Rede von
Dr.
Günther
Serres
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl es sich bei dem vorliegenden Gesetz um eine umfangreiche und bedeutungsvolle Materie handelt, kann ich mich als Berichterstatter sehr kurz fassen. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen, der die Federführung für das Zolltarifgesetz hatte, hat, einer wiederholten Anregung des Herrn Präsidenten folgend, den' Berichterstatter beauftragt, einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Dieser Bericht ist Ihnen mit der Drucksache Nr. 2250 zugegangen. Er enthält zunächst in eingehenden Ausführungen die Vorgeschichte des heutigen Zolltarifgesetzes und im weiteren Verlauf die Einzelheiten über die Beschlüsse der Unterkommission Zolltarif, die vom Ausschuß für Außenhandelsfragen eingesetzt worden ist und deren Beschlüsse sich mit den Beschlüssen des Ausschusses für Außenhandelsfragen decken. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat unverändert die Beschlüsse der Unterkommission Zolltarif angenommen. Ich kann mich daher auf die Einzelheiten meines schriftlichen Berichtes beziehen. Ich nehme den Antrag des Ausschusses auf:
Der Bundestag wolle beschließen,
1. dem vorliegenden Entwurf eines Zolltarifgesetzes nebst Zolltarif in der von der Unterkommission Zolltarif erarbeiteten Fassung — zu Nr. 2250 der Drucksachen — zuzustimmen;
2. die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären.
Als Anlage zu der Drucksache Nr. 2250 haben Sie das Heft, enthaltend den Entwurf eines Zolltarifgesetzes und anschließend den eigentlichen Zolltarif.
Im übrigen habe ich Ihnen noch kurz zwei Abänderungsanträge vorzulegen, und zwar zunächst den Abänderungsantrag, der Ihnen mit Umdruck Nr. 201 zugegangen ist und der eine kleine Änderung jedoch nur redaktioneller Art zu erfahren hat.
Es heißt in dem Abänderungsantrag: Der Bundestag wolle beschließen: „Nach § 17 . . ." Es muß
heißen: „Nach § 18 wird folgender § 18 a eingefügt".
Der § 18a enthält — und das ist auch eine redaktionelle Änderung — die Überschrift „Geltung des
Gesetzes im Lande Berlin" und lautet wie folgt: Dieses Gesetz und die erlassenen und noch zu erlassenden Rechtsverordnungen gelten auch für das Land Berlin, sobald es gemäß Art. 87 Abs. 2 seiner Verfassung die Anwendung dieses Gesetzes beschlossen hat.
Ich habe Ihnen ferner einen interfraktionellen Abänderungsantrag vorzulegen, und zwar handelt es sich um den Antrag auf Umdruck Nr. 207 der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und
Z zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes:
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der unter Tarif-Nr. 4001 — Naturkautschuk . . . usw. beschlossene Zollsatz von 10 % des Wertes wird gestrichen und statt dessen Zollfreiheit eingesetzt.
2. Der unter Tarif-Nr. 4002 — Synthetischer Kautschuk . . . usw. beschlossene Zollsatz von 10 % des Wertes wird gestrichen und statt dessen Zollfreiheit eingesetzt.
Meine Damen und Herren! Bei diesem Antrag liegt folgendes vor: Wir erfuhren am Schluß unserer Beratungen in der Unterkommission Zolltarif, daß zum Teil die Buna-Produktion wieder zugelassen ist. Wir glaubten daher, für die deutsche BunaErzeugung vorsorglich einen Zollsatz von 10 % und zum Schutze der deutschen Buna-Produktion auch einen Zollsatz für Naturkautschuk von 10 % vorsehen zu müssen, wobei wir uns allerdings darüber im klaren waren, daß es für die erste Zeit nicht notwendig sein werde, von diesem Zollsatz praktisch Gebrauch zu machen. Inzwischen sind wir jedoch durch die beteiligten Industriekreise, insbesondere durch die Naturkautschukindustrie und durch die Buna-Industrie, darauf hingewiesen worden, daß dieser Zollsatz, den wir, wie gesagt, vorsorglich vorgesehen hatten, unerwünscht ist. Wir haben uns daher interfraktionell entschlossen, die Zollfreiheit entsprechend der Regierungsvorlage wiederherzustellen.
Meine Damen und Herren! Ich habe Sie dann nur noch kurz auf eine Druckfehlerberichtigung hinzuweisen, die Ihnen mit den Drucksachen des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Mai dieses Jahres zugegangen ist.