Rede:
ID0117102100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Hoffmann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1951 7041 171. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7042D, 7043B, '7049D, 7092D Änderung der Tagesordnung 7042D Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Lohmüller 7043A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nrn. 2703, 2742 der Drucksachen) 7043B, 7089A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 7089A Ausschußüberweisung 7043B Beschlußfassung 7089B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Nr. 2675 der Drucksachen) 7043B Leonhard (CDU) 7043C Müller (Frankfurt) (KPD) 7044A Tenhagen (SPD) 7045A Ausschußüberweisung 7045C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr (Nr. 2674 der Drucksachen) 7045C, 7050A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 7045C Günther (CDU) 7050A Dr. Reismann (Z) 7051A Baur (Augsburg) (SPD) 7052C Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP) . . 7054B Stücklen (CSU) 7055A Dr.-Ing. Decker (BP) 7055B Ausschußüberweisung . . . . . .. . . 7055D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 2672, 2159 der Drucksachen) 7055D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 7056A Beschlußfassung 7056B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XXIII — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Nr. 2617 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 316, 317) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2600 der Drucksachen; Umdruck Nr. 315) . . . 7056B Wacker (CDU), Berichterstatter . . . 7056B Schoettle (SPD), Berichterstatter . 7058A Müller (Frankfurt) (KPD) 7058C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7058C Bausch (CDU) 7059B Abstimmungen 7058D, 7059C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung eines bundeseigenen Motorschiffes im Werte von über 250 000 DM (Nr. 2684 der Drucksachen) 7059D Beschlußfassung 7059D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Müller (Frankfurt) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 15. August 1951 (Nr. 2669 der Drucksachen) 7059D Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 7060A Frau Thiele (KPD) 7060C Ritzel (SPD) 7061A Beschlußfassung 7061A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abg. Frau Strohbach gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 27. August 1951 (Nr. 2670 der Drucksachen) 7061A Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 7061A Frau Thiele (KPD) 7061C Beschlußfassung 7062A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Außerkraftsetzung des Strafrechtsänderungsgesetzes (Nr. 2554 der Drucksachen); Antrag Umdruck Nr. 344) . 7062A Fisch (KPD), Antragsteller: zur Sache 7062A, 7067B zur Geschäftsordnung 7069A Dr. Greve (SPD): zur Sache 7063C, 7068C zur Geschäftsordnung 7069B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7064B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . . 7066A Dr. Schneider (FDP) 7068A Beschlußfassung 7068D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Bundespostgesetz (Nr. 2664 der Drucksachen) '7069B Rademacher (FDP), Antragsteller . 7069B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 7070A, 7071C Cramer (SPD) 7070B Walter (DP) 7071C Kohl (Heilbronn) (FDP) 7071D Beschlußfassung 7072A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einfuhrprogramm zur Deckung lebenswichtigen Bedarfs an Grundnahrungsmitteln (Nr. 2686 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verordnung über Zolländerungen (Nr. 2687 der Drucksachen) 7072A Kriedemann (SPD), Antragsteller 7072B, 7080A Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 7074A, 7081B Fassbender (FDP) 7074C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 7076C, 7081D Niebergall (KPD) 7077C Lampl (BP) 7078B Bauknecht (CDU) 7078D Tobaben (DP) 7079D Ausschußüberweisung 7081D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (12. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfeanpassungsgesetz — SHAnpG) (Nrn. 2708/neu/, 2743 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 345, 346) 7043A, C, 7050A, 7081D Schütz (CSU), Berichterstatter . . . 7082A Dr. Kather (CDU) 7083B Ohlig (SPD) 7084A Dr. Reismann (Z) 7084C, 7087B Dr. Preiß (FDP) 7085B Dr. Horlacher (CSU) 7086A Kunze (CDU) 7087C, 7088D Frommhold (Fraktionslos) 7087D Müller (Frankfurt) (KPD) 7088B Beschlußfassung 7088A, 7089A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nrn. 2500, 2600 bis 2619 der Drucksachen), Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2734 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 340, 324) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 2725 der Drucksachen; Umdruck Nr. 342) 7059A, 7089C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7090B Bausch (CDU) (zur Abstimmung) . . 7090D Pfender (CDU), Berichterstatter . . 7091B Abstimmungen 7089D, 7090D, 7091D Beratung der Übersicht Nr. 40 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 339) 7092D Beschlußfassung 7092D Nächste Sitzung 7092D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Valentin Baur


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf, weil sie der Überzeugung ist, daß der Staat im Verkehr eine Ordnung zu schaffen hat, die dem Bürger auf allen Verkehrswegen jene Sicherheit gewährleistet, die er vom Staat fordern kann. Der jüngste Bericht des Bundesamts für Statistik in Wiesbaden hat vor einigen Tagen festgestellt, daß die Zahl der Unfälle im zweiten Vierteljahr 1951 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 68% gestiegen ist. Das ist eine so schreckliche Steigerung, daß man sich wirklich fragen muß, was alles zu tun ist, um gegen den Wahnwitz der Raserei einen wirksamen Damm aufzurichten. Nach meiner Meinung sind diese Verhältnisse in erster Linie darauf zurückzuführen, daß unzählige Kraftfahrer keinen Maßstab dafür haben, mit welcher Geschwindigkeit sie sich in ihrem eigenen Interesse wie auch im Interesse ihrer Mitbürger zu bewegen haben. Gestatten Sie mir, auch zu sagen, daß diese Verhältnisse auf eine nicht genügend scharfe Behandlung, d. h. Bestrafung der Verkehrsverbrecher in den Fällen der fahrlässigen Tötung zurückzuführen sind.
    Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich dem Hause eine einzige Zeitungsnachricht zur Kenntnis bringen, die der „Münchner Merkur" vor zwei Tagen der Öffentlichkeit mitgeteilt hat unter der Schlagzeile „Schlaf nur ruhig weiter! — Blinder Motorradfahrer fährt auf parkendes Auto":
    Der 17jährige Heinz Schnauber, der in einer Aprilnacht auf einer Hauptstraße Darmstadts im Soziussitz zusammen mit einem blinden Motorradfahrer auf ein parkendes Auto aufgefahren war, wurde jetzt vom Darmstädter Jugendrichter zu vier Monaten Jugendarrest verurteilt. Schnauber sollte vom Soziussitz aus den blinden Jakob Schuchmann während der Fahrt an der Schulter führen, war aber infolge Alkoholgenusses eingeschlafen. Der Blinde hatte es auch bemerkt und sagte ihm: „Schlaf nur ruhig weiter, aber gib acht, daß du nicht herunterfällst. Ich halte den Fuß am Randstein des Bürgersteiges, und dann weiß ich schon den Weg." Der blinde Schuchmann,
    — und darauf kommt es mir an, Ihnen das zur
    Kenntnis zu bringen —
    der wegen Fahrens ohne Führerschein bereits
    15mal vorbestraft ist, erhielt im schriftlichen
    Verfahren eine Geldbuße von 50 DM auferlegt. Ich glaube, Sie sind mit mir der Meinung, daß eine solche Bestrafung den Täter nicht hindern wird, sein Vergehen zu wiederholen, da ihn der Verkehr, d. h. in diesem Falle die Raserei, reizt.
    Der vorliegende Gesetzentwurf versucht mit ausgesprochen polizeilichen Maßnahmen der Unfallbekämpfung einen Dienst zu leisten. Wir sind der Auffassung, daß bei einer exakten Durchführung dieses Gesetzes die Zahl der Unfälle sich zweifelsohne wesentlich verringern wird, weil der größte Teil der Kraftfahrzeuglenker davon beeindruckt sein und diejenige Vorsicht an den Tag legen wird, die im Interesse aller notwendig ist.


    (Baur [Augsburg])

    Meines Erachtens sind dabei aber auch noch andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zunächst möchte ich noch auf einige besondere Übelstände aufmerksam machen, die nach meiner Ansicht ganz besonders gekennzeichnet werden müssen. Ein solcher Übelstand ist das Abblenden der Fahrzeuge auf der Autobahn. Man behauptet sicherlich nicht zuviel, wenn man sagt, daß 500/o der Lastkraftwagen entweder gar nicht oder nur mit einer Lampe abblenden. Bei den kommenden Vorschriften ist sorgfältig darauf zu achten, daß diese Überkreuzschaltung unter allen Umständen verboten wird. Ferner müssen die Polizeikontrollen bei Nacht durchgeführt werden, damit sich die Polizei von der Einhaltung der Vorschriften überzeugen und die Übeltäter feststellen kann. Ich bin der Meinung, daß dieses Verhalten der Fahrzeuglenker im Vergleich zu den anderen Formen des Verschuldens als böswillig bezeichnet und auch verurteilt werden muß. Darüber hinaus bin ich sogar der Auffassung, daß ein solches Verhalten ohne vorherige Verwarnung bestraft werden muß;

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    denn nur eine solche Methode wird diese rücksichtslosen Fahrer so zur Vorsicht mahnen, wie es notwendig ist.

    (Abg. Bausch: Gleich einsperren!)

    Auch die Radfahrer sind, wie schon mein Vorredner gesagt hat, auf den Landstraßen — also nicht auf der Autobahn — ein besonderes Übel. Sie sind meistens infolge Nichtvorhandenseins von Rückstrahlern oder stark verschmutzter Rückstrahler erst in der letzten Minute erkennbar, und es bedarf der größten Geschicklichkeit des Kraftfahrers, zu verhindern, daß die Radfahrer nicht
    D überfahren oder zumindest gestreift werden. Doppelt groß ist die Gefahr, wenn andere Fahrzeuge entgegenkommen.
    Aber für nicht minder wichtig halte ich es, daß auch den Fahrzeugen mit Tiergespannen, die die Landstraße oft noch des Nachts beleben, die Vorschrift auferlegt wird, beleuchtet zu sein; denn jetzt fahren sie in den meisten Fällen ohne Beleuchtung.
    Abgesehen von den Gefahren, die allgemein geschildert worden sind, bin ich der Meinung, daß gleichzeitig auch der Lärm bekämpft werden sollte. Es muß den Fahrern zur Pflicht gemacht werden, entsprechende Schalldämpfer in die Fahrzeuge einzubauen, damit die Menschen besonders bei Nachtzeit sowie in den Städten und in den Ortschaften vor diesem Lärm bewahrt werden.
    Ich betone noch einmal: Wir Sozialdemokraten sind überzeugt, daß diese Maßnahmen zu einer wesentlichen Besserung führen werden. Wir sind davon überzeugt, daß, wenn die rückfälligen Rowdys nicht besonders hart bestraft werden, kein Erfolg zu erzielen ist. Wir glauben aber ferner, daß mit diesem Gesetz und den darin vorgesehenen Maßnahmen keine optimale Sicherheit erreicht werden kann. Deshalb möchte ich auf die Gesichtspunkte aufmerksam machen, die meines Erachtens vordringlich zu berücksichtigen sind. Das ist ein großzügiger Ausbau von Durchgangs- und Umgehungsstraßen, das ist, wo immer Straßenlinien und Straßenkurven zu besonderen Unfallgefahren Anlaß geben, die rücksichtslose baldige Beseitigung dieser Gefahrenpunkte. Damit die Länder und der Bund instand gesetzt werden, diese Aufgabe, die nicht minder vordringlich ist als die Aufgabe des Bekämpfens der Raserei, zu erfüllen, muß sich, glaube ich, das Haus dafür entscheiden, daß die
    Steuern, die von den Kraftwagen aufgebracht werden, zweckgebunden in erster Linie dem Ausbau und der Verbesserung unseres Straßennetzes zu dienen haben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Nicht zuletzt möchte ich noch auf einen Übelstand aufmerksam machen. Es gibt immer noch Stadtverwaltungen, die ihre Straßenzüge nicht nach dem Gesichtspunkt der Sicherheit des Verkehrs und ihrer Mitbürger festlegen, sondern die ihre Straßenbilder nach den Grundsätzen des veralteten und überlebten Denkmalsschutzes alter Städte unter allen Umständen — auch wenn der größte Teil zerbombt ist — krampfhaft aufrechterhalten wollen. Die Sicherheit und die Gesundheit des Bürgers gehen über alle Städtebilder und Altertümer, ihnen ist deshalb unter allen Umständen der Vorzug zu geben. Alle Hilfsmittel technischer Art sind meines Erachtens zu fördern, wo immer das möglich ist, so insbesondere Straßensignale und Bodenmarkierungen, die in vielen Gebieten unserer Heimat immer noch ganz beträchtliche Mängel aufweisen.
    Wenn ich mich an meine Ausbildung als Kraftfahrzeugführer erinnere, so habe ich den Eindruck, daß die Ausbildung und die Instruktion der Fahrschüler in den Fahrschulen, in denen eine Klasse oft 70 bis 80 und noch mehr Fahrschüler — wenigstens in der Zeit, als ich daran teilgenommen habe — umfaßte, äußerst unzureichend ist. Ich bin daher der Meinung, daß bei künftigen Vorbereitungen auf die Führerscheinprüfung in erster Linie darauf gedrängt werden muß — und das möchte ich dem Bundesverkehrsminister ganz besonders ans Herz legen —, daß diese Instruktionen wesentlich deutlicher und schärfer werden, und zwar insbesondere im Hinblick auf eine sorgfältige Unterrichtung über die Strafbestimmungen, die Verkehrsvorschriften usw. Es kann nicht genügen, daß man, wie ich damals festgestellt habe, nur eine einzige Bestimmung der Straßenverkehrsordnung kennen muß, um die Prüfung zu bestehen. Damals haben wir als Schüler alle diese einzige Bestimmung auswendig gelernt und hatten das sichere Gefühl, daß wir, wenn wir danach gefragt würden, sie auch entsprechend vorsagen könnten. Es ist meines Erachtens auch eine ungenügende Prüfung, wenn man hei 40 oder noch mehr Prüflingen — in meiner Klasse waren es 80 — jedem Prüfling nur eine einzige Frage stellt und annimmt, er beherrsche alle anderen Vorschriften, die für den Verkehr notwendig sind. Deshalb schlage ich vor und bitte den Herrn Bundesverkehrsminister, daran zu denken, daß in Zukunft den Fahrschülern in dem Augenblick, in dem sie den Führerschein bekommen, ein kurzer Leitfaden in die Hand gedrückt wird, damit sich nachher keiner damit herausreden kann, daß er diese Dinge nicht gekannt oder nicht gewußt habe.
    Vor wenigen Tagen ist in München ein Mädchen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende des Gerichts hatte, richtig vermutend, die Fahrzeichen für die Verkehrslenkung usw. auf seinem Tisch liegen und fragte sie: Was belaue. dieses Zeichen, was bedautet jenes
    Mädchen war von emer blendenden und konnte nicht in einem einzigen Fall erklären, was die Verkehrszeichen bedeuten. Das ist wiederum ein Beweis dafür, Herr Verkehrsminister, daß auf diesem Gebiet die Unterrichtung nicht nur der Kraftfahrer, sondern des gesamten Volkes eine umfassende sein muß. Ich möchte sagen: gut ist es, wenn in den Schulen regelmäßig Verkehrsunter-


    (Baur [Augsburg])

    richt gegeben wird und Kurzfilme und Kasperltheater — „Kasperl als Verkehrssünder" — usw. gezeigt werden. Das ist zweifellos zu begrüßen und wird auf lange Sicht dazu führen, daß unsere heranwachsende Jugend die Verkehrsregeln beherrscht und sich deshalb auch entsprechend benehmen kann.
    Aber die große Masse der Menschen, die nicht durch diese Schulen gegangen sind, müssen durch andere Maßnahmen erfaßt werden. Und hier, denke ich, sollte sich das Bundesverkehrsministerium einmal Gedanken darüber machen, wie Kino und Rundfunk in Verbindung mit den Wochenschauen in ausgiebigster Form ausgenutzt werden können, um die Menschen alltäglich an den Orten, an denen sie millionenweise anzutreffen sind — im Gegensatz zu den meist sehr schwach besuchten Verkehrsausstellungen —, beeinflussen zu können. Wenn, wie in der Art der Wochenschauen, die Nachrichten über die Unfälle, über das Verhalten im Verkehr und die Ursache der Unfälle als aufklärende Kurzfilme und Kurzerklärungen den Menschen nahegebracht werden, wird man meines Erachtens die Menschen zweifelsohne so schulen, daß sie sich in der Großstadt in allen Augenblicken, in denen es notwendig ist, verkehrssicher verhalten können. Ich bin daher der Meinung, daß ein unaufhörliches Anhalten der großen Masse der erwachsenen Menschen zu einer guten Verkehrsschulung und guten Verkehrsdisziplin unerläßlich ist. Im Hinblick auf die riesigen Schäden, die der Herr Bundesminister für Verkehr auf rund 200 Millionen DM taxiert hat, sollte man sich überlegen, ob es nicht besonders im Interesse der Versicherungen gelegen ist, Mittel bereitzustellen, um in Verbindung mit dem Staat diese umfassende vorbeugende Verkehrsschulung zu fördern; denn auch hier gilt wie in der Gesundheitspflege: Vorbeugen ist besser als entschädigen.
    In diesem Sinne wird also meine Fraktion an der Beratung dieses Gesetzentwurfs teilnehmen und wird gleichzeitig die notwendigen Anträge stellen. Ich beantrage — und bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen —, daß der Entwurf dem Ausschuß für Verkehr als federführendem Ausschuß überwiesen wird.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hoffmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Hoffmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln hier über einen typisch technischen Spezialgesetzentwurf, und ich glaube doch sagen zu dürfen, daß es mir im allgemeinen richtiger erschiene, wenn ein solcher Gesetzentwurf zunächst in den zuständigen Ausschüssen und erst dann im Plenum diskutiert würde.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Der bisherige Verlauf dieser Aussprache hat mich nicht davon überzeugen können, daß ich mit dieser Annahme im Unrecht bin. Es ist zwar vieles vorgebracht worden, dem ich ohne weiteres zustimmen kann; ich habe aber doch den Eindruck, daß wir die ganze Materie viel geschlossener und systematischer hätten erörtern können, wenn die Beratung im Ausschuß vorangegangen wäre und wir dann auf Grund eines Ausschußberichtes diskutiert hätten. Wahrscheinlich wäre es auch ohne weiteres möglich gewesen, sich darüber zu verständigen, wenn nicht zufällig gerade in dem Augenblick der Einbringung dieses Gesetzentwurfs bekannt ge-
    worden wäre — der Herr Bundesverkehrsminister hat darauf hingewiesen —, daß eine Initiative, die er auf Grund einer Interpellation meiner Fraktion ergriffen hat, von seiten des Herrn amerikanischen Hochkommissars absolut negativ beantwortet worden ist. Ich möchte nicht versäumen, dem Herrn Minister dafür zu danken, daß er die Verhandlungen über diesen Gegenstand nicht als abgeschlossen betrachtet, und möchte ihn bitten, in den weiteren Verhandlungen mit aller Dringlichkeit darauf hinzuwirken, daß die Zuständigkeit für die Verkehrskontrollen auf den Straßen wieder unbeschränkt an die deutschen Behörden zurückgegeben wird.
    Zu dem Gesetzentwurf und seiner Notwendigkeit ist meines Erachtens in der ersten Lesung nicht viel zu sagen. 15 Tote täglich bei Verkehrsunfällen! Der Herr Minister hat sogar von 21 gesprochen, so daß ich annehmen muß, daß die Zahl der tödlich verlaufenen Verkehrsunfälle sich seit der Abfassung dieser Begründung noch erhöht hat. Allein die Zahl dieser tödlich verlaufenen Verkehrsunfälle ist Begründung genug für den Versuch, durch ein derartiges Gesetz eine wesentliche Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr herbeizuführen.
    Wir begrüßen es insbesondere, daß beabsichtigt ist, mit diesem Entwurf die bisherige Rechtszersplitterung auf diesem Gebiet zu beseitigen und die Zuständigkeiten des Bundesverkehrsministeriums so zu verstärken, daß mindestens der Zustand in der Zeit vor 1937 wiederhergestellt wird.
    Wir halten es für außerordentlich erwünscht, daß man die Gefahr beseitigt, die aus der Länge der Lastzüge auf den Straßen erwächst. Jeder, der selbst Kraftfahrer ist, wird bestätigen, wie groß die Gefahren sind, die gerade durch lange Lastzüge verursacht werden. Ob die Frist für die Beseitigung der zweiten Anhänger nicht noch zu lang gewählt ist —wie manche meiner Freunde annehmen —, bedarf einer Erörterung im Ausschuß. Dazu müssen natürlich noch Sachverständige gehört werden.
    Ich stimme zwar Herrn Kollegen Dr. Reismann darin zu, daß man die Sicherheit im Straßenverkehr nicht allein durch strafrechtliche Maßnahmen und Strafandrohungen erhöhen kann. Aber ich glaube doch — und stimme darin dem Herrn Bundesminister für Verkehr zu —, die Praxis in der Vergangenheit hat bewiesen, daß, da viele Verkehrsteilnehmer die erforderliche Disziplin nicht einzuhalten bereit sind, es nun doch einer verschärften Strafandrohung bedarf, um diesen Verstößen wirksam begegnen zu können.
    Lassen Sie mich noch ein Wort sagen zu der Art der Durchführung der Kontrollen im Straßenverkehr. Auch ich glaube, daß es gar keinen Sinn hat, die Kontrollen wie bisher auf die Überprüfung der Fahrzeugpapiere des Führerscheins und auf die Einhaltung gewisser Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beschränken. Geschwindigkeitsbegrenzungen für sich allein nützen meines Erachtens überhaupt nichts. Eine Geschwindigkeit von 40 oder 50 Kilometern kann bei einer bestimmten Verkehrssituation schon viel zu hoch sein, und es kann andere Situationen geben, in denen eine Geschwindigkeit von mehr als 100 Stundenkilometern völlig unbedenklich ist. Die schematische Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten wird uns also in dieser Frage überhaupt nicht weiterhelfen.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Auch in dieser Frage stimme ich dem Herrn Bundesverkehrsminister völlig zu.


    (Dr. Hoffmann [Scheinau])

    Meine Fraktion stimmt der Überweisung der Vorlage an den Ausschuß für Verkehr als federführenden Ausschuß zu und beantragt weiterhin die Überweisung an den Rechtsausschuß. Ich glaube, am Schluß noch die Bitte aussprechen zu dürfen, daß sich die Ausschüsse bei der Beratung dieser Vorlage außerordentlich beeilen; denn wir sind sicher übereinstimmend der Auffassung, daß dem Plenum in möglichst kurzer Zeit ein Bericht vorliegen muß, damit das Haus recht bald in zweiter und dritter Lesung das Gesetz verabschieden kann.

    (Beifall.)