Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen aber jetzt nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung.
Meine Damen und Herren, es ist Überweisung an die Ausschüsse für Bau- und Bodenrecht, für Wiederaufbau und Wohnungswesen und für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantragt.
— Herr Abgeordneter Dr. Müller wird wahrscheinlich Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen.
— Weil die Landwirtschaft sehr stark beteiligt ist. Der Antrag ist verständlich. Darf ich unterstellen, daß Überweisung an alle vier Ausschüsse erfolgen soll?
Wer ist für Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen? — Das Haus ist einmütig dafür. Wer ist für Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht?
— Ich bitte um die Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Die Überweisung ist beschlossen.
Wer ist für die Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten? — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit. Die Überweisung ist abgelehnt.
— Meine Damen und Herren, es gibt keine Anzweiflung, aber da offenbar einige Damen und Herren meine Fragestellung nicht verstanden hatten, bitte ich noch einmal, ein Handzeichen zu geben, wenn Sie Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wünschen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit wie vorhin. Der Antrag ist abgelehnt. Federführend, darf ich annehmen, ist der Ausschuß für Bau- und Bodenrecht.
Ich bitte, freundlichst davon Kenntnis zu nehmen, daß die Antragsteller zu Punkt 3 der Tagesordnung — betreffend Ergänzung des Grundgesetzes, Nr. 2303 der Drucksachen — gebeten haben, diesen Punkt heute abzusetzen.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Nr. 2288 der Drucksachen).
Ich möchte darauf hinweisen, daß nach einer mir gewordenen Mitteilung eine Vereinbarung darüber zustande gekommen ist, den Gesetzentwurf ohne Begründung und Aussprache dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Der Vertreter des Bundesrates hat mich gebeten, darauf hinzuweisen, daß er bereit sei, den Entwurf mündlich zu begründen. Ich verweise auf die schriftliche Begründung. Ich darf annehmen, daß Überweisung an den Haushaltsausschuß erfolgt. — Das ist der Fall.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (Nr. 2299 der Drucksachen). (Erste Beratung: 110. Sitzung.)
Der Ältestenrat schlägt eine Aussprachezeit von 40 Minuten vor.
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Hoogen. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
Hoogen , Berichterstatter! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Vorschriften des deutschen Patentgesetzes genießt ein Patent eine Schutzdauer von 18 Jahren. Die Frist beginnt mit dem auf die Anmeldung folgenden Tag, und der Schutz tritt nach der Veröffentlichung in Kraft. Das ist die Regelung, wie sie im Patentgesetz getroffen ist. Während des Krieges, in den Jahren 1942 und 1943, sind Vereinfachungsbestimmungen erlassen worden. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß der Wirtschaftsrat seinerzeit einstimmig ein Gesetz beschlossen hat, durch welches die Patentschutzrechte zum 31. Dezember 1949 auslaufen sollten, und daß sie auch ausgelaufen sind. Man war damals aus allgemeinen volkswirtschaftlichen Gründen einmütig der Auffassung, daß Patente nicht verlängert werden sollten. Das Reichspatentamt hat in der Zeit vom Oktober 1944 bis zur Begründung des Deutschen Patentamtes in München am 1. Oktober 1949 nicht gearbeitet. Das hatte zur Folge, daß auch keine Patentschriften veröffentlicht werden konnten, was wiederum zur Folge hatte, daß eine bestimmte Kategorie von Erfindern praktisch nicht den Schutz ihrer Patente genoß, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen verpflichtet waren, ihre Patente geheimzuhalten, nicht nur die Patentschriften, die auf das Patent bezüglichen Unterlagen, sondern auch die Produkte: Das war für die Regierung Veranlassung, diese bestimmte Kategorie von Patenten zur Verlängerung um die Zeit von rund 5 Jahren vorzuschlagen. Sie finden die Begründung dieser Regierungsvorlage in der Drucksache Nr. 1730. Ich darf im Interesse der Abkürzung der Verhandlungen darauf Bezug nehmen.
Der Ausschuß ist diesem Gesetzentwurf mit einer redaktionellen Änderung, die Sie in der Drucksache Nr. 2299 vorfinden, und mit einer sachlichen Änderung, nämlich einer Fristverlängerung von zwei Monaten auf vier Monate, inhaltlich in vollem Umfange beigetreten.
Der Ausschuß hat mich aber — und ich darf hervorheben: einstimmig — beauftragt, bei dieser Gelegenheit als Berichterstatter noch folgendes zu sagen. Die Frage der Verlängerung von Patenten in dem eben erwähnten ganz bestimmten kleinen Umfange, weil er in diesem Falle aus Rechtsgründen nötig zu sein schien, hat natürlich auch die Frage nach sich gezogen, ob nicht eine allgemeine Patentverlängerung eintreten solle. Damit hat sich, wie ich eben schon sagte, bereits der Wirtschaftsrat in seinen Beratungen über das. Erste und Zweite Überleitungsgesetz sehr eingehend befaßt. Diejenigen Damen und Herren des Hohen Hauses, die dem Wirtschaftsrat angehört haben, darf ich daran erinnern. Der Wirtschaftsrat ist damals einmütig, wie ich schon sagte, zu der Auffassung gekommen, daß es aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen nicht richtig sei, eine Verlängerung der
Patente allgemein oder im Einzelfall vorzunehmen Dieser Auffassung des Wirtschaftsrates hat sich der Patentrechtsausschuß dieses Hohen Hauses — wiederum einstimmig — angeschlossen, und zwar aus folgenden Gründen.
Ich darf, bevor ich diese Gründe erörtere, vorausschicken, daß der Patentrechtsausschuß in seinen monatelangen Beratungen die Vertreter aller Gruppen, die mit Patentrecht und gewerblichem Rechtsschutz zu tun haben, angehört hat. Ich darf aber auch darauf hinweisen, daß sich der Patentrechtsausschuß bei der Entscheidung der Frage naturgemäß nicht von den Gründen der einen oder anderen Gruppe irgendwie hat leiten lassen, sondern daß er sich bei seiner Entscheidung von der Rücksicht auf das Ganze hat leiten lassen.
Meine Damen und Herren, zu einer Frage des Patentrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere zur Frage der Patente, kann man einen verschiedenen Standpunkt einnehmen, je nachdem, auf welcher Seite man steht, ob man auf der Seite der Erfinder steht oder auf der Seite derjenigen, in der Industrie vor allen Dingen, die die Patente nutzen und verwerten. Auf den einen oder den andern Standpunkt konnte sich der Ausschuß natürlich nicht stellen, sondern er mußte sich fragen und hat sich gefragt, was im Interesse der gesamten deutschen Wirtschaft — unabhängig davon, ob die eine oder die andere Gruppe Opfer bringen muß, denn Opfer muß sie sicher bringen — das Richtige ist. Das hier zu erklären, hat der Ausschuß mich ausdrücklich beauftragt, und ich habe mich dieses Auftrags entledigt.
Ich bitte Sie namens des Ausschusses, dem Antrag Drucksache Nr. 2299 zuzustimmen.