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ID0115302200

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    Deutscher Bundestag — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1951 6075 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Juni 1951 Geschäftliche Mitteilungen 6076A Änderungen der Tagesordnung 6076B Anfrage Nr. 190 der Fraktion der DP. betr finanzielle Lage des Rundfunksenders „Radio Bremen" (Nrn. 2272, 2342 der Drucksachen) 6076B Beratung der Interpellation der Abg. Strauß u. Gen. betr. ERP-Mittel für den Fremdenverkehr (Nr. 1990 der Drucksachen) 6076C Strauß (CSU), Interpellant 6076C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6078D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nrn. 2320, 2089 der Drucksachen) . . . 6076B, 6079C Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 6079C Beschlußfassung 6080B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 (Nr. 2328 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Faßbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nr. 2340 der Drucksachen) 6076B, 6080D Ausschußüberweisung 6080D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2303 der Drucksachen) 6080D, 6090D Beratung abgesetzt 6090D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Bereitstellung von Bauland (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Nr. 2281 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschaffung von Bauland (Baulandbeschaffungsgesetz) (Nr. 2300 der Drucksachen) 6081A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6081A Funk (CDU), Antragsteller 6082C Meyer (Bremen) (SPD) 6083D Wirths (FDP) 6085B Dr. Leuchtgens (DP) . . 6087B Dr. Reismann (Z) 6087D Dr. Brönner (CDU) 6089C Ausschußüberweisung 6090C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen) 6090D Ausschußüberweisung 6090D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente (Nr. 1730 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2299 der Drucksachen) 6091A Hoogen (CDU), Berichterstatter 6091A, 6092D Schuler (CDU) 6091D Dr.-Ing. Decker (BP) 6092D Abstimmungen 6093C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Dr. 2130 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2316 der Drucksachen) 6093D Tenhagen (SPD) : als Berichterstatter 6094A als Abgeordneter . . . 6096B, D, 6098B Dr. Dresbach (CDU) 6097B Strauß (CSU) 6098A Dr. Wellhausen (FDP) (zur Abstimmung) 6098C Abstimmungen 6096A, D, 6098B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Protest gegen Beschlagnahme (Nr. 2235 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Annullierung aller Verpflichtungen der Bundesregierung betr. Remilitarisierung (Nr. 2238 der Drucksachen) . . . 6099A, D Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 6099A Frau Strohbach (KPD), Antragstellerin 6100A Strauß (CSU) 6102C Renner (KPD) 6102D Übergang zur Tagesordnung 6103A Beratung der Übersichten Nr. 30 und Nr. 31 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 204, 225) 6103C Beschlußfassung 6103C Nächste Sitzung 6103C Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Liegen weitere Wortmeldungen vor?

    (Zuruf des Abg. Dr. Brönner.)

    — Herr Abgeordneter Dr. Brönner wünscht das Wort. Bitte!


Rede von Dr. Josef Brönner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf beschreiten wir eines der schwierigsten Rechtsgebiete: das Gebiet der Rechte und Pflichten des Eigentums; und weiter behandeln wir wiederum eine der wichtigsten sozialen Fragen. Wir sind uns darüber klar, daß die Bindungen im Grundgesetz unter allen Umständen einzuhalten sind. Wir haben lange Erörterungen darüber angestellt, ob das Grundgesetz geändert werden müßte, um ein wirksames und brauchbares Baulandbeschaffungsgesetz zu ermöglichen, oder ob wir es auch im Rahmen des Grundgesetzes erreichen. Wir sind uns darüber einig geworden, in Rahmen des Grundgesetzes das Äußerste zu versuchen, um ein schnelles und wirksames Verfahren durchführen zu können.
Zunächst einiges über den Begriff des Eigentums. Ich will mich nicht über den Inhalt dieser beiden Gesetzentwürfe verbreiten, weil der Inhalt schon von verschiedenen Rednern dargelegt worden ist; aber ich glaube über das Eigentum und seinen Begriff einige grundsätzliche Ausführungen machen zu müssen. Das Eigentum ist im Grundgesetz gewährleistet, aber das Eigentum verpflichtet auch nach dem Grundgesetz. Die Schranken nach hüben und drüben sind durch Gesetz zu bestimmen.
Da wird man sagen können: Je ärmer und notleidender ein Volk ist, desto größer ist die Verpflichtung des Eigentums, und je reicher ein Volk ist, desto mehr kann man das Eigentum respektieren und auf freien Wegen gehen lassen. Dieser Grundgedanke ist für unsere Betrachtung, wie wir das notwendige Bauland beschaffen wollen, maßgebend.
Wir brauchen das Bauland für die Kleinsiedlung, für das Eigenheim, für das Wohnungseigentum, für den Wiederaufbau der Städte. Wir brauchen diese Baulandbeschaffung, besonders um den Heimatvertriebenen und denen, die in den Städten ein Heim verloren haben, einen leichteren, sichereren und schnelleren Weg zu schaffen, damit sie wieder zu Eigentum, damit sie wieder zu einer Wohnung kommen.
Das Eigentum, das hier angepackt werden muß, muß also im Rahmen des Art. 14 des Grundgesetzes behandelt werden. Eine Vorschrift dieses Artikels ist vor allem hervorzuheben; sie lautet, daß die Gesetzgebung, die Verwaltung und Rechtsprechung den Grundrechten entsprechen muß. Das Eigentum ist ein Grundrecht, das nach Art. 19 in seinem


(Dr. Brönner)

Wesensgehalt nicht angetastet werden darf. Daher müssen wir die Entschädigung für das enteignete Grundstück usw., überhaupt die ganze Enteignung, nach den im Grundgesetz geltenden Vorschriften beschließen.
Wir haben bei der Beratung über diesen Entwurf weiter verlangt, daß endlich ein bundeseinheitliches Gesetz zur Beschaffung von Bauland herausgebracht wird. Wir haben zwar fast in allen Ländern Enteignungsgesetze. Es hat sich aber herausgestellt, daß einerseits die Vielfalt und dann wiederum die Schwierigkeit und die Langwierigkeit der Durchführung dieser Enteignung eben ein bundeseinheitliches, schnell arbeitendes Baulandenteignungsgesetz notwendig machen.
Wir wissen auch, daß in diesem Gesetz noch mancherlei Mängel enthalten sind, einmal der Mangel, daß der Wertzuwachs und die Grundrente durch das Gesetz nicht erfaßt werden.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Wir wären am liebsten auch an diese Seite des Problems herangegangen; aber nach Prüfung der vielfältigen Fragen kamen wir zu der Überzeugung, es handle sich um ein so schwieriges und so umfangreiches Gebiet, daß wir es nicht so schnell bewältigen können, wie wir diesen Gesetzentwurf durchbringen möchten. Es ist außerdem eine steuerliche Angelegenheit, eine Frage, die durch eine Wertzuwachssteuer oder auf ähnliche Weise einmal geregelt werden soll oder geregelt werden muß.
Ferner brauchen wir ein einheitliches Bundesbaugesetz. , Wenn heute ein Baumeister einer Stadt vom Süden nach dem Norden umzieht, dann muß er erst 'anfangen, die Baugesetze der einzelnen Länder zu studieren. Daher brauchen wir — ähnlich wie das Erste Bundeswohnungsbaugesetz und wie das Baulandbeschaffungsgesetz — ein Bundesbaurecht, das in einem einheitlichen Gesetzentwurf von unserem Ministerium in allernächster Zeit vorgelegt werden sollte. Die Grundarbeiten dafür liegen vor. Wir haben eine Menge von Aufsätzen über dieses Gebiet in die Hand bekommen. Vielleicht legen wir Ihnen auch vom Ausschuß eine Entschließung bei der zweiten und dritten Beratung dieses Gesetzentwurfs vor, wonach die Regierung aufgefordert wird, diesen Gesetzentwurf in einer bestimmten Zeit vorzulegen.
Meine verehrten Frauen und Männer! Wir sind uns klar darüber, daß wir damit eine der wichtigsten sozialen Aufgaben in Angriff nehmen, ähnlich wie beim Ersten Wohnungsbaugesetz. Bei diesem Gesetz haben wir im Ausschuß einheitlich zusammengearbeitet. Wir haben Ihnen von allen Fraktionen aus einen einheitlichen Antrag vorgelegt. Ich bin der Überzeugung, wir werden auch dieses überaus schwierige Gesetz in unserem Ausschuß für Wohnungsbau und in dem für Bau- und Bodenrecht so geschlossen und einheitlich behandeln, daß wir wiederum mit einem gemeinsamen Antrag vor Sie hintreten können. Wir glauben, daß die Unterlagen, die wir von zwei Seiten vorgelegt bekommen haben, uns reichliches und wertvolles Material liefern und daß durch diese beiden Anträge eine Bereicherung in die Beratung hineingekommen ist. Es soll keine Konkurrenz sein; aber wir sahen uns, gerade weil der Gesetzentwurf so lange auf sich warten ließ, verpflichtet, selbst etwas zu erarbeiten. So haben wir eine wertvolle Grundlage, wir haben den Willen zur Zusammenarbeit und wir werden bestimmt diesen Gesetzentwurf einheitlich beraten und dem Hohen Hause möglichst bald als Antrag vorlegen können.

(Beifall bei der CDU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen aber jetzt nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung.
    Meine Damen und Herren, es ist Überweisung an die Ausschüsse für Bau- und Bodenrecht, für Wiederaufbau und Wohnungswesen und für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantragt.

    (Zuruf.)

    — Herr Abgeordneter Dr. Müller wird wahrscheinlich Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen.

    (Abg. Dr. Dr. Müller [Bonn] : Ich bitte, die Sache auch an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu geben, weil die Landwirtschaft sehr stark daran beteiligt ist!)

    — Weil die Landwirtschaft sehr stark beteiligt ist. Der Antrag ist verständlich. Darf ich unterstellen, daß Überweisung an alle vier Ausschüsse erfolgen soll?

    (Zurufe: Nein!)

    Wer ist für Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen? — Das Haus ist einmütig dafür. Wer ist für Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht?
    — Ich bitte um die Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Die Überweisung ist beschlossen.
    Wer ist für die Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten? — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit. Die Überweisung ist abgelehnt.

    (Zurufe: Nein! — Abg. Strauß: Ich bitte um Wiederholung! Es war eine Unklarheit!)

    — Meine Damen und Herren, es gibt keine Anzweiflung, aber da offenbar einige Damen und Herren meine Fragestellung nicht verstanden hatten, bitte ich noch einmal, ein Handzeichen zu geben, wenn Sie Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wünschen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit wie vorhin. Der Antrag ist abgelehnt. Federführend, darf ich annehmen, ist der Ausschuß für Bau- und Bodenrecht.
    Ich bitte, freundlichst davon Kenntnis zu nehmen, daß die Antragsteller zu Punkt 3 der Tagesordnung — betreffend Ergänzung des Grundgesetzes, Nr. 2303 der Drucksachen — gebeten haben, diesen Punkt heute abzusetzen.
    Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen).
    Ich möchte darauf hinweisen, daß nach einer mir gewordenen Mitteilung eine Vereinbarung darüber zustande gekommen ist, den Gesetzentwurf ohne Begründung und Aussprache dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Der Vertreter des Bundesrates hat mich gebeten, darauf hinzuweisen, daß er bereit sei, den Entwurf mündlich zu begründen. Ich verweise auf die schriftliche Begründung. Ich darf annehmen, daß Überweisung an den Haushaltsausschuß erfolgt. — Das ist der Fall.


    (Präsident Dr. Ehlers)

    Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente (Nr. 1730 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2299 der Drucksachen). (Erste Beratung: 110. Sitzung.)
    Der Ältestenrat schlägt eine Aussprachezeit von 40 Minuten vor.
    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Hoogen. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
    Hoogen (CDU), Berichterstatter! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Vorschriften des deutschen Patentgesetzes genießt ein Patent eine Schutzdauer von 18 Jahren. Die Frist beginnt mit dem auf die Anmeldung folgenden Tag, und der Schutz tritt nach der Veröffentlichung in Kraft. Das ist die Regelung, wie sie im Patentgesetz getroffen ist. Während des Krieges, in den Jahren 1942 und 1943, sind Vereinfachungsbestimmungen erlassen worden. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß der Wirtschaftsrat seinerzeit einstimmig ein Gesetz beschlossen hat, durch welches die Patentschutzrechte zum 31. Dezember 1949 auslaufen sollten, und daß sie auch ausgelaufen sind. Man war damals aus allgemeinen volkswirtschaftlichen Gründen einmütig der Auffassung, daß Patente nicht verlängert werden sollten. Das Reichspatentamt hat in der Zeit vom Oktober 1944 bis zur Begründung des Deutschen Patentamtes in München am 1. Oktober 1949 nicht gearbeitet. Das hatte zur Folge, daß auch keine Patentschriften veröffentlicht werden konnten, was wiederum zur Folge hatte, daß eine bestimmte Kategorie von Erfindern praktisch nicht den Schutz ihrer Patente genoß, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen verpflichtet waren, ihre Patente geheimzuhalten, nicht nur die Patentschriften, die auf das Patent bezüglichen Unterlagen, sondern auch die Produkte: Das war für die Regierung Veranlassung, diese bestimmte Kategorie von Patenten zur Verlängerung um die Zeit von rund 5 Jahren vorzuschlagen. Sie finden die Begründung dieser Regierungsvorlage in der Drucksache Nr. 1730. Ich darf im Interesse der Abkürzung der Verhandlungen darauf Bezug nehmen.
    Der Ausschuß ist diesem Gesetzentwurf mit einer redaktionellen Änderung, die Sie in der Drucksache Nr. 2299 vorfinden, und mit einer sachlichen Änderung, nämlich einer Fristverlängerung von zwei Monaten auf vier Monate, inhaltlich in vollem Umfange beigetreten.
    Der Ausschuß hat mich aber — und ich darf hervorheben: einstimmig — beauftragt, bei dieser Gelegenheit als Berichterstatter noch folgendes zu sagen. Die Frage der Verlängerung von Patenten in dem eben erwähnten ganz bestimmten kleinen Umfange, weil er in diesem Falle aus Rechtsgründen nötig zu sein schien, hat natürlich auch die Frage nach sich gezogen, ob nicht eine allgemeine Patentverlängerung eintreten solle. Damit hat sich, wie ich eben schon sagte, bereits der Wirtschaftsrat in seinen Beratungen über das. Erste und Zweite Überleitungsgesetz sehr eingehend befaßt. Diejenigen Damen und Herren des Hohen Hauses, die dem Wirtschaftsrat angehört haben, darf ich daran erinnern. Der Wirtschaftsrat ist damals einmütig, wie ich schon sagte, zu der Auffassung gekommen, daß es aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen nicht richtig sei, eine Verlängerung der
    Patente allgemein oder im Einzelfall vorzunehmen Dieser Auffassung des Wirtschaftsrates hat sich der Patentrechtsausschuß dieses Hohen Hauses — wiederum einstimmig — angeschlossen, und zwar aus folgenden Gründen.
    Ich darf, bevor ich diese Gründe erörtere, vorausschicken, daß der Patentrechtsausschuß in seinen monatelangen Beratungen die Vertreter aller Gruppen, die mit Patentrecht und gewerblichem Rechtsschutz zu tun haben, angehört hat. Ich darf aber auch darauf hinweisen, daß sich der Patentrechtsausschuß bei der Entscheidung der Frage naturgemäß nicht von den Gründen der einen oder anderen Gruppe irgendwie hat leiten lassen, sondern daß er sich bei seiner Entscheidung von der Rücksicht auf das Ganze hat leiten lassen.
    Meine Damen und Herren, zu einer Frage des Patentrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere zur Frage der Patente, kann man einen verschiedenen Standpunkt einnehmen, je nachdem, auf welcher Seite man steht, ob man auf der Seite der Erfinder steht oder auf der Seite derjenigen, in der Industrie vor allen Dingen, die die Patente nutzen und verwerten. Auf den einen oder den andern Standpunkt konnte sich der Ausschuß natürlich nicht stellen, sondern er mußte sich fragen und hat sich gefragt, was im Interesse der gesamten deutschen Wirtschaft — unabhängig davon, ob die eine oder die andere Gruppe Opfer bringen muß, denn Opfer muß sie sicher bringen — das Richtige ist. Das hier zu erklären, hat der Ausschuß mich ausdrücklich beauftragt, und ich habe mich dieses Auftrags entledigt.
    Ich bitte Sie namens des Ausschusses, dem Antrag Drucksache Nr. 2299 zuzustimmen.

    (Beifall.)