Rede:
ID0114505200

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Georg Pelster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Kollegen Bertram veranlassen mich, einen Vergleich zu ziehen. Vor Jahren, vor langen Jahren war es stets das Parlament, das vielleicht die Bewilligungsfreudigkeit der Regierung bremsen mußte. Heute ist es oft so, daß die Regierung die Bewilligungsfreudigkeit des Parlaments bremsen muß. Ich möchte dazu eines sagen: Man hat bald das Gefühl, als wenn wir im Überfluß Geld hätten, als wenn wir jetzt versuchen müßten, die Staatseinnahmen möglichst herunterzudrücken.

    (Abg. Neumann: Einkommensteuer! — Weitere Zurufe und Pultdeckelklappen bei der SPD.)

    Das nur dazu; und jetzt zur Einkommensteuer. Der Herr Kollege Bertram und der Herr Kollege Loritz haben im Kopf überrechnet, welche Steuer bei der Familienbesteuerung und bei der Einzelbesteuerung zu zählen ist. Sie bezweifeln das, was der Herr Minister gesagt hat.

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    Ich habe genaue Zahlenbeispiele einmal durchgerechnet. Wenn bei einem kinderlosen Ehepaar der Mann 300 DM und die Frau 200 DM verdient, also das Einkommen insgesamt 500 DM beträgt, wird eine Steuer von 19,80 DM gezahlt, getrennt veranlagt nach der Lohnsteuer. Jetzt nehmen Sie die Familie, in der die Ehefrau nicht tätig ist. Dann zahlt bei 500 DM Einkommen dieses Ehepaar 46 DM. Wenn dieses Ehepaar vier, fünf Kinder hat, dann zahlt es mit vier Kindern 15,50 DM Steuer, während das kinderlose Ehepaar, von dem beide Teile arbeiten, nur 19,80 DM bezahlt.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Hört! Hört!)

    Nehmen Sie ein anderes Beispiel — die Zahlen sind ja nicht aus der Luft gegriffen, Sie können sie jederzeit haben —: 500 DM der Ehemann, 300 DM die Ehefrau, das sind 800 DM Einkommen. Die Steuer, die beide nach der Steuertabelle zu zahlen haben, beträgt 74,05 DM. Wenn jetzt dieselbe Familie ohne die Mitarbeit der Ehefrau 800 DM Einkommen hat, dann muß dieser Steuerpflichtige 160,40 DM zahlen. Wenn er fünf Kinder hat — und dann kann die Ehefrau nicht mehr mitarbeiten —, dann zahlt er 72,50 DM Steuer, während das kinderlose Ehepaar, von dem beide Teile arbeiten, 74,05 DM zahlt.

    (Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

    Nehmen Sie ein Einkommen von je 500 DM, für beide zusammen 1000 DM; dann zahlen sie zusammen 117 DM Steuer. Wenn der Ehemann allein arbeitet und 5 Kinder vorhanden sind, zahlt dieser
    Steuerpflichtige mit 1000 DM Einkommen monatlich 140,40 DM Steuer, während das kinderlose
    Ehepaar, beide in Arbeit, nur 117 DM Steuer zahlt.

    (Hört! Hört! bei der CDU.)

    Nehmen Sie ein Beispiel aus den freien Berufen, wo wir ja die Haushaltsbesteuerung haben. Wenn der Ehemann 40 000 DM und die Ehefrau 20 000 DM verdient, zahlen die Eheleute bei getrennter Veranlagung zusammen 24 600 DM Steuer. Wenn die Ehefrau nicht mitarbeiten kann und 6 Kinder vorhanden sind, dann zahlt dieser Eheman mit 60 000 DM Einkommen 27 195 DM Steuer, das kinderlose Ehepaar 24 600 DM. Die Familie mit 6 Kindern zahlt 2 595 DM mehr .als das kinderlose Ehepaar. Dann davon zu reden, daß die Haushaltsbesteuerung kinderfeindlich, familienfeindlich war, das geht über das hinaus, was ein vernünftiger Mensch noch fassen kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich wäre sehr dankbar, wenn die Auseinandersetzungen zu dieser Frage in den geschäftsordnungsmäßigen Formen hier vorn am Rednerpult und nicht hinten im Saal in etwas schwierigerer Form ausgetragen würden.
Das Wort hat der Abgeordnete Horn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte an sich keinen weiteren Beitrag zur Diskussion liefern, weil ich der Meinung bin, daß die Gemüter allmählich erhitzt genug sind. Die Frage hat wie alle Dinge in der Tat ihre zwei Seiten. Ich möchte davor warnen, die Argumente nach der einen oder nach der andern Seite zu überspitzen.
    Ich habe mich aus folgendem Grunde zu Wort gemeldet. Bei der sehr eingehenden Diskussion über diese Frage in unserer Fraktion hat der Herr Bundesfinanzminister zu der Frage der Rechtsverordnung, die, wenn der Beschluß der zweiten Lesung aufrechterhalten wird — wie es ja vorhin auch gesagt wurde —, bis auf weiteres noch besteht, ausdrücklich erklärt, daß er, wenn er beabsichtigen würde, diese Rechtsverordnung zu ändern, dies nur im Benehmen mit dem Parlament tun würde. Ich bedaure, daß aus der vorherigen Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers diese Zusicherung nicht zu entnehmen gewesen ist. Ich möchte deshalb den Herrn Bundesfinanzminister von dieser Stelle aus fragen, ob er nach wie vor an dieser Zusicherung festhält oder ob er inzwischen anderer Meinung geworden ist.