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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951 5837 147. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5838A Änderungen der Tagesordnung . . 5838B, 5840D Begrüßung des Abg. Fischer nach seiner Genesung 5838B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Neuordnung der Eisen- und Stahlindustrie und des Kohlenbergbaues (Nr 2264 der Drucksachen) 5838C Dr. Schöne (SPD), Antragsteller . 5838C Dr. von Brentano (CDU) 5841A Paul (Düsseldorf) (KPD) 5842A Beschlußfassung und Ausschußüberweisung 5843A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 169, 189, 190, 209) 5843B Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 5843B als Abgeordneter . 5849B, 5859A, 5864C Lausen (SPD) 5846D, 5849C, 5851A, 5864D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . 5847C, 5848C, 5857A, 5861D, 5862D, 5863D, 5865A Jacobi (SPD) 5848A Pelster (CDU) 5849D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 5850A Dr. Bertram (Z) 5852D, 5859B, 5863A, 5864B Loritz (WAV) 5853C Miessner (FDP) 5854A Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 5854B, 5856C Dr. Koch (SPD) . . . 5855B, 5858C, 5862D Mensing (CDU) 5857B Schmücker (CDU) 5861A Dr. Neuburger (CDU) . . . 5862D, 5865B Brandt (SPD) . . . . 5865B Abstimmungen 5850C, 5855A, 5857D, 5859A, 5862C, D, 5864B, 5865A, B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Verhaftung des Abg. Hedler (Nr. 2302 der Drucksachen) 5840D, 5865C Gengler (CDU), Berichterstatter . . 5865C, 5866D Hedler (DRP-Hosp.) 5866B Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5867C, 5869D Frommhold (DRP) 5868D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5868D Dr. Mende (FDP) 5869B Dr. von Merkatz (DP) 5869C Beschlußfassung 5870A Zweite Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2250 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nm. 201, 206, 207, 208) ... 5870A Dr. Serres (CDU): als Berichterstatter 5870A als Abgeordneter 5874D Kalbitzer (SPD) 5870D Freudenberg (FDP) 5871D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5872C, 5875B Lange (SPD) 5873A, 5875D Dr. Fink (BP) 5875C Abstimmungen 5870D, 5872D, 5876A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 2291 der Drucksachen) . . . . 5876D Dr. Kleindinst (CDU), Antragsteller 5876D Arnholz (SPD) 5877A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5878A Beschlußfassung 5878B Erste Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen) ... 5878C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5878C Seuffert (SPD) 5878D Scharnberg (CDU) 5879B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5879C Dr. Leuchtgens (DP) 5879D Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 1949 (Nr. 2278 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Saatgutkredite (Nr. 1285 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2289 der Drucksachen) 5880C Beschlußfassung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 2059 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr 2270 der Drucksachen) 5880D Wacker (CDU), Berichterstatter . 5880D Beschlußfassung 5881C Nächste Sitzung 5881C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder zeigt eine hohe Weisheit der Regierung insofern, als sie sich selbst beschränkt hat.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Sie sagt darin, daß die Bank deutscher Länder in
    ihrer Unabhängigkeit erhalten bleibt, und der Herr
    Finanzminister hat insbesondere hervorgehoben,


    (Dr. Leuchtgens)

    daß in allen Fragen, die die Währung angehen, die Bank deutscher Länder unbedingt die oberste Stelle sein muß, die zu entscheiden hat. Es ist so wie im Rechtswesen: Wir schaffen in den Gerichten eine Einrichtung, die über der Exekutive der Regierung steht und unter Umständen auch über der Gesetzgebungsgewalt des Parlaments. So müssen wir in der zentralen Notenbank, um die es sich ja hier im wesentlichen dreht, auch eine Stelle schaffen, die unabhängig von den politischen und wirtschaftlichen Auffassungen des Parlaments und der Regierung ist. Nur so ist die Gewähr geboten, daß die Währung wirklich intakt gehalten wird. Ich schließe mich denen an, die sich immer wieder zu der Auffassung bekennen, daß die Intakthaltung der Währung das wichtigste wirtschaftliche Problem ist, das uns gestellt ist.
    Wir sind also der Meinung, daß die Regierung klug daran getan hat, der Bank deutscher Länder diese ihre selbständige Haltung zu lassen. Ich bin auch nicht der Meinung, daß man jemals der Regierung ein Weisungsrecht gegenüber der Bank deutscher Länder geben sollte; denn wenn diese unabhängig ist und wenn die Regierung unparteiisch und ungetrübt mit ihr arbeiten kann, dann ist ihr Einfluß viel stärker, als wenn die Bank einem Weisungsrecht unterliegt. In dem Augenblick, in dem ein Weisungsrecht der Regierung gegenüber der Bank deutscher Länder geschaffen wird, wird die Arbeit der Bank deutscher Länder nicht mehr nach geldpolitischen, wirtschaftlichen und allgemeinen Gesichtspunkten geleistet werden, sondern die Bank wird sich eben einem Politikum fügen müssen, und das ist immer gefährlich. Deshalb sollte sich die Regierung auch bei dem zukünftigen Gesetz, dessen Vorlage in Aussicht gestellt wird, davor hüten, sich r ein irgendwie geartetes Weisungsrecht gegenüber der Bank deutscher Länder zu verschaffen, sondern sie sollte der Bank die hohe Unabhängigkeit lassen, die wir sonst auch den richterlichen Behörden zugestehen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Geld und Kredit vorgeschlagen. Ich bitte diejenigen, die dem Überweisungsantrage zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist einstimmig angenommen.
ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 1949 (Nr. 2278 der Drucksachen).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht?

(Zurufe: Nein!)

— Das ist nicht der Fall.

(Zurufe: Es genügt Überweisung!)

Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann kann ich die Aussprache als geschlossen ansehen. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen vorgeschlagen. Ich bitte diejenigen, die der Überweisung zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist einstimmig angenommen.
Dann kann ich aufrufen Punkt 8 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen).
Von der Bundesregierung ist auf die schriftliche
Begründung zu dieser Vorlage verwiesen worden.

(Zurufe: Überweisung!)

— Im Ältestenrat ist vereinbart worden, die Überweisung ohne vorherige Aussprache vorzunehmen. Ich bitte diejenigen, die der Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich rufe nun auf Punkt 9 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Saatgutkredite (Nr. 1285 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2289 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 82. Sitzung.)

Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Dannemann.

(Zurufe: Er ist nicht da!)

— Ich habe ihn eben noch gesehen. Zweite und dritte Beratung ist vorgesehen. Kann auf die Berichterstattung verzichtet werden?

(Allgemeine Zustimmung.)

— Ich glaube, das Haus ist einverstanden.
Wird das Wort zur Beratung gewünscht? — Ich rufe zunächst auf § 1 —, § 2 —, Einleitung und Überschrift. Ich bitte diejenigen, die den aufgrufenen Paragraphen und der Einleitung und Überschrift zustimmen, die Hand zu erheben. — Damit ist der Entwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz in der in zweiter Beratung angenommenen Fassung zustimmen, die Hand zu erheben.— Das ist einstimmig angenommen.
Dann rufe ich auf Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 2059 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2270 der Drucksachen).
Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr
Abgeordnete Wacker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Wacker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem vorliegenden Gesetz soll der Bund eine Bundesbürgschaft in Höhe von 900 Millionen DM übernehmen. Dieser Betrag wird zum Einkauf von Lebensmitteln benötigt, die in den Vorratsstellen gelagert werden. Die Einlagerung ist notwendig geworden, weil infolge des bei den wichtigsten Ernährungsgütern hohen Einfuhrbedarfs die Gefahr besteht, daß wir in Versorgungsschwierigkeiten kommen, wenn ungünstige Ernteergebnisse, vor allem aber die politische Lage oder Transportschwierigkeiten eine laufende Belieferung der Bundesrepublik mit Lebensmitteln unmöglich machen. Um die aufgezeigten Gefahren abzuwehren, wurden entsprechende Vorräte eingelagert. Diese Vorratspolitik auf dem Ernährungssektor verhindert oder mildert nicht nur Versorgungsschwierigkeiten und damit unter Umständen Preissteigerungen, die zu Lasten der Verbraucher


    (Wacker)

    gehen würden, sie gewährleistet darüber hinaus eine gewisse Marktstabilität zugunsten der inländischen Erzeuger, wenn bei einem zeitweiligen Überangebot inländischer Erzeugnisse diese von der öffentlichen Hand für die Anlegung von Vorräten aufgenommen werden können.
    Der Geldbetrag wird von einer für diesen Zweck gegründeten Bankengruppe aufgebracht, die unter der Führung der landwirtschaftlichen Rentenbank steht. Von den Einfuhr- und Vorratsstellen werden Solawechsel ausgegeben werden, die von der jeweiligen Mitgliedsbank an erster Stelle und von der Bankgruppenführerin an zweiter Stelle giriert werden. Die Bank deutscher Länder wird diese Wechsel für die Dauer der Bevorratungsmaßnahmen rediskontieren. Neben Sicherungsübereignung der beliehenen Vorräte wurden diese Zusagen der Banken und der Bank deutscher Länder von der Gewährung einer Bundesbürgschaft für die Kreditsumme abhängig gemacht.
    Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat der Gesetzesvorlage mit der Maßgabe zugestimmt, Eier und Zucker mit in die Bevorratung einzubeziehen. Durch die Hereinnahme der vorgenannten Lebensmittel in die Regelung muß in der Vorlage des 10. Ausschusses in § 1 siebente Zeile hinter dem Wort „Fette" eingefügt werden: der Einfuhrstelle Zucker.
    Der Haushaltsausschuß hat der Gesetzesvorlage einstimmig zugestimmt und empfiehlt dem Hohen Hause, sie ebenfalls anzunehmen.