Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder zeigt eine hohe Weisheit der Regierung insofern, als sie sich selbst beschränkt hat.
Sie sagt darin, daß die Bank deutscher Länder in
ihrer Unabhängigkeit erhalten bleibt, und der Herr
Finanzminister hat insbesondere hervorgehoben,
daß in allen Fragen, die die Währung angehen, die Bank deutscher Länder unbedingt die oberste Stelle sein muß, die zu entscheiden hat. Es ist so wie im Rechtswesen: Wir schaffen in den Gerichten eine Einrichtung, die über der Exekutive der Regierung steht und unter Umständen auch über der Gesetzgebungsgewalt des Parlaments. So müssen wir in der zentralen Notenbank, um die es sich ja hier im wesentlichen dreht, auch eine Stelle schaffen, die unabhängig von den politischen und wirtschaftlichen Auffassungen des Parlaments und der Regierung ist. Nur so ist die Gewähr geboten, daß die Währung wirklich intakt gehalten wird. Ich schließe mich denen an, die sich immer wieder zu der Auffassung bekennen, daß die Intakthaltung der Währung das wichtigste wirtschaftliche Problem ist, das uns gestellt ist.
Wir sind also der Meinung, daß die Regierung klug daran getan hat, der Bank deutscher Länder diese ihre selbständige Haltung zu lassen. Ich bin auch nicht der Meinung, daß man jemals der Regierung ein Weisungsrecht gegenüber der Bank deutscher Länder geben sollte; denn wenn diese unabhängig ist und wenn die Regierung unparteiisch und ungetrübt mit ihr arbeiten kann, dann ist ihr Einfluß viel stärker, als wenn die Bank einem Weisungsrecht unterliegt. In dem Augenblick, in dem ein Weisungsrecht der Regierung gegenüber der Bank deutscher Länder geschaffen wird, wird die Arbeit der Bank deutscher Länder nicht mehr nach geldpolitischen, wirtschaftlichen und allgemeinen Gesichtspunkten geleistet werden, sondern die Bank wird sich eben einem Politikum fügen müssen, und das ist immer gefährlich. Deshalb sollte sich die Regierung auch bei dem zukünftigen Gesetz, dessen Vorlage in Aussicht gestellt wird, davor hüten, sich r ein irgendwie geartetes Weisungsrecht gegenüber der Bank deutscher Länder zu verschaffen, sondern sie sollte der Bank die hohe Unabhängigkeit lassen, die wir sonst auch den richterlichen Behörden zugestehen.