Rede:
ID0115502400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 23
    1. Meine: 1
    2. Damen: 1
    3. und: 1
    4. Herren,: 1
    5. nachdem: 1
    6. bereits: 1
    7. zwei: 1
    8. Redner: 1
    9. zum: 1
    10. Abs.: 1
    11. 3: 1
    12. gesprochen: 1
    13. haben,: 1
    14. möchte: 1
    15. ich: 1
    16. zunächst: 1
    17. Herrn: 1
    18. Abgeordneten: 1
    19. Günther: 1
    20. das: 1
    21. Wort: 1
    22. dazu: 1
    23. geben.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 155. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1951 6141 155. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 6142C, 6170D, 6174B, 6177D Anfrage Nr. 195 der Fraktion der SPD betr. Elternrente (Nrn. 2308, 2376 der Drucksachen) 6142C Änderungen der Tagesordnung 6142C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (Nr. 2216 der Drucksachen) . . 6142D Ausschußüberweisung 6142D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Nr. 2303 der Drucksachen) 6142D Dr. Wagner (SPD), Antragsteller . 6143A, 6148A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6144B Ewers (DP) 6145C Renner (KPD) 6146B Dr. Reismann (Z) 6147C Ausschußüberweisung 6150A Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2204 [neu] der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nm. 231, 233) . . . . 6150A Even (CDU), Berichterstatter . . . . 6150A Dr. Atzenroth (FDP) 6151C Hartmann, Staatssekretär im Bundes- ministerium der Finanzen . . . 6152B Bergmann (SPD) 6152C Sabel (CDU) 6153C Günther (CDU) 6154C Neuenkirch, Senator von Hamburg 6155C Willenberg (Z) 6156B Abstimmungen 6156C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Nrn. 2365, 1982, 2212, zu 2212, 2321 der Drucksachen) . 6142C, 6157B Dr. Ringelmann, Staatssekretär im bayerischen Staatsministerium der Finanzen, Berichterstatter . . . . 6157B Dr. Wellhausen (FDP): zur Abgabe einer Erklärung . . . 6159D zur Abstimmung 6160B, C Kiesinger (CDU) 6160A Abstimmungen 6160B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2377 der Drucksachen) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Kemritz in Bad Homburg (Nr. 2337 der Drucksachen), den Antrag der Fraktion der FDP betr. Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Kemritz, Bad Homburg (Nr. 2359 [neu] der Drucksachen), den Antrag der Fraktion der DP betr. volle deutsche Gerichtshoheit (Nr. 2367 der Drucksachen) und den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der persönlichen Freiheit (Nr. 2344 der Drucksachen) 6160D Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter 6161A Dr. Tillmanns (CDU) 6161C Dr. Wellhausen (FDP) 6162A Beschlußfassung 6162B Wahl des Abg. Dr. von Golitschek zum Mitglied des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Oellers 6162C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Faßbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nrn. 2328, 2340 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2358 der Drucksachen) 6162C Beratung abgesetzt 6162D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Weitergeltung der Getreidepreise 6162D Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 6162D Kriedemann (SPD) 6163A Beschlußfassung 6163C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nrn. 2242, 2362 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen i(11. Ausschuß) über den von den Abg. Neuburger, Stahl, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Art (Nrn. 2214, 2363 der Drucksachen) 6152D, 6163D Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 6164A, 6168C Peters (SPD) 6166C, 6168C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6167B Neber (CDU) 6167C Abstimmungen 6169A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten im Bundesdienst (Nrn. 2314, 1945 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr 232) 6169C Leibfried (CDU), Berichterstatter . 6169C Langer (FDP) 6170A Frau Dr. Probst (CSU) 6170B Bazille (SPD) 6170B Abstimmungen 6170C Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Umgehung der Bundesstraße 51 in Haltern/Westfalen (Nrn. 2325, 2111 der Drucksachen) 6170D Ribbeheger (Z) 6170D, 6172B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr . . 6171C, 6172D Hoppe (CDU) 6171D Heiland (SPD) . 6172C Beschlußfassung 6173B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung zur Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Münster (Nrn. 2360, 2246 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung zum Verkauf eines Teilgeländes der ehemaligen Munitionsanstalt in Moelln (Nrn. 2364, 2343 der Drucksachen) 6173B Dr. Leuchtgens (DP), Berichterstatter 6173C Beschlußfassung 6174A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Nichtanerkennung der deutschen Vorkriegsauslandsschuld und der Nachkriegsschulden (Nr. 2301 der Drucksachen) 6174A Fisch (KPD), Antragsteller 6174A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 6176B Übergang zur Tagesordnung 6176C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2311 der Drucksachen) 6176C Diel (SPD), Antragsteller 6176C Scheuble, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Arbeit . . 6177B Frau Dr. Probst (CSU) 6177C Beschlußfassung 6177D Nächste Sitzung 6177D Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Abänderungsantrag von Herrn Dr. Atzenroth möchte ich folgendes bemerken. Ich glaube, wir dürfen nicht übersehen, warum es zu dieser Gesetzesvorlage gekommen ist. In den Ländern der amerikanischen und französischen Zone bestanden bereits gesetzliche Regelungen über die Feiertage und die Feiertagsbezahlung. In den Ländern der britischen Zone sind solche gesetzlichen Regelungen aus bestimmten Gründen nicht erfolgt. Nun sind sie nicht mehr möglich, weil diese Frage zur Zuständigkeit des Bundes gehört. Im Ausschuß für Arbeit war man doch weit überwiegend der Auffassung, daß auch hier ein echtes Bedürfnis für eine einheitliche Regelung besteht. Zumindest sollte der Grundsatz festgelegt werden, daß die Bezahlung für gesetzliche Feiertage erfolgen muß. Ich halte es nicht für angängig, diese Frage in Tarifverträgen zu regeln, sondern ich halte es für viel zweckmäßiger, diese Feiertagsbezahlung hier im Gesetz grundsätzlich festzulegen. Ich bin wohl der Auffassung, man sollte die Frage der Zuschläge bei Feiertagsarbeit den Tarifverträgen überlassen, weil innerhalb der einzelnen Sparten die Verhältnisse so stark differenziert sind, daß eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung zweifellos nicht das Richtige treffen würde.
    Von Herrn Dr. Atzenroth ist auf den Produktionsausfall hingewiesen worden. Das Gesetz, das uns zur Entscheidung vorliegt, bedeutet keinen Produktionsausfall. Vom Berichterstatter ist mit Nachdruck darauf hingewiesen worden, daß die Festlegung der Feiertage den Ländern obliegt. Das ist doch zu beachten! Ein Produktionsausfall tritt erst dann in Erscheinung, wenn in den Ländern die Feiertage festgelegt werden; das sollte man beachten.
    Die Frage der Kosten ist meines Erachtens etwas übersteigert betont worden. Die Situation ist so, daß wir in einem Land, in Südbaden, 14 Feiertage — 12 plus 2 Feiertage — in überwiegend katholischen Bezirken haben, daß aber die Zahl der Feiertage in den Ländern der französischen und amerikanischen Zone zwischen 11 und 14 liegt. In der britischen Zone ist noch die alte Regelung in Kraft, nach der bisher 6 Feiertage bezahlt wur-


    (Sabel)

    den. Wenn Sie umrechnen, daß eine Ausweitung in der britischen Zone praktisch nur dann erfolgt, wenn die Länder mehr gesetzliche Feiertage festlegen, dann mögen Sie daraus erkennen, daß man die Kosten — sie sind beachtlich — nicht übersteigert darstellen sollte. Wollte man dem Antrag von Herrn Dr. Atzenroth zustimmen, dann würde das zu dem Ergebnis führen, daß in einer Reihe von Ländern die Arbeitnehmer bestimmte Feiertage nicht bezahlt erhielten; denn wir können ja nicht damit rechnen, daß die Länder dann ihre Feiertage reduzieren. Hier handelt es sich doch durchweg um Feiertage, die nicht seit Jahren, sondern seit Jahrhunderten gefeiert werden, und es wird zweifellos in den Ländern kein Bedürfnis dafür bestehen, hier eine Korrektur zu erreichen. Die Korrektur läge nur darin, daß die Arbeitnehmer für diese Feiertage keine Bezahlung erhalten würden. Wie ich Ihnen schon sagte, ist die weit überwiegende Mehrheit des Ausschusses der Auffassung gewesen, daß den Arbeitnehmern für alle Feiertage das Recht auf Lohn zugestanden werden sollte.
    Nun zu der Frage, die im zweiten Antrag von Herrn Dr. Atzenroth angeschnitten worden ist und die auch von Herrn Staatssekretär Hartmann behandelt wurde. Auch im öffentlichen Dienst ist für einen Teil der Arbeitnehmer die Situation gleich der der Arbeitnehmer in der übrigen Wirtschaft. Auch hier besteht ein Bedürfnis dafür, daß für diesen Teil der Arbeitnehmer die Lohnzahlungspflicht an Feiertagen festgelegt wird. Ich halte es nicht für zweckmäßig, diese grundsätzliche Frage in Tarifverträgen festzulegen. Ich sage in aller Offenheit: die bisherigen tarifvertraglichen Regelungen werden der Wirklichkeit, den Bedürfnissen nicht gerecht. Es geht nicht an, daß man — wie man es beispielsweise bei der Bundesbahn gemacht hat — automatisch 10 Feiertage festlegt und dann in den Ländern, in denen nun keine 10 Feiertage vorhanden sind — britische Zone — praktisch zusätzliche Urlaubstage bewilligt. So ist es bisher gehandhabt worden. Durch das Gesetz soll lediglich ein Lohnausfall verhindert werden. Durch das Gesetz sollen keine Sondervergünstigungen für bestimmte Länder geschaffen werden, in denen die Zahl der Feiertage niedriger ist.
    Ich habe auch sehr starke Bedenken gegen die von Herrn Staatssekretär Hartmann genannte Summe der Kosten, die bei Annahme des Gesetzes für den öffentlichen Dienst entstehen würde. Wir hatten Gelegenheit, im Ausschuß für Arbeit die Vertreter von Bundespost und Bundesbahn zu hören. Die von der Bundesbahn angegebenen Zahlen wurden im Ausschuß angezweifelt. Es wurde gewünscht, diese Zahlen etwas näher zu spezifizieren. Das ist nicht geschehen. Ein oberflächlicher Blick zeigte aber den Ausschußmitgliedern schon, daß diese Summe der Kosten zu hoch angegeben war. Ich bin der Auffassung: sie liegt wesentlich niedriger, als sie von der Bundesbahn angegeben wurde.
    Ich möchte dann zu dem Antrag der Abgeordneten Günther, Kohl (Heilbronn), Eickhoff und Genossen etwas sagen. In der Einleitung dieses Antrages heißt es:
    In § 1 wird Abs. 3 mit folgendem Wortlaut wie der eingefügt.
    Ich möchte hierzu feststellen, daß dieser Passus noch nie eingefügt war, weder in der ursprünglichen Vorlage noch in dem ersten Bericht.

    (Abg. Dr. Pünder: Hört! Hört!)

    Diese Frage ist auch im Ausschuß eingehend diskutiert worden, und diese Regelung wurde im Ausschuß gegen eine Stimme abgelehnt.
    Hierzu ist folgendes zu sagen. Zweifellos gibt es Fälle, wo eine Belastung des Handwerks, des Gewerbes entstehen könnte, die im Verhältnis zur abgeleisteten Arbeitszeit hoch ist. Es gibt aber auch hier die Möglichkeit, durch befristete Arbeitsverhältnisse gewisse Stoßgeschäfte vor Feiertagen zu erledigen, ohne daß hier nun ein Anspruch auf Bezahlung der Feiertage erwächst. Würden wir dem. Antrag zustimmen, dann bedeutete das zweifellos, daß wir gerade eine Gruppe von Menschen benachteiligen, die eigentlich ein Anrecht darauf hat, besonders berücksichtigt zu werden. Ich denke an die Menschen, die aus irgendeinem Grunde erst seit kurzer Zeit in einem Arbeitsverhältnis stehen. Auch hier geht es wieder darum, die Tendenz des Gesetzes zu beachten, die darin liegt, dem Arbeitnehmer durch den Feiertag keinen Lohnausfall erwachsen zu lassen.
    Ich möchte Sie aus den vorgetragenen Gründen herzlich bitten, dem Gesetzentwurf in der Fassung zuzustimmen, wie sie vom Ausschuß vorgeschlagen wird.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, nachdem bereits zwei Redner zum Abs. 3 gesprochen haben, möchte ich zunächst Herrn Abgeordneten Günther das Wort dazu geben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Günther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grundsatz bejahe ich die Absicht, die mein Vorredner mit seinem Antrag verfolgt, und bejahe auch das, was der Antrag besagt. Das steht nur im Gegensatz etwa zu dem Verfahren, das zur Zeit gehandhabt wird: Sonntag für Sonntag wird gearbeitet, obwohl das Grundgesetz jedem einzelnen Bürger die Heilighaltung des Sonntags gewährleistet. Ich freue mich, daß eine Reihe Feiertage dadurch, daß sie bezahlt werden, geschützt werden sollen. Das darf nach meiner Auffassung aber nicht zu dem Privileg einer Lohnzahlung für diesen Tag oder gar zu einer doppelten Lohnzahlung für diesen Tag führen, sondern die Staatsautorität muß dann auch die Einhaltung der Feiertage entsprechend garantieren.
    Ich kann mich für diesen Antrag besonders einsetzen und kann auch an dem, was mir zu weitgehend erscheint, Kritik üben, weil ich in meinem eigenen Betrieb in den mehr als zwölf Jahren, in denen ich ihn führe, von der Nazizeit — und insbesondere damals! — bis heute jeden Feiertag gehalten habe. Ich habe immer eine Lösung gefunden, so daß meine Leute einen Ausgleich hatten: an dem auf den Feiertag folgenden Samstag wurde voll gearbeitet, und den Ausgleich für den ausgefallenen halben Tag habe ich immer bezahlt.
    Ich glaube aber trotzdem, daß diese Handhabung auf den Großbetrieb zugeschnitten ist; viele Handwerksbetriebe werden hierdurch wirtschaftlich stark beeinträchtigt. Ich begrüße den Grundsatz, daß Arbeiter, Beamte und Angestellte im wesentlichen gleich behandelt werden sollen. Man muß zugeben, daß die bisherige Handhabung auf diesem Gebiet ein Unrecht darstellt.
    Vor allen Dingen wird in diesem Fall das Bauhaupt- und Baunebengewerbe betroffen. Metzger, Bäcker usw. werden nicht betroffen, weil sie ohnehin im Wochenlohn arbeiten; wenn Ausfälle


    (Günther)

    durch Feiertage entstehen, wird entsprechend in der Woche vor- oder nachgearbeitet. Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist aber der Stundenlohn ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation. Es tritt nicht selten der Fall auf — im Baunebengewerbe ist es sogar in der Mehrzahl aller Fälle so, ob ich die Dachdecker oder Installateure oder sonst einen Beruf herausgreife; die Stamm-Mannschaft sind fünf Personen —, daß Bauten unter allen Umständen fertiggestellt werden müssen, und bei der heutigen Terminstellung werden dann häufig beim Arbeitsamt Leute angefordert. Es werden dann keine fünf Leute, sondern zehn bis fünfzehn beschäftigt, die an und für sich nur für vier Wochen beschäftigt werden können. Bei dem heutigen Submissionsverfahren kann ich nicht im Oktober feststellen, ob diese Arbeiten im November oder Dezember anfallen und ob sie auf oder zwischen Feiertage fallen.

    (Zuruf von der SPD: Das ist keine Begründung!)

    Das trifft besonders für die Gewerbe zu, die von den Witterungsverhältnissen abhängig sind oder die unter Umständen die Baustellen von Ende November stillegen und dann entsprechend der anfallenden Arbeit Leute einstell en müssen Jedenfalls ist die vorgeschlagene Regelung für diese Betriebe eine außerordentliche Belastung. wenn sie diese Mehrkosten, die dadurch verursacht werden. in die Kalkulation einbauen oder unter Umständen dadurch auf ihren Verdienst verzichten müssen. Denken Sie vor allem daran. daß es einem sehr großen Teil der Handwerksbetriebe nicht gerade besonders gut geht, besonders den Betrieben des Baunebengewerbes, deren Existenz durch Preisdrückung usw. in vielen Fällen in Fraie gestellt ist. Sie brauchen sich nur die Konkurskurve der letzten Monate zu betrachten. dann werden Sie feststellen, daß meine Ausführungen berechtigt sind.
    Weiter kommt hinzu, daß gerade an Weihnachten, Pfingsten oder Ostern drei oder vier Feiertage innerhalb von drei his vier Wochen anfallen. Es muß unterschieden werden zwischen einer Gruppe von Leuten, die man im Handwerk sozusagen als Zugvögel betrachtet, die kommen und gehen, und dem Angestellten. bei dem es so ist, daß er, wenn er eingestellt ist, nicht vorzeitig aufhören kann. sondern seine Kündigungsfrist einhalten muß. Der im Arbeitsverhältnis stehende Arbeitnehmer kann eingestellt sein, und wenn ihm die Luft nicht paßt, dann seht er, aber erst nachdem er die vier Tage bezahlt bekommen hat, ohne jedoch ei-ne entsprechende Leistung für den Betrieb erbracht zu haben. Deswegen habe ich mich im Ausschuß für die Begrenzung auf drei Monate eingesetzt. Ich bin überstimmt worden. habe nun aber meinen damaligen Antrag dergestalt geändert, daß Arbeitnehmer. die weniger als vier Wochen in einem Betrieb tätig sind, keinen Anspruch haben sollen. es sei denn. daß sie länger als drei Monate im Betrieb verbleiben. Die Bezahlung erfolgt vorschußweise.
    Nun möchte ich den letzten Satz insoweit geändert haben:
    Der Vorschuß wird im Falle des vorzeitigen Ausscheidens verrechnet.
    Das stellt meines Erachtens keine unbillige Härte dar. Heimkehrer werden davon gar nicht betroffen. Wenn ein Heimkehrer in seinen Betrieb zurückkehrt, bekommt er selbstverständlich den Tag bezahlt; darüber gibt es gar keinen Streit.
    Auf der andern Seite möchte ich sagen, daß es nicht auf die Zahl der Betroffenen ankommt. Wenn ich ein Gesetz mache, muß es auch für eine Minderheit Geltung haben und seine Bestimmunden dürfen nicht gegen eine Minderheit gerichtet sein. Außerdem ist festzustellen — Sie mögen bei den Arbeitsämtern der Großstädte nachfragen; ich selbst habe mich beim Arbeitsamt Köln erkundigt -, daß ab 1. Mai bis zum Pfingstdienstag keine Einstellungen erfolgt sind, weil eben bestimmte Betriebe, vor allen Dingen Großbetriebe, die beiden Feiertage nicht mitbezahlen wollten und sich deswegen zurückhielten. Außerdem wird man gewissermaßen als Selbsthilfe — die Praxis beweist es jetzt schon — auf ein Überstundenunwesen zurückgreifen. Die Arbeitnehmer selbst sind daran zum Teil interessiert. Dem wird noch Vorschub geleistet, wenn ein derartiges Gesetz überspitzt wird.

    (Zuruf von der SPD: Das ist ja Unsinn!)

    — Jedes Gesetz, das überspitzt wird, wirkt sich gegen diejenigen aus, für die es eigentlich gedacht ist.
    Ich möchte im Interesse der Handwerksbetriebe bitten, doch dieser an sich sehr billigen Forderung, die im Grundsatz auch im Ausschuß anerkannt worden ist, Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall in der Mitte.)