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ID0117406100

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
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    2. Das: 1
    3. Wort: 1
    4. hat: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesminister: 1
    7. Justiz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1951 7135 174. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 7136C, 7148C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 7136D Soforthilfe-Anpassungsgesetz 7136D Bundesbahngesetz 7136D Anfrage Nr. 223 der Abg. Dr. Frey, Dr. Horlacher, Dr. Dr. Müller (Bonn), Dannemann, Lampl, Tobaben u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nrn. 2728, 2789 der Drucksachen) 7137A Bericht des Bundesministers der Finanzen über die bisherigen Schritte der Bundesregierung betr. Neufassung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2796 der Drucksachen) 7137A Vorlage der Verordnung über Verwendungsbeschränkungen für Baumaterial (VO Bau I/51) 7137A Tödlicher Verkehrsunfall des Abg. Brunner und Verletzung seiner Ehefrau 7137A, 7146C, 7147C Teilnahme von Mitgliedern beider Häuser des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika als Gäste an der Sitzung 7137C, 7145B Präsident Dr. Ehlers . 7137C, 7145B, 7147C Mr. Theodore Francis Green, Mitglied des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika 7146B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2533 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2749 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 354, 356, 357, 358, 359) 7137C, '7147D Kuntscher (CDU), Berichterstatter . . 7137C Sabel (CDU) 7139C, D, 7142A, 7144A, 7149A, 7151A, C Determann (Z) 7139D Odenthal (SPD) 7140A, 7142C, 7145A, 7147D, 7148C Ewers (DP) 7140C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 7141B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7141D Dr. Preller (SPD): zur Abstimmung 7143C zur Sache 7150D Renner (KPD) 7144B Dr. Kneipp (FDP) 7150A Abstimmungen 7142D, 7143D, 7144A, 7150D, 7151A, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll (Nr. 2574 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2763 der Drucksachen) . . . . 7151C Walter (DP), Berichterstatter . . . 7151D Beschlußfassung 7151D Erste Beratung des von den Abgeordneten Brese, Dr. Kneipp, Tobaben und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (Nr. 2726 der Drucksachen) 7152A Dr. Kneipp (FDP), Antragsteller . 7152A Ausschußüberweisung 7152B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verkündung der vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetze (Nr. 2722 der Drucksachen) . . . 7152B Jacobi (SPD), Interpellant . . 7152B, 7156A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7154D, 7157B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP): zur Geschäftsordnung '7156C zur Sache '7156D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7157D Renner (KPD) '7158C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere (Nr. 2715 der Drucksachen) 7159B Ausschußüberweisung 7159B Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nr. 2748 der Drucksachen) 7159B Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 7159B Mertins (SPD) 7160A Ausschußüberweisung 7160B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung (Nr. 2395 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2751 der Drucksachen) 7160B Dr. Miessner (FDP), Berichterstatter 7160C Beschlußfassung 7162B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens (Nr. 2520 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2745 der Drucksachen) . . . . 7162C zur Geschäftsordnung: Dr. Horlacher (CSU) 7162C Lange (SPD) 7162D Ausschußüberweisung 7163A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Nrn. 2741, 2626 der Drucksachen) 7163A Storch, Bundesminister für Arbeit . 7163B Beschlußfassung 7163B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Naegel, Dr. Greve, Dr. Hasemann u. Gen. betr. Verkehrsflughafen für Niedersachsen und über den Antrag der Abg. Dr. Wellhausen, Strauß, Dr. Seelos u. Gen. betr. Verkehrsflughafen für Nordbayern (Nrn. 2732, 2120, 2553 der Drucksachen) 7163B Erler (SPD), Berichterstatter . 7163C Beschlußfassung 7164B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Schatz u. Gen. betr. Räumung des von der amerikanischen Besatzungsbehörde beschlagnahmten Raumes Hohenfels und Umgebung (Oberpfalz) (Nrn. 2733, 2597 der Drucksachen) 7164B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7164B Kahn (CSU) 7164D, 7166A, 7167D Höhne (SPD) 7165A, 7167C Frau Thiele (KPD) 7166B Beschlußfassung 7168B Beratung des Antrags der Abg. Lenz u. Gen. betr. Lohn- und Gehaltszahlungen für zusätzliche Förderschichten im Kohlenbergbau (Nr. 2752 der Drucksachen) 7168B Winkelheide (CDU), Antragsteller . 7168C Agatz (KPD) 7168C Ausschußüberweisung 7168D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Stillegung der Eisenbahnstrecke Zweibrücken—Hornbach (Rheinland-Pfalz) (Nr. 2723 der Drucksachen) 7168D Beratung vertagt 7168D Nächste Sitzung 7168D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    (Hört! Hört! bei der SPD.)



    (Jacobi)

    Meine Damen und Herren! Angesichts einer solchen Stellungnahme ist man versucht, den Satz aus Kortums Jobsiade zu zitieren:
    Ob dieser Antwort des Kandidaten Jobses Geschah ein allgemeines Schütteln des Kopses.
    Eine derartige Stellungnahme ist aber um so mehr verwunderlich, als sie doch ganz offensichtlich etwas enthält, was fast an Unwürdigkeit grenzt. Unwürdig ist die Stellungnahme nicht nur in bezug auf das Verhalten gegenüber diesem Hause, sondern auch, soweit die Haltung der Bundesregierung gegenüber den Alliierten in Betracht kommt. Die sozialdemokratische Fraktion hält jedenfalls die eingeschlagene Prozedur für absolut unerträglich und hofft, daß auch die übrigen Fraktionen keine Neigung haben, mit einem ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzesbeschluß so verfahren zu lassen. Wir erwarten besonders auch zu diesem Einzelfall eine unzweideutige Stellungnahme der Bundesregierung vor dem Parlament.
    Unsere Interpellation ist wesentlich durch die Nichtverkündung gerade dieses Gesetzes und die mehr als merkwürdige Art der Behandlung, die sich in der schriftlichen Äußerung des Bundespostministeriums ausdrückt, veranlaßt worden. Jedoch gibt es auch eine Reihe anderer Fälle, in denen uns eine unzulässige und unerträgliche Verzögerung, zum Teil auch eine Unterlassung der Verkündung vorzuliegen scheint, wegen der die Regierung sich zu rechtfertigen hat. Wir haben feststellen können, daß die Bedenken, die wir mit unserer Interpellation zum Ausdruck bringen, und die allgemeine Sorge, die uns wegen der gerügten Praxis erfüllt, nicht allein bei uns vorliegen. Gestern hat die Parteikorrespondenz der FDP in ihrer Nr. 80 angekündigt, daß in Kreisen der Freien Demokraten die Zeit für gekommen angesehen wird, eine wichtige Lücke im Grundgesetz, nämlich die der Verkündungsfrist, auszufüllen. Es wird darauf hingewiesen, daß beabsichtigt sei, einen Antrag auf Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, nach dem die Gesetze vom Bundespräsidenten binnen eines Monats zu verkünden sind.
    Lassen Sie mich noch kurz auf drei Gesetze hinweisen! Wir haben eine ungebührliche, ja unzulässige Verzögerung beispielsweise bei dem sogenannten Blitzgesetz über den Südweststaat sowie bei dem Gesetz über die Rentenumstellung festgestellt, und wir haben schließlich vermerkt, daß ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz nicht verkündet worden ist, für dessen Nichtverkündung sachliche und rechtliche Gründe nicht angeführt werden können, nämlich das Gesetz über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.
    Meine Damen und Herren! Ich habe versucht, Ihnen die zwei ersten Fragen der Interpellation nahezubringen. Die dritte Frage bedarf einer Richtigstellung, da sie in ihrer bisherigen Formulierung mißverständlich ist. Selbstverständlich war den Interpellanten bekannt, daß die Verkündung als Institut nicht Aufgabe der Bundesregierung ist, sondern daß die Bundesregierung lediglich zum Zweck der Publikation im Bundesgesetzblatt, also als Beauftragte des Bundespräsidenten tätig wird. Ich erlaube mir daher, folgende Neufassung der Ziffer 3 bekanntzugeben, die der Klarstellung dient:
    Erkennt die Bundesregierung an, daß sie verpflichtet ist, vom Bundestag und Bundesrat
    verabschiedete Gesetze unverzüglich dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorzulegen und
    — jetzt kommt die Neuformulierung —
    die von dem Bundespräsidenten verfügte Verkündung sofort auszuführen?
    Zur Begründung dieser Frage 3 bedarf es nach dem vorhin Ausgeführten keiner weiteren Darlegungen mehr.
    Es bleibt die vierte Frage:
    Erkennt die Bundesregierung an, daß sie sich unverzüglich zu entscheiden hat, ob sie unter den Voraussetzungen des Artikels 113 des Grundgesetzes einem Gesetz ihre Zustimmung erteilt?
    Wir meinen, eine Antwort auch auf diese Frage sollte der Bundesregierung eigentlich nicht schwer fallen.

    (Glocke des Präsidenten.)

    — Ich beeile mich, zum Schluß zu kommen, Herr Präsident. — Eine Antwort sollte der Bundesregierung nicht zuletzt deshalb nicht schwerfallen, weil nicht nur die Volksvertretung, sondern vor allem auch das Volk selbst einen Anspruch darauf hat, alsbald zu erfahren, ob ein unter die Sperrbestimmung des Art. 113 des Grundgesetzes fallender Gesetzesbeschluß durchgeführt wird oder nicht. Die Bundesregierung aber wird bei der Gewandtheit des Herrn Bundesfinanzministers, Sperren aufzubauen, kaum einwenden können, daß sie sehr lange Zeit braucht, um zur Frage der Anwendung des Art. 113 Stellung nehmen zu können. Eine möglichst alsbaldige Äußerung der Bundesregierung im Einzelfall bei einem solchen Gesetz erscheint uns Gebot und Verpflichtung zugleich zu sein.
    Meine Damen und Herren! Was unsere Interpellation anspricht, ist kein Randproblem, sondern eine Frage, bei der Grundsatzprobleme der Demokratie überhaupt berührt werden. Gerade in einer Zeit, die in vielfacher Hinsicht eine Zeit der Probe für die Geltung und Wirklichkeit der Verfassung ist, muß von der Regierung die Einhaltung des Grundgesetzes, die Achtung vor der Volksvertretung und die Beachtung von deren Beschlüssen mit ganz besonderem Nachdruck verlangt werden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Diesem Anliegen gilt unsere Interpellation, die wir dem Hause unterbreitet haben und deren befriedigende Beantwortung durch die Bundesregierung wir alsbald erwarten.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

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    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist die selbstverständliche Pflicht der Bundesregierung, jedes ordnungsgemäß zustandegekommene Gesetz sofort dem Herrn Bundespräsidenten zur Ausfertigung und zur Verkündung vorzulegen. Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung jemals dieser Pflicht aus politischer Unlust oder mit dem Ziel der Manipulation nicht entsprochen habe. Die Zahl von 23 Gesetzen, die bis zum 12. Oktober zwar beschlossen, aber nicht verkündet worden sind, besagt natürlich nichts. Man müßte aufgliedern und fragen, wie der Prozeß des Gesetzgebungsgangs im einzelnen gerade am 12. Oktober gewesen ist.


    (Bundesjustizminister Dr. Dehler)

    Der Herr Interpellant hat einige Gesetze, die angeblich verzögert worden sind,

    (Abg. Dr. Arndt: Angeblich?)

    — angeblich, ich will einmal sagen, schuldhaft verzögert worden sind, genannt. Dazu will ich mich äußern. Er hat das sogenannte Blitzgesetz über den Südweststaat genannt. Die Bundesregierung hat dieses Gesetz ordnungsgemäß sofort dem Herrn Bundespräsidenten vorgelegt. Der Herr Bundespräsident hat Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gehabt und hat deswegen die Verkündung erst mit dem zweiten Neuordnungsgesetz vorgenommen. Von einem Verschulden kann somit bestimmt keine Rede sein.
    Das Gesetz über die Umstellung der privaten Renten bedurfte nach Art. 113 des Grundgesetzes der Zustimmung der Bundesregierung. Die Erteilung dieser Zustimmung war überaus schwierig, weil die Mittel für die Durchführung des Gesetzes nicht vorhanden waren. Von einer schuldhaften Verzögerung kann also auch hier keine Rede sein.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Richtig ist, daß die Verkündung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost sich sehr hinausgezögert hat. Ich gestehe zu, daß das Hohe Haus ebenso wie der Bundesrat einen Anspruch darauf gehabt hätte, unterrichtet zu werden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich bedaure sehr, daß das nicht geschehen ist. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger über den jeweiligen Gesetzgebungsstand der einzelnen Vorlagen geht auf mich zurück, gerade um einen Überblick zu gewinnen und zu geben. Ich werde es auch in der Folge so halten, daß die beiden gesetzgebenden Gremien jederzeit, wenn irgendwelche Bedenken oder Schwierigkeiten bei der Verkündung auftreten, unverzüglich unterrichtet werden.
    Bei dem Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost liegt es wie folgt: Das Gesetz ist am 6. Dezember 1950 von Ihnen verabschiedet worden, und schon am 15. Dezember 1950 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Das Gesetz mußte damals unter der Geltung des alten, nicht revidierten Besatzungsstatuts der Alliierten Hohen Kommission vorgelegt werden. Die Alliierte Hohe Kommission hat ihr Veto eingelegt

    (Widerspruch bei der SPD)

    wegen der Bestimmung des § 2 des Gesetzes betreffend das Eigentum am sogenannten Unterhaltungsrundfunk.

    (Erneuter Widerspruch bei der SPD.)

    — Es ist ein Veto eingelegt worden. Ich bin nicht Sachbearbeiter, mein Ministerium ist nicht das Fachministerium. Aber so ist die Unterrichtung, die ich erhalten habe. In dem Schreiben des Herrn Postministers ist von dieser Tatsache nichts erwähnt. Von dem Schreiben habe ich heute zum ersten Mal gehört. Ich bin dahin unterrichtet, daß seitens der Alliierten Hohen Kommission förmlich erklärt worden sei, es werde Veto erhoben gegen die Bestimmung des § 2, die mit der damaligen alliierten Gesetzgebung nicht übereinstimme; nach der alliierten Gesetzgebung war das Vermögen am Unterhaltungsrundfunk auf die Länder übertragen worden.
    Nun ist es richtig, daß nach der Revision des Besatzungsstatuts an sich die Möglichkeit zur Verkündung bestanden hätte und daß man es hätte darauf ankommen lassen können, ob die Alliierte Hohe Kommission wegen ihrer Bedenken das Gesetz wirklich aufheben würde. Die Sache ist im Kabinett mehrmals beraten worden. Man hat immer wieder versucht, mit den Sachbearbeitern der Alliierten Hohen Kommission zu einer Verständigung zu kommen. Das ist bisher nicht gelungen. Vor ungefähr 14 Tagen wurde nun die Sache im Kabinett noch einmal behandelt. Es ist eine peinliche Frage. Wir sind uns dann dahin schlüssig geworden, mit der Verkündung auf den Zeitpunkt der Ablösung des Besatzungsstatuts und damit auf unsere gesetzgeberische Souveränität zu warten. Ich gebe zu, insoweit liegt ein Sonderfall mit ganz besonderen Schwierigkeiten vor, die dazu geführt haben, daß das Gesetz nicht verkündet wurde.
    Weiter ist das Gesetz über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung genannt worden. Dieses Gesetz ist vom Bundestag am 11. Juli 1951 und vom Bundesrat am 27. Juli 1951 verabschiedet worden. Die Verzögerung ist nach meiner Meinung durchaus verständlich. Ich persönlich hatte Bedenken, ob dieses Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen war. Die Frage wurde im Kabinett am 28. August 1951 eingehend behandelt. Die Schwierigkeiten wegen der Ferien haben eine frühere Behandlung nicht möglich gemacht. Das Kabinett hat sich angesichts des Umstandes, daß das Gesetz über die Errichtung der Bundesanstalt inzwischen in den Vermittlungsausschuß gekommen war und der Bundesrat einen Antrag vorbereitet hatte, wonach die Bestimmung des Sitzes dem Verwaltungsrat der Bundesanstalt übertragen werden sollte, so daß, wenn der Antrag angenommen worden wäre, die Grundlage für das Gesetz betreffend den Sitz entfallen wäre, entschlossen, zuzuwarten, bis die Entscheidung des Vermittlungsausschusses und die Entscheidung der beiden Gremien vorlag. Sie haben selbst erlebt, daß der Beschluß des Vermittlungsausschusses nicht angenommen wurde. Daraufhin hat nunmehr die Bundesregierung die Verkündung des Gesetzes beschlossen; sie wird in den nächsten Tagen im Bundesgesetzblatt erfolgen.
    Nun liegt folgende nicht unwichtige verfassungsrechtliche Frage vor: Welches Recht hat die Regierung,

    (Abg. Dr. Arndt: Gar keins hat sie! — Gegenruf von der Mitte: Etwas doch!)

    welches Recht hat der Herr Bundespräsident? — Ich weiß nicht, ob wir uns jetzt hier darüber unterhalten sollen.

    (Abg. Dr. Arndt: Das werden wir noch tun!)

    Eine Beschlußfassung des Bundeskabinetts liegt nicht vor. Meine Meinung ist es, daß der Bundespräsident selbstverständlich nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, sowohl zu prüfen, ob ein Gesetz formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist, als auch, ob es sachlich mit der Verfassung vereinbar ist. Deswegen haben wir ihm im Bundesverfassungsgerichtsgesetz für den Fall des Zweifels die Möglichkeit gegeben, die Verkündung auszusetzen und ein Gutachten des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Ich nehme für die Bundesregierung und für jeden Bundesminister auch das Recht in Anspruch, dann, wenn sie der Überzeugung sind, ein Gesetz sei nicht in Ordnung,


    (Bundesjustizminister Dr. Dehler)

    sei nicht mit der Verfassung vereinbar, ihre Gegenzeichnung zu verweigern. Was dann folgt, das ist ein politischer Konflikt, der ausgetragen werden muß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)