkündung hat. Aber wir haben auch erwogen, daß Schwierigkeiten eintreten können; ein Gesetz soll verständig sein und nicht Schranken aufrichten, die nicht erforderlich sind.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)