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    Deutscher Bundestag 154. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1951 6105 154. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 6106B, 6129B, 6132C, 6139C Eintritt des Abg. Dr. Hoffman (Lübeck) in den Bundestag 6106C Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung über Lebensmittelbevorratung 6106C Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes 6106C Gesetz über eine Bundesbürgschaft zur Abwicklung von Saatenkrediten für die Ernten bis zum Jahre 1949 6106C Ergänzung der Tagesordnung 6106C Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Fall Kemritz (Nr. 2345 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Kemritz in Bad Homburg (Nr. 2337 der Drucksachen), ferner mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der persönlichen Freiheit (Nr. 2344 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der FDP betr. Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Kemritz, Bad Homburg (Nr. 2359 der Drucksachen) 6106D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . . 6106D Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Interpellant und Antragsteller 6110A Euler (FDP), Antragsteller: zur Sache 6111B zur Abstimmung 6122A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6113A Dr. von Merkatz (DP) 6115C Renner (KPD): zur Sache 6116C zur Geschäftsordnung 6121C Dr. Reismann (Z) 6118A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6118D Brandt (SPD) 6119B Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 6120D Ausschußüberweisung 6122B. Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der neuen deutschen Filmproduktion (Spielquotengesetz) (Nr. 2336 der Drucksachen) 6122C Dr. Vogel (CDU), Antragsteller 6122C, 6128D Brunner (SPD) 6124C Dr. Mende (FDP) 6127A Ewers (DP) 6128A Ausschußüberweisung 6129A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) (Nr. 2326 der Drucksachen) 6129B Ausschußüberweisung 6129B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Auwschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2341 der Drucksachen) 6129C Lausen (SPD), Berichterstatter . . . 6129C Dr. Besold (BP) 6130C, D, 6131D Abstimmungen 6131C, 6132B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Wahl von Beisitzern für den Spruchsenat beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 2339 der Drucksachen) 6132C Beschlußfassung 6132D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Gebührnisansprüche ehemaliger deutscher Kriegsgefangener in Norwegen (Nrn. 2313, 828 der Drucksachen) 6132D Merten (SPD): als Berichterstatter 6133A als Abgeordneter 6134C Kohl (Stuttgart) (KPD) 6134A Ausschußüberweisung 6135A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Mehs, Kemper u. Gen: betr. Wiederaufbau des Pleiner Viaduktes (Nrn. 2324, 2067 der Drucksachen) . . 6135A Beschlußfassung 6135B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für Freiwillige des Internationalen Zivildienstes (Nrn. 1929, 1891 der Drucksachen) . . . 6135B Cramer (SPD), Berichterstatter . . . 6135C Beschlußfassung 6136B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Berlin (9. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der WAV betr. Sitzungen des Deutschen Bundestages in Berlin (Nrn. 2322, 1963 der Drucksachen) 6136C Brandt (SPD), Berichterstatter . . . . 6136C Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 6137D Loritz (WAV) 6138D Beschlußfassung 6139A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teilgeländes der ehemaligen Munitionsanstalt in Moelln an die Moellner Textilwerke GmbH (Nr. 2343 der Drucksachen) . . 6139A Ausschußüberweisung 6139 C Nächste Sitzung 6139C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Anton Besold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren. Der § 3 beinhaltet, daß bei der Prüfung von Bundessteuern die Betriebsprüfer, die von Bundes wegen eingesetzt werden können, nunmehr auch die den Ländern zustehende Einkommensteuer und Körperschaftsteuer überprüfen können.

    (Zurufe von der Mitte: Sicher! — Das ist notwendig!)

    Das bedeutet, daß die Überprüfung dieser Steuern — Einkommensteuer und Körperschaftsteuer — in Zukunft in wachsendem Maße dem Einfluß der Länder entzogen wird.

    (Zuruf von der Mitte: Nein! Wird gar nicht berührt!)

    Es könnte hier das Gefühl aufkommen — und das wäre in diesem Fall nicht unbegründet —, daß „Bundeskommissare" die Landesfinanzverwaltung überwachen. Es muß auch einer anderen Auswirkung entgegengetreten werden. Es soll hier dem einzelnen Steuerpflichtigen nicht die Möglichkeit gegeben werden, diejenigen, die bei ihm die Buchprüfung vornehmen, innerhalb des Landes zur Rechenschaft zu ziehen; denn der Büchprüfer, der vom Bund geschickt werden soll, geht sofort


    (Dr. Besold)

    wieder zurück; er ist vollkommen unabhängig, und die Länderfinanzverwaltung kann keinen Einfluß auf ihn nehmen.
    Es ist zwar hier vorgesehen, daß die Betriebsprüfung im Zusammenwirken von Bund und Ländern vorgenommen werden soll. In den Bundesratsverhandlungen sind gegen diese Bestimmung ebenfalls stärkste Bedenken geltend gemacht worden. Wenn darauf erwidert worden ist, es sei eine Sache des Vertrauens, so möchte ich dem entgegenhalten, man solle sich einmal überlegen, ob es nicht ein Mißtrauen gegen die Länder darstellt, wenn sie nicht auf, landeseigener Grundlage die Steuerehrlichkeit überprüfen können. Wenn man schon von Vertrauen spricht, so sollte, da bei Einkommen- und Körperschaftsteuer gerade die Finanzverwaltung der Länder zuständig ist, das Vertrauen zu den Ländern im Vordergrund stehen und maßgebend sein. Man dürfte nicht durch diese Bestimmung von vornherein Mißtrauen in die Buchprüfer der Länder bezüglich der Überprüfung der Steuerehrlichkeit setzen. Wir sind gegen diese Fassung, weil dadurch das Vertrauen zwischen Bund und Ländern nicht gemehrt, sondern höchstens gemindert werden kann. Man hätte bezüglich der ehrlichen und sachgemäßen Überprüfung des Aufkommens aus den den Ländern zustehenden Steuern in erster Linie den Ländern das Vertrauen entgegenbringen müssen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung über § 3 und bitte die Damen und Herren, die dem § 3 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen gegen wenige Stimmen angenommen.
Ich rufe auf § 4, — § 5, — § 6, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldung. Ich bitte die Damen und Herren,

(Zuruf von der SPD: Zur Überschrift liegt ein Antrag von Dr. Besold vor!)

die den aufgerufenen Paragraphen mit Ausnahme der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen wenige Stimmen angenommen.
Zur Einleitung liegt der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Besold und Fraktion der Bayernpartei vor, die Worte einzufügen: „mit Zustimmung des Bundesrats". Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Abänderungsantrag ist gegen wenige Stimmen abgelehnt.
Damit, meine Damen und Herren, komme ich zur Abstimmung über Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen gegen wenige Stimmen angenommen.
Damit ist die zweite Beratung beendet. Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Keine Wortmeldungen. — Ich schließe die allgemeine Besprechung. Ich rufe auf die §§ 1 bis 6, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Ich lasse abstimmen über §§ 1 bis 6, Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfs. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen,
eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen ohne Enthaltungen angenommen.
Ich komme zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen ist das Gesetz in der Schlußabstimmung beschlossen.
Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Punkt der Tagesordnung aufrufe, gebe ich auf die Bitte des Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht bekannt, daß morgen, 9 Uhr, d. h. also gleichzeitig mit der Eröffnung der Plenarsitzung, im Zimmer 106 des Südflügels eine außerordentliche Sitzung des Ausschusses stattfindet.
Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betreffend Wahl von Beisitzern für den Spruchsenat beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 2339 der Drucksachen).
Ich darf darauf hinweisen — das ist wohl auch interfraktionell bereits besprochen worden —, daß in dem Antrag die Worte von „gemäß § 56 des Soforthilfegesetzes" bis „zu wählenden" wegfallen können. Es heißt dann einfach: „Als Beisitzer für den Spruchsenat beim Hauptamt für Soforthilfe ...".
Dann bitte ich, freundlichst zu berücksichtigen, daß der 1. Stellvertreter für die Gruppe der politisch, rassisch und religiös Verfolgten sich im Vornamen nicht mit C, sondern mit K und im Familiennamen nicht mit zwei, sondern mit einem s schreibt; ferner, daß er nicht in Freiburg/Brsg., sondern in Ebnet (Kreis Freiburg)/B — heißt offenbar: Freiburg im Breisgau — wohnt.
Meine Damen und Herren, wünscht jemand das Wort dazu zu nehmen? — Das ist nicht der Fall. —
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag Drucksache Nr. 2339 unter Berücksichtigung der von mir soeben bekanntgegebenen Berichtigungen. Ich bitte die Damen und Herren, die die Wahl so vornehmen wollen, wie sie dem Antrag Drucksache Nr. 2339 entspricht, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen. — Gegen wenige Stimmen angenommen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte zur Klarstellung bemerken, daß mit der Schlußabstimmung über das Gesetz zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes auch dem Antrage des Ausschusses unter Punkt 2, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären, zugestimmt worden ist. Ich darf annehmen, daß das Haus .dieser Auffassung ist. — Das ist der Fall.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Gebührnisansprüche ehemaliger deutscher Kriegsgefangener in Norwegen

(Nrn. 2313, 828 der Drucksachen).

Berichterstatter ist der Abgeordnete Merten.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Aussprachezeit von 40 Minuten vor. — Das Haus ist damit
einverstanden.
Bitte, Herr Abgeordneter!


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Merten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit sind noch einige erläuternde Bemerkungen notwendig. Entgegen den Regeln des Völkerrechts sind nach dem Abschluß der Feindseligkeiten in zahlreichen Ländern deutsche Kriegsgefangene gegen ihren Willen zum Räumen von Landminen und von Munition eingesetzt worden. So wurden u. a. auf dem Staatsgebiet von Norwegen ungefähr 10 000 deutsche Kriegsgefangene eingesetzt, die sich nach den Waffenstillstandsbedingungen der in Norwegen operierenden britischen Armee ergeben hatten. Von den Dienststellen der britischen Armee erhielten diese deutschen Gruppen die Zusicherung, daß ihnen für diese Arbeiten, die sehr gefährlich waren, eine entsprechende Entlohnung gezahlt werde. Über diese verdienten Beträge wurden den Minenräumern zum Teil auf Reichsmark lautende Bescheinigungen ausgestellt. Über diejenige Stelle jedoch, die diese Bescheinigungen einmal einlösen würde, sind keinerlei Mitteilungen gemacht worden.
    Im Verlaufe des Jahres 1946 sind alle deutschen Kriegsgefangenen, die an diesen Minenräumarbeiten beteiligt waren, aus Norwegen in die Heimat zurückgekehrt. In Deutschland war es ihnen dann nicht möglich, diese auf Reichsmark lautenden Bescheinigungen zu realisieren, weil es weder eine deutsche noch eine alliierte Stelle gab, die dafür zuständig war. Zudem ist es auch eine sehr geringe Anzahl Minenräumer gewesen, die überhaupt Bescheinigungen erhalten hat. Erst nach der Währungsreform, also zwei Jahre nach ihrer Rückkehr, meldeten diese ehemaligen Minenräumer Ansprüche auf die Auszahlung der Beträge an, über die die in ihren Händen befindlichen Bescheinigungen lauteten. Allgemein war die Zahlung an ehemalige Kriegsgefangene für Leistungen in der Kriegsgefangenschaft in der Form geregelt, daß die amerikanische, die britische und die französische Militärregierung den westdeutschen Ländern einen Fonds in Höhe von 76 Millionen DM zur Verfügung stellten und auch genaue Anweisungen darüber gaben, welche Ansprüche der ehemaligen Kriegsgefangenen aus diesen Mitteln befriedigt werden sollten. Die Ansprüche der Minenräumer wurden damals von den Besatzungsmächten nicht erwähnt.
    Den mit dieser Frage befaßten deutschen Dienststellen lagen auch keinerlei Unterlagen über Minenräumeinsatz vor. Mit der Koordinierung der Maßnahmen auf diesem Gebiet wurde von den westdeutschen Ländern damals der Länderrat der amerikanischen Besatzungszone in Stuttgart beauftragt. Nachdem sich nun aber zahlreiche ehemalige Minenräumer darum bemühten, daß auch ihre Verdienstbescheinigungen anerkannt würden, haben die westdeutschen Länder am 11. August 1949 mit Zustimmung der drei Militärregierungen und nach Anhörung eines Beauftragten dieser Minenräumer beschlossen, diejenigen Landminenräumer und Munitionsräumer aus Norwegen zu entschädigen, die einwandfreie Bescheinigungen vorlegen können. Der Oberfinanzpräsident in Hamburg wurde damals beauftragt, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
    Damals, 1949, wurde nun festgestellt, daß die Forderungen dieser ehemaligen Kriegsgefangenen nach dem dritten Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens vom 27. Juni 1948 zu behandeln sind. Da es sich um Forderungen nach dem § 13 Abs. 3 dieses Gesetzes handelt, die nach dem § 16 desselben Gesetzes im Verhältnis 10 : 1 umzustellen sind, hätte sich eine Ausnahme von diesen allgemeinen Regeln nur ermöglichen lassen, wenn Sonderbestimmungen für Kriegsgefangene im Gesetz dies zugelassen hätten. Tatsächlich enthält nun dieses Gesetz in § 19 eine Möglichkeit für Kriegsgefangene, eine Umstellung 1 : 1 zu erhalten. Diese Möglichkeit ist jedoch auf diejenigen Kriegsgefangenen beschränkt, die nach dem 15. Mai 1948 in das Währungsgebiet zurückgekehrt sind und deren Bescheinigungen auf englische Pfunde, amerikanische Dollars oder französische Franken lauten. Beide Voraussetzungen wurden von den Minenräumern nicht erfüllt.
    Nach der dargelegten Regelung sind nun inzwischen etwa 1 000 Minenräumer abgefunden worden. Weitere 1852 Fälle stehen noch offen, weil die Empfangsberechtigten nicht zu ermitteln sind.
    Den Dienststellen des Bundes und der Länder sowie den Fraktionen dieses Hohen Hauses und auch einzelnen Abgeordneten ist in den letzten beiden Jahren wiederholt durch den Beauftragten der Minenräumer die Forderung übermittelt worden, daß die bescheinigten Beträge im Verhältnis 1 :1 auszuzahlen seien. Nun hat sich der Ausschuß für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen, veranlaßt durch den Antrag Drucksache Nr. 828, am 18. Juli 1950 mit der Angelegenheit befaßt und dabei festgestellt, daß die Erfüllung der Ansprüche der Minenräumer eine Änderung des geltenden Währungsrechts voraussetze. Aus diesem Grunde wurde der Antrag Drucksache Nr. 828 zur weiteren Behandlung dem Ausschuß für Geld und Kredit zugewiesen. Auf Wunsch dieses Ausschusses hat das Bundesministerium für Finanzen Erhebungen über die allgemein bisher von den Ländern aus dem bereits erwähnten 76-
    Millionen-Fonds ausgezahlten Beträge angestellt. Bei dieser Gelegenheit haben die Länder nun klargelegt, daß die Zuständigkeit des Bundes für die Verfügung über diesen Fonds nicht gegeben sei. Das ging so weit, daß die Länder Rheinland-Pfalz und Bayern es überhaupt abgelehnt haben, irgendeine Auskunft über die geleisteten Zahlungen und den derzeitigen Stand der Angelegenheit zu geben.
    Eine Änderung des dritten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens zugunsten der ehemaligen Minenräumer wurde von der alliierten Bankenkommission, die dafür zuständig ist, abgelehnt. Es blieb also nur der Weg offen, die Ansprüche der Minenräumer durch ein besonderes Bundesgesetz zu regeln. Der Ausschuß für Geld und Kredit hat sich aber nicht in der Lage gesehen, diesen Weg zu gehen, und zwar aus folgenden Gründen: Eine gesetzliche Regelung, die Leistungen in der Kriegsgefangenschaft zum Gegenstand hat, kann nicht auf eine ganz kleine Gruppe dieser Kriegsgefangenen abgestellt werden. Ich erinnere daran, daß Millionen von Kriegsgefangenen ebenfalls schwerste und gefährliche Arbeiten verrichten mußten. Ich erinnere besonders daran, daß heute noch eine uns gar nicht genau bekannte Zahl von Kriegsgefangenen entgegen allen Regeln des Völkerrechts und in striktem Widerspruch zu den Gesetzen der Menschlichkeit in unwürdigster Form zu schwerster Sklavenarbeit in zahlreichen Gewahrsamstaaten, insbesondere aber in der Sowjetunion, festgehalten werden.

    (Zuruf von der KPD.)

    Eine gesetzliche Regelung für eine kleine Gruppe hätte selbstverständlich unzählige Berufungsfälle zur Folge.


    (Merten)

    Der Ausschuß steht daher auf dem Standpunkt, daß der Gegenstand des Antrages Nr. 828 nur im Rahmen eines umfassenden Gesetzes über die Entschädigung von Kriegsgefangenen für Leistungen in der Kriegsgefangenschaft geregelt werden kann. Ich bin der Überzeugung, daß das Gefühl der Solidarität und der Kameradschaft mit allen anderen Heimkehrern und Kriegsgefangenen auch bei den ehemaligen Minenräumern aus Norwegen so groß ist, daß sie bereit sind, ihre Wünsche zugunsten derjenigen noch einige Zeit zurückzustellen, die bisher noch nicht einen einzigen Pfennig für ihre Arbeit in der Kriegsgefangenschaft erhalten konnten. Es darf nicht unerwähnt bleiben, daß der Ausschuß selbstverständlich die gefährliche Arbeit der Minenräumer voll anerkannt hat und es aus diesem Grunde bedauert, daß heute infolge der Währungsgesetze die Befriedigung nur eines Teils der Ansprüche der Minenräumer möglich ist.
    Aus den angeführten Gründen bittet und empfiehlt der Ausschuß, den Antrag Nr. 828 abzulehnen und die mit dieser Angelegenheit im Zusammenhang stehenden Petitionen für erledigt zu erklären.