Rede von
Dr.
Karl
Hoffmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln hier über einen typisch technischen Spezialgesetzentwurf, und ich glaube doch sagen zu dürfen, daß es mir im allgemeinen richtiger erschiene, wenn ein solcher Gesetzentwurf zunächst in den zuständigen Ausschüssen und erst dann im Plenum diskutiert würde.
Der bisherige Verlauf dieser Aussprache hat mich nicht davon überzeugen können, daß ich mit dieser Annahme im Unrecht bin. Es ist zwar vieles vorgebracht worden, dem ich ohne weiteres zustimmen kann; ich habe aber doch den Eindruck, daß wir die ganze Materie viel geschlossener und systematischer hätten erörtern können, wenn die Beratung im Ausschuß vorangegangen wäre und wir dann auf Grund eines Ausschußberichtes diskutiert hätten. Wahrscheinlich wäre es auch ohne weiteres möglich gewesen, sich darüber zu verständigen, wenn nicht zufällig gerade in dem Augenblick der Einbringung dieses Gesetzentwurfs bekannt ge-
worden wäre — der Herr Bundesverkehrsminister hat darauf hingewiesen —, daß eine Initiative, die er auf Grund einer Interpellation meiner Fraktion ergriffen hat, von seiten des Herrn amerikanischen Hochkommissars absolut negativ beantwortet worden ist. Ich möchte nicht versäumen, dem Herrn Minister dafür zu danken, daß er die Verhandlungen über diesen Gegenstand nicht als abgeschlossen betrachtet, und möchte ihn bitten, in den weiteren Verhandlungen mit aller Dringlichkeit darauf hinzuwirken, daß die Zuständigkeit für die Verkehrskontrollen auf den Straßen wieder unbeschränkt an die deutschen Behörden zurückgegeben wird.
Zu dem Gesetzentwurf und seiner Notwendigkeit ist meines Erachtens in der ersten Lesung nicht viel zu sagen. 15 Tote täglich bei Verkehrsunfällen! Der Herr Minister hat sogar von 21 gesprochen, so daß ich annehmen muß, daß die Zahl der tödlich verlaufenen Verkehrsunfälle sich seit der Abfassung dieser Begründung noch erhöht hat. Allein die Zahl dieser tödlich verlaufenen Verkehrsunfälle ist Begründung genug für den Versuch, durch ein derartiges Gesetz eine wesentliche Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr herbeizuführen.
Wir begrüßen es insbesondere, daß beabsichtigt ist, mit diesem Entwurf die bisherige Rechtszersplitterung auf diesem Gebiet zu beseitigen und die Zuständigkeiten des Bundesverkehrsministeriums so zu verstärken, daß mindestens der Zustand in der Zeit vor 1937 wiederhergestellt wird.
Wir halten es für außerordentlich erwünscht, daß man die Gefahr beseitigt, die aus der Länge der Lastzüge auf den Straßen erwächst. Jeder, der selbst Kraftfahrer ist, wird bestätigen, wie groß die Gefahren sind, die gerade durch lange Lastzüge verursacht werden. Ob die Frist für die Beseitigung der zweiten Anhänger nicht noch zu lang gewählt ist —wie manche meiner Freunde annehmen —, bedarf einer Erörterung im Ausschuß. Dazu müssen natürlich noch Sachverständige gehört werden.
Ich stimme zwar Herrn Kollegen Dr. Reismann darin zu, daß man die Sicherheit im Straßenverkehr nicht allein durch strafrechtliche Maßnahmen und Strafandrohungen erhöhen kann. Aber ich glaube doch — und stimme darin dem Herrn Bundesminister für Verkehr zu —, die Praxis in der Vergangenheit hat bewiesen, daß, da viele Verkehrsteilnehmer die erforderliche Disziplin nicht einzuhalten bereit sind, es nun doch einer verschärften Strafandrohung bedarf, um diesen Verstößen wirksam begegnen zu können.
Lassen Sie mich noch ein Wort sagen zu der Art der Durchführung der Kontrollen im Straßenverkehr. Auch ich glaube, daß es gar keinen Sinn hat, die Kontrollen wie bisher auf die Überprüfung der Fahrzeugpapiere des Führerscheins und auf die Einhaltung gewisser Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beschränken. Geschwindigkeitsbegrenzungen für sich allein nützen meines Erachtens überhaupt nichts. Eine Geschwindigkeit von 40 oder 50 Kilometern kann bei einer bestimmten Verkehrssituation schon viel zu hoch sein, und es kann andere Situationen geben, in denen eine Geschwindigkeit von mehr als 100 Stundenkilometern völlig unbedenklich ist. Die schematische Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten wird uns also in dieser Frage überhaupt nicht weiterhelfen.
Auch in dieser Frage stimme ich dem Herrn Bundesverkehrsminister völlig zu.
Meine Fraktion stimmt der Überweisung der Vorlage an den Ausschuß für Verkehr als federführenden Ausschuß zu und beantragt weiterhin die Überweisung an den Rechtsausschuß. Ich glaube, am Schluß noch die Bitte aussprechen zu dürfen, daß sich die Ausschüsse bei der Beratung dieser Vorlage außerordentlich beeilen; denn wir sind sicher übereinstimmend der Auffassung, daß dem Plenum in möglichst kurzer Zeit ein Bericht vorliegen muß, damit das Haus recht bald in zweiter und dritter Lesung das Gesetz verabschieden kann.