Rede von
Peter
Horn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
— Das ist sehr liebenswürdig! — Bei § 6 — Wahlen und Wahl auf Grund von Wahlausweisen — gehen wir nun bei unserem Antrag ganz grundsätzlich von dem ab, was der Entwurf der Wahlordnung vorsieht. Die
Wahlordnung hat vorgesehen, die Wahlen im allgemeinen in die Betriebe zu verlegen, wahrscheinlich der Kostenersparnis wegen, vielleicht auch aus der Überlegung, daß man so die Menschen besser und in größerer Zahl an die Wahlurnen heranbringt. Wir glauben also — da wir in dem Gesetz ja auch die Möglichkeit der Einreichung freier Wahlvorschläge verankert haben —, solchen Personenkreisen, denen die organisatorischen und sonstigen Möglichkeiten fehlen, die Wahlvorbereitungen bis zur Wahlurne entsprechend intensiv zu betreiben, eine absolut freie Chance geben zu müssen. Deshalb sagen wir: Die Wahlen sollen frei und geheim sein.. Sie sollen im allgemeinen an Wahlsonntagen stattfinden, und zwar außerhalb der Betriebe. Nur da, wo eine Betriebskrankenkasse vorhanden ist, sollen sie in den Betrieben abgehalten werden. Im übrigen werden Einzelheiten für die Festlegung der Stimmbezirke vorgesehen. Wir werden darüber im Ausschuß sprechen müssen.
Die Ausstellung von Wahlausweisen und die Wahlordnung als solche möchte ich in diesem Zusammenhang übergehen. Was die Wahlausweise angeht, so ist die in § 7 vorgesehene Regelung nach unserer Auffassung eine logische, zwangsläufige Konsequenz aus dem § 6.
Den §§ 9 und 10 muß ich ein paar Sätze widmen. Hier handelt es sich in der Tat um draußen in der Praxis aufgetretene Schwierigkeiten, die jetzt behoben werden sollen. Wir glauben, daß der § 9, soweit er zunächst die Innungskrankenkassen angeht, diese Schwierigkeiten in der Tat weitgehend beheben kann und auch den Oberversicherungsämtern bzw. den Versicherungsämtern die Möglichkeit gibt, die Dinge auf dieser Basis möglichst reibungslos abzuwickeln. Wir glauben auch, daß bei der Vorschrift, wie wir sie vorgesehen haben, das demokratische Recht der Beteiligten genügend gewahrt ist.
Der Abs. 5 dieses § 9 sieht vor, daß mit dem Tage nach der Wahl einer Geschäftsführung die für die Angestelltenversicherung zu wählende Geschäftsführung aktiv werden soll, mit anderen Worten, daß von dem Tage ab die Funktionen der früheren „Reichsversicherungsanstalt für Angestellte" durch die „Bundesversicherungsanstalt für Angestellte" übernommen werden. Ich will nur den Grundsatz herausstellen; auf Einzelheiten verzichte ich.
§ 10 hat in den Fällen, in denen er praktisch angewandt werden sollte, zu ganz erheblichen Schwierigkeiten geführt. Es kann gar keinem Zweifel Unterliegen, § 18 des ersten Gesetzes hat eindeutig den Willen zum Ausdruck gebracht, daß das, was damals durch Anordnungen der amerikanischen Besatzungsmacht oder anderer Besatzungsmächte — entgegen den Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze — verfügt worden ist, wieder gutgemacht werden soll.
Ich muß mich hier auf Ausführungen beziehen, die dieser Tage, wie mir zuverlässig berichtet worden ist, auf dem sogenannten Deutschen Krankenkassentag in Frankfurt gemacht worden sind; in Wirklichkeit handelt es sich nur um eine Tagung der Ortskrankenkassen, der man gleichwohl die Bezeichnung „Deutscher Krankenkassentag" zulegt. Dort ist ein Angriff gegen diesen Gesetzentwurf mit dem Hinweis darauf gestartet worden, daß wir die Absicht hätten, damit auch das Problem der französischen Zone wieder aufzurollen. Das ist gesagt worden, obschon in der vorigen Woche hier bei mir im Bundeshaus der Bonner Vertreter der Vereinigung der Ortskrankenkassenverbände eine diesbezügliche Rückfrage gehalten hat und ich dem Herrn eindeutig erklärt habe, daß es nicht unser Wille sei, das aufzurollen, weil dazu kein Anlaß vorliege. Ich habe erklärt, daß das nicht beabsichtigt sei, alldieweil die Dinge in der französischen Zone durch die Ländergesetzgebung damals wieder korrigiert worden sind; hier sind also die durch die Anordnungen der französischen Militärregierung vom Jahre 1946 geschaffenen Verhältnisse wieder in Ordnung gebracht. Es denkt also niemand daran, das noch einmal anzufassen.
Das, worum es hier geht, ist folgendes. Es soll endlich zum Zuge kommen, was wir gewollt haben, daß nämlich bei den Ersatzkassen in Bremerhaven, bei der Landkrankenkasse in Meschede — ich weiß nicht, ob noch ein dritter Fall vorhanden ist — die Dinge in Ordnung kommen und daß wir einer Verzögerungspolitik, wie sie in diesen Bereichen tatsächlich betrieben worden ist, mit diesem Gesetz ein Ende machen wollen. Ich bitte das Haus, uns darin zu folgen. Wir schaffen damit nur die notwendige Klarheit. Ich füge hinzu, daß mit diesen Bestimmungen den Beteiligten das demokratische Recht gewährt wird, darüber zu bestimmen, daß diese Versicherungsträger ihre Tore nicht mehr aufmachen sollen, wenn die Mehrheit der Beteiligten dieser Auffassung sein sollte.
Das wollte ich zur Begründung des Gesetzentwurfes sagen. Ich danke dem Herrn Präsidenten, daß er mir die zusätzlichen Minuten Redezeit gewährt hat.
Zum Schluß, meine Damen und Herren, beantrage ich Überweisung dieser Vorlage an den Ausschuß für Sozialpolitik.