Rede von
Georg
Pelster
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Kollegen Bertram veranlassen mich, einen Vergleich zu ziehen. Vor Jahren, vor langen Jahren war es stets das Parlament, das vielleicht die Bewilligungsfreudigkeit der Regierung bremsen mußte. Heute ist es oft so, daß die Regierung die Bewilligungsfreudigkeit des Parlaments bremsen muß. Ich möchte dazu eines sagen: Man hat bald das Gefühl, als wenn wir im Überfluß Geld hätten, als wenn wir jetzt versuchen müßten, die Staatseinnahmen möglichst herunterzudrücken.
Das nur dazu; und jetzt zur Einkommensteuer. Der Herr Kollege Bertram und der Herr Kollege Loritz haben im Kopf überrechnet, welche Steuer bei der Familienbesteuerung und bei der Einzelbesteuerung zu zählen ist. Sie bezweifeln das, was der Herr Minister gesagt hat.
Ich habe genaue Zahlenbeispiele einmal durchgerechnet. Wenn bei einem kinderlosen Ehepaar der Mann 300 DM und die Frau 200 DM verdient, also das Einkommen insgesamt 500 DM beträgt, wird eine Steuer von 19,80 DM gezahlt, getrennt veranlagt nach der Lohnsteuer. Jetzt nehmen Sie die Familie, in der die Ehefrau nicht tätig ist. Dann zahlt bei 500 DM Einkommen dieses Ehepaar 46 DM. Wenn dieses Ehepaar vier, fünf Kinder hat, dann zahlt es mit vier Kindern 15,50 DM Steuer, während das kinderlose Ehepaar, von dem beide Teile arbeiten, nur 19,80 DM bezahlt.
Nehmen Sie ein anderes Beispiel — die Zahlen sind ja nicht aus der Luft gegriffen, Sie können sie jederzeit haben —: 500 DM der Ehemann, 300 DM die Ehefrau, das sind 800 DM Einkommen. Die Steuer, die beide nach der Steuertabelle zu zahlen haben, beträgt 74,05 DM. Wenn jetzt dieselbe Familie ohne die Mitarbeit der Ehefrau 800 DM Einkommen hat, dann muß dieser Steuerpflichtige 160,40 DM zahlen. Wenn er fünf Kinder hat — und dann kann die Ehefrau nicht mehr mitarbeiten —, dann zahlt er 72,50 DM Steuer, während das kinderlose Ehepaar, von dem beide Teile arbeiten, 74,05 DM zahlt.
Nehmen Sie ein Einkommen von je 500 DM, für beide zusammen 1000 DM; dann zahlen sie zusammen 117 DM Steuer. Wenn der Ehemann allein arbeitet und 5 Kinder vorhanden sind, zahlt dieser
Steuerpflichtige mit 1000 DM Einkommen monatlich 140,40 DM Steuer, während das kinderlose
Ehepaar, beide in Arbeit, nur 117 DM Steuer zahlt.
Nehmen Sie ein Beispiel aus den freien Berufen, wo wir ja die Haushaltsbesteuerung haben. Wenn der Ehemann 40 000 DM und die Ehefrau 20 000 DM verdient, zahlen die Eheleute bei getrennter Veranlagung zusammen 24 600 DM Steuer. Wenn die Ehefrau nicht mitarbeiten kann und 6 Kinder vorhanden sind, dann zahlt dieser Eheman mit 60 000 DM Einkommen 27 195 DM Steuer, das kinderlose Ehepaar 24 600 DM. Die Familie mit 6 Kindern zahlt 2 595 DM mehr .als das kinderlose Ehepaar. Dann davon zu reden, daß die Haushaltsbesteuerung kinderfeindlich, familienfeindlich war, das geht über das hinaus, was ein vernünftiger Mensch noch fassen kann.