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ID0115302400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1951 6075 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Juni 1951 Geschäftliche Mitteilungen 6076A Änderungen der Tagesordnung 6076B Anfrage Nr. 190 der Fraktion der DP. betr finanzielle Lage des Rundfunksenders „Radio Bremen" (Nrn. 2272, 2342 der Drucksachen) 6076B Beratung der Interpellation der Abg. Strauß u. Gen. betr. ERP-Mittel für den Fremdenverkehr (Nr. 1990 der Drucksachen) 6076C Strauß (CSU), Interpellant 6076C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6078D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nrn. 2320, 2089 der Drucksachen) . . . 6076B, 6079C Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 6079C Beschlußfassung 6080B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 (Nr. 2328 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Faßbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nr. 2340 der Drucksachen) 6076B, 6080D Ausschußüberweisung 6080D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2303 der Drucksachen) 6080D, 6090D Beratung abgesetzt 6090D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Bereitstellung von Bauland (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Nr. 2281 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschaffung von Bauland (Baulandbeschaffungsgesetz) (Nr. 2300 der Drucksachen) 6081A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6081A Funk (CDU), Antragsteller 6082C Meyer (Bremen) (SPD) 6083D Wirths (FDP) 6085B Dr. Leuchtgens (DP) . . 6087B Dr. Reismann (Z) 6087D Dr. Brönner (CDU) 6089C Ausschußüberweisung 6090C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen) 6090D Ausschußüberweisung 6090D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente (Nr. 1730 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2299 der Drucksachen) 6091A Hoogen (CDU), Berichterstatter 6091A, 6092D Schuler (CDU) 6091D Dr.-Ing. Decker (BP) 6092D Abstimmungen 6093C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Dr. 2130 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2316 der Drucksachen) 6093D Tenhagen (SPD) : als Berichterstatter 6094A als Abgeordneter . . . 6096B, D, 6098B Dr. Dresbach (CDU) 6097B Strauß (CSU) 6098A Dr. Wellhausen (FDP) (zur Abstimmung) 6098C Abstimmungen 6096A, D, 6098B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Protest gegen Beschlagnahme (Nr. 2235 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Annullierung aller Verpflichtungen der Bundesregierung betr. Remilitarisierung (Nr. 2238 der Drucksachen) . . . 6099A, D Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 6099A Frau Strohbach (KPD), Antragstellerin 6100A Strauß (CSU) 6102C Renner (KPD) 6102D Übergang zur Tagesordnung 6103A Beratung der Übersichten Nr. 30 und Nr. 31 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 204, 225) 6103C Beschlußfassung 6103C Nächste Sitzung 6103C Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen aber jetzt nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung.
    Meine Damen und Herren, es ist Überweisung an die Ausschüsse für Bau- und Bodenrecht, für Wiederaufbau und Wohnungswesen und für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantragt.

    (Zuruf.)

    — Herr Abgeordneter Dr. Müller wird wahrscheinlich Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen.

    (Abg. Dr. Dr. Müller [Bonn] : Ich bitte, die Sache auch an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu geben, weil die Landwirtschaft sehr stark daran beteiligt ist!)

    — Weil die Landwirtschaft sehr stark beteiligt ist. Der Antrag ist verständlich. Darf ich unterstellen, daß Überweisung an alle vier Ausschüsse erfolgen soll?

    (Zurufe: Nein!)

    Wer ist für Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen? — Das Haus ist einmütig dafür. Wer ist für Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht?
    — Ich bitte um die Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. Die Überweisung ist beschlossen.
    Wer ist für die Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten? — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit. Die Überweisung ist abgelehnt.

    (Zurufe: Nein! — Abg. Strauß: Ich bitte um Wiederholung! Es war eine Unklarheit!)

    — Meine Damen und Herren, es gibt keine Anzweiflung, aber da offenbar einige Damen und Herren meine Fragestellung nicht verstanden hatten, bitte ich noch einmal, ein Handzeichen zu geben, wenn Sie Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wünschen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit wie vorhin. Der Antrag ist abgelehnt. Federführend, darf ich annehmen, ist der Ausschuß für Bau- und Bodenrecht.
    Ich bitte, freundlichst davon Kenntnis zu nehmen, daß die Antragsteller zu Punkt 3 der Tagesordnung — betreffend Ergänzung des Grundgesetzes, Nr. 2303 der Drucksachen — gebeten haben, diesen Punkt heute abzusetzen.
    Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen).
    Ich möchte darauf hinweisen, daß nach einer mir gewordenen Mitteilung eine Vereinbarung darüber zustande gekommen ist, den Gesetzentwurf ohne Begründung und Aussprache dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Der Vertreter des Bundesrates hat mich gebeten, darauf hinzuweisen, daß er bereit sei, den Entwurf mündlich zu begründen. Ich verweise auf die schriftliche Begründung. Ich darf annehmen, daß Überweisung an den Haushaltsausschuß erfolgt. — Das ist der Fall.


    (Präsident Dr. Ehlers)

    Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente (Nr. 1730 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2299 der Drucksachen). (Erste Beratung: 110. Sitzung.)
    Der Ältestenrat schlägt eine Aussprachezeit von 40 Minuten vor.
    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Hoogen. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
    Hoogen (CDU), Berichterstatter! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Vorschriften des deutschen Patentgesetzes genießt ein Patent eine Schutzdauer von 18 Jahren. Die Frist beginnt mit dem auf die Anmeldung folgenden Tag, und der Schutz tritt nach der Veröffentlichung in Kraft. Das ist die Regelung, wie sie im Patentgesetz getroffen ist. Während des Krieges, in den Jahren 1942 und 1943, sind Vereinfachungsbestimmungen erlassen worden. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß der Wirtschaftsrat seinerzeit einstimmig ein Gesetz beschlossen hat, durch welches die Patentschutzrechte zum 31. Dezember 1949 auslaufen sollten, und daß sie auch ausgelaufen sind. Man war damals aus allgemeinen volkswirtschaftlichen Gründen einmütig der Auffassung, daß Patente nicht verlängert werden sollten. Das Reichspatentamt hat in der Zeit vom Oktober 1944 bis zur Begründung des Deutschen Patentamtes in München am 1. Oktober 1949 nicht gearbeitet. Das hatte zur Folge, daß auch keine Patentschriften veröffentlicht werden konnten, was wiederum zur Folge hatte, daß eine bestimmte Kategorie von Erfindern praktisch nicht den Schutz ihrer Patente genoß, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen verpflichtet waren, ihre Patente geheimzuhalten, nicht nur die Patentschriften, die auf das Patent bezüglichen Unterlagen, sondern auch die Produkte: Das war für die Regierung Veranlassung, diese bestimmte Kategorie von Patenten zur Verlängerung um die Zeit von rund 5 Jahren vorzuschlagen. Sie finden die Begründung dieser Regierungsvorlage in der Drucksache Nr. 1730. Ich darf im Interesse der Abkürzung der Verhandlungen darauf Bezug nehmen.
    Der Ausschuß ist diesem Gesetzentwurf mit einer redaktionellen Änderung, die Sie in der Drucksache Nr. 2299 vorfinden, und mit einer sachlichen Änderung, nämlich einer Fristverlängerung von zwei Monaten auf vier Monate, inhaltlich in vollem Umfange beigetreten.
    Der Ausschuß hat mich aber — und ich darf hervorheben: einstimmig — beauftragt, bei dieser Gelegenheit als Berichterstatter noch folgendes zu sagen. Die Frage der Verlängerung von Patenten in dem eben erwähnten ganz bestimmten kleinen Umfange, weil er in diesem Falle aus Rechtsgründen nötig zu sein schien, hat natürlich auch die Frage nach sich gezogen, ob nicht eine allgemeine Patentverlängerung eintreten solle. Damit hat sich, wie ich eben schon sagte, bereits der Wirtschaftsrat in seinen Beratungen über das. Erste und Zweite Überleitungsgesetz sehr eingehend befaßt. Diejenigen Damen und Herren des Hohen Hauses, die dem Wirtschaftsrat angehört haben, darf ich daran erinnern. Der Wirtschaftsrat ist damals einmütig, wie ich schon sagte, zu der Auffassung gekommen, daß es aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen nicht richtig sei, eine Verlängerung der
    Patente allgemein oder im Einzelfall vorzunehmen Dieser Auffassung des Wirtschaftsrates hat sich der Patentrechtsausschuß dieses Hohen Hauses — wiederum einstimmig — angeschlossen, und zwar aus folgenden Gründen.
    Ich darf, bevor ich diese Gründe erörtere, vorausschicken, daß der Patentrechtsausschuß in seinen monatelangen Beratungen die Vertreter aller Gruppen, die mit Patentrecht und gewerblichem Rechtsschutz zu tun haben, angehört hat. Ich darf aber auch darauf hinweisen, daß sich der Patentrechtsausschuß bei der Entscheidung der Frage naturgemäß nicht von den Gründen der einen oder anderen Gruppe irgendwie hat leiten lassen, sondern daß er sich bei seiner Entscheidung von der Rücksicht auf das Ganze hat leiten lassen.
    Meine Damen und Herren, zu einer Frage des Patentrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere zur Frage der Patente, kann man einen verschiedenen Standpunkt einnehmen, je nachdem, auf welcher Seite man steht, ob man auf der Seite der Erfinder steht oder auf der Seite derjenigen, in der Industrie vor allen Dingen, die die Patente nutzen und verwerten. Auf den einen oder den andern Standpunkt konnte sich der Ausschuß natürlich nicht stellen, sondern er mußte sich fragen und hat sich gefragt, was im Interesse der gesamten deutschen Wirtschaft — unabhängig davon, ob die eine oder die andere Gruppe Opfer bringen muß, denn Opfer muß sie sicher bringen — das Richtige ist. Das hier zu erklären, hat der Ausschuß mich ausdrücklich beauftragt, und ich habe mich dieses Auftrags entledigt.
    Ich bitte Sie namens des Ausschusses, dem Antrag Drucksache Nr. 2299 zuzustimmen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe in der zweiten Beratung auf: § 1. Zu § 1 ist ein Änderungsantrag angekündigt. Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Schuler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schuler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Patentausschuß hat eine Entscheidung nach dem Rechtsstandpunkt getroffen, was ich durchaus anerkenne. Aber ich darf auf die Patentinhaber hinweisen, die durch einen Notstand, hervorgerufen durch Einberufung zum Wehrdienst während des Krieges und durch den Rohstoffmangel nach dem Kriege, ihre Patente nicht haben auswerten können. Der Patentinhaber hat zum Beispiel 1936 das Patent erworben. Dann kam eine Anlaufzeit, dann kam' der Krieg, nach dem Kriege Materialmangel, und jetzt sind schon 15 Jahre verflossen, so daß er nur noch drei Jahre Ausnutzungsfrist hätte. Das ist zu wenig. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeiten für eine Verlängerung der Schutzrechte reichen keineswegs aus. Das würde zu dem Ergebnis führen, daß die freien, angestellten und handwerklichen Erfinder mit ihren alten Patentrechten vollkommen an die Wand gedrückt werden. Die Industrie mag mehr oder weniger ausschließlich daran interessiert sein, daß nur solche Altpatente verlängert werden, die von dem früheren Reichspatentamt nicht mehr veröffentlicht oder bekanntgemacht werden konnten. Dagegen sollen die Altpatente, die während des Krieges nicht ausgewertet werden durften, aus nicht zu rechtfertigenden Gründen einfach unter den Tisch fallen. Dabei haben gerade diese Patente nicht nur mindestens das gleiche Recht, sondern


    (Schuler)

    nach meiner Auffassung darüber hinaus sogar noch einen weit höheren Anspruch auf eine Verlängerung des Schutzes.
    Es ist doch ganz offenkundig, daß bei der jetzt vorgesehenen Regelung die Inhaber von Patenten, die während des Krieges und in der Nachkriegszeit aus den eben geschilderten Gründen nicht ausgewertet werden konnten, schwere Einbußen erleiden müssen. Das Handwerk und der gewerbliche Mittelstand weisen einen beachtlichen Teil gerade solcher Patentanmelder auf. Für diese Kreise ist eine Verlängerung der Schutzdauer für Altpatente über die vorgesehenen 18 Jahre hinaus um mindestens weitere fünf Jahre, wenn nicht sogar um zehn Jahre angebracht und geboten.
    Ich will Ihnen aus den Schreiben von Handwerksbetrieben, die in großer Zahl vorliegen, nur drei Beispiele bekanntgeben. Die Strickerei Alois Elender in Rosenheim erklärt:
    Die Fabrikation mußte während des Krieges
    eingestellt werden, da Reparaturarbeiten für
    die Wehrmacht ausgeführt werden mußten. Schmiedemeister Wilhelm Wiemer in Rheidt im Siegkreis schreibt:
    Die Jahre 1940 bis 1947 brachten mir in der Anfertigung des Handwendepfluges eine vollkommene Betriebsruhe.
    Die Schlosserei Karl Wallenreiter in Ausgburg teilt mit:
    Das Patent konnte während der Kriegszeit (zum Teil schon seit 1938) wegen der Kriegsbewirtschaftungsmaßnahmen und auch während der Nachkriegszeit bis zur Währungsumstellung nicht verwendet werden.
    Meine Damen und Herren, so sehen die Fälle in der Praxis aus. Sie werden aber durch den Gesetzentwurf bisher überhaupt nicht berücksichtigt. Dabei muß darauf hingewiesen werden, daß durch eine Verlängerung der Schutzdauer für Altpatente, deren Auswertung durch Kriegs- und Nachkriegsfolgen unmöglich war, niemand geschädigt würde. Auch nach dem ersten Weltkrieg 1914 bis 1918 wurden sämtliche Schutzrechte um fünf Jahre verlängert.
    Wenn im übrigen der Einwand erhoben werden sollte, daß die Nachprüfung der infolge der Kriegsverhältnisse nicht ausgenutzten Patente zu große Schwierigkeiten bereite, so muß ich entgegenhalten, daß dieser Einwand nicht stichhaltig ist. Etwaige Schwierigkeiten im Einzelfalle wiegen jedenfalls in keiner Weise die Tatsache auf, daß es sich um viele Hunderte, wenn nicht sogar Tausende wirtschaftlich wertvoller Patente handelt, deren Auswertung durch Kriegs- und Nachkriegsfolgen vollständig oder in erheblichem Umfang verhindert werden würde, wenn Sie den vorgelegten Gesetzentwurf jetzt annehmen. Auch ist zu berücksichtigen, daß es sich hierbei meistens um die Erfindungen von Handwerkern handelt, die für den Bedarf der Bevölkerung durchaus von großer praktischer Bedeutung sind.
    Schließlich muß darauf hingewiesen werden, daß das Gesetz Nr. 8 der Alliierten Hohen Kommission für ausländische Besitzer deutscher Patente die Verlängerung der Schutzdauer um 10 Jahre bereits vorschreibt. Aus welchem Grunde sollen unsere deutschen Altpatentinhaber schlechter gestellt werden? Nur die Anpassung an das Gesetz Nr. 8 der Alliierten Hohen Kommission kann eine angemessene Lösung bringen. Hierbei müßte allerdings die Einschränkung gemacht werden, daß die
    Verlängerung nur für die Zeit zugestanden wird,
    in der die Patente nicht ausgenutzt werden konnten. Es ist wichtig, daß die gesetzliche Festlegung möglichst der Regelung im gesamten Westeuropa angepaßt wird. Schon im Hinblick auf das zu erwartende gesamteuropäische Patentamt sollte man sich heute bereits darauf einstellen.
    Unser Abänderungsantrag für die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente lautet:
    I. In § 1, Abs. 1 wird als Ziffer 3 angefügt:
    3. Patente, die am 1. 9. 1939 in Kraft waren oder zwischen dem 1. 9. 1939 und dem 1. 10. 1949 angemeldet wurden und aus Gründen des Kriegszustandes nicht in normalem Umfang ausgewertet werden konnten.
    II. § 2, Abs. 1 erhält folgende Fassung:
    In den Fällen des § 1, Abs. 1, Ziffern 1 und 2 hat die Verlängerung die Wirkung, daß der Zeitraum vom 8. Mai 1945 bis einschließlich 7. Mai 1950 nicht auf die Patentdauer angerechnet wird.
    In § 2 wird als Abs. 1 eingefügt:
    In den Fällen des § 1, Abs. 1, Ziffer 3 beträgt die Dauer der Verlängerung 8 Jahre. In § 2 wird der bisherige Abs. 2 Abs. 3; der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4.
    Ich bitte das Hohe Haus, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen.

    (Beifall.)