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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen .zusammenhängenden Fragen, dem Herrn Abgeordneten Blank, darf ich den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Schröder wie folgt beantworten:
Ich glaube, ich brauche nicht zu betonen, daß wir in den grundsätzlichen Ausführungen wollig mit ihm einig gehen und daß es unser stetes Bestreben ist, entsprechend den allgemeinen Ausführungen, die er vorhin gemacht und, wiedergegeben hat, vorzugehen.
Zur Sache im einzelnen darf ich zunächst folgendes berichten: Die britische Besatzungsmacht hat im Zuge der Verstärkung der britischen und belgischen Truppen an zahlreichen Orten Grund und Boden für die Errichtung von Barackenlagern, von sogenannten Camps, angefordert. Für ein Barackenlager werden durchschnittlich etwa 35 bis 50 Hektar benötigt. Im Bezirk der Gemeinde Hubbelrath in Nordrhein-Westfalen ist im Anschluß an ein bereite bestehendes britisches Lager der Bau eines weiteren Lagers vorgesehen. Zu diesem Zweck verlangte die britische Besatzungsmacht erstmals Anfang März 1951 von der Landesregierung NordrheinWestfalen Gelande, das sich in nächster Nähe des bisherigen Lagers, und zwar in einem Umkreis von höchstens drei Kilometern befinden sollte. Da innerhalb dieses Umkreises nur landwirtschaftlich bester Boden vorhanden ist, schlug die Landesregierung vor, das neue Lager auf einem Gelände zu errichten, das sich in etwas größerer Entfernung als drei Kilometer von dem bereits bestehenden Lager befindet. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt.
Ein weiterer deutscher Vorschlag, das Lager auf dem bisherigen Übungsgelande im Stadtwald Düsseldorf zu errichten, wurde ebenfalls mit der Begründung abgelehnt, daß dann das Übungsgelande wesentlich erweitert werden müßte.
In einer Besprechung des deutsch-alliierten Ausschusses der Landesregierung am 20. April 1951 erklärte der Vertreter der britischen Militärbehörde, daß ein bestimmtes Gelände, nämlich das im Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Schröder genannte Ackerland, in Anspruch genommen werden müsse. Der Vertreter der Landesregierung, Herr Ministerialdirektor Dr. Franken, erwiderte darauf, daß er ohne Zustimmung seines Kabinetts dieser Forderung nicht zustimmen könne.
Da alle deutschen Vorschläge, das Lager an anderer Stelle zu errichten, abgelehnt worden waren, schlug die Landesregierung nunmehr vor, das von der britischen Besatzungsmacht beanspruchte Gelände nicht nur eingeschossig, sondern
zweigeschossig zu bebauen, um die Ausdehnung des Lagers und damit die Inanspruchnahme des wertvollen Ackerlandes auf ein Mindestmaß zu beschränken. Von britischer Seite wurde die wohlwollende Prüfung dieses Vorschlags zugesagt.
Der Beauftragte des Bundeskanzlers, der Herr Abgeordnete Blank, hat inzwischen die Alliierte Hohe Kommission um eine Besprechung in dieser Angelegenheit gebeten, in der nochmals mit allem Nachdruck auf die Bedenken gegen das geplante Vorhaben hingewiesen und versucht werden soll, eine Änderung der Entschließung der britischen Militärbehörde herbeizuführen. Er hat insbesondere auf die heutige Beratung im Bundestag hingewiesen, und die Alliierte Hohe Kommission hat gestern telegrafisch diese Besprechung zugesagt und zugleich erklärt, daß bis zur heutigen Beratung im Bundestag nichts weiter unternommen werden solle.
Wir sind der Ansicht, daß ein dem Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Schröder entsprechender Beschluß des Bundestags besonders geeignet wäre, die Bemühungen des Herrn Abgeordneten Blank zu unterstützen.