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ID0114505000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)


    (Ind Herren! Ich habe hier die Lohnsteuermonatstabelle vor mir liegen. An Hand dieser Lohnsteuermonatstabelle läßt sich ziemlich schnell nachweisen, daß die Behauptung des Herrn Bundesfinanzministers, er kämpfe hier für die Ehepaare mit fünf Kindern, sachlich nicht zutrifft. (Widerspruch und Zurufe bei den Regierungsparteien: Doch! — Zuruf in der Mitte: Es kommt auf das Einkommen an!)


    (Dr. Bertram)

    — Selbstverständlich kommt es darauf an, welches Einkommen Sie nehmen. — Ein Monatseinkommen von 395,25 DM ergibt bei einer Familie mit fünf Kindern eine Steuer von 25 Pfennig. Bei einem Einkommen von zweimal 170 DM — —

    (Andauernde Zurufe.)

    Ich will die einzelnen Beispiele nicht vorrechnen. Ein Schnitt der beiden Linien ergibt sich erst bei einem Einkommen von 1400 DM.

    (Hört! Hört! links.)

    Bis dahin ist die Benachteiligung durch die Zusammenveranlagung von Mann und Frau eklatant. Der Herr Bundesfinanzminister will uns doch wohl nicht weismachen, daß die große Zahl von Familien, für die er hier kämpft, ein Einkommen von über 1400 DM im Monat hätte.

    (Wiederholte Zurufe.)

    Wenn er gesagt hat, die Grundlage der Familie sei das Kind, so muß ich die Frage aufwerfen: an wem liegt es denn, daß die Zuweisungen für das dritte, vierte und fünfte Kind, die wir immer und immer gefordert haben, bisher noch nicht durchgeführt sind? Warum ist die Gleichstellung der Familie mit vielen Kindern noch nicht durchgeführt worden? Warum sind die Ausgleichszahlungen noch nicht geleistet worden, die von allen Parteien dieses Hauses wiederholt gefordert worden sind? Doch deshalb nicht, weil seitens der Bundesregierung entsprechende Finanzvorlagen noch nicht gemacht worden sind und vielleicht nicht gemacht werden konnten; ich weiß es nicht.
    Jedenfalls ist eines richtig: die Ungerechtigkeit, die darin liegt, daß gerade die Familien mit vielen Kindern zu hoch besteuert werden, wird von allen Seiten anerkannt. Man kann doch nicht aus der Tatsache, daß darin eine Ungerechtigkeit liegt, nunmehr einen Schluß auf eine ebenso große, wenn nicht noch größere Ungerechtigkeit an einer anderen Stelle ziehen. Darf man denn sagen: weil hier die Steuergesetze schlecht sind, deswegen müssen wir an einer anderen Stelle auch schlechte Steuergesetze machen? Das ist aber der Gedankengang, von dem der Herr Bundesfinanzminister ausgeht.
    Sodann hat der Herr Bundesfinanzminister uns etwas von dem Güterrecht erzählt. Entschuldigen Sie, wenn ich darauf hinweisen muß, daß ich Jurist bin. Ich tue das sonst nicht gern. Jedenfalls die Auffassungen des Herrn Bundesfinanzministers von dem in Deutschland maßgebenden Güterrecht stimmen mit dem BGB nicht überein. Ich will mir Einzelheiten ersparen.

    (Zuruf in der Mitte: Das ist auch besser!)

    — Nein, das ist nicht besser, aber es würde wohl etwas neben der Sache liegen, um die es heute geht. — Ich wollte nur nicht verfehlen, diesen unrichtigen Hinweis des Herrn Bundesfinanzministers kurz niedriger zu hängen.

    (Zuruf von der SPD: Das ist nicht der erste!)

    Der Herr Bundesfinanzminister hat zum Ausdruck gebracht, daß der Vorteil der Hochverdienenden größer sei als der der Niedrigverdienenden. Das ist selbstverständlich. Einen Steuervorteil können natürlich die Hochverdienenden in höherem Maße
    in Anspruch nehmen als die Niedrigverdienenden. Aber — und das ist doch das entscheidende Argument — hier handelt es sich darum, daß Arbeitseinkommen zusammengerechnet wird. Es handelt sich nicht um Kapitaleinkommen, von dem irgendwelche Abzüge gemacht werden können. Hier sind keine Abschreibungen möglich. All die tausend Vergünstigungen, die unser Steuerrecht dem Kapitaleinkommen bietet, sind hier nicht gegeben, sondern es handelt sich nur um eine Vergünstigung für echtes Arbeitseinkommen. Diese Vergünstigung für echtes Arbeitseinkommen müßte längst in unserem Steuerrecht stärker ausgebaut sein. Gerade aus diesem Gesichtspunkt haben wir auch diesen Antrag gestellt.
    Wenn er darauf hingewiesen hat, daß eine Grenze eingeführt werden soll, offenbar aus fiskalischen Gründen, dann wäre es ja für uns außerordentlich wichtig, zu wissen, welche Grenze er einführen will. Führt er nur eine sehr hohe Grenze ein, sagen wir 1000 DM, dann ist die Sache offenbar von dem gegenwärtigen Rechtszustand nur sehr wenig verschieden; denn die Lohnsteuerpflichtigen, die mehr als 1000 DM Einkommen haben, sind in einer ganz geringen Minderzahl. Will er also einen fiskalischen Effekt erzielen, dann muß er tatsächlich die Grenze so niedrig setzen, daß er schon in die große Zahl der Lohnsteuerpflichtigen hineinkommt. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, zu wissen, welche Grenze der Bundesfinanzminister, der sich ja selber als Vorkämpfer dieser Bestimmung hinstellt, hier einführen will. Wir können uns nicht mit derartigen leeren Redensarten vertrösten lassen, daß uns erklärt wird: es wird einmal eine Grenze eingeführt werden!

    (Beifall beim Zentrum und der SPD. — Wiederspruch und Unruhe bei den Regierungsparteien.)

    Das ist nicht die richtige Art, Steuergesetze zu machen, indem man sich durch leere Versprechungen einer Regierungsstelle vertrösten läßt,

    (erneuter Beifall beim Zentrum und_ der SPD — Widerspruch und Unruhe bei den Regierungsparteien)

    sondern es ist unsere Pflicht, — —

    (Zuruf aus der Mitte: Demagogie!)

    — Aber entschuldigen Sie, den Ausdruck „Demagogie" können Sie vielleicht hier oben sachlich begründen. Solche Zwischenrufe sind hier für mich nicht weiter wichtig.

    (Beifall beim Zentrum und der SPD. — Anhaltende Unruhe bei den Regierungsparteien. — Glocke des Präsidenten.)

    Dann wird erzählt, in der Landwirtschaft sei es auch nicht anders, in der Landwirtschaft müsse auch bei den nicht buchführungspflichtigen Landwirten eine Hinzurechnung von Arbeitseinkommen deshalb erfolgen, weil die Vergleichsbetriebe mit fremden Kräften berechnet worden seien. Aber — und das ist ja das Entscheidende — die Landwirtschaft hat zur Zeit einen Freibetrag von 1000 DM, in dem diese Begünstigung mit drinsteckt. Sie hat früher einen Freibetrag von 3000 DM gehabt, und Sie wissen alle, daß wir, jedenfalls was unsere Fraktion anlangt, bestrebt sind, diesen Freibetrag der Landwirtschaft gerade mit Rücksicht auf die Mitarbeit von Ehefrau und Kindern wieder auf die alte Höhe von 3000 DM hinaufzusetzen, weil wir auch hier einen Fehler der Steuergesetze entdeckt zu haben glauben. Man kann nicht mit einem Feh-


    (Dr. Bertram)

    ler der Steuergesetze hier einen anderen Fehler begründen.
    Ich glaube deshalb, die sachlichen Richtigstellungen des Bundesfinanzministers waren in tatsächlicher Hinsicht keine Richtigstellungen, sondern sie waren nur die gefärbte Meinung einer Partei und können deshalb hier nicht als die zuverlässige Unterlage für eine Urteilsbildung gelten,

    (Beifall beim Zentrum und bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Pelster.

(Zurufe.)

Meine Damen und Herren, es liegt außerhalb meiner Möglichkeit, vier Rednern gleichzeitig das Wort zu geben. Ich bitte, dafür Verständnis zu haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Pelster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Kollegen Bertram veranlassen mich, einen Vergleich zu ziehen. Vor Jahren, vor langen Jahren war es stets das Parlament, das vielleicht die Bewilligungsfreudigkeit der Regierung bremsen mußte. Heute ist es oft so, daß die Regierung die Bewilligungsfreudigkeit des Parlaments bremsen muß. Ich möchte dazu eines sagen: Man hat bald das Gefühl, als wenn wir im Überfluß Geld hätten, als wenn wir jetzt versuchen müßten, die Staatseinnahmen möglichst herunterzudrücken.

    (Abg. Neumann: Einkommensteuer! — Weitere Zurufe und Pultdeckelklappen bei der SPD.)

    Das nur dazu; und jetzt zur Einkommensteuer. Der Herr Kollege Bertram und der Herr Kollege Loritz haben im Kopf überrechnet, welche Steuer bei der Familienbesteuerung und bei der Einzelbesteuerung zu zählen ist. Sie bezweifeln das, was der Herr Minister gesagt hat.

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    Ich habe genaue Zahlenbeispiele einmal durchgerechnet. Wenn bei einem kinderlosen Ehepaar der Mann 300 DM und die Frau 200 DM verdient, also das Einkommen insgesamt 500 DM beträgt, wird eine Steuer von 19,80 DM gezahlt, getrennt veranlagt nach der Lohnsteuer. Jetzt nehmen Sie die Familie, in der die Ehefrau nicht tätig ist. Dann zahlt bei 500 DM Einkommen dieses Ehepaar 46 DM. Wenn dieses Ehepaar vier, fünf Kinder hat, dann zahlt es mit vier Kindern 15,50 DM Steuer, während das kinderlose Ehepaar, von dem beide Teile arbeiten, nur 19,80 DM bezahlt.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Hört! Hört!)

    Nehmen Sie ein anderes Beispiel — die Zahlen sind ja nicht aus der Luft gegriffen, Sie können sie jederzeit haben —: 500 DM der Ehemann, 300 DM die Ehefrau, das sind 800 DM Einkommen. Die Steuer, die beide nach der Steuertabelle zu zahlen haben, beträgt 74,05 DM. Wenn jetzt dieselbe Familie ohne die Mitarbeit der Ehefrau 800 DM Einkommen hat, dann muß dieser Steuerpflichtige 160,40 DM zahlen. Wenn er fünf Kinder hat — und dann kann die Ehefrau nicht mehr mitarbeiten —, dann zahlt er 72,50 DM Steuer, während das kinderlose Ehepaar, von dem beide Teile arbeiten, 74,05 DM zahlt.

    (Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

    Nehmen Sie ein Einkommen von je 500 DM, für beide zusammen 1000 DM; dann zahlen sie zusammen 117 DM Steuer. Wenn der Ehemann allein arbeitet und 5 Kinder vorhanden sind, zahlt dieser
    Steuerpflichtige mit 1000 DM Einkommen monatlich 140,40 DM Steuer, während das kinderlose
    Ehepaar, beide in Arbeit, nur 117 DM Steuer zahlt.

    (Hört! Hört! bei der CDU.)

    Nehmen Sie ein Beispiel aus den freien Berufen, wo wir ja die Haushaltsbesteuerung haben. Wenn der Ehemann 40 000 DM und die Ehefrau 20 000 DM verdient, zahlen die Eheleute bei getrennter Veranlagung zusammen 24 600 DM Steuer. Wenn die Ehefrau nicht mitarbeiten kann und 6 Kinder vorhanden sind, dann zahlt dieser Eheman mit 60 000 DM Einkommen 27 195 DM Steuer, das kinderlose Ehepaar 24 600 DM. Die Familie mit 6 Kindern zahlt 2 595 DM mehr .als das kinderlose Ehepaar. Dann davon zu reden, daß die Haushaltsbesteuerung kinderfeindlich, familienfeindlich war, das geht über das hinaus, was ein vernünftiger Mensch noch fassen kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)