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ID0114711700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951 5837 147. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5838A Änderungen der Tagesordnung . . 5838B, 5840D Begrüßung des Abg. Fischer nach seiner Genesung 5838B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Neuordnung der Eisen- und Stahlindustrie und des Kohlenbergbaues (Nr 2264 der Drucksachen) 5838C Dr. Schöne (SPD), Antragsteller . 5838C Dr. von Brentano (CDU) 5841A Paul (Düsseldorf) (KPD) 5842A Beschlußfassung und Ausschußüberweisung 5843A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 169, 189, 190, 209) 5843B Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 5843B als Abgeordneter . 5849B, 5859A, 5864C Lausen (SPD) 5846D, 5849C, 5851A, 5864D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . 5847C, 5848C, 5857A, 5861D, 5862D, 5863D, 5865A Jacobi (SPD) 5848A Pelster (CDU) 5849D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 5850A Dr. Bertram (Z) 5852D, 5859B, 5863A, 5864B Loritz (WAV) 5853C Miessner (FDP) 5854A Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 5854B, 5856C Dr. Koch (SPD) . . . 5855B, 5858C, 5862D Mensing (CDU) 5857B Schmücker (CDU) 5861A Dr. Neuburger (CDU) . . . 5862D, 5865B Brandt (SPD) . . . . 5865B Abstimmungen 5850C, 5855A, 5857D, 5859A, 5862C, D, 5864B, 5865A, B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Verhaftung des Abg. Hedler (Nr. 2302 der Drucksachen) 5840D, 5865C Gengler (CDU), Berichterstatter . . 5865C, 5866D Hedler (DRP-Hosp.) 5866B Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5867C, 5869D Frommhold (DRP) 5868D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5868D Dr. Mende (FDP) 5869B Dr. von Merkatz (DP) 5869C Beschlußfassung 5870A Zweite Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2250 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nm. 201, 206, 207, 208) ... 5870A Dr. Serres (CDU): als Berichterstatter 5870A als Abgeordneter 5874D Kalbitzer (SPD) 5870D Freudenberg (FDP) 5871D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5872C, 5875B Lange (SPD) 5873A, 5875D Dr. Fink (BP) 5875C Abstimmungen 5870D, 5872D, 5876A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 2291 der Drucksachen) . . . . 5876D Dr. Kleindinst (CDU), Antragsteller 5876D Arnholz (SPD) 5877A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5878A Beschlußfassung 5878B Erste Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen) ... 5878C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5878C Seuffert (SPD) 5878D Scharnberg (CDU) 5879B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5879C Dr. Leuchtgens (DP) 5879D Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 1949 (Nr. 2278 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Saatgutkredite (Nr. 1285 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2289 der Drucksachen) 5880C Beschlußfassung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 2059 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr 2270 der Drucksachen) 5880D Wacker (CDU), Berichterstatter . 5880D Beschlußfassung 5881C Nächste Sitzung 5881C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günther Serres


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl es sich bei dem vorliegenden Gesetz um eine umfangreiche und bedeutungsvolle Materie handelt, kann ich mich als Berichterstatter sehr kurz fassen. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen, der die Federführung für das Zolltarifgesetz hatte, hat, einer wiederholten Anregung des Herrn Präsidenten folgend, den' Berichterstatter beauftragt, einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Dieser Bericht ist Ihnen mit der Drucksache Nr. 2250 zugegangen. Er enthält zunächst in eingehenden Ausführungen die Vorgeschichte des heutigen Zolltarifgesetzes und im weiteren Verlauf die Einzelheiten über die Beschlüsse der Unterkommission Zolltarif, die vom Ausschuß für Außenhandelsfragen eingesetzt worden ist und deren Beschlüsse sich mit den Beschlüssen des Ausschusses für Außenhandelsfragen decken. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat unverändert die Beschlüsse der Unterkommission Zolltarif angenommen. Ich kann mich daher auf die Einzelheiten meines schriftlichen Berichtes beziehen. Ich nehme den Antrag des Ausschusses auf:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    1. dem vorliegenden Entwurf eines Zolltarifgesetzes nebst Zolltarif in der von der Unterkommission Zolltarif erarbeiteten Fassung — zu Nr. 2250 der Drucksachen — zuzustimmen;
    2. die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären.
    Als Anlage zu der Drucksache Nr. 2250 haben Sie das Heft, enthaltend den Entwurf eines Zolltarifgesetzes und anschließend den eigentlichen Zolltarif.
    Im übrigen habe ich Ihnen noch kurz zwei Abänderungsanträge vorzulegen, und zwar zunächst den Abänderungsantrag, der Ihnen mit Umdruck Nr. 201 zugegangen ist und der eine kleine Änderung jedoch nur redaktioneller Art zu erfahren hat.
    Es heißt in dem Abänderungsantrag: Der Bundestag wolle beschließen: „Nach § 17 . . ." Es muß
    heißen: „Nach § 18 wird folgender § 18 a eingefügt".
    Der § 18a enthält — und das ist auch eine redaktionelle Änderung — die Überschrift „Geltung des
    Gesetzes im Lande Berlin" und lautet wie folgt: Dieses Gesetz und die erlassenen und noch zu erlassenden Rechtsverordnungen gelten auch für das Land Berlin, sobald es gemäß Art. 87 Abs. 2 seiner Verfassung die Anwendung dieses Gesetzes beschlossen hat.
    Ich habe Ihnen ferner einen interfraktionellen Abänderungsantrag vorzulegen, und zwar handelt es sich um den Antrag auf Umdruck Nr. 207 der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und
    Z zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    1. Der unter Tarif-Nr. 4001 — Naturkautschuk . . . usw. beschlossene Zollsatz von 10 % des Wertes wird gestrichen und statt dessen Zollfreiheit eingesetzt.
    2. Der unter Tarif-Nr. 4002 — Synthetischer Kautschuk . . . usw. beschlossene Zollsatz von 10 % des Wertes wird gestrichen und statt dessen Zollfreiheit eingesetzt.
    Meine Damen und Herren! Bei diesem Antrag liegt folgendes vor: Wir erfuhren am Schluß unserer Beratungen in der Unterkommission Zolltarif, daß zum Teil die Buna-Produktion wieder zugelassen ist. Wir glaubten daher, für die deutsche BunaErzeugung vorsorglich einen Zollsatz von 10 % und zum Schutze der deutschen Buna-Produktion auch einen Zollsatz für Naturkautschuk von 10 % vorsehen zu müssen, wobei wir uns allerdings darüber im klaren waren, daß es für die erste Zeit nicht notwendig sein werde, von diesem Zollsatz praktisch Gebrauch zu machen. Inzwischen sind wir jedoch durch die beteiligten Industriekreise, insbesondere durch die Naturkautschukindustrie und durch die Buna-Industrie, darauf hingewiesen worden, daß dieser Zollsatz, den wir, wie gesagt, vorsorglich vorgesehen hatten, unerwünscht ist. Wir haben uns daher interfraktionell entschlossen, die Zollfreiheit entsprechend der Regierungsvorlage wiederherzustellen.
    Meine Damen und Herren! Ich habe Sie dann nur noch kurz auf eine Druckfehlerberichtigung hinzuweisen, die Ihnen mit den Drucksachen des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Mai dieses Jahres zugegangen ist.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe auf: § 1,—§ 2,—§ 3,—§ 4.

(Abg. Kalbitzer: Zu § 4 bitte!)

Ich lasse zunächst abstimmen über die §§ 1, 2
und 3. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die
Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Das Wort zu § 4 hat der Abgeordnete Kalbitzer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hellmut Kalbitzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Zum § 4 haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht. Ich gestatte mir, Ihnen diesen Antrag vorzulesen:
    Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes die Rechtsverordnungen — § 4 Abs. 1 Ziffer 1 — dem Bundestage vorzulegen, mit denen sie die von ihr beabsichtigten Zollbegünstigungen mit dem neuen Zolltarifgesetz in Kraft zu setzen gedenkt.
    In diesem Zusammenhang stellt der Bundestag fest, daß die Zölle des neuen Tarifs mit Ausnahme der Finanzzölle bei den Positionen Tabak und Tabakwaren, Kaffee, Tee, Branntwein und Branntweinerzeugnisse nur aus wirtschaftspolitischen Erwägungen erhoben werden sollen und fiskalische Gründe für die Erhebung ausscheiden.
    Der Zusammenhang ist der folgende: Der jetzt geltende Zolltarif hat seine Funktion verloren, da die Zollsätze, wie sie gegolten haben, mit den Preissteigerungen nicht Schritt gehalten haben. Der neue Zolltarif, über den wir jetzt beraten, stellt die Relation zwischen Preisen und Zöllen wieder her,


    (Kalbitzer)

    wie sie etwa im Jahre 1938 bestanden hat. Durch diese Wiederherstellung der Relation zwischen Preisen und Zöllen ergibt sich eine Konsummehrbelastung von schätzungsweise — nach heutigen Preisen — 800 Millionen DM im Jahr. Diese außerordentliche Erhöhung der Preise durch die Zollerhöhung sollte eben durch den in Rede stehenden § 4 der Zollbegünstigungslisten verhindert werden.
    Die weltwirtschaftliche Lage macht heute nicht die Erhebung aller Zölle notwendig. Im Gegenteil, eine große Anzahl von Rohstoffen und anderen Produkten sind so knapp, daß wir froh sind, wenn wir sie hereinbekommen. Ich erinnere Sie z. B. an die dieser Tage stattgefundene Zuckerdebatte. Deshalb war man sich im Ausschuß einig darüber, daß von den Zollbegünstigungen in größtem Ausmaß Gebrauch gemacht werden sollte. Erst in den letzten Tagen, speziell am 31. Mai, brachte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" eine Nachricht, daß alle Zollbegünstigungen in Zukunft wegfallen sollten, urn damit den Etat ausgleichen zu helfen. Das bedeutet, daß man den Zoll künftig nicht als wirtschaftspolitisches Instrument handhaben will, sondern als fiskalisches Instrument zur Verstärkung der Einnahmen.
    In ihrer Tendenz ähnliche Ausführungen sind, soviel ich gehört habe, kürzlich im Agrarausschuß gefallen. Jetzt, als diese Tendenz, den Zolltarif zu einem fiskalischen Instrument umzudeuten, sichtbar wurde, hat sich der Finanzminister offenbar bereit erklärt, von seiner ursprünglichen Forderung bei der Umsatzsteuer 1/2 % nachzugeben, d. h. von der ursprünglichen Forderung von 4 1/2 % jetzt auf 4 % herunterzugeben, und die Sonderumsatzsteuer ganz Fallenzulassen. Statt dieser direkten Konsumbelastung ist man also dabei, einen Umweg zu beschreiten und auf diesem Wegc, indirekt, eine Konsumbelastung über das Zollgesetz einzuführen.
    Die Ersetzung wirtschaftspolitischer Gesichtspunkte durch fiskalische verkehrt aber den Sinn des Gesetzes völlig. Alle wirtschaftlich notwendige Beweglichkeit des Zolltarifs erstarrt — darüber war man sich im Ausschuß ganz offenbar einig — unter dem Druck fiskalischer Notwendigkeiten. Denn das Zollgesetz, erst einmal fiskalisch mißbraucht, gibt natürlich hinterher nicht mehr die Möglichkeit, den Zoll, wenn wirtschaftlich notwendig, in einzelnen Fällen zu senken. Deshalb möchte ich besonders den Herrn Wirtschaftsminister darauf aufmerksam machen, daß hier, um in seiner Redeweise zu sprechen, ein marktkonformes Lenkungsmittel ausgeschaltet und ihm aus der Hand genommen wird, ihm also ein weiteres Mittel zur wirtschaftlichen Beeinflussung, wie er sie sich vorstellt, entwunden wird. Ich hoffe mich in diesem Punkt mit dem Herrn Wirtschaftsminister darin einig, daß er sich das wirtschaftspolitische Instrument des Zolltarifs nicht durch den Herrn Finanzminister aus der Hand nehmen läßt.
    Ich möchte Sie weiter darauf aufmerksam machen, daß der Zolltarif ohne die notwendigen Begünstigungen natürlich eine riesige Konsumbelastung ist und damit nachhaltige Lohnforderungen und Forderungen auf Erhöhung aller Arten von Unterstützungen und Renten auslösen wird. Das wieder dreht die Lohn-Preis-Spirale, von der besonders die Regierungspresse in der letzten Zeit immer wieder sagte, sie müsse endlich angehalten werden, um eine neue kräftige Drehung weiter. Alle gegen eine erhöhte Umsatzsteuer vorgebrachten Argumente, wie sie hier heute diskutiert wurden, gelten im übrigen, das sei nebenbei bemerkt, natürlich auch gegen diese andere Form indirekter Konsumbelastung.
    Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag dem Ausschuß noch einmal zur Beratung zu überweisen. Es geht um die Frage, ob der Zolltarif wirtschaftspolitisch oder fiskalisch zu beurteilen ist. Von dem Ausgang dieser Besprechungen im Ausschuß, wobei wir den Herrn Finanzminister bitten, seine wirklichen Absichten mit diesem Tarif klar herauszuarbeiten, ist es für unsere Fraktion abhängig, ob wir dem Gesetz in der dritten Lesung werden zustimmen können oder ob wir dem Gesetz, eben weil es kein wirtschaftspolitisches, sondern ein fiskalisches zu werden droht, unsere Zustimmung versagen müssen.
    Abschließend möchte ich auch darauf hinweisen, daß es im Interesse der deutschen Wirtschaft nicht opportun erscheint, die dritte Lesung in dieser Form zu übereilen, wie es jetzt vorgeschlagen ist, nämlich die dritte Lesung innerhalb zwei Tagen vorzunehmen. Ich weiß, naturgemäß brauchen wir eine schnelle Verabschiedung dieses Gesetzes, damit wir hinterher die Vertragswerke von Torquay hier zur Abstimmung bringen können. Aber obwohl Eile nottut, ist Übereilung von Schaden. Denn bedenken Sie, daß die Publizität des Zolltarifs bisher außerordentlich gelitten hat, einfach deswegen, weil man wegen der Verhandlungen in Torquay monatelang Vertraulichkeit wahren mußte und bis heute nicht alle Teile der deutschen Wirtschaft — alle Interessenten, ganz offen gesagt — in der Lage waren, sich ein Bild von der Auswirkung dieses Zolltarifs auf ihre eigene Branche zu machen. Deshalb halte ich es auch im Interesse der Publizität der Verhandlungen dieses Parlaments für notwendig, die dritte Lesung für einige Tage auszusetzen. Damit würde uns Gelegenheit gegeben werden, die strittigen Fragen endgültig im Ausschuß abzuklären.

    (Beifall bei der SPD.)