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    Deutscher Bundestag — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1951 6997 170. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen 6998D Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Fischer 6999B Glückwunsch zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Kleindinst 6999B Anfrage Nr. 211 der Zentrumsfraktion betr. Preise für Kohle und Eisen (Nm. 2636, 2700 der Drucksachen) 6999A Anfrage Nr. 212 der Zentrumsfraktion betr. Einführung einer Produktionssteuer (Nrn. 2637, 2712 der Drucksachen) 6999A Anfrage Nr. 213 der Zentrumsfraktion betr. Abweithung vom Umsatzsteuerrecht bei der Durchführung der Entflechtung (Nrn. 2638, 2718 der Drucksachen) 6999A Änderung der Tagesordnung 6999C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfe-Anpassungsgesetz) (Nr. 2708 (neu) der Drucksachen) 6999C Ausschußüberweisung 6999C Beschlullfassung über zusätzliche Ausschußüberweisung des Antrags der SPD betr. Erhöhung aller Unfallrenten (Nr. 2622 der Drucksachen) 6999D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vertragsentwurf über die Organisation einer gemeinsamen Verwaltung des Hafens von Kehl (Nr. 2594 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nrn. 1493, 2713 der Drucksachen) . . . 6999D Maier (Freiburg) (SPD), Interpellant 6999D Gengler (CDU), Berichterstatter . . 7002B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7003D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 7006B Dr. Kopf (CDU) 7009A Niebergall (KPD) 7010D Rümmele (CDU) 7012A Renner (KPD) (zur Abstimmung) . 7012C Abstimmungen 7012D Ersatzwahl für den Bundesschuldenausschuß 7013A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Gewährung von Winterbeihilfen (Nr. 2642 der Drucksachen; Antrag Nr. 2724 der Drucksachen) 7013B Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 7013B Bleck, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 7014D Frau Niggemeyer (CDU) 7016A Dr. Kneipp (FDP) 7016C0 Renner (KPD) 7016D, 7018D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 7017C, 7019D Frau Nadig (SPD) 7018B Mellies (SPD) 7019C Ausschußüberweisung 7020B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) (Nr. 2667 der Drucksachen) 7020C Ausschußüberweisung 7020C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung vom 22. Februar 1951 (Nr. 2643 der Drucksachen) 7020D Horn (CDU), Antragsteller 7020D Dr. Preller (SPD) 7022D Kohl (Stuttgart) (KPD) 7023D Frau Kalinke (DP) 7024C Arndgen (CDU) 7026A Ausschußüberweisung 7026D Erste Beratung des von den Abg. Jacobi, Mellies, Dr. Dresbach, Lücke, Dr. Reismann, Ewers, Dr. von Merkatz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (Nr. 2676 der Drucksachen) 7026D Ausschußüberweisung 7026D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen (Nr. 2683 der Drucksachen) 7027A Ausschußüberweisung 7027A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bundesarbeits- und Sozialgerichte (Nrn. 2634, 2331 der Drucksachen) . . 7027A Sabel (CDU), Berichterstatter . . . 7027B Ludwig (SPD) 7028A Kohl (Stuttgart) (KPD) 7028B Beschlußfassung 7028C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott, Frau Wessel und Fraktion des Zentrums betr. Erhöhung der Beträge für alle Unterstützungsempfänger (Nrn. 2631, 1863 der Drucksachen) 7028D Freidhof (SPD), Berichterstatter . 7028D Beschlußfassung 7029A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films (34. Ausschuß) über die Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. UFI-Auktion in Wiesbaden (Nrn 2668, 1590 der Drucksachen) 7029A Dr. Vogel (CDU): als Berichterstatter 7029B als Abgeordneter 7030A Hennig (SPD) 7031A Mende (FDP) 7032B Ewers (DP) 7032D Gundelach (KPD) 7033C Mayerhofer (BP) 7034A Jacobs (SPD) 7034B Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 7034D Beschlußfassung 7035A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Bau- und Bodenrecht (36. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entwurf eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nrn. 2651, 1859 der Drucksachen) 7035B Winkelheide (CDU), Berichterstatter 7035B Beschlußfassung 7035C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung, ob durch die Personalpolitik Mißstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind (Nr. 2680 der Drucksachen) . . . . . 7035C Beschlußfassung 7035C Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Nr. 2694 der Drucksachen) 7035C Pannenbecker (Z), Antragsteller . 7035D Ewers (DP) (zur Geschäftsordnung) 7036A Dr. Arndt (SPD) 7036B Beschlußfassung 7037A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. GARIOA-Kredit für die deutsche Presse (Nr. 2671 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 343) . . . . 7037A Vogel (CDU), Antragsteller . 7037A, 7038D von Thadden (Fraktionslos) . 7037B, 7038D Renner (KPD) 7037D Beschlußfassung 7039A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 338) 7039C Beschlußfassung 7039C Nächste Sitzung 7039C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte mir nachzusehen, wenn ich in der mir zur Verfügung stehenden Zeit von 10 Minuten Ihnen den vorliegenden Initiativantrag nicht bis in die letzten Einzelheiten vortragen und begründen kann. Ich möchte mich auf wesentliche Bemerkungen beschränken und darf namens der Regierungsparteien dazu folgendes sagen.
    Das Gesetz über die Wiederherstellung der Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung ist datiert vom 22. Februar 1951. Inzwischen sind 8 Monate ins Land gegangen. Diese erhebliche Spanne Zeit — das muß heute mit sehr tiefem Bedauern registriert werden — hat nicht gereicht, um die nach dem Gesetze erforderliche Wahlordnung, auf Grund derer dann erst die Wahlen für die Organe der Selbstverwaltung stattfinden können, zu verabschieden.
    Der Entwurf einer Wahlordnung hat drei Auflagen erlebt, und die dritte Auflage, die nach


    (Horn)

    wiederholten Besprechungen mit den beteiligten Sozialversicherungsträgern bzw. deren Verbänden zustande gekommen ist, liegt seit Monaten oder jedenfalls seit einer Reihe von Wochen im Bundesrat. Der Bundesrat hat sich in seinen verschiedenen Ausschüssen mit der Materie beschäftigt, und schließlich ist ein Beschluß zustande gekommen, wonach sich der Bundesrat außerstande sehe, die Wahlordnung zu verabschieden, bevor nicht vor allen Dingen zwei Punkte einer gesetzlichen Klärung zugeführt seien. Der eine Punkt betrifft die Frage, ob man den Rentenberechtigten das aktive Wahlrecht zuerkennen solle, der zweite Punkt, der nach der Meinung des Bundesrats unklar ist, betrifft die sogenannten Wahlausweise. Der Bundesrat hat gleichzeitig mit dieser Beschlußfassung auch einen Gesetzentwurf angenommen, der der Bundesregierung zugeleitet, aber leider bis heute diesem Haus noch nicht zugegangen ist. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn er heute mit auf der Tagesordnung gestanden hätte, damit der Ausschuß für Sozialpolitik dann mit aller Beschleunigung an die Arbeit hätte herangehen können.
    Ich möchte also mit Nachdruck feststellen: die Tatsache, daß bis heute eine Wahlordnung noch nicht erlassen ist, hat nicht nur draußen in der Bevölkerung sehr erhebliche Verstimmung hervorgerufen, sondern des weiteren auch ein sehr wesentliches Ziel des Selbstverwaltungsgesetzes bis heute zu realisieren verhindert, nämlich die Versicherten und ihre Arbeitgeber durch die Urwahlen wieder näher an ihre Versicherungsträger und ihre Gemeinschaften heranzubringen.
    Nachdem feststand, daß der Bundesrat diesen Standpunkt eingenommen hat, haben die Koalitionsparteien diese beiden vorhin erwähnten unklaren Punkte ihrerseits in den hier vorliegenden Gesetzentwurf einbezogen. Wenn darüber hinaus noch eine Reihe von anderen Fragen mit angefaßt worden sind, dann deshalb, weil das Selbstverwaltungsgesetz, so wie es verabschiedet wurde — die Praxis hat das in der Zwischenzeit ergeben —, eine Reihe von Lücken offen gelassen hat. Man kann deshalb dem Gesetz in seiner damaligen Fassung, so sehr viel Mühe auch darauf verwandt worden ist, sicherlich nicht gerade das Prädikat 1 a geben. Es ist notwendig, diese Lücken zu schließen. Die Erfahrungen, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes draußen im Lande mit verschiedenen Paragraphen gemacht worden sind, haben ebenfalls deutlich werden lassen, daß auch im übrigen noch verschiedene Ergänzungen erforderlich sind, um für die Praxis restlose Klarheit zu schaffen.
    Nach diesen allgemeinen Vorbemerkungen darf ich Sie auf die Drucksache Nr. 2643 verweisen und zu den einzelnen Paragraphen folgendes ausführen. In § 1, der überschrieben ist „Organe", sind einige Lücken ausgefüllt, die das Gesetz aufweist. Im ursprünglichen Gesetz ist in § 2 Abs. 7 vorgesehen, daß für die Rentenversicherung als Vertreter der Versicherten auch Angestellte der Gewerkschaften oder der Vereinigungen von Arbeitnehmern gelten etc. Das ist damals nur für die Rentenversicherung bestimmt worden. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die gleiche Regelung auch für die Knappschaftsversicherung treffen, denn sonst wäre hier in der Tat eine Lücke vorhanden. Im selben Paragraphen wird bezüglich des § 4 Abs. 1 die gleiche Ergänzung nachgeholt, weil im damaligen Gesetz die Vereinigungen von Arbeitnehmern auch an dieser Stelle übersehen worden sind.
    Eine weitere notwendige Ergänzung ist in dem Abs. 2 des Paragraphen enthalten, wo die Voraussetzungen bestimmt werden, unter denen jemand als Versicherter wahlberechtigt ist. Hier ist die Frist von 3 Monaten Beitragsentrichtung vorgesehen. Man wird darüber sprechen können, welche Festsetzung angemessen ist. Ich sage das, weil in dem Vorschlag des Bundesrats die doppelte Zeit
    26 Wochen — angesetzt ist.
    In Abs. 3 haben wir dann für die Bildung der Organe das aktive Wahlrecht auch der Rentenberechtigten verankert, das eben nach der Meinung des Bundesrates notwendig einer Klärung bedarf. Die Rentenberechtigten, die nach dem bisherigen Gesetz das passive Wahlrecht in beschränktem Umfange haben, sollen nach dem Willen dieser Vorlage im ganzen Umfang wahlberechtigt sein, also das aktive Wahlrecht haben.
    Der Abs. 4 regelt die besonderen Voraussetzungen, die zu erfüllen bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erforderlich ist. Ich möchte mich darauf nicht weiter einlassen.
    Der § 2 füllt ebenfalls eine Lücke aus. Er ist überschrieben „Vorsitzende der Organe" und will festlegen, mit welcher Stimmenmehrheit bzw. nach welchem Abstimmungsmodus die Vorsitzenden der einzelnen Organe zu wählen sind.
    Eine besondere Bedeutung hat nach meiner Auffassung der § 3, der die Überschrift „Geschäftsführer" trägt. Ich darf auch in diesem Zusammenhang auf den Text des ursprünglichen Gesetzes verweisen, wo in § 9 Abs. 5 vorgeschrieben ist, daß für die Geschäftsführer die dienstrechtlichen Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze gelten. Hier soll bestimmt werden, daß diese Voraussetzungen am Tage der Wahl erfüllt sein müssen. Es ist i aber auch zugestanden, daß, sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ihre Erfüllung innerhalb einer Zeit von 15 Monaten nachgeholt werden kann.
    Die Regierungsparteien haben bei Einreichung dieses Antrags geglaubt, auch den sogenannten Außenseitern, wenn ich so sagen darf, also denjenigen, die nicht die vorgeschriebenen Examen abgelegt haben, irgendwie die Chance geben zu sollen, als Geschäftsführer bei einem Träger der Sozialversicherung tätig zu werden, wenn sie sich im sozialen Raum, im gewerkschaftlichen Raum oder auf andere Weise nachweisbar die Qualitäten dazu erworben haben.
    Der § 4 regelt die Wahl von Organen für inzwischen neu errichtete Sozialversicherungsträger.
    Der § 5 spricht das an, was in dem dem Ausschuß für Sozialpolitik bereits vorliegenden Entwurf des Bundesrats geregelt werden sollte.
    Ich sehe schon die „Schluß"-Lampe. Ich muß aber dem § 6 und den folgenden doch noch einige Sätze widmen. Vielleicht gibt der Herr Präsident mir auch zusätzlich drei Minuten, wie das vorhin bei einem anderen Redner geschehen ist.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, Sie bekommen fünf Minuten, wenn Sie sie brauchen!

(Heiterkeit.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    — Das ist sehr liebenswürdig! — Bei § 6 — Wahlen und Wahl auf Grund von Wahlausweisen — gehen wir nun bei unserem Antrag ganz grundsätzlich von dem ab, was der Entwurf der Wahlordnung vorsieht. Die


    (Horn)

    Wahlordnung hat vorgesehen, die Wahlen im allgemeinen in die Betriebe zu verlegen, wahrscheinlich der Kostenersparnis wegen, vielleicht auch aus der Überlegung, daß man so die Menschen besser und in größerer Zahl an die Wahlurnen heranbringt. Wir glauben also — da wir in dem Gesetz ja auch die Möglichkeit der Einreichung freier Wahlvorschläge verankert haben —, solchen Personenkreisen, denen die organisatorischen und sonstigen Möglichkeiten fehlen, die Wahlvorbereitungen bis zur Wahlurne entsprechend intensiv zu betreiben, eine absolut freie Chance geben zu müssen. Deshalb sagen wir: Die Wahlen sollen frei und geheim sein.. Sie sollen im allgemeinen an Wahlsonntagen stattfinden, und zwar außerhalb der Betriebe. Nur da, wo eine Betriebskrankenkasse vorhanden ist, sollen sie in den Betrieben abgehalten werden. Im übrigen werden Einzelheiten für die Festlegung der Stimmbezirke vorgesehen. Wir werden darüber im Ausschuß sprechen müssen.
    Die Ausstellung von Wahlausweisen und die Wahlordnung als solche möchte ich in diesem Zusammenhang übergehen. Was die Wahlausweise angeht, so ist die in § 7 vorgesehene Regelung nach unserer Auffassung eine logische, zwangsläufige Konsequenz aus dem § 6.
    Den §§ 9 und 10 muß ich ein paar Sätze widmen. Hier handelt es sich in der Tat um draußen in der Praxis aufgetretene Schwierigkeiten, die jetzt behoben werden sollen. Wir glauben, daß der § 9, soweit er zunächst die Innungskrankenkassen angeht, diese Schwierigkeiten in der Tat weitgehend beheben kann und auch den Oberversicherungsämtern bzw. den Versicherungsämtern die Möglichkeit gibt, die Dinge auf dieser Basis möglichst reibungslos abzuwickeln. Wir glauben auch, daß bei der Vorschrift, wie wir sie vorgesehen haben, das demokratische Recht der Beteiligten genügend gewahrt ist.
    Der Abs. 5 dieses § 9 sieht vor, daß mit dem Tage nach der Wahl einer Geschäftsführung die für die Angestelltenversicherung zu wählende Geschäftsführung aktiv werden soll, mit anderen Worten, daß von dem Tage ab die Funktionen der früheren „Reichsversicherungsanstalt für Angestellte" durch die „Bundesversicherungsanstalt für Angestellte" übernommen werden. Ich will nur den Grundsatz herausstellen; auf Einzelheiten verzichte ich.
    § 10 hat in den Fällen, in denen er praktisch angewandt werden sollte, zu ganz erheblichen Schwierigkeiten geführt. Es kann gar keinem Zweifel Unterliegen, § 18 des ersten Gesetzes hat eindeutig den Willen zum Ausdruck gebracht, daß das, was damals durch Anordnungen der amerikanischen Besatzungsmacht oder anderer Besatzungsmächte — entgegen den Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze — verfügt worden ist, wieder gutgemacht werden soll.
    Ich muß mich hier auf Ausführungen beziehen, die dieser Tage, wie mir zuverlässig berichtet worden ist, auf dem sogenannten Deutschen Krankenkassentag in Frankfurt gemacht worden sind; in Wirklichkeit handelt es sich nur um eine Tagung der Ortskrankenkassen, der man gleichwohl die Bezeichnung „Deutscher Krankenkassentag" zulegt. Dort ist ein Angriff gegen diesen Gesetzentwurf mit dem Hinweis darauf gestartet worden, daß wir die Absicht hätten, damit auch das Problem der französischen Zone wieder aufzurollen. Das ist gesagt worden, obschon in der vorigen Woche hier bei mir im Bundeshaus der Bonner Vertreter der Vereinigung der Ortskrankenkassenverbände eine diesbezügliche Rückfrage gehalten hat und ich dem Herrn eindeutig erklärt habe, daß es nicht unser Wille sei, das aufzurollen, weil dazu kein Anlaß vorliege. Ich habe erklärt, daß das nicht beabsichtigt sei, alldieweil die Dinge in der französischen Zone durch die Ländergesetzgebung damals wieder korrigiert worden sind; hier sind also die durch die Anordnungen der französischen Militärregierung vom Jahre 1946 geschaffenen Verhältnisse wieder in Ordnung gebracht. Es denkt also niemand daran, das noch einmal anzufassen.
    Das, worum es hier geht, ist folgendes. Es soll endlich zum Zuge kommen, was wir gewollt haben, daß nämlich bei den Ersatzkassen in Bremerhaven, bei der Landkrankenkasse in Meschede — ich weiß nicht, ob noch ein dritter Fall vorhanden ist — die Dinge in Ordnung kommen und daß wir einer Verzögerungspolitik, wie sie in diesen Bereichen tatsächlich betrieben worden ist, mit diesem Gesetz ein Ende machen wollen. Ich bitte das Haus, uns darin zu folgen. Wir schaffen damit nur die notwendige Klarheit. Ich füge hinzu, daß mit diesen Bestimmungen den Beteiligten das demokratische Recht gewährt wird, darüber zu bestimmen, daß diese Versicherungsträger ihre Tore nicht mehr aufmachen sollen, wenn die Mehrheit der Beteiligten dieser Auffassung sein sollte.
    Das wollte ich zur Begründung des Gesetzentwurfes sagen. Ich danke dem Herrn Präsidenten, daß er mir die zusätzlichen Minuten Redezeit gewährt hat.
    Zum Schluß, meine Damen und Herren, beantrage ich Überweisung dieser Vorlage an den Ausschuß für Sozialpolitik.

    (Beifall in der Mitte.)