Rede:
ID0114506000

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Dr.: 1
    7. Bertram.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von August Neuburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann Ihrem Wunsche, Herr Präsident, leider nicht entsprechen. Ich wollte nicht gern noch einmal hier heraufgehen. Aber da namentliche Abstimmung verlangt wird, muß ich Ihnen doch der Klarstellung wegen folgende Beispiele zu überlegen geben mit der Frage, ob Sie das Fortbestehen dieses Zustandes — ganz abgesehen davon, ob der Zustand überhaupt geändert wird — für steuerlich gerecht ansehen würden.
    Vor mir liegt die Lohnsteuertabelle. Ich will nicht mit großen Einkommen rechnen, denn hier geht es ja um den Schutz der Kleinen. Nehmen wir nur einmal ein Einkommen von 150 DM pro Monat! Wenn der Ehemann 150 DM pro Monat verdient, die Ehefrau ebenfalls 150 DM, und beide werden nach der derzeitig bestehenden Regelung des § 43 der Durchführungsverordnung veranlagt,


    (Neuburger)

    dann zahlt jeder dieser beiden nach dieser Tabelle monatlich an Steuern 1,25 DM. Nun gibt 150 und 150 300.

    (Ironischer Beifall links. — Zuruf: Nach Adam Riese!)

    — Danke! Sie wissen genau, warum ich das sage; Sie' brauchten daher nicht zu klatschen! Wenn der Mann allein verdient oder wenn die Ehefrau mitarbeitet — ich erinnere an die gesamte gewerbliche Wirtschaft, an Handwerk, Einzelhandel usw., in denen ein oder gar zwei Millionen Arbeitskräfte beschäftigt sind —, dann zahlen beide bei einer gleichen Veranlagung mit 300 DM bei einem Kind 9,15 DM statt 2,50 DM, bei zwei Kindern noch 7 DM, also das Zweineinhalbfache, und bei drei Kindern 4 DM, also beinahe 200 %.

    (Abg. Renner: Und ohne Kinder? Wir reden ja doch von den jungen Ehen!)

    — Ich sagte: nach der derzeitigen Regelung wird ein kinderloses Ehepaar, wenn es getrennt veranlagt wird, mit je 1,25 DM besteuert. Hat es Kinder, dann haben nach der derzeitigen Regelung beide die Steuervergünstigung, auch noch für die Kinder. Es besteht also die Ungleichheit gegenüber denjenigen Ehegatten, die genau so von morgens bis abends im Betrieb stehen — ich erinnere nochmals -an die gewerbliche Wirtschaft, ich erinnere an die gesamte Landwirtschaft — und die ein Vielfaches bezahlen müssen, und zwar beginnend schon mit den kleinsten Einkommen, die überhaupt steuerpflichtig sind. Wenn Sie das, meine Herren, gerecht finden, wenn Sie dann der Auffassung sind, daß diese Dinge nicht einmal revisionsbedürftig sind, dann freuen Sie sich Ihrer Gerechtigkeit!

    (Lebhafte Zurufe links.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Bertram.

(Zuruf von der Mitte: Um Gottes willen! — Weitere Zurufe.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Die Zahlenbeispiele gehen von einer falschen Voraussetzung aus, und zwar insofern

    (Zurufe rechts)

    — das können Sie ja noch gar nicht wissen, weil Sie gar nicht wissen, was ich sagen will! —, und zwar insofern, als bei der getrennten Veranlagung von der Steuerklasse II ausgegangen wird, während nach unserem Antrag bei der getrennten Veranlagung der Ehegatten jeder einzelne nach der Steuerklasse I veranlagt werden soll.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Man kann deshalb doch auch nur die Steuerbeträge der Steuerklasse I, nämlich für Nichtverheiratete, zusammenrechnen und nicht einen ganz anderen Antrag zugrundelegen, der überhaupt nicht gestellt worden ist. Hier wird so getan, als wenn zusammengerechnet werden sollte die Begünstigung, die die Ehegatten in der Steuerklasse II genießen, auch dann noch, wenn unser Antrag angenommen werden sollte. Insofern liegt eben ein grundsätzlicher Rechenfehler vor, und dieser wirkt sich, wie ich das schon dargelegt habe, dahin aus, daß sich erst bei einem Einkommen von 1400 DM eine Überschneidung ergibt.
    Wir haben schon in der zweiten Lesung darauf hingewiesen, daß unseres Erachtens die geltende Rechtslage — die geltende Rechtslage wohlgemerkt!
    — gegen Art. 6 des Grundgesetzes verstößt. Art. 6 des Grundgesetzes ist in Art. 117 nicht aufgeführt,
    Es ist deshalb erforderlich, daß, um der geltenden Rechtslage nach dem Grundgesetz nachzukommen, unser Antrag angenommen wird, d. h. daß die getrennte Veranlagung durchgeführt wird, daß Mann und Frau getrennt veranlagt werden, weil wir sonst gegen das Grundgesetz verstoßen. Es ist in Art. 117 nur Art. 3 aufgeführt, nicht Art. 6, und eine Übergangszeit für Art. 6 gibt es gar nicht. Ich bitte deshalb, die Ausführungen des Bundesfinanzministers, die darauf hinauslaufen, die Sache sei ja nicht so wichtig, richtig zu verstehen, d. h. also, daß nur das nicht selbständige Arbeitseinkommen der Ehefrau noch für das laufende Jahr von der Zusammenveranlagung befreit sein würde. Aber, meine Damen und Herren, ist das denn richtig? Wenn die Ehefrau einen Betrieb hat und der Mann irgendwo als Buchhalter arbeitet, dann tritt jetzt schon der kuriose Zustand ein, daß beide zusammen veranlagt werden. Was halten Sie von diesem merkwürdigen Gleichheitsprinzip, daß zwar die Ehefrau gemäß § 43 der Durchführungsverordnung zum Einkommensteuergesetz nicht zusammen veranlagt wird, wenn sie in einem dem Mann fremden Betrieb in nicht selbständiger Arbeit tätig ist, daß aber im umgekehrten Falle, wenn der Mann in nicht selbständiger Arbeit tätig ist, die Zusammenveranlagung erfolgt? Daß das nicht Gleichheit vor dem Gesetz ist, liegt doch auf der Hand, und selbst der kühnste juristische Haarspalter kann nicht behaupten, das sei Gleichheit vor dem Gesetz.
    Ich glaube, ich brauche die Beispiele nicht auszuführen. Auch für den Fall der selbständigen Arbeit, wenn zwei in selbständiger Arbeit stehen, ergeben sich natürlich die gleichen Folgerungen. Ich will das hier nicht wiederholen, um die Debatte nicht auszudehnen.
    Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, daß Sie bereits jetzt unserem Antrag zustimmen, der meiner Ansicht nach der einzige ist, der mit den Bestimmungen des Grundgesetzes vereinbar ist.

    (Bravo! beim Zentrum.)