Rede von
Dr.
Anton
Besold
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren. Der § 3 beinhaltet, daß bei der Prüfung von Bundessteuern die Betriebsprüfer, die von Bundes wegen eingesetzt werden können, nunmehr auch die den Ländern zustehende Einkommensteuer und Körperschaftsteuer überprüfen können.
Das bedeutet, daß die Überprüfung dieser Steuern — Einkommensteuer und Körperschaftsteuer — in Zukunft in wachsendem Maße dem Einfluß der Länder entzogen wird.
Es könnte hier das Gefühl aufkommen — und das wäre in diesem Fall nicht unbegründet —, daß „Bundeskommissare" die Landesfinanzverwaltung überwachen. Es muß auch einer anderen Auswirkung entgegengetreten werden. Es soll hier dem einzelnen Steuerpflichtigen nicht die Möglichkeit gegeben werden, diejenigen, die bei ihm die Buchprüfung vornehmen, innerhalb des Landes zur Rechenschaft zu ziehen; denn der Büchprüfer, der vom Bund geschickt werden soll, geht sofort
wieder zurück; er ist vollkommen unabhängig, und die Länderfinanzverwaltung kann keinen Einfluß auf ihn nehmen.
Es ist zwar hier vorgesehen, daß die Betriebsprüfung im Zusammenwirken von Bund und Ländern vorgenommen werden soll. In den Bundesratsverhandlungen sind gegen diese Bestimmung ebenfalls stärkste Bedenken geltend gemacht worden. Wenn darauf erwidert worden ist, es sei eine Sache des Vertrauens, so möchte ich dem entgegenhalten, man solle sich einmal überlegen, ob es nicht ein Mißtrauen gegen die Länder darstellt, wenn sie nicht auf, landeseigener Grundlage die Steuerehrlichkeit überprüfen können. Wenn man schon von Vertrauen spricht, so sollte, da bei Einkommen- und Körperschaftsteuer gerade die Finanzverwaltung der Länder zuständig ist, das Vertrauen zu den Ländern im Vordergrund stehen und maßgebend sein. Man dürfte nicht durch diese Bestimmung von vornherein Mißtrauen in die Buchprüfer der Länder bezüglich der Überprüfung der Steuerehrlichkeit setzen. Wir sind gegen diese Fassung, weil dadurch das Vertrauen zwischen Bund und Ländern nicht gemehrt, sondern höchstens gemindert werden kann. Man hätte bezüglich der ehrlichen und sachgemäßen Überprüfung des Aufkommens aus den den Ländern zustehenden Steuern in erster Linie den Ländern das Vertrauen entgegenbringen müssen.