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ID0115502500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1951 6141 155. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 6142C, 6170D, 6174B, 6177D Anfrage Nr. 195 der Fraktion der SPD betr. Elternrente (Nrn. 2308, 2376 der Drucksachen) 6142C Änderungen der Tagesordnung 6142C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (Nr. 2216 der Drucksachen) . . 6142D Ausschußüberweisung 6142D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Nr. 2303 der Drucksachen) 6142D Dr. Wagner (SPD), Antragsteller . 6143A, 6148A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6144B Ewers (DP) 6145C Renner (KPD) 6146B Dr. Reismann (Z) 6147C Ausschußüberweisung 6150A Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2204 [neu] der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nm. 231, 233) . . . . 6150A Even (CDU), Berichterstatter . . . . 6150A Dr. Atzenroth (FDP) 6151C Hartmann, Staatssekretär im Bundes- ministerium der Finanzen . . . 6152B Bergmann (SPD) 6152C Sabel (CDU) 6153C Günther (CDU) 6154C Neuenkirch, Senator von Hamburg 6155C Willenberg (Z) 6156B Abstimmungen 6156C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Nrn. 2365, 1982, 2212, zu 2212, 2321 der Drucksachen) . 6142C, 6157B Dr. Ringelmann, Staatssekretär im bayerischen Staatsministerium der Finanzen, Berichterstatter . . . . 6157B Dr. Wellhausen (FDP): zur Abgabe einer Erklärung . . . 6159D zur Abstimmung 6160B, C Kiesinger (CDU) 6160A Abstimmungen 6160B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2377 der Drucksachen) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Kemritz in Bad Homburg (Nr. 2337 der Drucksachen), den Antrag der Fraktion der FDP betr. Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Kemritz, Bad Homburg (Nr. 2359 [neu] der Drucksachen), den Antrag der Fraktion der DP betr. volle deutsche Gerichtshoheit (Nr. 2367 der Drucksachen) und den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der persönlichen Freiheit (Nr. 2344 der Drucksachen) 6160D Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter 6161A Dr. Tillmanns (CDU) 6161C Dr. Wellhausen (FDP) 6162A Beschlußfassung 6162B Wahl des Abg. Dr. von Golitschek zum Mitglied des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Oellers 6162C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Faßbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nrn. 2328, 2340 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2358 der Drucksachen) 6162C Beratung abgesetzt 6162D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Weitergeltung der Getreidepreise 6162D Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 6162D Kriedemann (SPD) 6163A Beschlußfassung 6163C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nrn. 2242, 2362 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen i(11. Ausschuß) über den von den Abg. Neuburger, Stahl, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Art (Nrn. 2214, 2363 der Drucksachen) 6152D, 6163D Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 6164A, 6168C Peters (SPD) 6166C, 6168C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6167B Neber (CDU) 6167C Abstimmungen 6169A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten im Bundesdienst (Nrn. 2314, 1945 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr 232) 6169C Leibfried (CDU), Berichterstatter . 6169C Langer (FDP) 6170A Frau Dr. Probst (CSU) 6170B Bazille (SPD) 6170B Abstimmungen 6170C Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Umgehung der Bundesstraße 51 in Haltern/Westfalen (Nrn. 2325, 2111 der Drucksachen) 6170D Ribbeheger (Z) 6170D, 6172B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr . . 6171C, 6172D Hoppe (CDU) 6171D Heiland (SPD) . 6172C Beschlußfassung 6173B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung zur Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Münster (Nrn. 2360, 2246 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung zum Verkauf eines Teilgeländes der ehemaligen Munitionsanstalt in Moelln (Nrn. 2364, 2343 der Drucksachen) 6173B Dr. Leuchtgens (DP), Berichterstatter 6173C Beschlußfassung 6174A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Nichtanerkennung der deutschen Vorkriegsauslandsschuld und der Nachkriegsschulden (Nr. 2301 der Drucksachen) 6174A Fisch (KPD), Antragsteller 6174A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 6176B Übergang zur Tagesordnung 6176C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2311 der Drucksachen) 6176C Diel (SPD), Antragsteller 6176C Scheuble, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Arbeit . . 6177B Frau Dr. Probst (CSU) 6177C Beschlußfassung 6177D Nächste Sitzung 6177D Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, nachdem bereits zwei Redner zum Abs. 3 gesprochen haben, möchte ich zunächst Herrn Abgeordneten Günther das Wort dazu geben.


Rede von Bernhard Günther
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grundsatz bejahe ich die Absicht, die mein Vorredner mit seinem Antrag verfolgt, und bejahe auch das, was der Antrag besagt. Das steht nur im Gegensatz etwa zu dem Verfahren, das zur Zeit gehandhabt wird: Sonntag für Sonntag wird gearbeitet, obwohl das Grundgesetz jedem einzelnen Bürger die Heilighaltung des Sonntags gewährleistet. Ich freue mich, daß eine Reihe Feiertage dadurch, daß sie bezahlt werden, geschützt werden sollen. Das darf nach meiner Auffassung aber nicht zu dem Privileg einer Lohnzahlung für diesen Tag oder gar zu einer doppelten Lohnzahlung für diesen Tag führen, sondern die Staatsautorität muß dann auch die Einhaltung der Feiertage entsprechend garantieren.
Ich kann mich für diesen Antrag besonders einsetzen und kann auch an dem, was mir zu weitgehend erscheint, Kritik üben, weil ich in meinem eigenen Betrieb in den mehr als zwölf Jahren, in denen ich ihn führe, von der Nazizeit — und insbesondere damals! — bis heute jeden Feiertag gehalten habe. Ich habe immer eine Lösung gefunden, so daß meine Leute einen Ausgleich hatten: an dem auf den Feiertag folgenden Samstag wurde voll gearbeitet, und den Ausgleich für den ausgefallenen halben Tag habe ich immer bezahlt.
Ich glaube aber trotzdem, daß diese Handhabung auf den Großbetrieb zugeschnitten ist; viele Handwerksbetriebe werden hierdurch wirtschaftlich stark beeinträchtigt. Ich begrüße den Grundsatz, daß Arbeiter, Beamte und Angestellte im wesentlichen gleich behandelt werden sollen. Man muß zugeben, daß die bisherige Handhabung auf diesem Gebiet ein Unrecht darstellt.
Vor allen Dingen wird in diesem Fall das Bauhaupt- und Baunebengewerbe betroffen. Metzger, Bäcker usw. werden nicht betroffen, weil sie ohnehin im Wochenlohn arbeiten; wenn Ausfälle


(Günther)

durch Feiertage entstehen, wird entsprechend in der Woche vor- oder nachgearbeitet. Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist aber der Stundenlohn ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation. Es tritt nicht selten der Fall auf — im Baunebengewerbe ist es sogar in der Mehrzahl aller Fälle so, ob ich die Dachdecker oder Installateure oder sonst einen Beruf herausgreife; die Stamm-Mannschaft sind fünf Personen —, daß Bauten unter allen Umständen fertiggestellt werden müssen, und bei der heutigen Terminstellung werden dann häufig beim Arbeitsamt Leute angefordert. Es werden dann keine fünf Leute, sondern zehn bis fünfzehn beschäftigt, die an und für sich nur für vier Wochen beschäftigt werden können. Bei dem heutigen Submissionsverfahren kann ich nicht im Oktober feststellen, ob diese Arbeiten im November oder Dezember anfallen und ob sie auf oder zwischen Feiertage fallen.

(Zuruf von der SPD: Das ist keine Begründung!)

Das trifft besonders für die Gewerbe zu, die von den Witterungsverhältnissen abhängig sind oder die unter Umständen die Baustellen von Ende November stillegen und dann entsprechend der anfallenden Arbeit Leute einstell en müssen Jedenfalls ist die vorgeschlagene Regelung für diese Betriebe eine außerordentliche Belastung. wenn sie diese Mehrkosten, die dadurch verursacht werden. in die Kalkulation einbauen oder unter Umständen dadurch auf ihren Verdienst verzichten müssen. Denken Sie vor allem daran. daß es einem sehr großen Teil der Handwerksbetriebe nicht gerade besonders gut geht, besonders den Betrieben des Baunebengewerbes, deren Existenz durch Preisdrückung usw. in vielen Fällen in Fraie gestellt ist. Sie brauchen sich nur die Konkurskurve der letzten Monate zu betrachten. dann werden Sie feststellen, daß meine Ausführungen berechtigt sind.
Weiter kommt hinzu, daß gerade an Weihnachten, Pfingsten oder Ostern drei oder vier Feiertage innerhalb von drei his vier Wochen anfallen. Es muß unterschieden werden zwischen einer Gruppe von Leuten, die man im Handwerk sozusagen als Zugvögel betrachtet, die kommen und gehen, und dem Angestellten. bei dem es so ist, daß er, wenn er eingestellt ist, nicht vorzeitig aufhören kann. sondern seine Kündigungsfrist einhalten muß. Der im Arbeitsverhältnis stehende Arbeitnehmer kann eingestellt sein, und wenn ihm die Luft nicht paßt, dann seht er, aber erst nachdem er die vier Tage bezahlt bekommen hat, ohne jedoch ei-ne entsprechende Leistung für den Betrieb erbracht zu haben. Deswegen habe ich mich im Ausschuß für die Begrenzung auf drei Monate eingesetzt. Ich bin überstimmt worden. habe nun aber meinen damaligen Antrag dergestalt geändert, daß Arbeitnehmer. die weniger als vier Wochen in einem Betrieb tätig sind, keinen Anspruch haben sollen. es sei denn. daß sie länger als drei Monate im Betrieb verbleiben. Die Bezahlung erfolgt vorschußweise.
Nun möchte ich den letzten Satz insoweit geändert haben:
Der Vorschuß wird im Falle des vorzeitigen Ausscheidens verrechnet.
Das stellt meines Erachtens keine unbillige Härte dar. Heimkehrer werden davon gar nicht betroffen. Wenn ein Heimkehrer in seinen Betrieb zurückkehrt, bekommt er selbstverständlich den Tag bezahlt; darüber gibt es gar keinen Streit.
Auf der andern Seite möchte ich sagen, daß es nicht auf die Zahl der Betroffenen ankommt. Wenn ich ein Gesetz mache, muß es auch für eine Minderheit Geltung haben und seine Bestimmunden dürfen nicht gegen eine Minderheit gerichtet sein. Außerdem ist festzustellen — Sie mögen bei den Arbeitsämtern der Großstädte nachfragen; ich selbst habe mich beim Arbeitsamt Köln erkundigt -, daß ab 1. Mai bis zum Pfingstdienstag keine Einstellungen erfolgt sind, weil eben bestimmte Betriebe, vor allen Dingen Großbetriebe, die beiden Feiertage nicht mitbezahlen wollten und sich deswegen zurückhielten. Außerdem wird man gewissermaßen als Selbsthilfe — die Praxis beweist es jetzt schon — auf ein Überstundenunwesen zurückgreifen. Die Arbeitnehmer selbst sind daran zum Teil interessiert. Dem wird noch Vorschub geleistet, wenn ein derartiges Gesetz überspitzt wird.

(Zuruf von der SPD: Das ist ja Unsinn!)

— Jedes Gesetz, das überspitzt wird, wirkt sich gegen diejenigen aus, für die es eigentlich gedacht ist.
Ich möchte im Interesse der Handwerksbetriebe bitten, doch dieser an sich sehr billigen Forderung, die im Grundsatz auch im Ausschuß anerkannt worden ist, Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall in der Mitte.)


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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Vertreter des Landes Hamburg im Bundesrat.
    Neuenkirch, Senator von Hamburg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Initiativgesetzentwurf des Bundesrats entspringt nicht etwa dem Bedürfnis einiger Länder auf „vermehrte Abhaltung von Feiertagen", wie Herr Staatssekretär Hartmann glaubte andeuten zu müssen, sondern er entspringt dem sozialen Bedürfnis gerade derjenigen Länder, die ohnehin schon die geringste Zahl von gesetzlichen Feiertagen haben und auf Grund der heute geltenden Rechtsvorschriften nur einen Bruchteil dieser durch einen Lohnzahlungsanspruch gesichert sehen. Ich möchte also nur herausstellen, daß der Ausgangspunkt doch lediglich der ist, die bisherige Benachteiligung der Arbeitnehmer — vor allen Dingen der Arbeiter in der britischen Zone — gegenüber den anderen Besatzungszonen zu beseitigen. Daß wir diese Ungleichheit heute haben, ist doch wirklich nur eine Folge des willkürlichen Auseinandergehens der Rechtsentwicklung unter den Verhältnissen des Besatzungsrechtes. Hätten wir in der britischen Besatzungszone nicht die Zuständigkeitsbegrenzung der Länder durch das Zentralamt für Arbeit in Lemgo gehabt, dann wäre ohne Zweifel in den Jahren nach 1945 genau wie in den Ländern der amerikanischen und französischen Besatzungszone der Lohnzahlungsanspruch für alle gesetzlich festgelegten Feiertage auch in diesen Ländern einheitlich geregelt worden. Also, es handelt sich bei der hier heute herbeizuführenden und vom Bundesrat gewünschten Entscheidung lediglich um die Beseitigung des Unrechts und die Herbeiführung der Gleichmäßigkeit.
    Ich möchte mich in der Auseinandersetzung mit dem sachlichen Vorbringen nur mit dem Antrag beschäftigen, der soeben von Herrn Abgeordneten Günther hier begründet worden ist. Ich darf Sie bitten, darauf zu achten, daß eine Annahme dieses


    (Senator Neuenkirch)

    Antrags eine wesentliche Verschlechterung des heute bestehenden Zustandes zur Folge haben würde.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Denn der Antrag beschränkt sich nicht etwa nur auf die Feiertage, für die jetzt durch dieses Gesetz die Möglichkeit zur Einräumung eines Lohnzahlungsanspruchs gegeben sein sollte, sondern er spricht grundsätzlich von allen Feiertagen. Das bedeutet also, daß die seit Jahren — ich glaube, seit 11 oder 12 Jahren — bestehenden Lohnzahlungsansprüche für die sechs gesetzlichen Feiertage generell und die seit 4 oder 5 Jahren durch Landesrecht gesicherten Lohnzahlungsansprüche wesentlich beschränkt werden. Eine solche Maßnahme würde wohl allgemein als sozial rückschrittlich angesehen werden. Ich glaube, daß jedenfalls der Bundesrat für eine solche Veränderung des in den Ländern jetzt bestehenden Zustandes kein Verständnis zeigen würde. Das darf ich zu der Auswirkung des Antrages sagen.
    Im allgemeinen möchte ich noch bemerken, daß es doch wohl eine Verkennung des Gedankens bedeutet, wie er dem Gesetzentwurf zugrunde lieg t, wenn man eine solche Einschränkung vorsieht. Es handelt sich ja nicht um zusätzliche soziale Leistungen, die hier dem Arbeitnehmer aus irgendeinem Anlaß gewährt werden sollen, sondern es handelt sich im Ergebnis doch nur um die Klarstellung, daß ich nicht Feiertage anordnen, also einen Arbeitnehmer zur Arbeitsruhe zwingen kann, wenn ich ihm nicht gleichzeitig einen Lohnzahlungsanspruch dafür zuerkenne. Die Wirkung dieses Antrages müßte dann sein, daß den Arbeitnehmern, die nicht einen bis drei Monate im Betrieb sind, auch die Möglichkeit verschafft werden müßte, wenigstens für ihren Teil an einem gesetzlichen Feiertag zu arbeiten, um die wirtschaftliche Gleichstellung mit den anderen Arbeitnehmern zu erreichen.
    Ich bin davon überzeugt, daß der Bundesrat — trotz der Abweichungen, die sein Initiativgesetzentwurf in den Ausschußberatungen erfahren hat — dem Gesetz in der vom Ausschuß angeregtern Form ohne Einschränkung zustimmen wird.