Rede:
ID0114701400

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951 5837 147. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5838A Änderungen der Tagesordnung . . 5838B, 5840D Begrüßung des Abg. Fischer nach seiner Genesung 5838B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Neuordnung der Eisen- und Stahlindustrie und des Kohlenbergbaues (Nr 2264 der Drucksachen) 5838C Dr. Schöne (SPD), Antragsteller . 5838C Dr. von Brentano (CDU) 5841A Paul (Düsseldorf) (KPD) 5842A Beschlußfassung und Ausschußüberweisung 5843A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 169, 189, 190, 209) 5843B Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 5843B als Abgeordneter . 5849B, 5859A, 5864C Lausen (SPD) 5846D, 5849C, 5851A, 5864D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . 5847C, 5848C, 5857A, 5861D, 5862D, 5863D, 5865A Jacobi (SPD) 5848A Pelster (CDU) 5849D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 5850A Dr. Bertram (Z) 5852D, 5859B, 5863A, 5864B Loritz (WAV) 5853C Miessner (FDP) 5854A Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 5854B, 5856C Dr. Koch (SPD) . . . 5855B, 5858C, 5862D Mensing (CDU) 5857B Schmücker (CDU) 5861A Dr. Neuburger (CDU) . . . 5862D, 5865B Brandt (SPD) . . . . 5865B Abstimmungen 5850C, 5855A, 5857D, 5859A, 5862C, D, 5864B, 5865A, B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Verhaftung des Abg. Hedler (Nr. 2302 der Drucksachen) 5840D, 5865C Gengler (CDU), Berichterstatter . . 5865C, 5866D Hedler (DRP-Hosp.) 5866B Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5867C, 5869D Frommhold (DRP) 5868D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5868D Dr. Mende (FDP) 5869B Dr. von Merkatz (DP) 5869C Beschlußfassung 5870A Zweite Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2250 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nm. 201, 206, 207, 208) ... 5870A Dr. Serres (CDU): als Berichterstatter 5870A als Abgeordneter 5874D Kalbitzer (SPD) 5870D Freudenberg (FDP) 5871D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5872C, 5875B Lange (SPD) 5873A, 5875D Dr. Fink (BP) 5875C Abstimmungen 5870D, 5872D, 5876A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 2291 der Drucksachen) . . . . 5876D Dr. Kleindinst (CDU), Antragsteller 5876D Arnholz (SPD) 5877A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5878A Beschlußfassung 5878B Erste Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen) ... 5878C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5878C Seuffert (SPD) 5878D Scharnberg (CDU) 5879B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5879C Dr. Leuchtgens (DP) 5879D Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 1949 (Nr. 2278 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Saatgutkredite (Nr. 1285 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2289 der Drucksachen) 5880C Beschlußfassung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 2059 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr 2270 der Drucksachen) 5880D Wacker (CDU), Berichterstatter . 5880D Beschlußfassung 5881C Nächste Sitzung 5881C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Willi Lausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zum Abänderungsantrag der SPD Umdruck 209 und bitte die verehrten Kolleginnen und Kollegen, um diesen Antrag im Zusammenhang übersehen zu können, auf Seite 3 der Zusammenstellung der Beschlüsse des Ausschusses zum Gesetzentwurf nachzulesen. Die sozialdemokratische Fraktion wünscht in ihrem Antrag, daß hinter „12 c" vor den Worten „die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände" eingefügt wird:


    (Lausen)

    die Umsätze aus der Tätigkeit der Krankenhäuser, Heil- und sonstigen pflegerischen Anstalten öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie,
    und dann wird fortgefahren, wie es die Vorlage vorsieht: „die Leistungen der amtlich anerkannten . . .".
    Zur Begründung dieses Antrags möchte ich bemerken, daß, wie der Herr Berichterstatter bereits mitgeteilt hat, die Frage der Einbeziehung der kommunalen Krankenhäuser usw. bereits Gegenstand der Diskussion im Ausschuß gewesen ist. Wir haben aber den Eindruck gewonnen, daß die Beratungen des Ausschusses in diesem Punkte nicht ganz konsequent zu Ende geführt wurden, obgleich eine echte Abstimmung stattgefunden hat. Wir sind der Meinung, daß, nachdem das Hohe Haus im Vorjahr bereits einen Antrag angenommen hatte, wonach gemeinnützige Verbände als von der Umsatzsteuer befreit anerkannt sein sollen, logischerweise nunmehr auch die kommunalen Einrichtungen in diese Umsatzsteuerbefreiung einbezogen werden müßten.
    Wir meinen, es entspricht zunächst einmal dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Wir meinen weiter aber auch — und ich appelliere hier insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen, die aktiv in der Kommunalpolitik tätig sind —, daß es in der Tat eine Reihe von sachlichen Gründen geraten erscheinen läßt, die kommunalen Krankenanstalten einzubeziehen. Ich darf feststellen, daß die kommunalen Krankenanstalten pro Kopf und Tag durchschnittlich mindestens 2 DM Zuschuß zahlen müssen, um ihre Kranken ordnungsmäßig zu verpflegen und unterzubringen. Dieser Satz ist in verschiedenen Städten bei weitem überschritten. Ich kann von Stuttgart sagen, daß der Betrag sich dort auf durchschnittlich 4 DM beläuft. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß die Pflegesätze in aller Regel durch die Wirtschaftsministerien der Lander preisgebunden sind, also auch nicht erhöht werden können.
    Ich darf weiterhin darauf aufmerksam machen, daß eine Abwälzung der Umsatzsteuer, die im übrigen ihrem besonderen Wesen entspricht, in diesem Fall nicht möglich ist.
    Die kommunalen Einrichtungen befinden sich gegenüber den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in aller Regel außerdem noch in einem Nachteil. Sie sind es, die in erster Linie die ausgesprochen wirtschaftlich schwächsten Kranken aufnehmen müssen. Sie haben in der Regel kaum mehr als 10 % ihrer Bettenzahl für Kranke zur Verfügung, die selbst zahlen bzw. Kranke der 2. Klasse sind. In einer Stadt wie Stuttgart z. B. habe ich festgestellt, daß die privaten Anstalten und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in aller Regel 40 bis 60 % ihrer Bettenzahl entweder für höhere Verpflegungsklassen oder für Selbstzahler der 3. Klasse zur Verfügung stellen, so daß bei ihnen ein wesentlich besserer Risikoausgleich erfolgen kann als bei den kommunalen Einrichtungen.
    Es ist darüber hinaus zu berücksichtigen, daß die gemeinnützigen Krankenanstalten in aller Regel ein wesentlich größeres Einzugsgebiet für ihre Kranken haben und auch dadurch in der Lage sind, einen besseren Risikoausgleich vorzunehmen.
    Ich glaube, ich muß auch noch darauf hinweisen, daß die kommunalen Anstalten zusätzlich eine Reihe von Einrichtungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben führen müssen, was bei den Einrichtungen der Verbände der Wohlfahrtspflege in der Regel nicht der Fall sein wird. Ich erinnere daran, daß die kommunalen Krankenhäuser im allgemeinen Unfallstationen, Bereitschaftsdienste für Notfälle, Infektions- und Tuberkuloseabteilungen, eine pathologische Abteilung, Zentrallaboratorien usw. usw. führen. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß bei den kommunalen Verbänden und Einrichtungen in der Regel auch ein größerer Personalaufwand notwendig ist, weil sie ihren Chefärzten kaum das Gehalt reduzieren können, um sie auf die Patienten zu verweisen, die sich im Hause aufhalten, während das bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege immerhin eher der Fall sein kann. Wir haben nicht die Absicht, hier eine Kontrastierung herbeizuführen.

    (Zuruf von der Mitte: Das tun Sie aber!) Wir sind — das haben wir durch unsere Abstimmung im vorigen Jahr bewiesen — grundsätzlich mit dem Antrag einverstanden, die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege auszunehmen. Wir sind aber auch der Meinung, daß man, wenn man hier schon einmal diese Durchbrechung vorgenommen hat, dann aus Gründen der Steuergerechtigkeit auch die Krankenanstalten der Kommunen einschließen sollte.

    Ich bitte deshalb, dem Antrag unserer Fraktion zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bei der Beratung des Einkommensteuergesetzes schon die Erfahrung gemacht, wie gefährlich es ist, nach wochenlangen Besprechungen im Ausschuß in der letzten Minute der Beratung plötzlich Anträge zu bringen, die den Gesetzestext anders formulieren wollen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Auch ist dieser Antrag formal überhaupt unmöglich; denn er lautet:
    In § 1 Ziffer 1 a wird hinter 12 c folgende Bestimmung eingefügt:
    Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Gesetzestext so zu lesen, wie er aussehen würde, wenn Sie hinter 12 c diese Bestimmung einfügen würden. Es ist wohl daran gedacht, daß diese Worte als einleitende Worte bei 12 c eingefügt werden sollen. Aber man kann bei solchen Abänderungsanträgen in der letzten Minute nicht vorsichtig genug sein. — Das gilt für die formale Seite.
    Aber auch im Hinblick auf die materielle Seite muß ich dringend bitten, den Antrag abzulehnen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe seinerzeit mit schwersten Bedenken einem Antrag dieses Hohen Hauses zugestimmt, der für die gemeinnützigen Körperschaften eine Ausnahmebestimmung in das Umsatzsteuergesetz hineinbringt. Ich habe damals deshalb Bedenken geäußert, weil ich fürchtete, daß aus der einen Ausnahme eine zweite Ausnahme gemacht und das Umsatzsteuergesetz infolgedessen völlig unübersichtlich wird. Wir haben hier den Fall, daß sofort, noch bevor dieses Gesetz in Beratung genommen und beschlossen ist, zu der ersten Ausnahme eine zweite Ausnahme für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften gemacht wird, wobei die Herren Antragsteller wahrscheinlich nur an die Gemeinden denken, ich aber noch an etwas anderes denke


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    und hiermit vielleicht zu der Feststellung beitragen kann, daß der Begriff „öffentlich-rechtliche Körperschaften" sehr viel weiter geht und mehr als nur die Gemeinden umfaßt. Auf Grund der besonderen staatskirchenrechtlichen Verhältnisse in Bayern gehören z. B. Körperschaften dazu, an die die Herren Antragsteller vielleicht gar nicht gedacht haben.
    Es kommt aber noch hinzu: die Begriffsbestimmung ist hier so gedacht, daß das Gesetz in dieser Form tatsächlich einen Eingriff in die Wettbewerbsverhältnisse bedeuten würde; denn in die „Heil-und sonstigen pflegerischen Anstalten" müssen wir auch ein sogenanntes Kurheim, ein Erholungsheim und dergleichen einbeziehen. Ob ein Erholungsheim von einer Gemeinde oder von einem Berufsverband unterhalten oder ob es gewerblich betrieben wird, macht im Hinblick auf die Wettbewerbsverhältnisse keinen Unterschied.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich möchte daher dringend davor warnen, das Gesetz, nur um einer Kategorie eine Freude zu bereiten, so zu gestalten, daß es in die Wettbewerbsverhältnisse eingreift; denn das sollte ein Steuergesetz nie tun.

    (Erneute Zustimmung in der Mitte.)