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ID0115301900

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    Deutscher Bundestag — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1951 6075 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Juni 1951 Geschäftliche Mitteilungen 6076A Änderungen der Tagesordnung 6076B Anfrage Nr. 190 der Fraktion der DP. betr finanzielle Lage des Rundfunksenders „Radio Bremen" (Nrn. 2272, 2342 der Drucksachen) 6076B Beratung der Interpellation der Abg. Strauß u. Gen. betr. ERP-Mittel für den Fremdenverkehr (Nr. 1990 der Drucksachen) 6076C Strauß (CSU), Interpellant 6076C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6078D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nrn. 2320, 2089 der Drucksachen) . . . 6076B, 6079C Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 6079C Beschlußfassung 6080B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 (Nr. 2328 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Faßbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nr. 2340 der Drucksachen) 6076B, 6080D Ausschußüberweisung 6080D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2303 der Drucksachen) 6080D, 6090D Beratung abgesetzt 6090D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Bereitstellung von Bauland (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Nr. 2281 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschaffung von Bauland (Baulandbeschaffungsgesetz) (Nr. 2300 der Drucksachen) 6081A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6081A Funk (CDU), Antragsteller 6082C Meyer (Bremen) (SPD) 6083D Wirths (FDP) 6085B Dr. Leuchtgens (DP) . . 6087B Dr. Reismann (Z) 6087D Dr. Brönner (CDU) 6089C Ausschußüberweisung 6090C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen) 6090D Ausschußüberweisung 6090D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente (Nr. 1730 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2299 der Drucksachen) 6091A Hoogen (CDU), Berichterstatter 6091A, 6092D Schuler (CDU) 6091D Dr.-Ing. Decker (BP) 6092D Abstimmungen 6093C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Dr. 2130 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2316 der Drucksachen) 6093D Tenhagen (SPD) : als Berichterstatter 6094A als Abgeordneter . . . 6096B, D, 6098B Dr. Dresbach (CDU) 6097B Strauß (CSU) 6098A Dr. Wellhausen (FDP) (zur Abstimmung) 6098C Abstimmungen 6096A, D, 6098B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Protest gegen Beschlagnahme (Nr. 2235 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Annullierung aller Verpflichtungen der Bundesregierung betr. Remilitarisierung (Nr. 2238 der Drucksachen) . . . 6099A, D Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 6099A Frau Strohbach (KPD), Antragstellerin 6100A Strauß (CSU) 6102C Renner (KPD) 6102D Übergang zur Tagesordnung 6103A Beratung der Übersichten Nr. 30 und Nr. 31 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 204, 225) 6103C Beschlußfassung 6103C Nächste Sitzung 6103C Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Es ist hier mit Recht üblich, in der ersten Lesung Grundsätzliches herauszustellen. So gestatten Sie mir, zu den beiden Entwürfen, die zur Debatte stehen, auch etwas Grundsätzliches zu sagen. Es stoßen hier, und zwar in einer seltenen Schärfe, das Privateigentum und die Ansprüche der öffentlichen Hand oder die sozialen Fragen aufeinander. Wir müssen uns bei dieser Vorlage bewußt sein, daß es in erster Linie gilt, die Interessen der privaten Eigentümer zu schützen. Ich bin im .Gegensatz zu dem Herrn Vertreter der Sozialdemokratischen Partei der Meinung, daß wir den Art. 14 unserer Verfassung im Auge haben müssen, wenn wir diese Frage entscheiden wollen. Die Vorlagen der Regierung und auch des Abgeordneten Lücke sind derart, daß man auf ihnen aufbauen kann. Wir sind deshalb der Meinung, daß diese beiden Entwürfe den Ausschüssen überwiesen werden sollten.
    Ich möchte hier aber mit allem Nachdruck feststellen, daß es gilt, das öffentliche Interesse nicht dadurch zu befriedigen, daß man das private Interesse, das Privateigentum, hintanstellt. Wir müssen für Wohnungen sorgen. Alle Bemühungen — die wir auch unterstützen und von jeher von unserer Gruppe aus unterstützt haben —, in reichlichem Maße Wohnungen herzustellen, sind zum Teil durch die schwierigen Enteignungsbestimmungen des vorigen Jahrhunderts behindert. Wir müssen deshalb unser Augenmerk in erster Linie darauf richten, wie wir diese Enteignungsbestimmungen modern gestalten und den Forderungen der Praxis entsprechend ändern sollen. Wir müssen jedoch unbedingt im Auge behalten, daß das Privateigentum nicht verletzt wird. Ob das in der Regierungsvorlage und in der anderen Vorlage, über die wir heute zu entscheiden haben, in vollem Umfang geschehen ist, will ich jetzt nicht untersuchen. Das würde zu weit führen. Es wird im Ausschuß Gelegenheit geben, das mit aller Gründlichkeit zu besorgen. Wir müssen den Wohnungsbau fördern; aber wir dürfen den Wohnungsbau nicht auf Kosten des Privateigentums und der privaten Rechte fördern.

    (Abg. Meyer [Bremen]: Des Steuerzahlers!)

    — Und der Steuerzahler! (Abg. Meyer [Bremen]: Das ist billiger!)

    — Das sind ja natürlich immer wieder besondere Auffassungen, die wir in dieser Richtung haben, Herr Kollege Meyer. Wir dürfen das Gesamtinteresse — so wesentlich es ist und sosehr wir darauf bedacht sein müssen, es zu befriedigen —doch nicht dadurch in den Vordergrund stellen, daß wir ein allzu großes Opfer von dem Privateigentümer fordern.

    (Abg. Lücke: Gerechtigkeit schaffen!)

    Wir müssen im Auge behalten, daß in jedem Grundstück, das der einzelne hat, ob es nun in der Stadt oder auf dem Lande ist,

    (Abg. Lücke: Eigentum verpflichtet! Steht im Grundgesetz!)

    doch eine sehr große Arbeit steckt und daß die Arbeitsleistung des einzelnen, die dazu geführt hat, dieses Grundstück zu erwerben und zu erhalten, jetzt nicht dadurch beeinträchtigt werden darf, daß dieses Grundstück schließlich in die Hand eines anderen gebracht wird, der sich dann bequem als Eigentümer in das Bett hineinlegen kann, das ihm andere gemacht haben.
    Ich gebe ohne weiteres zu, daß es auch auf diesem Gebiet eine Frage der Gerechtigkeit gibt, daß es auch Pflichten gibt, daß das Eigentum Pflichten einschließt. Aber die Gesetzgebung darf die Erfüllung der Pflichten nicht in einer solchen Weise bestimmen, daß die berechtigten Forderungen der Eigentümer irgendwie vergewaltigt werden. Ich glaube, wir sind uns in diesem Punkte auf der Seite der Koalition vielfach einig, und ich hoffe, daß diese Dinge unter Berücksichtigung der Privatinteressen,

    (Abg. Lücke: Der berechtigten!)

    unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Eigentümer erledigt werden. Wir werden in den Ausschüssen in dieser Richtung mitarbeiten.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Reismann.

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    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage des Wiederaufbaus ist ein Anliegen allererster Ordnung offensichtlich für alle


    (Dr. Reismann)

    Parteien dieses Hauses. Wenn man aber die vorliegenden Gesetzentwürfe sieht, so scheint mir die Blickrichtung dabei nicht ganz in Ordnung zu sein. Diese Gesetzesentwürfe tun so und unterstellen, daß der private Eigentümer von Grundbesitz von vornherein zunächst nicht bereit sei, seinen Grund und Boden für den Wiederaufbau zur Verfügung zu stellen. Ich gebe gern zu, daß eine Bestimmung erforderlich ist, durch die man ihn im Ernstfalle, wenn es notwendig ist, und zwar ziemlich rasch, zwingen kann. Aber sehen wir uns einmal die Verhältnisse an, wie sie liegen. Da hat der Herr Kollege Wirths eben manches treffende Wort ausgeführt, das ich nicht wiederholen will. Aber vor allen Dingen muß man sich einmal überlegen: Ist es zweckmäßig, daß man so viel, wie es bisher geschehen ist, neue Siedlungen außerhalb der Ortskerne baut und so viel neues Land, das bisher Acker- oder Weideland gewesen ist, für diese Zwecke zur Verfügung stellt? — In ' erster Linie sollten wir darangehen, die Kerne der Städte und der Dörfer wieder aufzubauen, die während des Krieges zerstört worden sind.
    Am meisten wird Widerstand geleistet, wenn Land zur Verfügung gestellt werden soll, bei dem es sich um bisher noch nicht als Baugelände benutzte Grundstücke handelt. Es ist aber unzweckmäßig, 'solche Grundstücke in größerem Maße heranzuziehen. Wenn man durch die zerstörten Ortschaften fährt, sieht man überall, daß die Ortskerne noch zerstört daliegen und daß draußen neue Siedlungen mit einem riesigen, überflüssigen Aufwand für die Kanalisation, für die Anlage der Straßen, für die In-Benutzungnahme der Grundstücke entstehen, die dann den landwirtschaftlichen Zwecken nicht mehr zur Verfügung stehen, weiter für die Aufschließungskosten, für die Versorgungsleitungen aller Art. Wenn dann hinterher die Leute, die angesiedelt werden, dort wohnen, dann müssen sie für den Verkehr innerhalb der Ortschaft, für Straßenbahn, Vorortbahn usw. noch ungefähr ebensoviel Geld ausgeben wie für ihre Wohnung, wenigstens immer dann, wenn es normal große Familien sind. Viel besser wäre es doch, dieses Land nicht in Anspruch zu nehmen und die Städte nicht so über Gebühr auszuweiten, wie es bisher vielfach, gerade nach dem Kriege, der Fall gewesen ist. Es wäre besser, erst die Ortskerne wieder aufzubauen.
    Warum geschieht das nicht? Wenn das bisher nicht geschehen ist, so liegt das nicht daran, daß das Land nicht zur Verfügung steht, sondern daran, daß man nicht den richtigen Leuten die richtigen Zuschüsse gegeben hat. Die Leute, die ihren Besitz dort verloren haben, wären im allgemeinen — von einzelnen Fällen abgesehen — gern bereit, selber wiederaufzubauen. Aber sie bekommen bisher in weit geringerem Maße von der öffentlichen Hand gegebene Zuschüsse als die Gesellschaften, Gemeinschaften aller Art, die Genossenschaften, die jetzt neu gebaut haben, obwohl sie nichts verloren haben. Und gerade diese melden ihren Bedarf an.
    Ich bin der Ansicht, daß zunächst das Geld, das die öffentliche Hand für den Wiederaufbau zur Verfügung stellt, denen zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden muß, die den Besitz verloren haben.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Denn es wäre ungerecht, dem einen das Land zu nehmen, um es dem anderen zu geben, damit er aufbauen kann. Ich vermag kein öffentliches Interesse anzuerkennen, das durch Enteignungsbestimmungen unterstützt werden muß, Bauland Kriegsgeschädigten zu nehmen, um es Wohlhabenderen billig zu geben.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Nein, wir haben das auch zu berücksichtigen. Ich komme gleich noch darauf zu sprechen, inwiefern es in diesem Gesetz Berücksichtigung finden kann. Ich kann das auch sofort machen. Es muß bei der Herauskristallisierung des Begriffes „öffentliches Interesse" berücksichtigt werden, daß, wenn die Eigentümer mit öffentlicher Hilfe in der Lage sind, ihren Besitz wieder aufzubauen, sie den Vorzug verdienen, und nicht andere Leute.

    (Zuruf des Abg. Lücke.)

    — In Ihrem Entwurf steht es drin, Herr Kollege Lücke. Ich hätte es, wenn Sie jetzt nicht den Zwischenruf gemacht hätten, an späterer Stelle gesagt, daß aus diesem Grunde Ihrem Entwurf bei weitem der Vorzug gegenüber dem Regierungsentwurf zu geben ist, der der KPD alle Freude machen sollte.

    (Heiterkeit.)

    — Ja, ich bin enttäuscht, daß diese Regierung uns einen solchen Entwurf vorlegt, der den privaten und .berechtigten Interessen der Eigentümer so wenig Rechnung trägt.

    (Abg. Renner: Ich bin erschüttert!)

    Man muß im übrigen dabei bedenken, daß der Wiederaufbau viel mehr durch die Tätigkeit der Baubehörden als durch die Renitenz der Eigentümer behindert worden ist. Wenn Sie sich einmal aus der Ortsnähe die Verhältnisse der zerstörten Städte und der Praxis ansehen, wie sie etwa ein Anwalt hat oder jeder Abgeordnete haben sollte, dann wissen Sie ganz genau, daß in den allermeisten Fällen die Planung allein vier oder fünf Jahre die Eigentümer daran gehindert hat, wieder etwas aus ihrem Grund und Boden zu machen, daß man sie zum Teil mit Hilfe der Besteuerung unfähig dazu gemacht hat, ihren Grund und Boden wieder zu bebauen.
    Das Baugesetz sollte aber auch Ausschlußfristen für Bausperren setzen, damit endlich der Eigentümer über sein Land wieder verfügen kann. Bisher kann die eine Bausperre an die andere gereiht werden. Gerade in dieser Richtung ist, da es Landesgesetze sind, die die Grundlage dafür geben, eine Vereinheitlichung der Gesetze absolut erforderlich.
    Nun zu der Art der Entschädigung: Nach der Regierungsvorlage ist auf Antrag des Interessenten Landentschädigung erforderlich. Genau umgekehrt müßte es sein: Auf Antrag des Enteigneten müßte eine Entschädigung durch die Hergabe anderen Landes möglich sein. Denn man sollte sich darüber klar sein, daß es nicht gleichgültig ist, ob einer Geld an Stelle von Grund und Boden bekommt. Es liegt auch im Sinne der Bewirtschaftung, daß es dem zu Enteignenden nicht gleichgültig sein kann, ob er ein anderes Stück Land oder ob er Geld an Stelle seines Landes bekommt. Es müßte also genau umgekehrt sein, als es der Regierungsentwurf vorsieht.

    (Beifall rechts.)

    Völlig unverständlich ist mir außerdem, wie der Regierungsentwurf hinsichtlich der Entschädigungeinen Unterschied machen kann je nach der Person des Empfängers. Es sollte klar sein, daß jemand,, der etwas gegen Entschädigung hergeben muß, auch sofort Entschädigung verlangen kann. Daß aber nun die Entschädigung auf zehn Jahre ver-


    (Dr. Reismann)

    teilt werden kann, wenn der Empfänger des zu enteignenden Grundstücks eine Gemeinde ist, beweist, welche fiskalische und bürokratische Gesichtspunkte bei der Vorlage dieses Entwurfs Pate gestanden haben.
    Im übrigen mag man über das Stockwerkseigentum denken, wie man will. Ich halte es nicht gerade für eine glückliche Erfindung. Nachdem es aber einmal da ist, vermag ich nicht einzusehen, warum der zu Enteignende auf Antrag nicht das Recht bekommen soll, Stockwerkseigentum zu erhalten.

    (Abg. Lücke: Steht darin!)

    — Steht bei Ihnen drin, Herr Kollege Lücke; ich begrüße es, daß Sie es hineingesetzt haben. Ich würde es — freuen Sie sich schon im voraus! —jetzt auch sagen. Ich bin überhaupt der Ansicht, daß nur Ihr Entwurf und nicht der Entwurf der Regierung eine Plattform für die weitere Diskussion sein sollte.

    (Beifall rechts.)

    Wenn man aber das Stockwerkseigentum nicht verlangt, sondern nur ein Wohnrecht auf beschränkte Zeit, warum sieht man das nicht als Entschädigung für die Enteignung vor? Man muß doch aus der alltäglichen Praxis wissen, daß gerade die Trümmergrundstückseigentümer sehr gern auf solche Vorschläge eingehen und daß sie sehr gern bereit sind, auf ihr Eigentum zu verzichten, wenn sie für die Zeit ihres Lebens für sich selbst oder auch zur Vermietung eine Wohnung bekommen. Das alles übersieht die Regierung. Deshalb kann man sich dem Eindruck, der nahezu zwingend ist, nicht entziehen, daß es ein Gesetz ist, das nicht im öffentlichen Interesse liegt, sondern der Bequemlichkeit der Behörden dient.

    (Abg. Lücke: So scharf nicht!)

    — So scharf muß man es formulieren! Sie sind nicht der Anwalt, der alle Tage die Beschwerden von Leuten hört, die sich gerade über die Gebarung von Baubehörden beklagen, die dem Wiederaufbau unserer Städte bedeutend mehr im Wege gestanden haben als der Hausbesitz und der Grundbesitz, gegen den man sich jetzt wendet. Das ist nämlich die verkehrte Blickrichtung, von der ich eingangs gesprochen habe. Nicht die Besitzer von Grund und Boden wehren sich gegen den Wiederaufbau, sondern ' die Schwierigkeiten kommen von ganz anderer Seite her. Es gibt einige, die im Wege stehen mögen, und gegen diese mögen die Enteignungsbestimmungen Anwendung finden. Man muß aber auch in das Gesetz so viel Hemmungen für die Enteignung einbauen, daß die Enteignung nicht leichtfertig und überflüsig angewandt werden kann. Die Enteignung muß bloß dazu dienen, den Mißbrauch des Eigentums zu verhindern, sie darf aber nicht :die Idee des Eigentums aushöhlen und untergraben, die letzten Endes bald bloß noch darin besteht, sich obrigkeitlich verwalten zu lassen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Regierungsentwurf lehnt die Zentrumsfraktion ab. Mit dem Entwurf der Herren Lücke und Genossen sind wir insoweit einverstanden, als wir glauben, daß im Laufe der weiteren Beratung ein durchaus brauchbares Gesetz daraus entstehen kann. Es trägt im wesentlichen schon Züge, mit denen man völlig einverstanden sein kann; und in 'Einzelheiten kann es korrigiert werden.
    Zu diesen notwendigen Korrekturen gehört es auch, glaube ich, daß man den Rechtszug etwas anders gestalten muß, als Sie, Herr Lücke, ihn vorsehen. Das Notwendige ist nicht eine Revisionsinstanz, sondern eine zweite Tatsacheninstanz, eine Berufungsinstanz. Wenn nur zwei Instanzen, dann sind wir der Ansicht, daß es zwei Tatsacheninstanzen — also eine Berufungsinstanz — sein müßten. Dann kann man auf die Revision verzichten. Wenn Sie aber auf die Revision wegen der Rechtseinheitlichkeit Wert legen, dann mag es angehen, daß man entweder eine Sprungrevision oder zusätzlich als dritte Instanz eine Revision zuläßt; Sprungrevision dann, wenn eine der Prozeßparteien mehr Wert auf die Revision als auf die Berufung legt.

    (Beifall beim Zentrum.)